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Wiederbeschaffungswert

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Wiederbeschaffungswert 
BeitragVerfasst am: 3. September 2008 12:14
Lolek
Leichtmatrose
Anmeldedatum: 09.05.2007
Beiträge: 16
Wohnort: Mittelfranken
Hallo!

Ich hätte da mal eine Frage zu folgender Fallgestaltung: unverschuldeter Unfall (Haftung steht außer Frage) und Totalschaden am PKW. Wiederbeschaffungswert lt. Gutachten 3.800,- €. Die gegnerische Haftplicht hält diesen für zu hoch und will nur 3.300,- € anerkennen.

Ist die gegnerische Haftpflichtversicherung denn nicht an den Wiederbeschaffungswert lt. Gutachten gebunden? Ansonsten würde der Geschädigte ja auf der Differenz sitzen bleiben, ohne hierfür etwas zu können. Schließlich muss er sich ja als Laie auch auf die Feststellungen des Sachverständigen verlassen können. Ich bin daher der Meinung, dass die Versicherung an den Wiederbeschaffungswert gebunden ist, ggf. dann aber einen Regressanspruch gegen den Gutachter hat. Liege da jetzt total daneben??

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Nur wer sich wehrt, wird die Aufmerksamkeit seiner Gegner erwecken...
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BeitragVerfasst am: 3. September 2008 13:26
kama52
Piratenkapitän
Anmeldedatum: 29.03.2007
Beiträge: 288
Wohnort: neben Sutra
Hallo Lolek,

Regressanspruch gegen den SV hört sich "gut", nach dem dieser sicherlich sich viel Mühe gegeben hat, Dir Dein Fahrzeug höchstmöglich begründet zu bewerten.
Rolling Eyes

Eventuelle Stellungnahme des SV anfordern und ab zum Anwalt deines Vertrauens.

Wenn sich selbst Haftpflichtversicherer nicht an BGH Grundsätze halten, was erwartet man da schon vom Begriff "gebunden". Recht haben und Recht bekommen sind auch hier zweierlei Mass.

Gruß

kama

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Anticheater und unabhängiger SV
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BeitragVerfasst am: 3. September 2008 17:21
Andreas
Neptun
Anmeldedatum: 24.02.2007
Beiträge: 1270
Wohnort: Haus mit Garten
Grundsätzlich hat Lolek Recht! Der Geschädihte kann sich auf die Angaben im Gutachten verlassen (wie auch beim Restwert) und die Versicherung auffordern den WBW von 3800,00 zu bezahlen.

Selbst wenn dieser tatsächlich zu hoch sein sollte, aber für den Geschädigten nicht erkennbar zu hoch ist, muss die Versicherung zahlen und dann den SV in Regress nehmen.

Das Problem ist nur, dass das die Versicherung nicht macht, denn die zahlt einfach nicht mehr.

Somit der einzig richtige Weg: Anwalt und Versicherung verklagen.

Da zahlt die Versicherung meist gleich nach dem ersten Gerichtsschriftsatz...

_________________
Grüße

Andreas
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BeitragVerfasst am: 4. September 2008 07:08
kama52
Piratenkapitän
Anmeldedatum: 29.03.2007
Beiträge: 288
Wohnort: neben Sutra
"Grundsatzdiskussionen" hatten wir ja zu hauf Very Happy

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Anticheater und unabhängiger SV
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Wiederbeschaffungswert 
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