Captain-HUK Forum Foren-Übersicht Registrieren FAQ Mitgliederliste Suchen

Vorschaden berücksichtigen

Captain-HUK Forum Foren-Übersicht » Haftpflichtrecht » Vorschaden berücksichtigen Gehe zu Seite Zurück  1, 2
Neues Thema eröffnen  Neue Antwort erstellen Vorheriges Thema anzeigen :: Nächstes Thema anzeigen 
 
BeitragVerfasst am: 13. Februar 2008 17:39
Klabautermann
Steuermann
Anmeldedatum: 02.03.2007
Beiträge: 98
Wohnort: Tal der Ahnungslosen
Entscheidend ist, es ist immer der Zustand wiederherzustellen, als ob das Unfallereignis nicht stattgefunden hätte!

Wenn beim zweiten Schaden die Stoßstange vorher kaputt war, ist diese als Teil aus der Kalkulation herauszuhalten, ab und anbauen gehört aber rein.

Wenn er den ersten Schaden fiktiv abrechnen wollte, wieso sollte er dann nun beim zweiten Schaden keine Verbringung, Lackmuster und Lackvorbereitung .... bekommen????

Ne ne, da Unterstütze ich follends Andreas sein beschriebenes Vorgehen.
Nicht den Vorschlag, den ersten vom zweiten Schaden komplett abzuziehen.

Hattest du beim ersten Schaden für ne neue Stoßstange eine Wertminderung?

Der zweite beschriebene Schaden ist Wertmindernd trotz schon vorher beschädigter Stoßstange. Dieser Vorschaden mindert den zur Ermittlung selbiger herangezogenen Widerbeschaffungswert und wurde ja kalkulatorisch aus den Reparaturkosten herausgehalten.

_________________
„Wer sich gegen fließendes Wasser stemmt, weil er Standpunkte hat, verursacht Wirbel.“(Joachim Meisner)
Benutzer-Profile anzeigen Private Nachricht senden
 
BeitragVerfasst am: 13. Februar 2008 18:33
Andreas
Neptun
Anmeldedatum: 24.02.2007
Beiträge: 1268
Wohnort: Haus mit Garten
Hi SVS,

ich hatte nicht viel Zeit, deswegen war es etwas schnell. Aber zum Reparaturweg einschließlich möglicher Abzüge war alles gesagt. Smile

Zur Frage der Wertminderung:

Nehmen wir an, der Schaden 1 würde eine Wertminderung in Höhe von 200,- bewirken.

Nehmen wir weiter an, dass Schaden 2 dann, wenn Schaden 1 nicht eingetreten wäre, eine Wertminderung in Höhe von 500,- Euro bedeutet hätte.

Beide Schäden zusammen ergeben aber keine höhere Wertminderung als 500,- Euro, weil meines Erachtens der Geschädigte dem möglichen Käufer nur Schaden 2 angeben muss (der beinhaltet ja Schaden 1).

Also gibt es für Schaden 1 eine WM von 200,- Euro. Für Schaden 2 gibt es noch 300,- Euro. Die Versicherung, die Schaden 2 bezahlen muss, hat also Glück.

Würden Schaden 1 und Schaden 2 nur teilweise zusammenfallen, dann wäre zu ermitteln, welche WM Schaden 1 alleine ergibt und welche der Gesamtschaden (1 + 2) ergeben würde.

Schaden 2 bewirkt dann nur noch die Differenz.

Bei zwei völlig voneinander unabhängigen Schäden (1 x Heck, 1 x Front) ist zu überlegen, welche WM jeder Schaden für sich bedeuten würde, welche WM der Gesamtschaden bedeuten würde und dann muss sinnvoll verteilt werden...

_________________
Grüße

Andreas
Benutzer-Profile anzeigen Private Nachricht senden E-Mail senden
 
BeitragVerfasst am: 13. Februar 2008 20:29
westlife
Piratenkapitän
Anmeldedatum: 24.02.2007
Beiträge: 227
Wohnort: Nürnberg
Also meiner Meinung kann im 2. GA nichts berechnet werden, dass schon im 1. GA steht. Gehen wir mal davon aus, dass beide Schäden fiktiv abgerechnet werden. Repariert werden kann ja real nur der 2. Schaden. Würde der AST jetzt auf Grund welches Berechnungsmodells auch immer, mehr Entschädigung erhalten, als die Höhe des 2. Schadens, wäre dies m.E. eine unerlaubte Bereicherung, denn es entstehen ihm in der Werkstatt ja tatsächlich nur die Kosten für den jetzigen Zustand. Also, Schaden 2 abzüglich Schaden 1. Gutachten 1 plus GA 2 ergibt tatsächliche Reparaturkosten.

Den Abzug im 2. GA würde ich als Wertverbesserung deklarieren. Denn der Zustand vor dem 2. Schaden kann ja nicht wieder hergestellt werden, folglich verbessert sich der Wert des Fz..

Mit der Eingabe des gesamten Abzugs in Audatex wirds da schon komplizierter, denn es kann immer nur bei einer Position abgezogen werden. Wird man also nicht umhin kommen, bei GA 2 ein gesondertes Rechenblatt beizulegen und im Text entsprechend zu kommentieren.
Benutzer-Profile anzeigen Private Nachricht senden E-Mail senden Website dieses Benutzers besuchen
 
BeitragVerfasst am: 14. Februar 2008 06:32
Andreas
Neptun
Anmeldedatum: 24.02.2007
Beiträge: 1268
Wohnort: Haus mit Garten
Hi westlife,

zunächst musst Du Dir immer klar machen, dass es zwei völlig voneinader unabhängige Ereignisse waren, die zu zwei Schäden geführt haben. Diese könnten auch 5 Jahre auseinander liegen.

