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	<title>Kommentare zu: Das &#8220;aktive Schadenmanagement&#8221; und der Ruch des Geldes</title>
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		<title>Von: Willi Wacker</title>
		<link>http://www.captain-huk.de/haftpflichtschaeden/das-aktive-schadenmanagement-und-der-ruch-des-geldes/comment-page-1/#comment-19444</link>
		<dc:creator>Willi Wacker</dc:creator>
		<pubDate>Mon, 12 Jan 2009 10:30:38 +0000</pubDate>
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		<description>Hallo Schneezauber,
dadurch, dass der Redaktion von CH ein ganzer Posten an Mietwagenurteilen zur Verf&#252;gung gestellt wurden, und diese im Rahmen der Diskussion um Fraunhofer-Tabelle ja oder nein, zur Zeit sehr aktuell sind, wurden die Mietwagenurteile zun&#228;chst vorgezogen. Das eine oder andere Sachverst&#228;ndigenhonorarurteil existiert auch noch und wird demn&#228;chst hier eingestellt. So sind Urteile des AG Karlsruhe, des AG Salzgitter, des AG Recklinghausen, des AG Bremerhaven und des LG  Aachen bereits abdiktiert aber noch nicht eingestellt. 
Warten wir noch ein weilchen, dann kommen auch wieder Urteile zur fiktiven Schadensabrechnung, zum Nutzungsausfall, Stundenverrechnungss&#228;tzen etc. Ansonsten ist in der Tat eine Tendenz der r&#252;ckl&#228;ufigen Honorarprozesse zu beobachten. 
MfG
Willi Wacker</description>
		<content:encoded><![CDATA[<p>Hallo Schneezauber,<br />
dadurch, dass der Redaktion von CH ein ganzer Posten an Mietwagenurteilen zur Verf&#252;gung gestellt wurden, und diese im Rahmen der Diskussion um Fraunhofer-Tabelle ja oder nein, zur Zeit sehr aktuell sind, wurden die Mietwagenurteile zun&#228;chst vorgezogen. Das eine oder andere Sachverst&#228;ndigenhonorarurteil existiert auch noch und wird demn&#228;chst hier eingestellt. So sind Urteile des AG Karlsruhe, des AG Salzgitter, des AG Recklinghausen, des AG Bremerhaven und des LG  Aachen bereits abdiktiert aber noch nicht eingestellt.<br />
Warten wir noch ein weilchen, dann kommen auch wieder Urteile zur fiktiven Schadensabrechnung, zum Nutzungsausfall, Stundenverrechnungss&#228;tzen etc. Ansonsten ist in der Tat eine Tendenz der r&#252;ckl&#228;ufigen Honorarprozesse zu beobachten.<br />
MfG<br />
Willi Wacker</p>
]]></content:encoded>
	</item>
	<item>
		<title>Von: Paco</title>
		<link>http://www.captain-huk.de/haftpflichtschaeden/das-aktive-schadenmanagement-und-der-ruch-des-geldes/comment-page-1/#comment-19442</link>
		<dc:creator>Paco</dc:creator>
		<pubDate>Mon, 12 Jan 2009 08:10:21 +0000</pubDate>
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		<description>virus Sonntag, 11.01.2009 um 19:15 

Gem. § 3 Nr. 1 S. 2 PflVG hat der Versicherer den Schadensersatz immer in Geld zu leisten.

Das ist doch eine klare Aussage!

Auch daf&#252;r herzlichen Dank, Virus.

Gru&#223;

Paco</description>
		<content:encoded><![CDATA[<p>virus Sonntag, 11.01.2009 um 19:15 </p>
<p>Gem. § 3 Nr. 1 S. 2 PflVG hat der Versicherer den Schadensersatz immer in Geld zu leisten.</p>
<p>Das ist doch eine klare Aussage!</p>
<p>Auch daf&#252;r herzlichen Dank, Virus.</p>
<p>Gru&#223;</p>
<p>Paco</p>
]]></content:encoded>
	</item>
	<item>
		<title>Von: virus</title>
		<link>http://www.captain-huk.de/haftpflichtschaeden/das-aktive-schadenmanagement-und-der-ruch-des-geldes/comment-page-1/#comment-19438</link>
		<dc:creator>virus</dc:creator>
		<pubDate>Sun, 11 Jan 2009 18:15:49 +0000</pubDate>
		<guid isPermaLink="false">http://www.captain-huk.de/?p=1871#comment-19438</guid>
		<description>Gem. § 3 Nr. 1 S. 2 PflVG hat der Versicherer den Schadensersatz immer in Geld zu leisten.

