| Andreas |
| Neptun |
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| Anmeldedatum: 24.02.2007 |
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So, endlich geschafft, aber leider ist kein Urteil daraus geworden, weil die Victoria dann doch bezahlt hat.
Sachverhalt:
Der Sachverständige X erstattet ein Gutachten über einen Schaden an einem Fahrzeug. Schadenhöhe 1500,00 inkl. MwSt. Keine Wertminderung. Auf den Fotos sind die Schäden sowohl in einer Übersichtsaufnahme als auch - soweit erforderlich - im Detail zu erkennen.
Der SB der Victoria behauptet jedoch, dass die Schäden nicht erkennbar seien und fordert eine Nachbesichtigung durch carexpert an. Der Kunde ruft bei X an und fragt was er machen soll. X sagt ihm: "Kein Problem. Aber eine Nachbesichtigung gibt es nur mit mir und nur dann, wenn der SB die Übernahme sämtlicher bei mir entstehender Kosten zusagt."
Also ruft der Geschädigte beim SB an und erhält Kostenzusage. Der Vater des Geschädigten hat das Telefongespräch über Lauptsprecher mit angehört. Da die Nachbesichtigung in zwei Tagen stattfinden soll, reicht es leider nicht mehr für eine schriftliche Bestätigung.
Der Sachverständige X ist dann bei der Nachbesichtigung dabei und das war auch gut so, auch wenn sich der SV von carexpert darüber aufgeregt hat, dass der SV X auch dabei ist. Zunächst wurde der Kollege von carexpert gefragt, was sein Auftrag eigentlich sei. Er solle prüfen, ob die Schäden kompatibel sind zum Schädigerfahrzeug. Darauf die Anmerkung des X, ob es dann nicht sinnvoller sei auch das Schädigerfahrzeug zum Termin zu holen, da sich dieses gerade einmal 2 Kilometer entfernt befindet und unrepariert ist (wie X vorher in Erfahrung gebracht hat...), verneinte der Kollege. Aha
Der SV von carexpert machte dann ein paar Bilder. Ich wies ihn am Ende noch darauf hin, dass dann, falls er nur die Verrechnungssätze kürzen wolle, der Geschädigte natürlich Klage einreiche, denn X hat den Geschädigten bereits umfassend informiert. Tatsächlich wurden zwei Wochen später die Nettoreparaturkosten vollständig an den Geschädigten beglichen.
Der SB der Victoria sah sich allerdings nicht in der Lage die Rechnung des SV X in Höhe von 204,10 Euro inkl. MwSt auszugleichen (1,25 Std. und ca. 20 Kilometer). Er wies darauf hin, dass es gar nicht nötig gewesen wäre, dass X an der Nachbesichtigung teilnehme.
Auch nach Schilderung der rechtlichen Situation, der Bekanntgabe, dass er sogar die Kostenübernahme dem Geschädigten zugesagt habe und es dafür auch Zeugen gäbe, konnte den SB nicht überzeugen.
Daraufhin überließ X die Unterlagen seinem RA (das ist der RA, der auch immer gegen die HUK gewinnt ) Dieser setzte der Victoria eine kurze Frist. Daraufhin schrieb der SB frech zurück, dass es ja nicht sein können, wenn 1,25 Std. verrechnet würden. Die Besichtigung habe allenfalls eine halbe Stunde gedauert. Auch 70 Cent pro Kilometer seien viel zu viel, denn angemessen wären, wenn überhaupt, nur 30 Cent. Und außerdem dürfe X keinen Stundensatz von 120,00 verlangen, sondern nur nach JVEG 75,00 Euro pro Stunde. Kulanterweise würden aber 100,- Euro bezahlt. Die Kosten des Anwalts hätte aber X zu tragen.
Der Anwalt vergewisserte sich kurz beim X, dass dieser die Klage ob dieses frechen Briefes wünsche. Also kurze Antwort, dass der Mandant den lächerlichen Vergleich ablehnt und binnen einer Woche Klage eingereicht wird, wenn nicht doch noch der vollständige Rechnungsbetrag eingeht.
Der SB ging dann wohl in sich und bezahlte die komplette Rechnung nebst Anwaltskosten.
Fazit:
Was hat der ganze Vorgang der Victoria gebracht? Überhaupt nichts!
Die Nettoreparaturkosten von knapp 1300,00 Euro mussten so oder so bezahlt werden. Dazu kommen die Kosten des carexpert-SV, der ja auch nicht umsonst arbeitet.
Dann die Kosten des Sachverständigen X und seines Anwalts. Genau so werden Schäden durch die Versicherungen künstlich und sinnlos aufgebläht und nicht dadurch, dass der Geschädigte sein Recht wahrnimmt und die Regulierung durch einen versierten Anwalt und mit Hilfe des eigenen qualifizierten Sachverständigen vornimmt.
Allen ein schönes Wochenende |
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