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Was soll sowas?

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BeitragVerfasst am: 16. Mai 2007 08:22
bertha
Captain HUK Crew
Anmeldedatum: 31.08.2006
Beiträge: 270
Wohnort: Der Bewacher aus dem wilden Osten
Und jetzt noch einen extra Bereich einrichten, damit die Standartschreiben schnell abrufbar sind.

Hier dann keine Kommentare einfügen, damit alles übersichtlich bleibt.



bertha
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BeitragVerfasst am: 16. Mai 2007 08:26
westlife
Piratenkapitän
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Beiträge: 227
Wohnort: Nürnberg
Ich finde dass mit diesen Standardformulierungen auch recht gut. Ich frage mich aber, kann man für so eine pauschale Stellungnahme auch eine Rechnung stellen?
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BeitragVerfasst am: 16. Mai 2007 08:49
Andreas
Neptun
Anmeldedatum: 24.02.2007
Beiträge: 1268
Wohnort: Haus mit Garten
Ja, denn der Zeitaufwand ist doch da, oder?



- Du erhältst so ein Schreiben und liest es Dir durch (7,5 Minuten)

- Du ziehst Dir das Gutachten und überprüfst die Kürzungen, weil Du ja vielleicht doch einen Fehler gemacht haben könntest (so als Mensch...) (15 Minuten)

- Du stellst fest, dass keine Fehler vorliegen und es sich vielmehr um eine Standardkürzung handelt, also Vorlage laden, anpassen an den Fall, ausdrucken (5 Minuten)

- Unterschreiben, kopieren, versandfertig machen, Gutachten wieder abheften (2,5 Minuten)



Die Versicherung soll doch froh sein, dass Du Dir eine Vorlage entwickelt hast, das spart den zusätzlichen Aufwand von 15 Minuten für die Erstellung der Stellungnahme.



Also hast Du der Versicherung Geld gespart. Very Happy


Zuletzt bearbeitet von Andreas am 16. Mai 2007 09:20, insgesamt einmal bearbeitet

_________________
Grüße

Andreas
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BeitragVerfasst am: 16. Mai 2007 09:01
westlife
Piratenkapitän
Anmeldedatum: 24.02.2007
Beiträge: 227
Wohnort: Nürnberg
Okay, dann ist es gut. Denn es sollte der Versicherung schon noch ein bißchen weh tun.
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BeitragVerfasst am: 16. Mai 2007 09:26
Andreas
Neptun
Anmeldedatum: 24.02.2007
Beiträge: 1268
Wohnort: Haus mit Garten
Naja, ich sehe es nicht als weh tun, sondern als Vergütung Deines Zeitaufwandes.



Ich habe heute morgen ein Fax von einem hiesigen Anwalt bekommen, der es eigentlich genau richtig macht.



Allianz soll bezahlen. CE hat ET-Aufschlag, Verbringung und Beilackierung gestrichen (Peugeot, metallic, Kotflügel neu, Fahrertür belack.)



Er schreibt also der Allianz, dass er selbst das nicht beurteilen kann und sich eine (kostenpflichtige) Stellungnahme beim Sachverständigen holen muss, der das GA erstattet hat. Gleichzeitig fordert er vom CE-Verfasser (Name natürlich unbekannt) eine technisch fundierte und überprüfbare Begründung seiner Kürzungen und die Benennung einer Peugeot-Vertragswerkstatt, die keine 10% ET-Aufschlag und keine Verbringungskosten verlangen.



Zur Vermeidung der kostenauslösenden Maßnahmen kann die Allianz innerhalb der nächsten fünf Werktage vollständig regulieren. Ansonsten Stellungnahme, Klage, ..., das volle Programm.



CE hat im Übrigen sogar noch unter die DEKRA-MSV gekürzt...

_________________
Grüße

Andreas
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BeitragVerfasst am: 16. Mai 2007 09:40
kama52
Piratenkapitän
Anmeldedatum: 29.03.2007
Beiträge: 288
Wohnort: neben Sutra
Gibt es eine Grundlage, bei der die Fzg. Verbringung bei zunächst fiktiver Abrechnung gestrichen wird ?

_________________
Anticheater und unabhängiger SV
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BeitragVerfasst am: 16. Mai 2007 09:40
westlife
Piratenkapitän
Anmeldedatum: 24.02.2007
Beiträge: 227
Wohnort: Nürnberg
Wäre schön, wenn alle Anwälte dies so clever handhaben würden.
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BeitragVerfasst am: 16. Mai 2007 10:44
Andreas
Neptun
Anmeldedatum: 24.02.2007
Beiträge: 1268
Wohnort: Haus mit Garten
kama52 hat Folgendes geschrieben:
Gibt es eine Grundlage, bei der die Fzg. Verbringung bei zunächst fiktiver Abrechnung gestrichen wird ?




Ist eine rechtliche Frage... Technisch gibt es dazu keinen Anlass, weil diese Kosten beim Geschädigten in jedem Fall dann anfallen, wenn er nicht zu unserem VW-Händler oder in eine Lackiererei geht.



Die hiesige Rechtsprechung ist sich da aber uneins. Genau dieser Anwalt hat aber vor unserem AG Achern noch ein Verfahren laufen, in dem es genau darum geht und der Richter scheint pro Verbringung zu tendieren.

_________________
Grüße

Andreas
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