Das ist doch eine klare Aussage!

Der Versicherer hat zu zahlen:
den Sachverst&#228;ndigen, 
den Anwalt, 
die Reparatur, 
den Mietwagen, 
den Wert des Fahrzeuges. 

Der Versicherer hat den Gesch&#228;digten nicht mit die unter Vertrag und daher nach Weisung handelnden Gutachter,  
Vertragswerkst&#228;tten, 
Mietwagenfirmen oder 
Restwertb&#246;rsen 
zu bel&#228;stigen.

Somit kann es nicht oft genug gesagt werden. Das Unfallopfer sollte niemals pers&#246;nliche Gespr&#228;che mit dem Haftpflichtversicherer des Unfallverursachers f&#252;hren. Nur so erh&#228;lt es sich seine vom Gesetzgeber zugestandene Dispositionsfreiheit.  
Ganz nebenbei werden die unabh&#228;ngigen Dienstleister in ihrer wirtschaftlichen Position gest&#228;rkt, was wiederum den zuk&#252;nftigen Gesch&#228;digten zugute kommt. 
Aufgabe aller Dienstleister ist es, sich um § 3 i. V. m. § 4 UWG zu k&#252;mmern.
Insbesondere sollten die Rechtsvertretungen bei Annahme eines Mandates immer pr&#252;fen, ob nicht bereits Verst&#246;&#223;e gegen das PflVG und gegen das UWG vorliegen. 

In diesem Sinne, allen eine flei&#223;ige neue Woche!

Virus</description>
		<content:encoded><![CDATA[<p>Gem. § 3 Nr. 1 S. 2 PflVG hat der Versicherer den Schadensersatz immer in Geld zu leisten.</p>
<p>Das ist doch eine klare Aussage!</p>
<p>Der Versicherer hat zu zahlen:<br />
den Sachverst&#228;ndigen,<br />
den Anwalt,<br />
die Reparatur,<br />
den Mietwagen,<br />
den Wert des Fahrzeuges. </p>
<p>Der Versicherer hat den Gesch&#228;digten nicht mit die unter Vertrag und daher nach Weisung handelnden Gutachter,<br />
Vertragswerkst&#228;tten,<br />
Mietwagenfirmen oder<br />
Restwertb&#246;rsen<br />
zu bel&#228;stigen.</p>
<p>Somit kann es nicht oft genug gesagt werden. Das Unfallopfer sollte niemals pers&#246;nliche Gespr&#228;che mit dem Haftpflichtversicherer des Unfallverursachers f&#252;hren. Nur so erh&#228;lt es sich seine vom Gesetzgeber zugestandene Dispositionsfreiheit.<br />
Ganz nebenbei werden die unabh&#228;ngigen Dienstleister in ihrer wirtschaftlichen Position gest&#228;rkt, was wiederum den zuk&#252;nftigen Gesch&#228;digten zugute kommt.<br />
Aufgabe aller Dienstleister ist es, sich um § 3 i. V. m. § 4 UWG zu k&#252;mmern.<br />
Insbesondere sollten die Rechtsvertretungen bei Annahme eines Mandates immer pr&#252;fen, ob nicht bereits Verst&#246;&#223;e gegen das PflVG und gegen das UWG vorliegen. </p>
<p>In diesem Sinne, allen eine flei&#223;ige neue Woche!</p>
<p>Virus</p>
]]></content:encoded>
	</item>
	<item>
		<title>Von: Paco</title>
		<link>http://www.captain-huk.de/haftpflichtschaeden/das-aktive-schadenmanagement-und-der-ruch-des-geldes/comment-page-1/#comment-19436</link>
		<dc:creator>Paco</dc:creator>
		<pubDate>Sun, 11 Jan 2009 16:51:13 +0000</pubDate>
		<guid isPermaLink="false">http://www.captain-huk.de/?p=1871#comment-19436</guid>
		<description>Boris Schl&#252;szler Freitag, 02.01.2009 um 17:49 

Hallo downunder!
..........

