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VS will Gutachen nicht anerkennen

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VS will Gutachen nicht anerkennen 
BeitragVerfasst am: 9. August 2011 15:02
Zwilling
Steuermann
Anmeldedatum: 25.07.2007
Beiträge: 61
Wohnort: Edewecht
Mal wieder die Würtembergische..
Wegen des Urhebrrechtshinweises:

Eine Weiterleitung personenbezogener Daten dieses Gutachtens an Dritte ist
nur zulässig, soweit sämtliche datenschutzrechtliche Vorschriften
eingehalten werden, insbesondere keine personenbezogenen Daten unter
Missachtung des Bundesdatenschutzgesetzes gespeichert werden.

Ich weise darauf hin, dass es sich bei dem erstellten
Beweissicherungsgutachten um ein urheberrechtlich geschütztes Werk handelt.
Kein Teil dieses Gutachtens darf ohne ausdrückliche schriftliche
Genehmigung des Unterzeichners reproduziert und/ oder verbreitet werden.
Auch die gefertigten Fotos sind urheberrechtlich (§ 72 Urhebergesetz)
geschützt und somit eine Weitergabe, Veröffentlichung, Verwendung durch
elektronischer Systeme wie z.B. Internet mit Onlineverkaufsbörsen ist
ausdrücklich nicht gestattet.


Einer normalen Überprüfung dieses Gutachtens wird hiermit grundsätzlich
nicht widersprochen.


will die Würtembergische das Gutachen wegen "fehlender Prüfmöglichkeine" nicht anerkennen und beabsichtigt es zurückzusenden.

Mein Verweiss auf das Merkblatt der Bafin wird geflissendlich ignoriert.

Mit welchen Urteilen kann ich denen endgültig das Maul stopfen, da ich wegen solchen Kasperkram keine Lust und Zeit habe hier den Nachhilfelehrer zu spielen.
Meinen Kunden und der RAin habe ich schon erklärt, dass ich mich hier nicht dem Geschädigten gegenüber Schadensersatzpflichig mache und dier Weitergabe aller Daten (incl. Fotos für die Restwertbörse) nicht zustimmen werde.

Bernhard

_________________
Bei Abwicklung von Versicherungsschäden ist die Reibungswärme welche bei dem über den Tisch gezogen werden entsteht nicht mit Nestwärme zu verwechseln.
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BeitragVerfasst am: 9. August 2011 20:09
Andreas
Neptun
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Wohnort: Haus mit Garten
Hallo Zwilling,

ich habe seinerzeit mit dem HDI etwas rumkaspern müssen, bis ich die Angelegenheit an Lutz Imhof aus Aschaffenburg abgegeben habe, der dann dem HDI einen gepfefferten Brief geschrieben hat und plötzlich lief es.

An Urteilen ist insbsondere das BGH-Urteil zum Urheberrecht zu nennen (bitte im CH-Blog nachsehen). Die RAin des Geschädigten soll Klage gegen die Säckel der Württembergischen einreichen und dann wird mit 99% Wahrscheinlichkeit bereits bezahlt.

Eventuell kann Peter mit eigenen Erfahrungen hierzu beitragen. Bei mir hat es noch kein Versicherer auf einen Rechtsstreit ankommen lassen (und die Württemberger Schnarchnasen haben bei uns einen hohen Marktanteil seit sie die Karlsruher "Kollegen" geschluckt haben).

_________________
Grüße

Andreas
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BeitragVerfasst am: 10. August 2011 06:35
Daniel F
Steuermann
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Beiträge: 94
Die Württembergische nutzt halt gerne die Restwertbörsen... Wink
Bei mir waren es bei einem Fall 4 auf einmal...

Dass das Gutachten so nicht prüffähig sein soll ist bei mir auch erst zweimal vorgekommen. Bei dem einen Fall wurde Klage erhoben und Dank Versäumnisurteil dann auch irgendwann ohne jegliche Begründungen von der DEVK gezahlt.

Wenn schon eine RAin im Spiel ist, soll sie sich doch damit rumärgern?!
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BeitragVerfasst am: 10. August 2011 07:40
Beulenpest
Piratenkapitän
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Daniel F hat Folgendes geschrieben:
Wenn schon eine RAin im Spiel ist, soll sie sich doch damit rumärgern?!
....da gibt es leider auch Qualitätsschwankungen....

