Wissentliche Falschberatung durch Versicherung, was machen
 |  | | | |  |  |  |  | Wissentliche Falschberatung durch Versicherung, was machen |  | |  |  |  |
Verfasst am: 24. April 2007 16:46 |
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| Slightly |
| Piratenkapitän |
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| Anmeldedatum: 24.02.2007 |
| Beiträge: 559 |
| Wohnort: gerädertem Schiff |
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Wieweit gehen eigentlich einiger Versicherungsvertreter noch mit ihrer wissentlichen Falschberatung an ihren Kunden?
Folgender Fall: Fahrzeughalter, ein älterer Mann, geht zu seiner Versicherung und erkundigt sich was er jetzt zu tun hätte. Seiner Enkelin wäre heute einer an der Ampel hinten drauf gefahren. Das Ganze war Anfang Januar 2007.
Der Versicherungsvertreter schaut auf die Unfallmeldung und ruft für den Geschädigten beim Zentralruf an, um die Versicherungsdaten des Verursachers zu ermitteln. Es stellt sich raus, beide Unfallbeteiligten sind bei derselben Assekuranz (mir nicht bekannt). Der so hilfreiche Herr der Versicherung erklärt darauf dem älteren Herren das er warten müsse bis sich ein Sachbearbeiter bei ihm melden würde. Dieser würde dann alles in die Wege leiten.
Der Anruf lies selbstredend nicht lange auf sich warten und fand, nach Aussage des Geschädigten, noch im Büro des Versicherungsvertreters statt. Hier wurde dem Geschädigten *empfohlen* in eine Partnerwerkstatt zu fahren. Er bekäme einen kostenlosen Leihwagen und nach Fertigstellung sein Fahrzeug wieder zugestellt.
Kein Wort über Wertminderung, Peugeot 207 CC vier Monate alt, und Kostenpauschale. Dafür eine kostenlose Vollreinigung nach Reparatur…
Heute war seine Enkelin, die dieses Fahrzeug eigentlich nutzt, bei Peugeot um die Winterreifen gegen Sommerreifen zu tauschen. Der Auszubildende im zweiten Lehrjahr konnte sofort die Instandsetzung am Unterboden erkennen. Um im Vorfeld anzumerken, die Instandsetzung war soweit in Ordnung, es waren nur prägnante Richtspuren zu erkennen. Ebenfalls Spuren einer Richtbank die wohl zum Einsatz gekommen war. Der Werkstattmeister war über diese Tatsache, dass sein Betrieb wo dieses Fahrzeug erstanden war, nicht gerade begeistert und hat einen Aktenvermerk gemacht. Jetzt ist laut diesem die Herstellergarantie erloschen und die Kunden verunsichert was sie falsch gemacht haben. |
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_________________ Viele Versicherer wären bessere Schadenregulierer, wenn sie darauf verzichten würden, aus den Sachverständigen *bessere* machen zu wollen. |
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 |  | | | |  |  |  |  | Wertmiderung noch zu retten |  | |  |  |  |
Verfasst am: 25. April 2007 16:59 |
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| jodat |
| Kapitän |
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| Anmeldedatum: 24.02.2007 |
| Beiträge: 123 |
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Also die Wertminderung sollte noch zu retten sein. Notfalls durch Schätzung, wenn es keine Bilder gibt anhand der Rep.-Rechnung ggf. durch einen SV.
Das Problem des Garanteiverlustes ist allerdings gravierend.
Der nette Versicherungsagent dürfte nicht nur gegen das Rechtsberatungsgesetz verstoßen haben, sondern sich u.U. zusätzlich schadensersatzpflichtig gemacht haben, was zum Tragen kommt, wenn ein Garantiefall eintritt und der Hersteller wegen Verletzung der Garantiebedingungen ablehnt.
MfG |
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_________________ Dr. Ralph Burkard
Fachanwalt für Verkehrsrecht
53340 Meckenheim |
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Verfasst am: 26. April 2007 06:51 |
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| Der Haule |
| Piratenkapitän |
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| Anmeldedatum: 26.02.2007 |
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Wenn doch in solchen Fällen endlich auch mal einer hart bleiben würde!
Leider knicken viele Werkstätten (Vertragshändler) im Angesicht des doch vielleicht zu machenden Folgegeschäftes (nächster Neuwagen) wieder ein.
Grüße Haule |
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Verfasst am: 26. April 2007 07:19 |
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| Andreas |
| Neptun |
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| Anmeldedatum: 24.02.2007 |
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| Wohnort: Haus mit Garten |
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Ich würde jetzt erst einmal über einen RA Wertminderung geltend machen.
Wenn die Versicherung ablehnt, dann wird die WM beim Versicherungsvertreter geltend gemacht.
Dann würde ich mir noch überlegen, ob der Versicherungsvertreter mich eigentlich richtig berät... Wohl kaum, also mal schauen, mit welchen Versicherungsverträgen zu anderen Gesellschaften (oder zu einem anderen Vertreter) zu anderen Gesellschaften gewechselt werden kann.
Auf diese Art und Weise habe ich mal einem guten Kunden dazu verholfen mit fünf Verträgen zu einer anderen Gesellschaft zu wechseln. Und siehe da, beim nächsten Schaden zwei Jahre später war er deutlich besser beraten.
Was den Garantieverlust angeht: Das wird auf einen Streit zwischen Hersteller/Vertragswerkstatt und reparaturausführende Werkstatt hinauslaufen, wenn es zu einem Garantiefall kommt.
Das wird nicht ohne und schon gar nicht bei den bekannten Problemen des 207 CC mit der Dichtheit des Daches, da ist er nämlich nicht besser als mein Megane CC.  |
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_________________ Grüße
Andreas |
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