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Wer darf den SV beauftragen?

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Wer darf den SV beauftragen? 
BeitragVerfasst am: 19. März 2007 16:53
Slightly
Piratenkapitän
Anmeldedatum: 24.02.2007
Beiträge: 559
Wohnort: gerädertem Schiff
Folgendes:



Wurde heute Mittag zu einem Kunden gerufen. Sein neues Fahrzeug, Erstzulassung heute, Wurde auf dem Gelände des Autohauses stark beschädigt. Der Kunde hatte letzten Freitag das Fahrzeug bereits voll bezahlt und wollte dieses heute Mittag abholen. Bei einer letzten Durchsicht ist das Fahrzeug mit dem Heck voran von einer Hebebühne gefallen und dann noch von den vorderen Tragarmen. Über den entstandenen Schaden braucht hier wohl kaum geredet werden.



Neupreis knapp 35.000 Euro, erste Zulassung 19.03.2007 um 9.30 Uhr, Schadensereignis ca. 12.00 Uhr, Laufleistung 17 km.



Das Autohaus will mich nicht an das Fahrzeug lassen, erstens weil es bereits begutachtet wurde und zweitens weil dieses Autohaus der Meinung ist das es noch ihr Eigentum wäre. Sie wären, trotz vollständiger Bezahlung des Fahrzeuges, noch im Besitz aller Fahrzeugpapiere und dem Fahrzeug.



Hierzu ist anzumerken das alle nötigen Papiere am Freitag dem 16.03.2007 mit Unterschrift übergeben wurden und nur noch wegen der heutigen Zulassung in diesem Autohaus verblieben sind.







Der Slightly geht jetzt erstmal in den Keller Holz hacken…

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Viele Versicherer wären bessere Schadenregulierer, wenn sie darauf verzichten würden, aus den Sachverständigen *bessere* machen zu wollen.
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BeitragVerfasst am: 19. März 2007 17:41
Comet
Piratenkapitän
Anmeldedatum: 26.02.2007
Beiträge: 481
Einige wenige klärende Worte deines Kunden zu dem Autohaus über das Verhältnis zu "Besitz und Eigentum" würden genügen. Denen gehört mal richtig Dampf gemacht!!! Twisted Evil
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BeitragVerfasst am: 19. März 2007 17:51
Slightly
Piratenkapitän
Anmeldedatum: 24.02.2007
Beiträge: 559
Wohnort: gerädertem Schiff
Wenn ich ja nicht wüsste was da laufen soll. Das Autohaus möchte einmal *ihrem* Sachverständigen einen lukrativen Auftrag vermitteln und zum anderen sicher Kapital aus diesem, durch sie verursachten Schaden ziehen. Der Schaden liegt mit Sicherheit über 20.000 Euro. Rechne da mal Deine Gebühr hoch…



Der durch meinen Kunden eingeschaltete RA, wäre er mein Zahnarzt; ich würde ihn bei jeder Behandlung knutschen; wird sicher keinen Dampf machen und dazu plädieren: „nimm den Leihwagen und warte auf dein Neues!“

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BeitragVerfasst am: 19. März 2007 17:55
Der Haule
Piratenkapitän
Anmeldedatum: 26.02.2007
Beiträge: 412
Wohnort: Im tiefen Wald
Hallo,



hier hilft vielleicht ein klärendes Wort eines Anwaltes. Hier handelt es sich ja eindeutig um einen Obhutsschaden. Ich denke nicht, das dem Besitzer, das ist hier ja eindeutig geklärt, verweigert werden kann, über sein beschädigtes Eigentum sich unabhängig Informationen zu beschaffen, sprich den eigenen Gutachter an das Fahrzeug zu lassen. Mir wollte die, ich glaube es war die Allianz, mal was ähnliches vormachen. Die wollten mein Gutachten nicht bezahlen. Der Fall war folgender: Autopflegedienst, der in den Hallen eines Händlers Wagen aufbereitet, war mit einem Neuwagen (6er Coupe Rolling Eyes ) in das Heck eines fast neuen 3er Cabrios gebrettert. Die Kundin des Cabrios beauftragte mich mit der Begutachtung (mit Unterstützung des Autohauses!!!!!!!!!).

