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Was ist ein in Reparatur befindlicher Pkw Wert?

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Was ist ein in Reparatur befindlicher Pkw Wert? 
BeitragVerfasst am: 16. Juni 2007 09:44
Störtebeker
Steuermann
Anmeldedatum: 13.10.2006
Beiträge: 88
Folgender Sachverhalt hat sich zugetragen:



Ein Kfz-Mechaniker, aus einem mir gut bekannten Autohaus, hat zu Hause seinen Pkw privat in Reparatur. Er möchte das Triebwerk seines Pkw wechseln. Nun erleidet er einen zweiten Herzinfarkt und muss zur Bypassoperation mit anschließender Reha in eine Herzklinik. Damit ist er natürlich für einige Monate nicht in der Lage seinen Job weiter zumachen. Auch seine abendlichen Arbeiten am privaten Pkw sind zwar begonnen, aber nicht beendet. Insofern lässt er seinen Pkw, welcher nun kein Triebwerk hat, zu Hause zur Seite stellen und für die Zeit seiner Genesung abmelden.



Bei seinem Nachbarn, einem Landwirt, dreht irgendwann während des Klinikaufenhaltes des Mechanikers eine Kuh durch und beschädigt den abgestellten Pkw sowie Teile des Gebäudes (Regenrinne-Fallrohr).

Der Mechaniker möchte nun den von der nachbarlichen Kuh verursachten Schaden an der Seitenwand seines Pkw ersetzt erhalten. Dazu beauftragt er mich als SV. Den Seitenwandschaden zu ermitteln dürfte natürlich kein Problem sein. Nur welchen Wiederbeschaffungswert hatte der Pkw zum Zeitpunkt des Schadeneintritts ohne Triebwerk? Der Pkw war weder fahrfähig, noch verkehrs- und/oder betriebssicher! Wie würden die SV-Kollegen diesen Pkw nun bewerten?

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Freundliche Grüße

Störtebeker


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Wo Recht zu Unrecht wird, wird Widerstand zur Pflicht. (Johann Wolfgang von Goethe, 1749 - 1832)
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BeitragVerfasst am: 16. Juni 2007 10:24
Comet
Piratenkapitän
Anmeldedatum: 26.02.2007
Beiträge: 481
Mit Motor bewerten, und im Gutachten deutlich und unmißverständlich darauf hinweisen das die Bewertungsgrundlage und die wirtschaftliche Verhältnismäßigkeit nur in Abhängigkeit eines Fahrzeuges mit vollständigen Triebwerk, wenn auch vorerst fiktiv, beurteilt werden konnte.



Mit freundlichen Grunzen



ihr dumme Kuh, die immer gerne auf das dünne Eis geht.
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BeitragVerfasst am: 17. Juni 2007 05:31
Andreas
Neptun
Anmeldedatum: 24.02.2007
Beiträge: 1268
Wohnort: Haus mit Garten
Der Motor ist vorhanden? Eventuell auch schon der Motor, der noch eingebaut werden soll?



Falls ja, dann Fahrzeug mit Ersatzmotor oder dem "alten" Motor bewerten, je nachdem was da ist und die Kosten für den Einbau abziehen.



Oder aber der alte Motor ist weg, der neue noch nicht da, dann das Fahrzeug erst einmal normal bewerten, dann den Wert des nicht mehr vorhandenen Motors abziehen und ein paar Euro für Umbau.



Beispiel: Fahrzeug hat 250.000 km -> dann war der alte Motor vielleicht noch 300,00 Euro wert, Umbaukosten 300,- je nach Motor und Typ die Kosten ansetzen, die der Halter aufwenden müsste, bspw. 6 Stunden zu 50 Euro die Stunde, also ist das Fahrzeug 600,- weniger wert.

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Grüße

Andreas
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BeitragVerfasst am: 17. Juni 2007 09:46
Einauge
Piratenkapitän
Anmeldedatum: 23.07.2006
Beiträge: 323
War das die Kuh "Elsa" welche das Auto beschädigt hat Laughing Laughing Laughing ?

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Derjenige der zögert, alles u. jedem zu glauben, ist sehr weise,denn der Glaube an ein einziges falsches Prinzip ist der Beginn allen Unverstandes"(D.B.S.)
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BeitragVerfasst am: 18. Juni 2007 12:33
Störtebeker
Steuermann
Anmeldedatum: 13.10.2006
Beiträge: 88
@ Comet u. Andreas > Natürlich habe ich den Pkw entsprechend bewertet und einen Wiederbeschaffungswert und einen Restwert ausgewiesen, aber ob das richtig war, darf man bezweifeln. Ich denke, dass ein nicht fahrfähiges und weder betriebs-, noch verkehrssichers Auto überhaupt nur einen "Restwert" haben kann. Es konnte zum Schadenzeitpunkt ja nicht genutzt werden, zumindest nicht für den Zweck, dem es normalerweise dient.



@ Einauge > Nö, war die lila Kuh auf Bullenfang Laughing

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Freundliche Grüße

Störtebeker


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BeitragVerfasst am: 18. Juni 2007 13:22
Andreas
Neptun
Anmeldedatum: 24.02.2007
Beiträge: 1268
Wohnort: Haus mit Garten
Das Fahrzeug hat in jedem Fall einen Wiederbeschaffungswert, denn ich kann mir ja ein gleichwertiges Fahrzeug wiederbeschaffen wollen, um dort dann den Motor einzubauen. Insofern müssten zum Händlerverkaufswert des unmotorisierten Fahrzeuges ja eigentlich noch die Ausbaukosten des Motors aufgeschlagen werden...



Erst dann kann ich ja meinen neuen Motor einsetzen. Very Happy

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Grüße

Andreas
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