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Wo Kasko draufsteht, ist nicht immer das Gleiche drin

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Wo Kasko draufsteht, ist nicht immer das Gleiche drin 
BeitragVerfasst am: 3. Juni 2007 19:38
Klabautermann
Steuermann
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Beiträge: 98
Wohnort: Tal der Ahnungslosen
So liest man heute bei diversen Billigversicherern:



Zitat:
Bis zum Nachweis einer vollständigen Reparatur im Rahmen der Schadenkalkulation des Versicherers bzw. des Sachverständigengutachtens oder für den Fall, dass das Fahrzeug nicht oder nicht vollständig im Rahmen der Schadenkalkulation bzw. des Sachverständigengutachtens repariert wird, ist die Leistungsgrenze nicht der Wiederbeschaffungswert, sondern die Differenz zwischen diesem und dem Veräußerungswert des beschädigten Fahrzeugs.




D.h. bei diesem Kaskovertrag bekommt man nur den Wiederbeschaffungsaufwand(Wert vor dem Unfall - Restwert) solange bis "vollständig im Rahmen der Schadenskalkulation" gerichtet ist.



Wer dies festlegt kann man sich denken.



Na denn viel Glück!



Aber dafür spart man ja 20 € im Jahr!



Grüße

Klabautermann


Zuletzt bearbeitet von Klabautermann am 3. Juni 2007 21:41, insgesamt einmal bearbeitet

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„Wer sich gegen fließendes Wasser stemmt, weil er Standpunkte hat, verursacht Wirbel.“(Joachim Meisner)
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BeitragVerfasst am: 3. Juni 2007 19:51
Andreas
Neptun
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Wohnort: Haus mit Garten
Das sind aber nicht nur die Bedingungen von Billigheimern, sondern die Helvetia hat genau dieses Passus auch drin, auch wenn es dort Wiederbeschaffungsaufwand heißt.

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Grüße

Andreas
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BeitragVerfasst am: 4. Juni 2007 16:01
SVS
Piratenkapitän
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Veräusserungswert des beschädigten Fahrzeuges kann ja nur heissen, wenn das fzg. verkauft wurde. Ansonsten ist das ja nicht der Veräusserungswert. Oder doch ?



Gruss SVS
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BeitragVerfasst am: 4. Juni 2007 19:52
Andreas
Neptun
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Beiträge: 1270
Wohnort: Haus mit Garten
Veräußerungswert ist der Wert, für den das Fahrzeug veräußert werden kann. Es bleibt offen wer oder was in welcher Form veräußert. Also ist es auch ein Restwertbörsenhöchstgebot, denn zu diesem hätte das Fahrzeug veräußert werden können.

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Grüße

Andreas
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BeitragVerfasst am: 5. Juni 2007 06:58
Frank
Piratenkapitän
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Wohnort: Franken
Steht da im BGH nicht "nur der tatsächlich erziehlte Wert am örtlichen Markt ist als Marktwert des besch. Fahrzeuges zu berücksichtigen"???



Wieso dann fiktive, erfundene, vielleicht erzielbare Höchstwerte??



Wenn schon Werte, dann gleichartige. Also entweder hohe oder niedrige. Aber in beiden Fällen (WBW und Rest)!! Oder ?
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BeitragVerfasst am: 5. Juni 2007 07:19
Andreas
Neptun
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Beiträge: 1270
Wohnort: Haus mit Garten
Beim BGH ging es aber um Haftpflicht!



Hier geht es um Kasko, man könnte jetzt Parallelen ziehen, aber das hat der BGH nicht angesprochen, man müsste es also mal darauf ankommen lassen und bei einem Kasko-Schaden das ganze bis vor den BGH bringen.



Aber bei Kasko gibt es nunmal die Kasko-Bedingungen, die etwas anderes sind als die gesetzlichen Bestimmungen zum Schadenersatz.

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Grüße

Andreas
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BeitragVerfasst am: 5. Juni 2007 07:34
Frank
Piratenkapitän
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Beiträge: 263
Wohnort: Franken
M. E. kann es nur eine Weg geben. Zweierlei Wege würden einen benachteiligen.
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BeitragVerfasst am: 5. Juni 2007 07:56
Andreas
Neptun
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Beiträge: 1270
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Kasko und Haftpflicht sind aber nunmal zwei verschiedene Paar Schuhe.



Ich selbst finde, dass auch im fiktiven Kaskofall nur der regionale Restwert maßgebend sein sollte, aber das, was ich will, zählt leider nicht.



Im Kasko-Schadenfall gibt es ja auch genug andere Schadenpositionen, die nicht oder nur nur teilweise bezahlt werden, wie bspw. Betriebsstoffe, Beilackierung zur Vermeidung von Farbtondifferenzen, etc.

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Grüße

Andreas
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BeitragVerfasst am: 5. Juni 2007 13:14
SVS
Piratenkapitän
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Beiträge: 293
@Andreas



Hierr gehts doch nicht darum was Du gern willst oder was der BGH nicht gesagt hat. In diesen AKBs steht doch drin ´der Veräusserungswert´ und das kann doch nur der Wert sein, der im Raum steht, wenn das Fzg. verkauft ist. In den AKBs steht nichts von einem Restwert, da steht nichts von einem Restwert, der vom SV nach Weisung der Versicherung ermittellt werden muss bzw. die Versicherung angibt.



Oder liege ich falsch?