2. Der Haftpflichtversicherer, der Dienstleistungen vermittelt, verst&#246;&#223;t gegen § 3 Nr. 1 Satz 2 PflVG.

Kann man daraus schlie&#223;en, dass auch die Beauftragung eines Sachverst&#228;ndigen als ein Versto&#223; gegen § 3 Nr. 1 Satz 2 PflVG
zu werten ist ?</description>
		<content:encoded><![CDATA[<p>Boris Schl&#252;szler Freitag, 02.01.2009 um 17:49 </p>
<p>Hallo downunder!<br />
&#8230;&#8230;&#8230;.</p>
<p>2. Der Haftpflichtversicherer, der Dienstleistungen vermittelt, verst&#246;&#223;t gegen § 3 Nr. 1 Satz 2 PflVG.</p>
<p>Kann man daraus schlie&#223;en, dass auch die Beauftragung eines Sachverst&#228;ndigen als ein Versto&#223; gegen § 3 Nr. 1 Satz 2 PflVG<br />
zu werten ist ?</p>
]]></content:encoded>
	</item>
	<item>
		<title>Von: Schneezauber</title>
		<link>http://www.captain-huk.de/haftpflichtschaeden/das-aktive-schadenmanagement-und-der-ruch-des-geldes/comment-page-1/#comment-19435</link>
		<dc:creator>Schneezauber</dc:creator>
		<pubDate>Sun, 11 Jan 2009 16:23:22 +0000</pubDate>
		<guid isPermaLink="false">http://www.captain-huk.de/?p=1871#comment-19435</guid>
		<description>Seit einigen Tagen lese ich bei CH fast nur noch Urteile zu den Mietwagenkosten. Hat das einen besonderen Grund ?
Ansonsten habe ich mich sehr gefreut, dass Boris Sch&#252;szler sich mal wieder zu Wort meldet. Meine Frage: Wird um das Sachverst&#228;ndigenhonorar als Schadenersatz nicht mehr gestritten ?</description>
		<content:encoded><![CDATA[<p>Seit einigen Tagen lese ich bei CH fast nur noch Urteile zu den Mietwagenkosten. Hat das einen besonderen Grund ?<br />
Ansonsten habe ich mich sehr gefreut, dass Boris Sch&#252;szler sich mal wieder zu Wort meldet. Meine Frage: Wird um das Sachverst&#228;ndigenhonorar als Schadenersatz nicht mehr gestritten ?</p>
]]></content:encoded>
	</item>
	<item>
		<title>Von: Eulenspiegel</title>
		<link>http://www.captain-huk.de/haftpflichtschaeden/das-aktive-schadenmanagement-und-der-ruch-des-geldes/comment-page-1/#comment-19431</link>
		<dc:creator>Eulenspiegel</dc:creator>
		<pubDate>Sat, 10 Jan 2009 16:01:09 +0000</pubDate>
		<guid isPermaLink="false">http://www.captain-huk.de/?p=1871#comment-19431</guid>
		<description>@LawShock

Jeder Mietwagen-Kunde m&#252;&#223;te sich in Zukunft weigern, mehr als diese &quot;Unfalltarife&quot; zu bezahlen. Mal sehen, wann Europcar dann Konkurs anmelden mu&#223;?

Kann man die VHV verpflichten, diesen &quot;g&#252;nstigen&quot; Mietwagentarif JEDEM Mietwagenkunden zug&#228;nglich zu machen? Alles andere w&#228;re doch sittenwidrig, oder?</description>
		<content:encoded><![CDATA[<p>@LawShock</p>
<p>Jeder Mietwagen-Kunde m&#252;&#223;te sich in Zukunft weigern, mehr als diese &#8220;Unfalltarife&#8221; zu bezahlen. Mal sehen, wann Europcar dann Konkurs anmelden mu&#223;?</p>
<p>Kann man die VHV verpflichten, diesen &#8220;g&#252;nstigen&#8221; Mietwagentarif JEDEM Mietwagenkunden zug&#228;nglich zu machen? Alles andere w&#228;re doch sittenwidrig, oder?</p>
]]></content:encoded>
	</item>
	<item>
		<title>Von: LawShock</title>
		<link>http://www.captain-huk.de/haftpflichtschaeden/das-aktive-schadenmanagement-und-der-ruch-des-geldes/comment-page-1/#comment-19430</link>
		<dc:creator>LawShock</dc:creator>
		<pubDate>Sat, 10 Jan 2009 13:01:02 +0000</pubDate>
		<guid isPermaLink="false">http://www.captain-huk.de/?p=1871#comment-19430</guid>
		<description>@ Freie Werkstatt:

