Wie der HDI die Versichertengelder verschleudert
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Verfasst am: 22. August 2008 14:24 |
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| Andreas |
| Neptun |
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Ich habe einen Schaden an einem Fahrzeug des Deutschen Roten Kreuz besichtigt und ein Gutachten angefertigt.
Wie es in Deutschland üblich ist, habe ich mein Honorar für das Gutachten mit Nettobetrag, Mehrwertsteuer und Bruttobetrag berechnet. Die Rechnung wurde auf das Rote Kreuz als Auftraggeber ausgestellt.
Vom HDI erhielt ich nach längerer Zeit (aber das ist eine ganz andere Geschichte...) das Nettohonorar bezahlt. Wie wahrscheinlich einige wissen, ist das Rote Kreuz nicht vorsteuerabzugsberechtigt. Deswegen können ja Ärzte auch Rechnungen ausstellen, auf denen gar keine Mehrwertsteuer steht. Da das Rote Kreuz diesem Personenkreis aus gutem Grund steuerrechtlich gleichgestellt ist, können es die Mehrwertsteuer aus der Gutachtenrechnung folglich nicht steuerlich geltend machen, sodass auch die Mehrwertsteuer ersatzfähiger Schaden ist.
Dies ist aber dem Sachbearbeiter des HDI nicht bekannt gewesen, sonst hätte er ja auch gleich brutto bezahlt.
Wir haben dann das Rote Kreuz angeschrieben und um Bestätigung gebeten, dass das Rote Kreuz nicht zum Vorsteuerabzug berechtigt ist. Diese Bestätigung erhielten wir kurz darauf und leiteten es an den HDI weiter. Aber dem SB des HDI war das wohl egal (ich will ja nicht gerade "völlig wurscht" schreiben). Auch ein Telefonanruf und ein weiteres Schreiben wurden sorgfältig abgelegt und ignoriert.
Also forderte ich das DRK zur Zahlung des noch offenen Restbetrages auf. Der dortige Sachbearbeiter weigerte sich jedoch aus verständlichen Gründen. Schließlich war dessen Fahrer am Unfall nicht Schuld und der HDI hat ihm ja auch schriftlich mitgeteilt, dass er zu 100% einstandspflichtig ist.
Diese Ablehnung und die unterschriebene Sicherungsabtretung habe ich dann zusammen mit einer Reechnungskopie an den Anwalt meines Vertrauens geschickt, weil der ja auch morgens ein paar Brötchen beim Bäcker kaufen will...
Dieser schrieb den HDI an und siehe nun zahlt er. Was lernen wir daraus? Wieso verursacht der HDI zusätzliche Kosten für einen völlig unstreitigen Sachverhalt? Klar, der Anwalt will auch Geld verdienen, insofern stimmt der Satz "Hilft Dir Immer" in Bezug auf den Anwalt schon, aber muss es sein, dass für offene 127,59 Euro auch noch 46,41 Euro an Anwaltskosten anfallen? Das sind immerhin 36,4% Mehrkosten und das, obwohl ich und meine Mitarbeiterin dem HDI mindestens dreimal (schriftlich und mündlich) erklärt haben wie die MwSt-Lage ist.
Das nächste Mal werde ich mir den Zeitaufwand für Erklärungen sparen und die Angelegenheit gleich an den Anwalt abgeben, denn vielleicht lernt es der HDI (und andere Versicherer) dann so. |
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_________________ Grüße
Andreas |
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 |  | | | |  |  |  |  | Re: Wie der HDI die Versichertengelder verschleudert |  | |  |  |  |
Verfasst am: 22. August 2008 17:54 |
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| Zwilling |
| Steuermann |
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| Andreas hat Folgendes geschrieben: |
....
Das nächste Mal werde ich mir den Zeitaufwand für Erklärungen sparen und die Angelegenheit gleich an den Anwalt abgeben, ... |
Über diesen Erkennisstand bin ich rüber.
97% alle Schadensfälle laufen über RA !!
Bereits in der Schadenaufnahme frage ich nach der Rechtsvertretung.
Solle mir der Geschädige keinen Anwalt benenen, so frage ich ihm, ob er Zeit und Lust hat Jahrelang hinter einer dusseligen Versicherung hinterher zu laufen und sich dabei wie ein dummer Junge vorführen zu lassen.
Die längste Entscheidungsphase ob Anwalt oder nicht hat 3 Minuten gedauert.......
Bernhard |
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_________________ Bei Abwicklung von Versicherungsschäden ist die Reibungswärme welche bei dem über den Tisch gezogen werden entsteht nicht mit Nestwärme zu verwechseln. |
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Verfasst am: 22. August 2008 18:49 |
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| Andreas |
| Neptun |
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| Anmeldedatum: 24.02.2007 |
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Das mache ich auch so. Es gibt aber leider auch die Fälle, dass der Halter (oder ein Vertretungsberechtigter) bei der Besichtigung im Autohaus gar nicht anwesend ist und dieser telefonsich nicht umzustimmen ist. Häufigster Satz:
"Das kann ich ja dann, wenn es Probleme gibt, immer noch machen."
Und wir haben erst einen Teil unserer Werkstätten zu einer vollen Anwaltsdurchfringung "erzogen". Die anderen wissen aber zumindest, dass es mit Anwalt eigentlich besser läuft... |
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_________________ Grüße
Andreas |
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Verfasst am: 23. August 2008 08:47 |
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| KSV |
| Steuermann |
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| Zitat: |
| Die anderen wissen aber zumindest, dass es mit Anwalt eigentlich besser läuft... |
So sollte es zumindest sein und so ist es auch bei einem guten Anwalt.
Es gibt aber auch unter den Anwälten besondere Fälle. Ich hab hier jetzt einen Fall bei dem der Anwalt vor 8 Wochen den kompletten regulierungspflichtigen Betrag von der Versicherung erhalten hat, diesen aber noch immer nicht weitergeleitet hat. |
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_________________ Viele Grüße
KSV
selbstständiger Kfz-Sachverständiger |
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Verfasst am: 23. August 2008 08:52 |
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| Andreas |
| Neptun |
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Diese Anwälte haben wir auch und die bekommen dann einen netten Anruf mit Hinweis auf die Verzinsung seit Fälligkeit...
Da wird das Geld schnell noch online überwiesen und alles war nur ein Versehen.
Beim zweiten Mal gibt es dann den Hinweis auf die Anwaltskammer... Das wirkt auch. |
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_________________ Grüße
Andreas |
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