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Wertminderungs-Streit im Unfall-Blog

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Wertminderungs-Streit im Unfall-Blog 
BeitragVerfasst am: 10. Mai 2007 08:52
Der Haule
Piratenkapitän
Anmeldedatum: 26.02.2007
Beiträge: 412
Wohnort: Im tiefen Wald
Hallo,



Heikles Thema Wertminderung. Im Unfall-Blog geht es da ja gerade heiß her



http://www.unfall-recht.info/zuerich-versicherung-und-die-wertminderung/



Meine Frage hier in die Runde:



- Welche WM-Berechnungsmethoden nehmt ihr zur Berechnung bzw. Ermittlung als Findungshilfe?



- Warum?



- oder schätzt /ermittelt ihr sie nach eigenen Gesichtspunkten / Formeln / "Bauchgefühl"?



- Welche Methoden sind in eurem Bezirk / Region von den Gerichten anerkannt / aktzeptiert?



Bitte jetzt kein Streitereien und "du-hast-nicht-recht" Diskussion, sondern nur nüchterne Analysen.



Berechtigte Fragen / Anmerkungen / Einwände die logisch nachvollziehbar sind, sind natürlich erlaubt.



Ich selbst benutze Halbgewachs 13.Auflage 2003 und BVSK 2003. Bei Halbgewachs setze ich die Werte aber Brutto ein. Und dann natürlich noch die eigene Einschätzung.



Grüße Haule
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BeitragVerfasst am: 10. Mai 2007 09:14
Robin Huk
Forum Administrator
Anmeldedatum: 16.03.2007
Beiträge: 288
Wohnort: Der wilde Süden
Es gibt keine verbindliche Berechnung zur Darstellung der merkantilen Wertminderung.



Jede Berechnungsformel ist zu pauschal und im Einzelfall (fast) immer falsch.

Eine Formel sollte eigentlich nur als "Stütze" verwendet werden.



Demzufolge spielt es keine Rolle, welche verwendet wird.



Die merkantile Wertminderung kann eigentlich nur der Sachverständige abschätzen, der die "Marktgewohnheiten" kennt.



Maßgeblich jedoch ist der Gerichtsbezirk und welche Berechnungen/Schätzungen seitens des zuständigen Gerichts anerkannt sind.



Es gibt Gerichte, die tendieren zu Ruhkopf / Sahm oder anderen Autoren, andere wiederum sind "moderner" und verlassen sich vollständig auf die Angaben des Sachverständigen usw.



Deshalb kommt es immer wieder vor, dass ein Richter die genauen und nachvollziehbaren Angaben des Sachverständigen schlichtweg ignoriert und z.B. pauschal (weil schon immer so praktiziert) nach Ruhkopf/Sahm entscheidet - gegen den Geschädigten.



Deshalb immer die örtlichen "Gepflogenheiten" beachten.
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BeitragVerfasst am: 10. Mai 2007 10:42
Comet
Piratenkapitän
Anmeldedatum: 26.02.2007
Beiträge: 481
Sehr richtig Robin Huk,



auch der Begriff "Marktkenntnis" ist schnell daher gesagt, aber was verbirgt sich tatsächlich dahinter?



Bsp. Thema "Nutzfahrzeuge"



Bei Nutzfahrzeugen sind bspw. auch fundierte Kenntnisse zum Einsatz- und Nutzungsverhalten der Fahrzeuge und somit zu den einzelnen Standzeiten zwingend erforderlich.



(Kurzholztransporter bspw. auf verschränkten engen Waldwegen = hoher Verschleiß an Fahrwerks- und Kraftübertragungsteilen)



(Langholztransporter weil zu Lang für die engen Waldwege somit überwiegende Nutzung auf gut ausgebauten Landes- und Bundesstraßen etc.)



Auch die fundierten Kenntnisse der Marktsituation sind unabdingbar, Argument des grünen Versicherungs SV war damals, dass nachweislich kein Fahrzeug zum makeln im gesamten Bundesgebiet zu finden sei. Dementsprechend gäbe es auch keinen Markt, und wo kein Markt, da auch keine Wertminderung.