Hervorragend! Dies sind genau die Informationen, die zug&#228;nglich und ver&#246;ffentlicht geh&#246;ren. Je mehr davon, desto besser. Die &quot;Normaltarife&quot; von Europcar liegen locker 100 % &#252;ber den von der Versicherung angegebenen Preisen; wenn &quot;Unfallersatztarife&quot; angeboten werden, m&#246;chte ich die H&#246;he dieser Preise gar nicht wissen .....</description>
		<content:encoded><![CDATA[<p>@ Freie Werkstatt:</p>
<p>Hervorragend! Dies sind genau die Informationen, die zug&#228;nglich und ver&#246;ffentlicht geh&#246;ren. Je mehr davon, desto besser. Die &#8220;Normaltarife&#8221; von Europcar liegen locker 100 % &#252;ber den von der Versicherung angegebenen Preisen; wenn &#8220;Unfallersatztarife&#8221; angeboten werden, m&#246;chte ich die H&#246;he dieser Preise gar nicht wissen &#8230;..</p>
]]></content:encoded>
	</item>
	<item>
		<title>Von: Freie Werkstatt</title>
		<link>http://www.captain-huk.de/haftpflichtschaeden/das-aktive-schadenmanagement-und-der-ruch-des-geldes/comment-page-1/#comment-19429</link>
		<dc:creator>Freie Werkstatt</dc:creator>
		<pubDate>Sat, 10 Jan 2009 10:06:20 +0000</pubDate>
		<guid isPermaLink="false">http://www.captain-huk.de/?p=1871#comment-19429</guid>
		<description>Hier kann nachgelesen werden, dass dem Kunden nur unter Bezugnahme auf die VHV der jeweils niedrige Mietwagenpreis zug&#228;nglich ist. Gleichzeitig wird dem Gesch&#228;digten der Preis diktiert.

Aus VHV Versicherung &quot;Partnerwerkstatt-Leitfaden&quot; 
zum Verbleib in den Partnerwerkst&#228;tten
Stand Stand: 11 / 2005

4.4 Mietwagenservice (Kraftfahrthaftpflicht)
VHV- Kundenberatung
Servicenummer 01803 – 848767
E- Mail: schadendienstleistungen@vhv.de
Das Mietwagentableau der VHV- Versicherungen ist diesem Leitfaden beigef&#252;gt (Anlage 2).
F&#252;r den Fall, da&#223; im Kraftfahrthaftpflicht- Schadenfall ein Mietwagen erforderlich wird, empfehlen
wir die Bestellung bei der Firma Europcar. Geben Sie bitte unbedingt die VHV- Kontraktnummer
bei der Bestellung an.
Europcar Tel.- Nr.: 0180 – 5022xxx
VHV- Kontraktnummer 46904273

Nur so ist gew&#228;hrleistet, da&#223; die aufgef&#252;hrten Mietwagenpreise berechnet werden.
Selbstverst&#228;ndlich kann – nur zu den Konditionen nach Anlage 2 - auch anderweitig eine
Mietwagenbestellung erfolgen.

