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Warum behaupten ständig gerade Anwälte,

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Warum behaupten ständig gerade Anwälte, 
BeitragVerfasst am: 19. April 2007 19:59
Heinzelmännchen
Neptun
Anmeldedatum: 23.02.2007
Beiträge: 1005
Wohnort: Dorf der unbeugsamen Gallier
daß Versicherungen ein generelles Nachbesichtigungsrecht haben?



Sind jemand hier in diesem Zusammenhang andere Urteile bekannt als diese?



Das Landgericht München I (19 S 11609/90) hat in seinem Urteil vom 20.12.90 ausgeführt, dass es ein generelles Nachbesichtigungsrecht der eintrittspflichtigen Versicherung nicht gibt.



Das Amtsgericht Wiesbaden hat im Verfahren 91 C 1735/98 in seinem Urteil vom 28.10.98 festgestellt, dass die ersatzpflichtige Versicherung keine Schadensersatzleistungen zurückhalten darf, wenn der Geschädigte eine Nachbesichtigung seines Fahrzeuges verweigert, weil eine Rechtsgrundlage für ein solches Nachbesichtigungsbegehren nicht erkennbar ist.



Das Landgericht Kleve (Aktenzeichen: 3 O 317/98 in Anlehnung an BGH, ZfS 199, 239) hat zudem klargestellt, dass sich der Geschädigte nach einem Verkehrsunfall auf die von seinem Sachverständigen vorgenommenen Feststellungen zur Schadenhöhe verlassen darf. Die Haftpflichtversicherung des Schädigers darf die Schadensregulierung in der Regel nicht von einer Nachbesichtigung durch einen eigenen Gutachter abhängig machen.



________________________ENDE______________________

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"Et tu, Brute?"
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BeitragVerfasst am: 19. April 2007 20:04
Slightly
Piratenkapitän
Anmeldedatum: 24.02.2007
Beiträge: 559
Wohnort: gerädertem Schiff
Du hast selber ein OLG Urteil des OLG- Naumburg eingestellt und jetzt vergessen Rolling Eyes

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Viele Versicherer wären bessere Schadenregulierer, wenn sie darauf verzichten würden, aus den Sachverständigen *bessere* machen zu wollen.
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welche Anwälte sind das? 
BeitragVerfasst am: 20. April 2007 07:52
jodat
Kapitän
Anmeldedatum: 24.02.2007
Beiträge: 123
Verkehrsanwälte? Das würde mich aber wundern! Denn es widerspräche meiner Erfahrung.



Also bitte nicht so pauschal...



MfG

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Dr. Ralph Burkard

Fachanwalt für Verkehrsrecht

53340 Meckenheim
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BeitragVerfasst am: 20. April 2007 07:55
Heinzelmännchen
Neptun
Anmeldedatum: 23.02.2007
Beiträge: 1005
Wohnort: Dorf der unbeugsamen Gallier
... viele Anwälte die Kunden aus Gewohnheit aufsuchen....

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"Et tu, Brute?"
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BeitragVerfasst am: 20. April 2007 07:56
Schwarzkittel
Steuermann
Anmeldedatum: 26.02.2007
Beiträge: 51
Wohnort: irgendwo in der Mitte von Franken
Heinzelmännchen hat Folgendes geschrieben:
... viele Anwälte die Kunden aus Gewohnheit aufsuchen....




Sind das deshalb "Verkehrsanwälte " ?



Schwarzkittel

aus dem Hinterhalt schießend.....
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BeitragVerfasst am: 27. April 2007 22:44
Heinzelmännchen
Neptun
Anmeldedatum: 23.02.2007
Beiträge: 1005
Wohnort: Dorf der unbeugsamen Gallier
Habe das Wort Verkehrsrechtsanwälte in diesem Thread gerade das erste mal in den Mund genommen!!!



Außerdem:



http://www.unfall-recht.info/volkswohlbund-totalschaden-und-130-grenze/



Ich sag doch!