Nur das dieser Marktausforschungsbeweis erst 4 Monate nach dem Orkan Lothar durchgeführt wurde und der Markt zu diesem Zeitpunkt schlicht und ergreifend tatsächlich kpl. ausverkauft war. Damals wurden alle Holztransporter für den Abtransport der Bäume im Schwarzwald benötigt um die Transportkapazitäten zu bewältigen. Dies hatte aber wenig bis gar nichts mit den herrschenden Marktverhältnissen zum Schadenzeitpunkt gemein, da war der Markt ausreichend mit derartigen Fahrzeugen gefüllt, jedenfalls konnten Bundesweit bei den Niederlassungen die Angebote dargestellt werden. Außerdem kommt es auch nicht auf die Anzahl der zu makelnden Fahrzeuge an, um überhaupt das bestimmungsmäßige vorhanden sein eines Marktes auszulösen.



Hierzu reicht auch ein "EINZIGES" Fahrzeug aus.





Und dann kommen noch zu allen anderen Experten so Vögel wie dieser übertaktete Schwäblein dahergelaufen und verbreiten so einen Sondermüll.





Du siehst Haule,



wir SV müssen nicht nur Revierförster sein sondern auch:



a. Wetterfrösche

b. Handelsleute

c. Reparatuere



und gelegentlich auch Volljuristen unter Piratenflagge sein.



Also vergess die Formelsammlung und benutze deine Erfahrung, oder die deiner Kollegen Wink
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BeitragVerfasst am: 10. Mai 2007 11:29
Der Haule
Piratenkapitän
Anmeldedatum: 26.02.2007
Beiträge: 412
Wohnort: Im tiefen Wald
Hallo,



ja deßhalb stell ich solche Fragen. Aus rege geführten Diskussionnen kann man gute Schlüße ziehen und mal über den eigenen Standpunkt nachdenken bzw. überdenken.



Immer über den Tellerrand schauen. Das Schwäblein-Modell ist aber ein Modell, das das Problem Wertminderung aus der Sicht eines Technikers betrachtet. "Wertminderungszonen", das interessiert den Käufer eines Unfallfahrzeuges wenig. 3000,00 Euro Schaden z.B. schrecken den ab, ob in wertminderungsrelevantem Bereich oder nicht. Man "kann" dann zwar noch mit dem Gutachten argumentieren "sehen sie her, fast nur Schraubteile betroffen", aber man kennt ja die "Leut". " Na, da schaun` wer mal noch ein bißchen, tschüß bis morgen (auf nimmer-wiedersehen)".



Das nenne ich die "schleichende Wertminderung beim Verkauf", wenn der Einstiegspreis aufgrund der Offenbarung und abspringender Interessenten immer kleiner gemacht wird.



In der Hoffnung auf weitere rege Teilnahme



Grüße Haule
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BeitragVerfasst am: 10. Mai 2007 11:32
Andreas
Neptun
Anmeldedatum: 24.02.2007
Beiträge: 1270
Wohnort: Haus mit Garten
Ausrechnen: Ruhkopf-Sahm, Halbgewachs und BVSK



Dann haben wir mal Werte, die auch die Versicherung in irgendeiner weise rechnet.



Ermittlung der tats. Wertminderung aber dann wirklich nach sachverständigem Ermessen, das kann auch schonmla + oder - 100% sein...

_________________
Grüße

Andreas
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BeitragVerfasst am: 10. Mai 2007 12:35
Fritz
Steuermann
Anmeldedatum: 27.02.2007
Beiträge: 82
Wohnort: Duisburg
Genau: Halbgewachs, Ruhkopf-Sahm, BVSK



Erkenne ich da Parallelen? Wink



Danach mache ich mir Gedanken über Marktgängigkeit, Verfügbarkeit usw. und versuche mich in die Lage eines "durchschnittlichen" potenziellen Kaufinteressenten zu versetzen. Was wäre mir die Unfallfreiheit wert oder anderes herum ab welchem Kaufpreisvorteil würde ich ein nicht unfallfreies Auto kaufen.



