Warnung vor Abtretungserklärungen von Autovermiertern
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Verfasst am: 7. April 2007 22:45 |
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| unfallgeschädigt |
| Gast |
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Hallo,
eins vorweg: bin selbst unfallgeschädigt mit Personenschaden. Die folgende "Empfehlung" gibt daher nur meine persönliche Erfahrung wieder. Eine Diskussion zum Thema ist willkommen!
Folgende Konstellation: unverschuldeter Unfall, PKW ist ein Totalschaden, per RTW ins Krankenhaus gebracht, Ergebnis: HWS-Distorsion, laut Aussage des Arztes nach flüchtiger Untersuchung aber in 2 Tagen wieder einsatzfähig (Unfall war Samstag). Daraufhin telefonisch Mietwagen organisiert, wird gebracht, alles bestens! Sonntags noch nicht einmal mehr alleine aus dem Bett gekommen, geschweige denn die Möglichkeit in ein Auto zu steigen, doch länger als geplant arbeitsunfähig. Wegen mangelnder Fahrfähigkeit (Erfüllung der Schadenminderungspflicht) lässt man den Mietwagen mittwochs wieder abholen. Autovermieter bringt gleich eine Abtretungsvereinbarung mit, verkauft dabei viele Vorteile ("Sie müssen sich nicht um die Kosten kümmern, ich rechne selber mit der Versicherung ab"). Dank dröhnendem Kopfes ist man dankbar und unterschreibt.
Einige Monate später: Versicherung bestreitet alle gesundheitlichen Probleme, lediglich Sachschaden wurde reguliert. Als Beweis der gesundheitlichen Fitness wird die Rechnung des Autovermieters beigebracht, gemäss der man angeblich mit dem Mietwagen satte 2700 km zurückgelegt hätte, obwohl man tatsächlich das Auto noch nicht einmal von innen gesehen hat.
Tja, der Autovermieter hat sicherlich seinen Schnitt gemacht, nur der Geschädigte hat dank Abtretungserklärung noch mehr Probleme als zuvor. Bei direkter Abrechnung mit dem Mietwagenunternehmer wäre eine Rechnung mit o.g. Angaben nicht akzeptiert worden.
Fazit: auch wenn´s kaum geht: um alles selber kümmern und bloß nichts aus der Hand geben!!! |
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Verfasst am: 8. April 2007 10:22 |
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| Andreas |
| Neptun |
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| Anmeldedatum: 24.02.2007 |
| Beiträge: 1268 |
| Wohnort: Haus mit Garten |
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Hallo unfallgeschädigt,
dass Dir so etwas passiert ist, ist mehr als ärgerlich. Aber: Was der Mietwagenunternehmer hier gemacht hat, ist Betrug.
Wenn Du nachweisen kannst, dass Du den Mietwagen nicht benutzt hast und ihn deswegen auch frühzeitig wieder zurück gegeben hast, dann sollte einer Regulierung nichts im Weg stehen.
Nimm Dir einen guten Anwalt, der sagt Dir welche Möglichkeiten Du gegenüber
a) der Versicherung und
b) dem Mietwagenunternehmer
hast.
Und ein Tipp für alle Geschädigten:
Grundsätzlich ist immer die Einschaltung eines versierten Verkehrsanwaltes zu empfehlen, der einem hilft die zustehenden Rechte durchzusetzen. Auch bei vermeintlich eindeutigen oder einfachen Unfällen gibt es meist hinterher Probleme.
Es ist zwar schwer am Wochenende einen Anwalt zu bekommen, aber zumindest jetzt im Nachhinein ist es die einzige Möglichkeit den zustehenden Schaden ersetzt zu bekommen. |
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_________________ Grüße
Andreas |
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Verfasst am: 10. April 2007 19:50 |
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| Slightly |
| Piratenkapitän |
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| Anmeldedatum: 24.02.2007 |
| Beiträge: 559 |
| Wohnort: gerädertem Schiff |
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Hallo unfallgeschädigter,
hierbei bist du etwas gefordert. Stelle Strafantrag wegen Betrug. Es hört sich einfach an, ist es aber nicht. Dabei ist zu beachten, wer den Betrug begangen hat! Das Krankenhaus in dem Du gelegen bist!?! Oder der Autovermieter? Wenn es so ist wie Du berichtest, ist die Beweislage klar und der Autovermieter hat Erklärungsnot. Wem wird da wohl mehr geglaubt…? |
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_________________ Viele Versicherer wären bessere Schadenregulierer, wenn sie darauf verzichten würden, aus den Sachverständigen *bessere* machen zu wollen. |
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