Mietwagen Kraftfahrthaftpflicht
PKW
Gruppe KW TYP auszugsweise Preis p. Tag netto €
UE 01 bis 37KW VW Lupo 28,-
UE 02 bis 44KW VW Polo 1.2, Ford KA Opel Corsa 30,-
UE 03 bis 55KW Fiat Punto, Skoda Fabia 36,-
UE 04 bis 74KW Renault Scenic, Fiat Stilo, Seat Leon 39,-
UE 05 bis 81KW VW Golf, Golf Variant, MB A-Klasse Audi A2/A3 44,-
UE 06 bis 90KW VW Passat Variant, Ford Mondeo Turnier 51,-
UE 07 bis 125KW MB C220, Audi A4, Audi A4 Avant 60,-
UE 08 bis 142KW Audi A6 Avant, MB E 270, BMW 525i 66,-
UE 09 bis 155KW BMW 530D Touring, MB E 270T 80,-
UE 10 ab 156KW VW Phaeton, Audi A8, MB S 320 100,-
Stand 01.05.05
Mit Hinweis auf den „VHV- Mobilit&#228;tstarif“ empfehlen wir die zentrale Beauftragung von
Europcar Tel. 0180/50220xx.
Bitte nennen sie bei Fahrzeugreservierungen in jedem Fall auch die VHV- Kontraktnummer: 46904273</description>
		<content:encoded><![CDATA[<p>Hier kann nachgelesen werden, dass dem Kunden nur unter Bezugnahme auf die VHV der jeweils niedrige Mietwagenpreis zug&#228;nglich ist. Gleichzeitig wird dem Gesch&#228;digten der Preis diktiert.</p>
<p>Aus VHV Versicherung &#8220;Partnerwerkstatt-Leitfaden&#8221;<br />
zum Verbleib in den Partnerwerkst&#228;tten<br />
Stand Stand: 11 / 2005</p>
<p>4.4 Mietwagenservice (Kraftfahrthaftpflicht)<br />
VHV- Kundenberatung<br />
Servicenummer 01803 – 848767<br />
E- Mail: <a href="mailto:schadendienstleistungen@vhv.de">schadendienstleistungen@vhv.de</a><br />
Das Mietwagentableau der VHV- Versicherungen ist diesem Leitfaden beigef&#252;gt (Anlage 2).<br />
F&#252;r den Fall, da&#223; im Kraftfahrthaftpflicht- Schadenfall ein Mietwagen erforderlich wird, empfehlen<br />
wir die Bestellung bei der Firma Europcar. Geben Sie bitte unbedingt die VHV- Kontraktnummer<br />
bei der Bestellung an.<br />
Europcar Tel.- Nr.: 0180 – 5022xxx<br />
VHV- Kontraktnummer 46904273</p>
<p>Nur so ist gew&#228;hrleistet, da&#223; die aufgef&#252;hrten Mietwagenpreise berechnet werden.<br />
Selbstverst&#228;ndlich kann – nur zu den Konditionen nach Anlage 2 &#8211; auch anderweitig eine<br />
Mietwagenbestellung erfolgen.</p>
<p>Mietwagen Kraftfahrthaftpflicht<br />
PKW<br />
Gruppe KW TYP auszugsweise Preis p. Tag netto €<br />
UE 01 bis 37KW VW Lupo 28,-<br />
UE 02 bis 44KW VW Polo 1.2, Ford KA Opel Corsa 30,-<br />
UE 03 bis 55KW Fiat Punto, Skoda Fabia 36,-<br />
UE 04 bis 74KW Renault Scenic, Fiat Stilo, Seat Leon 39,-<br />
UE 05 bis 81KW VW Golf, Golf Variant, MB A-Klasse Audi A2/A3 44,-<br />
UE 06 bis 90KW VW Passat Variant, Ford Mondeo Turnier 51,-<br />
UE 07 bis 125KW MB C220, Audi A4, Audi A4 Avant 60,-<br />
UE 08 bis 142KW Audi A6 Avant, MB E 270, BMW 525i 66,-<br />
UE 09 bis 155KW BMW 530D Touring, MB E 270T 80,-<br />
UE 10 ab 156KW VW Phaeton, Audi A8, MB S 320 100,-<br />
Stand 01.05.05<br />
Mit Hinweis auf den „VHV- Mobilit&#228;tstarif“ empfehlen wir die zentrale Beauftragung von<br />
Europcar Tel. 0180/50220xx.<br />
Bitte nennen sie bei Fahrzeugreservierungen in jedem Fall auch die VHV- Kontraktnummer: 46904273</p>
]]></content:encoded>
	</item>
	<item>
		<title>Von: virus</title>
		<link>http://www.captain-huk.de/haftpflichtschaeden/das-aktive-schadenmanagement-und-der-ruch-des-geldes/comment-page-1/#comment-19284</link>
		<dc:creator>virus</dc:creator>
		<pubDate>Fri, 02 Jan 2009 18:22:29 +0000</pubDate>
		<guid isPermaLink="false">http://www.captain-huk.de/?p=1871#comment-19284</guid>
		<description>Quelle: &lt;a href=&quot;http://verbraucherschutz.wtal.de/bundesaufsichtsamt-versicherungswesen.htm&quot; target=&quot;_blank&quot; rel=&quot;nofollow&quot;&gt;http://verbraucherschutz.wtal.de/bundesaufsichtsamt-versicherungswesen.htm&lt;/a&gt;

alt: Bundesaufsichtsamt f&#252;r das Versicherungswesen
neu: Bundesanstalt f&#252;r Finanzdienstleistungs-Aufsicht