Grüße

HM

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"Et tu, Brute?"
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Tja 
BeitragVerfasst am: 28. April 2007 07:04
jodat
Kapitän
Anmeldedatum: 24.02.2007
Beiträge: 123
Es gibt solche und solche.... Rolling Eyes

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Dr. Ralph Burkard

Fachanwalt für Verkehrsrecht

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Re: Warum behaupten ständig gerade Anwälte, 
BeitragVerfasst am: 28. April 2007 09:42
bertha
Captain HUK Crew
Anmeldedatum: 31.08.2006
Beiträge: 270
Wohnort: Der Bewacher aus dem wilden Osten
Heinzelmännchen hat Folgendes geschrieben:
daß Versicherungen ein generelles Nachbesichtigungsrecht haben?



_




könnt ihr euch noch an meinen Beitrag mit dem nicht bezahlten Gutachten erinnern, wo der Anwalt ...



Dieser war bzw. ist auch der Meinung, dass die Allianz ein generelles Nachbesichtigungsrecht hat.

Als ich ihm sagte, dass dies ja wohl nicht stimmen könnte, sagte er mir, dass er Anwalt der Allianz ist.

Ich ihm daraufhin die o. g. Urteile hingetragen, eine Rückantwort diesbezüglich haben wir bis heute nicht erhalten.



Also warum sagen viele Anwälte zu ihrem vielleicht nur einmal kommenden Kunden, Versicherungen haben ein generelles Nachbesichtigungsrecht, ganz einfach - weil diesen Anwälten das Hemd näher als die Hose ist.



Grüße aus dem Land mit Sonne ohne Ende

von

bertha - wenigstens diese scheint noch für alle gleich.
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BeitragVerfasst am: 7. Mai 2007 12:47
Heinzelmännchen
Neptun
Anmeldedatum: 23.02.2007
Beiträge: 1005
Wohnort: Dorf der unbeugsamen Gallier
P.S.



Morgen ist es wieder soweit!!!



Nachbesichtigung durch die Lieblingsstreicher trotz (am Ende) Streitgespräch mit dem Herrn Ra für Verkehrsrecht!!!!!!!!!!!!!!



Haben denn nur wir Unwissende hier?



Mandant hat Rechtsschutz!

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ich verstehe die Aufregung, 
BeitragVerfasst am: 7. Mai 2007 14:35
jodat
Kapitän
Anmeldedatum: 24.02.2007
Beiträge: 123
aber leider muss ich auch mal darauf hinweisen, dass es durchaus Mandanten mit Rechtsschutz gibt, die auf keinen Fall einen Rechtsstreit wollen und um jeden Preis (auch den Preis einer unberechtigten Nachbesichtigung) eine einvernehmliche Lösung mit dem Unfallgegner wünschen. Auch das ist Alltag - leider.



Gruß



P.S.: Neulich verweigerte ein Mandant die Bekanntgabe seiner RS-Nr., da er auf keinen Fall eine Klage wünschte!!!

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Dr. Ralph Burkard

Fachanwalt für Verkehrsrecht

53340 Meckenheim
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BeitragVerfasst am: 7. Mai 2007 20:10
Heinzelmännchen
Neptun
Anmeldedatum: 23.02.2007
Beiträge: 1005
Wohnort: Dorf der unbeugsamen Gallier
Also hat mein Temperament doch etwas gebracht, oder

war es das Merkblatt unerlaubte Fahrzeugbesichtigungen des VKS oder das selbst erarbeitete Schreiben aus dem internen Bereich.



Jedenfalls wurde der Streicher zurückgepfiffen.



Laughing Laughing



Der sollte garantiert das Auto Todschreiben, bei einem Schaden knapp unter WBW und in die Internetrestwertbörse stellen und mittlere Stundensätze ansetzen und UPE, Verbringung und Lackmuster und Farbe mischen streichen.



Würde mich auf die Verhandlungen freuen (die es m. E. gar nicht geben wird), weil dann nur die Richtigkeit meines GA vom Gericht beauftragten Gutachter bestätigt werden kann, ohne das dieser sich vom GA der Versicherung beeinflussen lassen muss.





