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Was qualifizierte Verkehrsrechtssanwälte nicht leisten!

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Was qualifizierte Verkehrsrechtssanwälte nicht leisten! 
BeitragVerfasst am: 7. Mai 2007 12:09
Heinzelmännchen
Neptun
Anmeldedatum: 23.02.2007
Beiträge: 1005
Wohnort: Dorf der unbeugsamen Gallier
Grundlose Nachbesichtigungen durch die zahlungspflichtige Versicherung gestatten!



Den Gutachter des Geschädigten nicht über diese grundlose Nachbesichtigung zu informieren.



Denken man komme durch dieses Zulassen der grundlosen Nachbesichtigung an einer gerichtlichen Auseinandersetzung vorbei!

_________________
"Et tu, Brute?"
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[b]Nachbesichtigungen durch Versicherungen[/b] 
BeitragVerfasst am: 23. August 2007 19:07
RAClemensMartin
Landratte
Anmeldedatum: 20.08.2007
Beiträge: 3
Wohnort: Wiesbaden
Wer seinen Mandanten oder Kunden einige Informationen zum obigen Thema geben möchte, mag gerne verweisen auf das folgende Merkblatt, bei dem der Hinweis auf meine Kanzlei gerne auch gestrichen werden kann:



Arrow http://www.ra-clemens-martin.de/downloaddateien/Nachbesichtigungen_durch_Versicherungen.pdf



Viele Grüße aus Wiesbaden
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BeitragVerfasst am: 23. August 2007 20:43
Comet
Piratenkapitän
Anmeldedatum: 26.02.2007
Beiträge: 481
Hallo RA Martin,



gute Zusammenfassung, würde bis auf eine kleine Änderung ihr Informationsschreiben gerne nutzen, besteht hierzu Einverständnis ?



Gruß
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Nachbesichtigungen durch Versicherer 
BeitragVerfasst am: 25. August 2007 14:36
RAClemensMartin
Landratte
Anmeldedatum: 20.08.2007
Beiträge: 3
Wohnort: Wiesbaden
Hallo Comet,



es bestehen keine Bedenken gegen die Weiternutzung und auch weitere Verbreitung der Informationen hinsichtlich der Gefahren bei einer Fahrzeugnachbesichtigung durch Versicherer.



Die beabsichtigte "kleine Änderung" würde mich allerdings interessieren. Vielleicht passe ich meine Downloaddatein ebenfalls an.



MfG aus Wiesbaden

RAClemensMartin
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BeitragVerfasst am: 25. August 2007 17:22
Comet
Piratenkapitän
Anmeldedatum: 26.02.2007
Beiträge: 481
Hallo RA Martin,



"oder seine Zertifizierung (ZAK-Zert) nachgewiesen hat oder Mitglied im BVSK ist"



wird bei mir Ersatzlos gestrichen, eine Zugangsbeschränkung zu ZAK-Zert gibt es genau genommen nicht und über den BVSK ist bereits alles gesagt. Und in naher Zukunft ist die ö.b.u.v., dank der Zertmaßnahmen des Ifs und der daraus resultierenden Aufweichung der Bestallungsvoraussetzungen auch nichts mehr Wert.



Das ist leider die traurige Realität!



Gruß
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BeitragVerfasst am: 14. September 2007 19:43
Frank
Piratenkapitän
Anmeldedatum: 23.02.2007
Beiträge: 263
Wohnort: Franken
Hallo Kommet,



sei wann ist IFS überhaupt was wert? Laughing



Eine Zert ohne Prüfung ????? Sowas soll es auch geben.
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Was qualifizierte Verkehrsrechtssanwälte nicht leisten! 
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