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Hoffnung ist der Gedanke an eine gute Zukunft, Glück ist wenn es nicht so schlimm wird...
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BeitragVerfasst am: 10. August 2011 17:37
Daniel F
Steuermann
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Beiträge: 94
Das ist richtig, aber muss man immer seine Zeit opfern? Smile
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BeitragVerfasst am: 10. August 2011 19:17
Beulenpest
Piratenkapitän
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Hast eigentlich recht, aber mal (deutsch und deutlich) gesagt: was für ´ne Pflaume jeweils den Rae-Titel trägt kannst oft erst im Verlauf kennen lernen....ist eigene Erfahrung...leider.
Da gibts solche, die noch, trotz erfolgter Rep. dem Geschädigten gegenüber die 6-Monatsfrist erläutern, da sind welche, die erst nen Kv an die Vs schicken und DANACH beim Sv Anfrage stellen wegen mWm ermitteln und sich wundern daß das von der Vs nicht reguliert wird etc. etc. etc.....
Sorry, aber solche Pfeifenköppe in Roben kann ich nicht ab.....

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BeitragVerfasst am: 11. August 2011 06:19
Andreas
Neptun
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Eigentlich gibt es bei sowas nur eins:

Den Kunden anrufen und ihm erläutern was da Sache ist. Warum die Versicherung das Gutachten in die RW-Börse setzen will, wie die BGH-Rechtsprechung zum Restwert aussieht und was passiert, wenn der SV der Einstellung zustimmt.

Danach kommt die Erläuterung, dass das aber auch die RAin wissen müsste und das weitere Vorgehen ganz klar ist.

Ein unerfahrener Anwalt bekommt auch gerne mal einen Anruf von mir, in dem ich ihm die ganze Tragweite auch noch einmal erkläre. Entweder ist er dann einsichtig oder nicht. Je nachdem was da los ist, gibt es weitere Hilfe, oder nicht. Aber nur genau einmal.

Der Anwalt übernimmt ein Mandat. Wenn er es nicht richtig bearbeiten kann, muss er sich schlau machen und Arbeit investieren. Es kann letztlich nicht unsere Aufgabe sein, die Arbeit des Anwalts mit zu machen.

In einer HUK-Kürzungssache hat mich der (bekanntermaßen unfähige) Anwalt des Geschädigten mal darauf hingewiesen, dass ja meine Rechnung sehr hoch sei und er froh wäre, wenn er solche Rechungen schreiben könnte.

Meinen Hinweis darauf, dass meine Rechnung deshalb so hoch ist, weil ich meine und seine Arbeit machen müsste, fand er nicht lustig. Auch meinen Hinweis, dass Qualifikation Geld kostet, fand er nicht gut.

Wichtig ist nur, dass der Kunde umfassend informiert ist, was los ist und das am besten in einem Telefonat oder persönlichen Gespräch.

_________________
Grüße

Andreas
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BeitragVerfasst am: 4. November 2011 10:49
Zwilling
Steuermann
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So, abschliessendes Update:

Kunde/Mandant wurde vom RA umfassend über die Vorgehensweise der VS informiert, insbesonder dass der Mangel der angeblichen Prüffähigkeit ins Reich von Grimm und Anders gehört.

RA hat als Antwort auf das Schreiben und nach Rücksparche mit dem Kunden/Mandanten sofort die Klage eingereicht.

Antwort Würtenbergische:
Wir zahlen, bitte Klage zurücknehmen bevor uns das Geld kostet...

Und wieder eine Seifenblase geplatzt.

Gut ist/war, das der RA "Biss" hat und sofort in bester Terriermanier die Waden der VS anging Cool

Leider gibt es hier in der Region eine Menge RA´s die eine Bewegungsökonomische Grundhaltung haben, ins besondere wens um die leidige HUK Aktion geht (" ..wegen 220 € verklag ich doch nicht die HUK, da verdienn ich nichts bei. Mir doch egal wie der SV an sein Geld kommt").

Seltsam war jedoch, dass ein solcher RA sich letzten bei mir beschwerte, warum ich ihn nicht an meine Kundsacht weiteremphele....

In einem anderen Fall wollte eine Kunde unnedingt zu einem RA der mich und seinen Mandanten mal böse an eine VS verhökert hat.
Ich habe ich nur lapidar eröffnet, dass mein Gutachten per Nachnahme zu ihm kommt.......... Wink

Bernhard

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BeitragVerfasst am: 4. November 2011 12:51
Andreas
Neptun
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Wohnort: Haus mit Garten
Hallo Zwilling,

solche Anwälte sollte es mehr geben, denn genau so funktioniert es!

_________________
Grüße

Andreas
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BeitragVerfasst am: 4. November 2011 13:04
Zwilling
Steuermann
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Andreas hat Folgendes geschrieben:
Hallo Zwilling,

solche Anwälte sollte es mehr geben, denn genau so funktioniert es!


Mit dem RA mach ich ca 75% aller Fälle.
Fruchtbarer Acker Razz

Bernhard

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BeitragVerfasst am: 4. November 2011 18:35
Andreas
Neptun
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Wohnort: Haus mit Garten
Na, dann fröhliches Kartoffeln ernten Laughing Laughing

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Grüße

Andreas
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