Aber mal noch eine andere Frage zum Thema.



Wie handhabt ihr das mit Fahrzeugalter und KM-Leistung?

Die Frage der Wertminderung ist ja nicht nur eine Frage ihrer Höhe und deren Berechnung, sonder auch eine grundsätzliche Frage wann ein Fahrzeug eine Wertminderung erlitten hat und ob ein Fahrzeug die Voraussetzungen bietet eine Werminderung zu erleiden.



Ich persönlich entscheide da immer recht individuell, na halt nach sachverständigem Ermessen.

_________________
Dunkel, die andere Seite ist...
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BeitragVerfasst am: 10. Mai 2007 13:26
Andreas
Neptun
Anmeldedatum: 24.02.2007
Beiträge: 1270
Wohnort: Haus mit Garten
Ich parallele nirgends. Very Happy Ich schreibe höchstens ab. Razz



Wegen Laufleistung und Alter:



Ich habe mal vor drei Jahren einem C 320 T Avantgarde mit 230.000 km einen Wertminderung gegeben (600,- Euro) wegen eines großen Heckschadens. Die Versicherung hat zwar zuerst rumgezickt, aber letztlich durch Klagandrohung gezahlt. War glaube ich die VHV, weiß ich aber nicht mehr genau.



Ich stelle mir immer vor, dass ich eine Auto kaufen will, dass noch einen Betrag x kostet. Dann höre ich, dass ein Schaden mit Betrag y dran war und überlege mir, ob dieser Schaden für dieses Fahrzeug noch eine Rolle spielt.



Ein Schaden von 1000,- Euro an einem Auto, das noch 2000,- Euro kosten soll, kann ich im Regelfall vergessen, da fällt kein Minderwert mehr an, weil der Käufer gegebenenfalls sogar froh ist, ein günstiges Auto zu erhalten.



Andererseits gibt es auch bei kleinen Schäden eine nicht unerhebliche Kaufabneigung.



Ich habe im Januar 2005 einen Skoda Octavia Elegance 2.0 TDI neu geleast. Zwei Tage später streift mir jemand an der linken Seite entlang. Im wesentlichen Lackierung, ein wenig Instandsetzung und ein neuer Spiegel. Mein Kollege hat einen Schaden von knapp 1800,- Euro (inkl. Steuer) und 500,00 Euro Wertminderung rausgebracht.



Das Auto wurde repariert und von mir zwei Jahre und fast 40000 km gefahren. Das Auto ging dann zum Händler zurück und die Verkäuferin hat jetzt erst das Auto losgebracht, obwohl der SV das Auto noch zwei Jahre nach dem Schaden gefahren hat, haben mindestens zwanzig potentielle Käufer Angst vor dem Schaden gehabt und das Auto nicht gekauft...



Soviel zum Thema. Im Nachhinein war die Wertminderung von 500,00 Euro eigentlich zu wenig, weil selbst ein gängiges Fahrzeug mit einem Minischaden nicht zu verkaufen war.



Ich sage zwar auch, je älter desto weniger, aber selbst ein 10 Jahre altes Auto hat bei mir Chancen auf eine Wertminderung, wenn sich der Schaden problematisch auf den Wiederverkauf auswirkt.

_________________
Grüße

Andreas
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Wertminderung Argumente 
BeitragVerfasst am: 10. Mai 2007 14:34
Einauge
Piratenkapitän
Anmeldedatum: 23.07.2006
Beiträge: 323
Das sind Meinungen von mir zur Wertminderung.!

(Hallo ist nur ein Platzhalter)







Mein Gutachten Nr. (Hallo)







Sehr geehrt(Hallo),



Ihr Schreiben (Hallo) habe ich erhalten und zur Kenntnis genommen.



Die von mir angesetzte merkantile Wertminderung in Höhe von € (Hallo) ist m. E. durchaus gerechtfertigt und angemessen.