Die Allianz behauptete dann, es sei ein Obhutsschaden und der würde wie Kasko abgerechnet. So ein Quatsch. Nach ein paar klärenden Worten, auch der Geschädigten (die hatte zu dem Insider-Wissen und drohte gleich heftig mit RA), wurde dann das Gutachten sowie die Wertminderung bezahlt.



Aber hier hilft nur Druck, wie ich meine. Was für ein Problem haben die? Wenn alles korrekt abläuft, können die einen doch ranlassen? Oder soll hier wieder gemauschelt werden? Passiert ist halt passiert, da hilft kein Triksen. Den Wagen würde ich sowiso nicht mehr wollen. Neupreisregelung müsste hier ja kein Problem sein.



Da die ja jetzt wissen, das ein qualifizierter SV im Hintergrund an den Hebeln sitzt werden die wohl sehr vorsichtig sein.



Mfg. Der Haule
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BeitragVerfasst am: 19. März 2007 17:57
Fritz
Steuermann
Anmeldedatum: 27.02.2007
Beiträge: 82
Wohnort: Duisburg
Kaufpreis ist bezahlt, Fahrzeug ist zugelassen, was soll das ?



Mein vernünftiger Menschenverstand sagt mir dass die Eigentumsverhältnisse klar sind. Sollte das Autohaus das anders sehen würde ich als Kunde sofort mein Geld zurück verlangen da die bestellte Ware unbrauchbar ist und nicht im vereinbarten Zustand geliefert werden kann. Das denen natürlich der A..... auf Grundeis geht ist vollkommen klar. Ist m.M nach nur ein Versuch die Kontrolle zu behalten um sich möglichst günstig aus dieser doch peinlichen Lage zu winden.

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Dunkel, die andere Seite ist...
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BeitragVerfasst am: 19. März 2007 18:10
Slightly
Piratenkapitän
Anmeldedatum: 24.02.2007
Beiträge: 559
Wohnort: gerädertem Schiff
Die wissen nichts, außer das an diesem Schaden mit Tricks nen Haufen an Geld drin steckt. Wenn ich nur eine Unterschrift von meinem Kunden bekomme, liegt das Ding morgen beim Staatsanwalt. Warum? Ganz einfach.



Autohaus beauftragt ihren favorisierten Sachverständigen. Soweit OK.

Neupreisregelung kein Problem, demnach auch OK



Jetzt kommen aber die Punkte die zum denken anregen sollten:



Schaden wird gepuscht und das innerhalb 70 % WBW > RepKo

Autohaus kauft das durch sie beschädigte Neufahrzeug zum Differenzpreis abzüglich Minderung

Minderung legt der SV des Autohauses fest und beruft sich auf, z. B. die neue BVSK- Tabelle

Fahrzeug wird offiziell durch das Autohaus zurück gekauft, auch OK nur nicht bei den Bedingungen

Restwert wird durch den SV des Autohauses über Restwertbörsen mit niedriger Kalkulation ermittelt

Autohaus geht zum StVA und lässt den Brief neu ausstellen durch angebliche Falschanmeldung



Leute, bekomme ich da was raus, kracht es dermaßen…

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BeitragVerfasst am: 19. März 2007 18:12
Slightly
Piratenkapitän
Anmeldedatum: 24.02.2007
Beiträge: 559
Wohnort: gerädertem Schiff
@Fritz



die haben mich nicht an das Fahrzeug gelassen, obwohl ich denen die Rechtslage verdeutlicht habe. Ich denke es wird wie vorstehend beschrieben laufen.

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