Jetzt ermittelst Du, was zur Behebung des ersten Schadens notwendig ist, also Stoßfänger erneuern und lackieren, Stoßfängerträger erneuern, fertig. Dazu alle Nebenkosten, die anfallen (Verbringung, Entsorgung, etc.)

Der Geschädigte rechnet fiktiv ab und macht nix, weil im sein leicht eingedrückter Stoßfänger keine Probleme bereitet.

Jetzt knallt der zweite Kollege ins Heck.

Der Stoßfänger ist noch ein bisschen kaputter (das Wort gefällt mir Very Happy ) und das Abschlussblech muss ersetzt werden.

Das Abschlussblech wird voll kalkuliert, denn es war ja unbeschädigt. Jetzt stellt sich die Frage nach dem Stoßfänger. Das Teil und die Lackierung bekommt er nicht, das ist klar, das hat er schon abgerechnet. Aber er bekommt den Ab- und Anbau bezahlt, denn das ist so oder so nötig, um ans Abschlussblech zu kommen.

In diesem Fall hat er einfach Glück dass er zweimal die Montagekosten abrechnen kann. Aber was wäre denn, wenn er den alten Stoßfänger abgebaut hätte und der zweite Schädiger ihm direkt auf A-Blech geknallt wäre? Genau, die zwar verminderte, aber dennoch vorhandene, Schutzwirkung des Stoßfängerträgers wäre nicht mehr da gewesen und der Kofferboden müsste auch noch gerichtet werden.

Was wäre denn, wenn der Geschädigte nach dem ersten Schaden mit einem gebrauchten Stoßfänger reparieren lässt, der zwar auch schob beschädigt, aber nicht ganz so stark beschädigt ist? Richtig, die Demontage würde bezahlt werden müssen.

Also um die Ab- und Anbaukosten kommt die zweite Versicherung nicht herum.

westlife hat Folgendes geschrieben:
Den Abzug im 2. GA würde ich als Wertverbesserung deklarieren. Denn der Zustand vor dem 2. Schaden kann ja nicht wieder hergestellt werden, folglich verbessert sich der Wert des Fz..


Und das ist im Regelfall falsch! Denn jetzt nehme ich ein 10 Jahre altes Auto her, das 150000 km auf dem Buckel hat und dessen hinterer Stoßfänger kräftig verschrammt ist. Welche Wertverbesserung erfährt das Fahrzeug denn, wenn der Stoßfänger mit Träger für 1000,00 Euro erneuert und lackiert werden? Richtig: keine 1000,- Euro, die bezahlt Dir keiner, wenn Du die Kiste verkaufst. Tatsächlich steigt der Verkaufswert vielleicht um 300,- oder 500,- Euro, aber das wars auch schon.

Also ist Deine Wertverbesserung deutlich geringer als die Reparaturkosten.

Es bleibt Dir nichts anderes übrig als den Stoßfänger und den Träger aus der zweiten Kalkulation herauszulassen und dies textlich zu begründen, alles andere würde zu falschen Ergebnissen führen.

_________________
Grüße

Andreas
Benutzer-Profile anzeigen Private Nachricht senden E-Mail senden
 
BeitragVerfasst am: 14. Februar 2008 16:31
Fritz
Steuermann
Anmeldedatum: 27.02.2007
Beiträge: 82
Wohnort: Duisburg
Genau so.

Wiederherstellung des Zustandes vor Schadeneintritt ( 2. Schaden ) ist sehr wohl möglich. Stoßfänger bereits erneuerungsbedürftig beschädigt, also raus aus der Kalkulation bis auf die Montagearbeiten, denn wie soll man sonst ans Heckblech/Seitenwand kommen. Keine Wertverbesserung oder so etwas.

Dazu textlicher Hinweis dass im Schadenbereich sich mit Altschäden vorbelastete Anbauteile befinden und dies bereits in der Kalkulation berücksichtigt wurde, so das weitere Abzüge entfallen.

Oder so ähnlich formulieren. Merke gerade ich habe meinen eigenen Textbaustein nicht im Kopf habe. Wink

Gruß Fritz

_________________
Dunkel, die andere Seite ist...
Benutzer-Profile anzeigen Private Nachricht senden
Vorschaden berücksichtigen 
  Captain-HUK Forum Foren-Übersicht » Haftpflichtrecht
Sie können keine Beiträge in dieses Forum schreiben.
Sie können auf Beiträge in diesem Forum nicht antworten.
Sie können Ihre Beiträge in diesem Forum nicht bearbeiten.
Sie können Ihre Beiträge in diesem Forum nicht löschen.
Sie können an Umfragen in diesem Forum nicht teilnehmen.
Alle Zeiten sind GMT + 1 Stunde  
Seite 2 von 2  
Gehe zu Seite Zurück  1, 2
  
  
 Neues Thema eröffnen  Neue Antwort erstellen  


Powered by phpBB © 2001-2004 phpBB Group
Designed for Trushkin.net | Themes Database.
Deutsche Übersetzung von phpBB.de