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wer kann helfen????

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wer kann helfen???? 
BeitragVerfasst am: 16. Juni 2010 08:49
weg73
Landratte
Anmeldedatum: 02.06.2010
Beiträge: 3
Wohnort: 17121 Trantow
Hallo,
habe ein Unfallfahrzeug besichtigt, wo der Anstoßbereich an der Vorderachse radseitig war.

Kalkuliert habe ich Achsteile, Lenkungsteile und Reifen.
Die Versicherung hat hat die Lenkungsteile und den Reifen gestrichen.

Jetzt meine Frage: Gibt es ein BGH Urteil über den Austausch von Lenkungsteile nach einem Vorderachsschaden?

Danke schonmal im Voraus....
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BeitragVerfasst am: 16. Juni 2010 08:58
Beulenpest
Piratenkapitän
Anmeldedatum: 09.05.2007
Beiträge: 970
Wohnort: Hamburg
Mal am besten direkt beim entsprechenden Fabrikatshändler nachhaken bezüglich Herstellervorgaben bei Verdacht auf Beschädigung der Lenkung.
Beim Reifen wäre(n) die jeweilige Anprallspur(en) relevant. Wenn sich da irgendwelche ""tiefschürfende Ereignisse"" abzeichen, dann sowieso ersetzen.

_________________
Hoffnung ist der Gedanke an eine gute Zukunft, Glück ist wenn es nicht so schlimm wird...
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BeitragVerfasst am: 16. Juni 2010 10:13
Franz511
Kapitän
Anmeldedatum: 03.03.2007
Beiträge: 146
Wohnort: Rheinland-Pfalz
Hallo weg73,

liegt ein Messprotokoll der Achswerte vor?
Gibt es aussagekräftige Bilder zu Deinem Problemfall?
Um welches Fahrzeug handelt es sich?
Fragen über Fragen. Question Question Question

Gruß Franz511

_________________
Alles wird gut - nur Geduld!
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BeitragVerfasst am: 20. Juni 2010 16:30
Robin Huk
Forum Administrator
Anmeldedatum: 16.03.2007
Beiträge: 286
Wohnort: Der wilde Süden
Warum so viel Mühe?

Die Versicherung hat gestrichen? Dann soll die Versicherung dem Anwalt des Geschädigten bitte noch bescheinigen, dass man seitens der Versicherung die Verantwortung für eventuelle Folgen aufgrund gestrichener (und deshalb nicht eingebauter) Teile übernimmt.

Gleiches passiert immer wieder bei der AHK, die ja, trotz erwiesenem Anstoß, angeblich sichtbar nicht beschädigt ist.

Bestätigung der Versicherung zur Haftungsübernahme anfordern und im Regelfall kommt dann das Geld. Ansonsten einklagen. Denn welcher Gerichtsgutachter hängt sich eine gerichtlich dokumentierte Verantwortung für Lenkung, Achsteile, Reifen, AHK usw. ans Bein?

Getönt wird von Versicherungsseite immer viel - aber Haftung; ne, ne , ne ...
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BeitragVerfasst am: 21. Juni 2010 06:08
SVS
Piratenkapitän
Anmeldedatum: 08.03.2007
Beiträge: 280
´Gerügter´ SV soll erst noch Auftrag zur kostenpflichtigen Stellungnahme vom Anwalt erhalten. Danach Klage einreichen. Dann hat Richter auch noch die passende Argumentation bzgl. der Beeinträchtigung der Verkehrssicherheit und die Versicherung muss wieder zahlen und zahlen. Im Übrigens bereits an anderer Stelle ausführlich diskutiert.

Gruss SVS
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BeitragVerfasst am: 22. Juni 2010 08:00
kama52
Piratenkapitän
Anmeldedatum: 29.03.2007
Beiträge: 286
Wohnort: neben Sutra
Ich argumentiere ebenfalls immer so... "Unbedinklichkeit" schrift fordern, ansonsten Anwalt abgeben

_________________
Anticheater und unabhängiger SV
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BeitragVerfasst am: 22. Juni 2010 08:29
weg73
Landratte
Anmeldedatum: 02.06.2010
Beiträge: 3
Wohnort: 17121 Trantow
Hallo Leute,

danke für die guten Ratschläge. Habe bei der Versicherung eine Hafttungsübernahme beantragt, mal gucken was passiert.

Gruß weg73
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BeitragVerfasst am: 22. Juni 2010 15:41
SVS
Piratenkapitän
Anmeldedatum: 08.03.2007
Beiträge: 280
Haftunfsübernahme beantragt? Für wen? In wessen Namen? Vorsicht! Dies ist Aufgabe des Schädigers oder dessen Anwalt.

Gruss SVS
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BeitragVerfasst am: 22. Juni 2010 18:44
weg73
Landratte
Anmeldedatum: 02.06.2010
Beiträge: 3
Wohnort: 17121 Trantow
Hallo,
wollte ich ja auch sagen, macht der Anwalt des Geschädigten.
Gruß
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