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Werbung von Carglass erlaubt?

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Werbung von Carglass erlaubt? 
BeitragVerfasst am: 10. Juli 2007 16:25
Andreas
Neptun
Anmeldedatum: 24.02.2007
Beiträge: 1270
Wohnort: Haus mit Garten
Nachdem ich wieder vermehrt im Autoradio (für das ich natürlich GEZ-Gebühren zahle) die Carglass-Werbung höre, die da lautet "Bei Teilkasko kostenlos" kam mir so in den Sinn, ob diese Werbung denn rechtens ist.



Denn kostenlos ist die Reparatur ja nicht, denn eine Rechnung wird ja schließlich gestellt. Bei dieser Werbung könnte ich ja jetzt hingehen und verlangen, dass meine Scheibe repariert wird und eine Rechnung über 0,00 Euro ausgestellt wird, weil ich ja Teilkasko habe. Oder?



Aber es wird ja eine Rechnung ausgestellt, nur dass ich diese nicht bezahlen muss. Aber meines Erachtens ist diese Werbung irre führend.



Was meinen die Experten?

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Grüße

Andreas
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BeitragVerfasst am: 10. Juli 2007 18:26
Slightly
Piratenkapitän
Anmeldedatum: 24.02.2007
Beiträge: 559
Wohnort: gerädertem Schiff
Für dich als VN ist dieser Service kostenlos, für deine Versicherung aber nicht umsonst... Die zahlen die Instandsetzung der Scheibe und die Rechnung ist nicht Null, liegt irgendwo bei 80 Euro.



Ich höre diese Werbung auch x mal am Tag und habe mir viele Gedanken darüber gemacht. Denke mal nicht das da was zu beanstanden ist.

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Viele Versicherer wären bessere Schadenregulierer, wenn sie darauf verzichten würden, aus den Sachverständigen *bessere* machen zu wollen.
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BeitragVerfasst am: 11. Juli 2007 06:04
Andreas
Neptun
Anmeldedatum: 24.02.2007
Beiträge: 1270
Wohnort: Haus mit Garten
Das ist es ja gerade, für mich als VN ist die Reparatur eben nicht kostenlos. Ich muss nur die Kosten nicht tragen, weil meine Teilkasko sie übernimmt.



Wenn ich nun Carglas nicht mitteilen will, bei wem mein Fahrzeug Teilkasko versichert ist, dann erhalte ja auch ich die Rechnung und kann sie dann einreichen.



Nur die Weitergabe der Rechnung direkt an die Versicherung heißt ja nicht kostenlos, dann sonst würde der Reparateur ja arbeiten ohne Geld zu bekommen.

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Grüße

Andreas
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BeitragVerfasst am: 11. Juli 2007 07:51
Smilie
Piratenkapitän
Anmeldedatum: 29.12.2006
Beiträge: 356
Wohnort: zu Hause
Moin,



ich denke dazu müsste man erst einmal den GANZ GENAUEN TEXT dieser Reklame in Erfahrung bringen, um hier etwas eingehender beleuchten zu können.



Sollte es nämlich wörtlich heißen, dass die Scheibenreparatur kostenlos ist, wäre das eine Vortäuschung falscher Tatsachen. Würde es aber heißen, dass die Reparatur für Teilkaskoversicherte kostenlos ist, dürfte damit ausreichend Wahrheitsgehalt in der Reklameaussage sein.



Man würde letztlich wohl darüber streiten, ob diese sehr pauschal gehaltene Aussage für den Verbraucher tatsächlich falsch verstanden werden kann. Man würde argumentieren, dass doch wohl jeder weiß, dass eine Reparatur niemals kostenlos sein könne. Insofern würde man weiter argumentieren, dass eigentlich gemeint ist, dass die Reparatur für Teilkaskoversicherte "LETZTLICH" kostenlos ist.



Meines Erachtens bewegt sich diese Reklame wirklich hart an der Grenze zur Rechtswidrigkeit.



PS: Schade ist nur, dass sich der Wettbewerbsverein in München mit seinem RA Ottofülling nur an kleine Fische (Einzelfirmen etc.) wagt. Hier könnte der Typ, entgegen seiner bisherigen Geldmachermentalität, einmal tatsächlich beweisen ob und was er drauf hat.

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Viele Grüße - Smilie

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Wo Recht zu Unrecht wird, wird Widerstand zur Pflicht. (Johann Wolfgang von Goethe, 1749 - 1832)
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BeitragVerfasst am: 11. Juli 2007 13:32
kama52
Piratenkapitän
Anmeldedatum: 29.03.2007
Beiträge: 288
Wohnort: neben Sutra
Im Raum Berlin eindeutig im Radio zu hören "bei vorhandener Teilkaskoversicherung" ^^

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Anticheater und unabhängiger SV
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BeitragVerfasst am: 11. Juli 2007 14:21
Andreas
Neptun
Anmeldedatum: 24.02.2007
Beiträge: 1270
Wohnort: Haus mit Garten
Bei uns heißt es "Wir reparieren die Scheibe sofort, bei Teilkasko kostenlos"

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Grüße

Andreas
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BeitragVerfasst am: 12. Juli 2007 07:58
westlife
Piratenkapitän
Anmeldedatum: 24.02.2007
Beiträge: 227
Wohnort: Nürnberg
Also ich kann mich noch gut aus meiner Werkstattzeit erinnern. Bei Glasschäden hab ich den Glaser (nicht Carglass) kommen lassen. Die Rechnung betrug meistens ungefähr die Hälfte von dem was im GA stand. Offensichtlich haben die ja daran auch noch verdient. Und ich natürlich auch Wink

So gesehen von Carglass eigentlich nichts Neues. Um bei der Werbung eine Irreführung zu sehen, muss man das m.E. schon mit der Haarspalterei eines Abmahnvereins sehen.
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