| Andreas |
| Neptun |
 |
 |
| Anmeldedatum: 24.02.2007 |
| Beiträge: 1270 |
| Wohnort: Haus mit Garten |
|
|
 |
Und hier noch eine schöne Allianz-Geschichte.
Ein Kunde hatte einen Fahrzeugschaden. Betroffen waren an der linken Seite Reifen (zu erneuern), Kotflügel (zu erneuern) und Tür (zu lackieren, weil verschrammt).
Da der Kunde es zunächst nicht besser wusste und die Allianz ihm am Telefon gesagt hat, dass er bis 2000,00 Euro keinen Sachverständigen bräuchte, ging er in eine Werkstatt, um sich einen Kostenvoranschlag machen zu lassen.
Die Werkstatt errechnete 1800,00 Euro, wobei allerdings der beschädigte Reifen unbemerkt blieb, dafür aber die Tür umfangreich instand gesetzt wurde.
Das war der Allianz wohl zuviel (obwohl unter 2000,00 Euro) und ließ das Fahrzeug von ihrem im hiesigen Raum allseits natürlich nur positiv bekannten Sachverständigen nachbesichtigen, der, wenn wundert nur auf 1000,00 Euro Schaden kam.
Da dachte sich der Geschädigte, dass da doch irgendwas nicht passt und machte von seinem Recht Gebrauch sich einen Sachverständigen seiner Wahl zu suchen und stieß dabei auf unser Büro.
Auch der SV der Allianz hatte den Reifen, der eindeutig einen Anstoß gegen die Flanke erhalten hatte, übersehen. Außerdem vergaß er den ET-Aufschlag, die Verbringungskosten sowie die korrekten Verrechnungssätze.
Wir kalkulierten einen Schaden von 1500,00 Euro. Diesen hat die Werkstatt dann auch ca. drei Wochen später so repariert. Zu diesem Zeitpunkt zeigte sich übrigens bereits eine Beule in der Reifenflanke, sodass nun der Anstoß auch für jeden erkennbar war.
Die Allianz reguliert die Reparaturkosten und verweigert uns den Ausgleich des Honorares mit der Begründung ein Gutachten sei gar nicht notwendig gewesen.
Wie kann das sein? Der Allianz-SV vergisst Teile und kalkuliert falsch. Die Werkstatt hat in ihrem Kostenvoranschlag ebenfalls Teil vergessen. Es gibt Streit um die tatsächliche Schadenhöhe und das Gutachten soll nicht notwendig gewesen sein?
Antwort der Allianz:
Nachdem der Geschädigte der Besichtigung durch den SV der Allianz zugestimmt hat, habe er praktischen dem SV den Auftrag erteilt, sodass er ja schon einen SV beauftragt hat...
Was soll das denn? Hat der Geschädigte etwa den Allianz-SV beauftragt. Er kann sich nicht daran erinnern. Vielmehr hieß es: Wir schicken einen, sonst können wir nicht regulieren.
Naja, die Angelegenheit ist jetzt beim Anwalt. |
|