Irritierend ist nur, daß die Firma Allianz aufgrund der Schadenstruktur eine Wertminderung von € (Hallo) für angemessen und ausreichend hält.

Wenn hier von einer Schadenstruktur ausgegangen wird, so geht das in den Bereich einer technischen Wertminderung. Aus technischer Sicht schliesse ich mich durchaus der Meinung der Firma Allianz an.

Da ich aber von einer technischen Wertminderung nicht gesprochen habe, halte ich meine nach Marktgegebenheiten geschätzte merkantile Wertminderung von € (Hallo) aufrecht.

Da es sich hier um einen offenbarungspflichtigen Schaden handelt, welcher unstreitig € (Hallo) incl. Mwst beträgt, ist sachverständigenseits nicht von einer Schadenstruktur zu sprechen. Der aussenstehende Laie sieht nur eine erhebliche Schadenshöhe und damit verbunden dementsprechende Unfallvorstellungen. Deshalb ist der Laie nicht geneigt solche Fahrzeuge ohne erhebliche Nachlässe zu erwerben. Diese Nachlässe (merkantiler Minderwert) sind einzig und allein auf das Käuferverhalten abzustimmen und nicht auf irgendwelche technischen Ausführungen.





Mit freundlichen Grüßen











18.09. 1997







Mein Gutachten Nr. (Hallo)





Sehr geehrt(Hallo),



Ihr Schreiben vom (Hallo) habe ich erhalten und zur Kenntnis genommen.



Die merkantile Wertminderung von € (Hallo), wie ich sie ermittelt habe, basiert nicht auf einer einer festen Berechnungsmethode.



Wenn jede Berechnungsmethode, wie Halbgewachs, Ruhkopf/Sam, Schlund, Nölke/Nölke, Hamburger Modell, Goslaer Modell, Heinckes usw. aussagekräftig wäre, müßte jede dieser Methoden zu dem gleichen Ergebnis führen.



Diese Berechnungsmethoden sind starr, stark differezierent und haben alle den gleichen großen Fehler, sie können den Marktverhältnissen nicht gerecht werden.



Deshalb ist auch der qualifizierte Sachverständige mit seinen Marktkenntnissen gefordert und diesbezüglich unverzichtbar.



Die o.a. Berechnungsmethoden können nur vergleichsweise herangezogen werden. So ist z.B. sachverständigenseits der momentane örtliche Markt stark zu berücksichtigen. Dieser Markt wird ständig beeinflußt durch gesamtwirtschaftliche Einflüsse, wie Kfz.-Steuern, Kraftstoffpreise, zulassungsrechtliche Maßnahmen (Katalysator) usw, Verkaufsgängigkeit der verschiedenen Modelle, Ausstattungsvarianten, außerordentliche Standzeiten bei den Gebrauchtwagen-

händlern usw.



Zumindest gilt eineFaustregel, je marktgängiger, bzw. beliebter ein Fahrzeugtyp ist, desto weniger wird die Wertminderung sein. Ist ein Fahrzeug bei den Verbrauchern und Käufern absolut unbeliebt, muß zwangsläufig die merkantile Wertminderung hoch liegen, weil diese Fahrzeuge ohnehin schlecht, bzw. schwer verkaufbar sind.

-2-



Alle diese Überlegungen habe ich mit meinen Marktkenntnissen getroffen und die merkantile Wertminderung auf € (Hallo) geschätzt.



Anders lautende Meinungen von Sachbearbeitern kann ich nicht beeinflussen, jedoch nur zu bedenken geben, daß starre Methoden zur Ermittlung einer Wertminderung absolut ungeeignet sind. Exclamation



MfG



Kfz. SV Büro

Hiltscher









Stellungnahme zur Wertminderung





Sehr geehrter Herr Rechtsanwalt,



Die gutachterliche Stellungnahme der SV xy habe ich zur Kenntnis genommen. Vorab ist zu bemerken, daß die merkantile Wertminderung in Höhe von € 700,00 wie ich sie ermittelt habe, nicht auf einer festen Methode basiert und dieses auch nicht kann.



