Wie die Allianz einen Frontschaden reduziert
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Verfasst am: 27. Juni 2007 09:11 |
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| Andreas |
| Neptun |
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Einen verregneten guten Morgen,
ich stelle dieses Beispiel mal im öffentlichen Bereich ein, weil die Dreistigkeit kaum noch zu toppen ist.
Ich wurde von einer Werkstatt angerufen, dass deren Kunde einen unverschuldeten Unfall hatte und ein Gutachten wünscht. Also bin ich rausgefahren und erhielt vom Kunden zum Unfallhergang gesagt, dass der andere rückwärts mit nicht allzu hoher Geschwindigkeit mit seinem Fahrzeugeck etwa gegen die Mitte seines Stoßfängers gefahren ist.
Man sah deutlich das verbogene Kennzeichen sowie die gebrochene Kennzeichenunterlage. Also die beiden Teil mal schnell abmontiert (vorher natürlich fotografiert).
Unterhalb der Kennzeichenunterlage konnte im Stoßfänger eine leichte Eindrückung festgestellt werden, also wurde auch die Stoßfängerverkleidung demontiert (vorher wieder Fotos gemacht).
Der Stoßfängerträger war passend ebenfalls leicht eingedellt. Insgesamt ergab sich somit nach der Kalkulation ein Schaden von ca. 1000,- inkl. MwSt.
Die Allianz lässt nun durch den hiesigen (bei Kollegen und Werkstätten wohl bekannten) Erfolgssachverständigen auf das Auto los. Dieser hatte meine Bilder zur Verfügung! Der Zeitaufwand zur Demontage des Stoßfängers war ihm wohl zu hoch, denn er schreibt in seinem "Gutachten", dass am Stoßfänger und dessen Träger kein Schaden feststellbar ist, aber nach einer Demontage ggf. etwas festgestellt werden könne und macht einen Schaden von 300,- Euro inkl. MwSt. daraus.
Da stellen sich mir die folgenden Fragen:
Ist der SV blind? Er hatte meine Bilder, die den Schaden sogar für einen Laien eindeutig zeigen.
Wieso demontiert er den Stoßfänger nicht, wenn er schon davon ausgeht, dass bei Demontage eine Schadenerweiterung eintreten kann?
Soll hier etwa der Schaden auf Kosten des Geschädigten gedrückt werden? |
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_________________ Grüße
Andreas |
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Verfasst am: 27. Juni 2007 09:23 |
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| Der Haule |
| Piratenkapitän |
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Hallo,
was sonst.
Typische "Du-Hast-Einen-Freien-SV-Eingeschaltet" Strafaktion.
RA - Klage- Gewinnen - Captain-HUK Bericht zur Abstrafung mit Bekanntgabe in deiner Region.
Man muß diesen "Spezial-SV" vorführen wo es nur geht.
Das Werkstätten schon einen Lacher kriegen und "Nein Danke!!" sagen, wenn der angekündigt wird.
Gruß Haule |
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Verfasst am: 27. Juni 2007 09:26 |
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| Andreas |
| Neptun |
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Meine letzte Frage war eher ironischer Natur. :-)
Der hat in 90% der hiesigen Werkstätten Hausverbot.
Kommentare der Geschädigten, wenn sie sich mit uns nach einer unangekündigten Nachbesichtigungsaktion anrufen: Der kam mir vor wie ein Privatdetektiv wie er so ums Auto gehüpft ist.
Der schafft es sogar einen 25000,- Lkw-Schaden aus zweihundert Meter Entfernung zu begutachten um feststzustellen, dass 6000,- Schaden zuviel aufgeschrieben habe...
Jaja, der kann's halt. Das ist übrigens der, der nebenbei noch eine Richtbank und eine Hebebühne in seiner schönen großen Doppelgarage hat... |
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_________________ Grüße
Andreas |
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