Grüße

HM

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BeitragVerfasst am: 7. Mai 2007 20:15
Andreas
Neptun
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Beiträge: 1268
Wohnort: Haus mit Garten
Außer es wird einer von der DEKRA vom Gericht beauftragt, dann gute Nacht, dann heißt es nämlich für den SV mit zu Gericht, "fachliche Diskussion" mit dem KK (Kürzungskollegen) und dann erst Recht für den Geschädigten bekommen.



Ein DEKRA-KK muss sich von uns mittlerweile verfolgt fühlen... Im letzten Monat drei Fälle vor Gericht bei denen wir seine Gerichts-GA zerlegt haben (hat er nach Versicherungs-GA geschrieben) und dann musste er zugeben, dass eigentlich unsere Kalkulation "schon i.O." ist...



Traurig nur, dass der immer noch vom hiesigen AG beauftragt wird. Crying or Very sad

_________________
Grüße

Andreas
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BeitragVerfasst am: 7. Mai 2007 21:10
Heinzelmännchen
Neptun
Anmeldedatum: 23.02.2007
Beiträge: 1005
Wohnort: Dorf der unbeugsamen Gallier
Na die sind ja auch über jeden zweifel erhaben!



Siehe. http://www.captain-huk.de/forum/viewtopic.php?t=571



Unser richter beauftragt wenigsten ö.b.u.v. KK´s, des geht dann meistens einiger Maßen.



Grüße

HM

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"Et tu, Brute?"
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BeitragVerfasst am: 7. Mai 2007 21:19
Comet
Piratenkapitän
Anmeldedatum: 26.02.2007
Beiträge: 481
Was soll ich sagen,



der beauftragte Anwalt pflegt nach eigenen Bekunden gute und fruchtbare Beziehungen zu der beteiligten Versicherung.



Also Nachbesichtigung, ohne Info an mich.



Der beauftragte Streicher, ist ein annerkanter schwerkrimineller Autoschieber und hat Tollwütig ohne irgendeine tragfähige Begründung den Schaden kpl. zusammen gestrichen.



Die Einlassungen des Gerichtssachverständigen (obwohl über meinen Werten) bei der mündlichen Gutachtenerläuterung beschränkten sich auf: könnte vielleicht, weis nicht genau, ist nicht mit letzter Sicherheit auszuschließen. Dabei waren die Schadenbilder absolut schlüssig, ohne den geringsten Zweifel, umso absurder und unverständlicher ist die ganze Sache.



Richterin hatte offensichtlich keine richtige Lust, und nicht die geringste Ahnung um was es überhaupt ging.



Streicher bekommt zu 100% Recht. Ohne Worte!



Mein Gutachten ist ohne Zweifel in jedem Punkt nachvollziehbar und richtig!



Trotzdem redete der Herr Rechtsanwalt seinem Mandanten auch noch die Berufung aus! Warum wohl ? Was ist da Faul ?



Zug um Zug´ hat die Versicherung schon mal Schadenersatzforderungen gegen mich angekündigt.



Maximal schlecht gelaufen, nicht wahr.
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BeitragVerfasst am: 8. Mai 2007 05:25
Andreas
Neptun
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Beiträge: 1268
Wohnort: Haus mit Garten
Naja, zumindest in der eigenen Sache, wenn die Versicherung Schadenersatzansprüche gegen die geltend macht, hast Du



a) die Kalkulation des Gersichts-GA, das über Deiner Kalkulation liegt.

b) Gott sei Dank einen zweiten Gerichts-SV, wenn es tatsächlich hart auf hart kommt



Und zweimal soviel Pech, das passiert hoffentlich nicht. Mal davon abgesehen, dass die Versicherung Dir je erstmal gar nichts kann... Denn selbst wenn die Schäden nicht alle vom Schädiger verursacht worden wären, hättest Du das ohne Kenntnis der Schäden am Schädigerfahrzeug erkennen können/müssen?



Und da sind wir beim Problem, dass das oftmals nicht möglich.

_________________
Grüße

Andreas
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