Wenn jede Berechnungsmethode, wie Halbgewachs, Ruhkopf/Sam, Schlund, Nölke/Nölke, Hamburger Modell, Goslaer Modell, Heintges usw. aussagekräftig wäre, müßte jede dieser Methoden zu dem gleichen Ergebnis führen.



Diese Berechnungsmethoden sind starr, stark differenzierend und haben alle den gleichen großen Fehler, sie können den Marktverhältnissen nicht gerecht werden.



Deshalb ist auch der qualifizierte Sachverständige mit seinen Marktkenntnissen gefordert und diesbezüglich unverzichtbar.



Die o.a. Berechnungsmethoden können nur vergleichsweise herangezogen weden. So ist z.B. sachverständigenseits der momentane örtliche Markt stark zu berücksichtigen. Dieser Markt wird ständig beeinflußt durch gesamtwirtschaftliche Einflüsse, wie Kfz.Steuern, Kraftstoffpreise, zulassungsrechtliche Maßnahmen (Katalysator) usw., Verkaufsgängigkeit der verschiedenen Modelle, Ausstattungsvarianten, außerordentliche Standzeiten bei den Gebrauchtwagenhändlern usw.



Zumindest gilt eine Faustregel, je marktgängiger, bzw. beliebter ein Fahrzeugtyp ist, desto weniger wird die Wertminderung sein. Ist ein Fahrzeug bei den Verbrauchern und Käufern absolut unbeliebt, muß zwangsläufig die merkantile Wertminderung hoch liegen, weil diese Fahrzeuge schlecht, bzw. schwer verkaufbar sind.



Alle diese Überlegungen habe ich in meinen Marktkenntnissen getroffen un die merkantile Wertminderung auf €-700,00 geschätzt.



- 2 -



Zu den Ausführungen der SV xy.



Bezeichnend ist bereits im Blatt 2 letzter Absatz, die Aussage, daß zur Bewertung einer evtl merkantilen Wertminderung und der Bewertung der vorgenommenen Lackierarbeiten das streitgegenständliche Fahrzeug besichtigt werden soll.

Eine merkantile Wertminderung ist grundsätzlich nicht zu verwechseln mit einer technischen Wertminderung. Sollten hier tatsächlich Lackierarbeiten besichtigt werden, ob eine merkantile Wertminderung eingetreten ist, oder ob Restmängel verblieben sind?

Sollten bei einer Reparatur oder Lackierarbeit tatsächlich Mängel verbleiben, so sind das technische Mängel, die meistens der Reparateur zu verantworten hat und absolut nicht mit einer merkantilen Wertminderung zu tun haben



Zu Blatt 3, 2.1 merkantile Wertminderung



Richtig ist, daß der Schaden im Veräußerungsfall zu offenbaren ist, und ein eventueller Käufer entweder grundsätzlich abgeneigt ist, Fahrzeuge mit dem Odium eines behobenen Unfallschadens zu erwerben oder diese, wenn überhaupt, nur unter bestimmten Preisnachlässen. Das sind die grundsätzlichen Überlegungen, welche ein Käufer anstellt.



Die Aussage der SV yx, daß eine merkantile Wertminderung dann zu berechnen ist, wenn ein Fahrzeug jünger als 5 Jahre alt ist, die Laufleistung von 100.000 km nicht erreicht hat, und ein Schaden an Fahrzeugteilen vorliegen muß, welche wertminderungs-relevant sind, ist nur bedingt richtig und keineswegs absolut.



So kommt es durchaus öfter vor, daß Fahrzeuge, welche älter als 5 Jahre sind, auch eine merkantile Wertminderung erfahren. Selbstverständlich auch Fahrzeuge über 100.000 km Laufleistung, z.B. ein Langstreckenfahrzeug der Luxusklasse Daimler Benz, Neupreis 140.000 € hat innerhalb eines Jahres eine Fahrstrecke von 100.000 km zurückgelegt und wird nun unverschuldet stark beschädigt.