Gruss SVS
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BeitragVerfasst am: 5. Juni 2007 13:58
Andreas
Neptun
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Wohnort: Haus mit Garten
Du willst also auf die Definition des Veräußerungswertes hinaus, diese lässt sich leicht über einschlägige Literatur bzw. einen einfache Suche über Google finden.



Der tatsächliche Veräußerungswert ist nämlich der Realisationswert, genauso wie auch der tatsächlich erzielte Restwert.



Dann sage ich Dir, dass Du das Fahrzeug x für y Euro hättest veräußern können. Dann habe ich den fiktiven Veräußerungswert für die fiktive Abrechnung, somit entspricht der V-Wert dem Restwert.



Es ist müßig darüber zu diskutieren. Letztlich bleibt nur der Weg sich eine Kasko-Versicherung zu suchen, die genau diesen Passus (oder aber mit der Wortwahl Wiederbeschaffungsaufwand) nicht enthält, sondern bei der man auch fiktiv den Reparaturschaden bei Weiterbenutzung mit oder ohne (Teil-)Reparatur abrechnen kann.

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Grüße

Andreas
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BeitragVerfasst am: 5. Juni 2007 14:25
Beulenpest
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...moin...

@ Andreas..deine Interpretation ist nicht so ganz korrekt, weil du im gleichen Satz fiktiv und real vermengst.....(zumindest in meiner Leseart..)

Fakt wird wohl immer bleiben, dass sich fiktiv (!) eben nicht präzise formulieren/berechnen/auswürfeln..etc.. lässt und IMMER Spielraum für Auslegungen bietet.

Letztendlich bleibt dem Versicherten eben nur der genaue Blick auf das kleingedruckte im Vertrag, aber WAS da genau abgefasst und vertraglich abgeschlossen wird ist in gewisser Weise ein Werk das eben nur im Rahmenteil von Gesetzen gestützt wird und im Detail eben ein "Handel" zwischen den Beteiligten ist....(fragt mal nur mich nicht, wer da wen über´n Tisch zieht...)



Gruss Beule....
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BeitragVerfasst am: 5. Juni 2007 14:53
Slightly
Piratenkapitän
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Beiträge: 559
Wohnort: gerädertem Schiff
Wie ich schon in einem anderen Thread dargelegt hatte, schreiben die Versicherung gern die Fahrzeuge mit eindeutigen Reparaturschäden auch gern rechnerisch *kaputt*



BMW 525 d aus 11/2005 Vollausstattung / Leasing

WBW laut Versicherungs- Scherge = 32.000 Brutto

RepKo netto laut Scherge = 14.800

Selbstbehalt = 1.000 Euro



Auszahlung an die Leasing trotz Vollmacht zur eigenen Regulierung 8.100 Euro. Leasingnehmer hat nunmehr seit mehr als 5 Monaten ein nicht nutzbares Fahrzeug für knappe 1.500 Euro/Monat vor der Tür stehen.



So gewinnen Versicherung und Leasing weitere *gute* Kunden...

_________________
Viele Versicherer wären bessere Schadenregulierer, wenn sie darauf verzichten würden, aus den Sachverständigen *bessere* machen zu wollen.
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BeitragVerfasst am: 5. Juni 2007 18:03
Andreas
Neptun
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Beiträge: 1270
Wohnort: Haus mit Garten
@Beulenpest



Aber mit Deiner Aussage hast Du meinen Kern fast 100% getroffen. Very Happy



Wenn real verkauft wird, dann sind die Fakten und Zahlen klar.



Bei fiktiver Abrechnung ist dann eben alles fiktiv. Also auch der Restwert (= Veräußerungswert des beschädigten Fahrzeuges).



Es gibt aber auch noch Versicherer, die nicht die 100% Reparatur fordern, sondern eben nur die Wiederfahrbereitmachung und zahlen dann die Nettoreparaturkosten.



Das Problem ist halt, dass der Versicherungsvertreter auf diesen Umstand hinweisen müsste oder der Unterschreiber vorher mal die Versicherungsbedingungen durchliest.



Oder man hat eine Rechtschutz, die auch das SV-Verfahren beinhaltet...

_________________
Grüße

Andreas
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BeitragVerfasst am: 6. Juni 2007 08:15
Beulenpest
Piratenkapitän
Anmeldedatum: 09.05.2007
Beiträge: 983
Wohnort: Hamburg
@Andreas

Im Kern des ganzen Debakels steckt doch eine klare Antwort: der Kunde steht besser da, wenn es sich um einen Haftpflichtschaden handelt und zieht den kürzeren, wenn es sich um Kaskoregelung handelt.

Objektiv eine "Schlechter-stellung bei gleichen Schäden", wenn man sich mal nur rein technisch die verbeulte Karosse betrachtet. (Ironie: der Kotflügel kostet den gleichen Preis, egal ob er als Kasko- oder Haftpflichtschaden entstanden ist..). Das ganze wird erst dann gewürzt durch "Verklausulierung" durch die Versicherer in den Verträgen und ihre manchmal nicht nachvollziehbaren Auslegungen vor Gerichten.

Subjektiv gesehen stellt sich aber der Kaskogeschädigte rein finanziell auch nicht so schlecht, denn einerseits hat er (manchmal) niedrige VS-Beiträge und andrerseits wird ihm von der VS seine (Dummheit) auch noch bezahlt.....dadurch auch die (berechtigten?) Versuche der VS, an diesem Rad zu drehen....



Resumee des ganzen: erst die Verträge lesen, sich beraten lassen und erst dann unterzeichnen, nur, wie bekommt man Gehirn in die Köpfe mancher Leute..?? (Geiz ist geil..etc..)



Gruss Beule....
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