Sind die beiden Gerichts-SV tatsächlich der Meinung, daß dieses Fahrzeug nach dieser Reparatur zum exakt gleichen Preis wie vor dem Unfallereignis veräußert werden kann, nur wegen der hohen km-Leistung? Wer dieses ernsthaft behauptet, hat von dem Käuferverhalten, wie es täglich zu beobachten ist, keine ausreichende Kenntnis.

Die Marktlage kennen, den örtlichen Markt kennen, das Käuferverhalten erkennen und werten, ist hier relevant und nicht irgendwelche Rechenkünste.



Bereits die Aussage, welche Schäden an Fahrzeugteilen wertminderungsrelevant sind oder nicht, ist vollkommen irreführend und treffen auf das Käuferverhalten niemals zu.

1.Hat der Käufer definitiv Kenntnis, daß das Fahrzeug einen Schaden erlitten hat, will er in erster Linie wissen, wie hoch dieser Schaden war.

2.Möchte er unbedingt diesen Fahrzeugtyp erwerben, und hat er keine Alternativen, wird er genauer nach den Beschädigungen fragen.

3.Da die Käuferschicht zum größten Teil aus Laien besteht, und nicht aus Technikern oder KFZ.-SV, ist es in der Regel dem Käufer völlig egal, ob diese beschädigten Teile wertminderungsrelevant waren oder nicht.



Der Käufer wird nur mißtrauisch und wägt ab, so weit er es kann, durch welchen Preißnachlaß er gewisse Risiken ausschließen kann.

- 3.-



Meine Vorgehensweise, welche zur Ermittlung der merkantilen Wertminderung von € 700,00 geführt hat, ist einzig und allein eine hervorragende Kenntnis des Marktes zurückzuführen.



Daß der Wiederbeschaffungswert dabei erfaßt wird, und Vergleiche zu starren Methoden angestellt werden, ist selbstverständlich. Jedoch muß das nicht extra in einem Gutachten ausgeführt werden.



Viele SV, welche genügend Marktkenntnis besitzen, vergleichen ihre Schätzungen mit den zahlreichen, ungeeigneten staren Methoden und sehen ihre Schätzuung sehr oft bestätigt, wenn Fahrzeuge zum Verkauf angeboten werden.



Zu Blatt 4, mittlerer Absatz



Bestimmungen darüber, welche Berechnungsmethoden nur angewendet werden dürfen, gibt es nicht. Auch Aussagen darüber, daß Fahrzeugteile, welche nur mit Schraubverbindungen ersetzt werden können, nicht zu einer Wertminderung heranziehbar sind, sind sachverständigenseits überhaupt nicht nachvollziehbar, z.B. Kraftrad NP € 20.000,00, unverschuldete Beschädigung am Fahrzeug € 15.000,00. Diese Fahrzeugteile werden nur mit Schraubverbindungen ersetzt.

Würden Sie so ein instandgesetztes Fahrzeug zum gleichen Preis wie ein unfallfreies Fahrzeug erwerben?



Zur Berechnungsmethode Heintges;



Wie bereits aufgeführt, eine der vielen versuchten starren Berechnungsmethoden. Zum anderen ist die Methode Heintges absolut ungeeignet, weil diese einen merkantilen und technischen Minderwert vermischt. Das Problem liegt darin, daß Techniker, Ingenieure und dgl. immer der Meinung sind, daß alles unter dem Gesichtspunkt der Technik zu bewerkstelligen ist.

Wie der Laie, bzw. die Käuferschicht mit ihrem Argwöhnen und ihren Ängsten denkt, wird völlig vergesen. Wären wir alle technisch versiert, so könnte man durchaus nachvollziehen, daß ausgewechselte Schraubteile keiner Wertminderung unterliegen. (mit Einschränkungen)

Auch die Behauptung, daß die Methode Heintges die Marktgängigkeit beinhalten ist nicht richtig. Als Herr Heintges seine Methode berechnet hat, wußte er nicht, ob zum jetzigen Zeitpunkt bestimmte Fahrzeuge auf Halde stehen, Standzeiten für Gebauchtfahrzeuge durchschnittlich 30, 60 oder 90 Tage betragen. Auch wußte er nicht, ob Benzinpreiserhöhungen , Steuererhöhungen für bestimmte Fahrzeuge marktbestimmend sein können.

Somit dürfte auch klar und nachvollziehbar sein, daß der SV in jedem Fall abwägen, d.h. abschätzen muß, aufgrund seiner überragenden Marktkenntnis, wo, wann und wie hoch eine merkantile Wertminderung anzusetzen ist.



Wer hier meint, auf den Cent genau eine Wertminderung ermitteln zu können, liegt völlig fehl. Crying or Very sad







Der Sachverständige



Franz Hiltscher





















18.09. 1997







Mein Gutachten Nr. (Hallo)





Sehr geehrt(Hallo),



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Die merkantile Wertminderung von € (Hallo), wie ich sie ermittelt habe, basiert nicht auf einer einer festen Berechnungsmethode.



Wenn jede Berechnungsmethode, wie Halbgewachs, Ruhkopf/Sam, Schlund, Nölke/Nölke, Hamburger Modell, Goslaer Modell, Heinckes usw. aussagekräftig wäre, müßte jede dieser Methoden zu dem gleichen Ergebnis führen.



Diese Berechnungsmethoden sind starr, stark differezierent und haben alle den gleichen großen Fehler, sie können den Marktverhältnissen nicht gerecht werden.



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Die o.a. Berechnungsmethoden können nur vergleichsweise herangezogen werden. So ist z.B. sachverständigenseits der momentane örtliche Markt stark zu berücksichtigen. Dieser Markt wird ständig beeinflußt durch gesamtwirtschaftliche Einflüsse, wie Kfz.-Steuern, Kraftstoffpreise, zulassungsrechtliche Maßnahmen (Katalysator) usw, Verkaufsgängigkeit der verschiedenen Modelle, Ausstattungsvarianten, außerordentliche Standzeiten bei den Gebrauchtwagen-

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Alle diese Überlegungen habe ich mit meinen Marktkenntnissen getroffen und die merkantile Wertminderung auf € (Hallo) geschätzt.



Anders lautende Meinungen von Sachbearbeitern kann ich nicht beeinflussen, jedoch nur zu bedenken geben, daß starre Methoden zur Ermittlung einer Wertminderung absolut ungeeignet sind. Mad









Der Sachverständige



Franz Hiltscher







Hier sind meine Argumente ,welche sich insoweit aus meiner Sachkenntnis ableiten lassen eingeflossen.



MfG Wink

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Derjenige der zögert, alles u. jedem zu glauben, ist sehr weise,denn der Glaube an ein einziges falsches Prinzip ist der Beginn allen Unverstandes"(D.B.S.)
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BeitragVerfasst am: 10. Mai 2007 14:47
Der Haule
Piratenkapitän
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Beiträge: 412
Wohnort: Im tiefen Wald
Ächz, Danke!!!



Da kriegt man ja ´Glupschauegen vom vielen lesen. Aber so wollt ich es ja.



Danke!!!



Wir haben einen ähnlichen Satz, etwas kürzer:



"Die sich aus diesen Formelberechnungen ergebenden Beträge sind dann sachverständigerseits noch zu modifizieren, da ein stur nach Formel errechneter Wert niemals objektiv richtig sein kann.

Weiterhin ist es unseres Erachtens auch nicht objektiv, die Wertminderung ausschließlich nur auf das Ergebnis einer Berechnungsmethode zu beschränken."



Grüße Haule
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BeitragVerfasst am: 11. Mai 2007 07:28
Fritz
Steuermann
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Beiträge: 82
Wohnort: Duisburg
Auch von mir Danke,



sehe mich in meiner Argumentation bestätigt.



Egal ob die Thematik Schraubteile, Alter, Laufleistung oder Wertminderungsrelevanz heißt, letztendlich ist das Käuferverhalten am Markt entscheidend.

_________________
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