Die Bundesanstalt f&#252;r Finanzdienstleistungs-Aufsicht (kurz: BAFin) ist die Beh&#246;rde, die die privaten Versicherungs-Unternehmen beaufsichtigt (nicht die Sozialversicherungs-Tr&#228;ger). Sie ist dem Bundesministerium der Finanzen unterstellt.
Geregelt ist die T&#228;tigkeit der BAFin (Befugnisse, Pflichten, Rechte) im Versicherungsaufsichts-Gesetz (VAG).
Regional t&#228;tige Versicherungs-Gesellschaften werden nicht vom BAV, sondern von einer Beh&#246;rde des Bundeslandes nach BAV-Recht beaufsichtigt.


Versicherungs-Gesellschaften mit Sitz in Deutschland

Das BAV ist zust&#228;ndig f&#252;r die Zulassung zum Gesch&#228;ftsbetrieb einer Versicherungs-Gesellschaft und f&#252;r die Beaufsichtigung der Gesellschaft.


Ausl&#228;ndische Versicherungs-Gesellschaften aus der EU oder dem EWR mit Niederlassung in Deutschland

Die Versicherungs-Gesellschaft mu&#223; der deutschen Aufsichts-Beh&#246;rde lediglich anzeigen (mitteilen), da&#223; es in Deutschland t&#228;tig wird. Zust&#228;ndig f&#252;r die Aufsicht ist aber zun&#228;chst nicht die deutsche Beh&#246;rde, sondern die Aufsichtsbeh&#246;rde des Herkunftslandes. Glaubt die deutsche Aufsichts-Beh&#246;rde Mi&#223;st&#228;nde zu erkennen, kann es nicht direkt gegen das ausl&#228;ndische Unternehmen vorgehen. Sie meldet Mi&#223;st&#228;nde der Aufsichtsbeh&#246;rde des Herkunftslandes mit der Aufforderung, den Mi&#223;stand zu verfolgen.

Ausl&#228;ndische Versicherungs-Gesellschaften au&#223;erhalb der EU/au&#223;erhalb des EWR 

Auch diese Unternehmen unterstehen der deutschen Aufsicht durch die Bundesanstalt f&#252;r Finanzdienstleistungs-Aufsicht, wenn sie Versicherungen in Deutschland vertreiben. Ausl&#228;ndische Versicherungs-Gesellschaften ohne Zulassung der deutschen Beh&#246;rde d&#252;rfen ihre Policen nicht in Deutschland aktiv anbieten. Der Verbraucher kann aber von sich aus, jederzeit bei jedem x-beliebigen Versicherungs-Anbieter weltweit eine Police abschlie&#223;en.

Wirkung der laufenden staatlichen Beaufsichtigung
--------------------------------------------------------------------------------
Dauernde Zahlungsf&#228;higkeit
Vordringliches Ziel der staatlichen Aufsicht ist es, die jederzeitige Zahlungsf&#228;higkeit der Versicherungs-Gesellschaften sicherzustellen, um Sch&#228;den der Versicherten, die diese in existenzielle Not st&#252;rzen k&#246;nnten, zu verhindern. &lt;b&gt; Der einzelne Versicherte ist nicht in der Lage, die Solidit&#228;t einer Versicherungs-Gesellschaft zu pr&#252;fen.

&lt;/b&gt;&lt;b&gt; Die Bundesanstalt f&#252;r Finanzdienstleistungs-Aufsicht hat die Aufgabe, solche Mi&#223;st&#228;nde im Versicherungswesen zu erkennen und sie abzustellen (oder von einer ausl&#228;ndischen Aufsichtsbeh&#246;rde abstellen zu lassen), die eine »Gef&#228;hrdung der Versicherten-Interessen« darstellen. Was darunter genau zu verstehen ist, ist nicht n&#228;her definiert, weshalb sich dar&#252;ber vortrefflich streiten l&#228;&#223;t.&lt;

Versicherungs-Bedingungen
Weitere Aufgabe der Bundesanstalt f&#252;r Finanzdienstleistungs-Aufsicht ist es, die Versicherungs-Bedingungen der Anbieter unter die Lupe zu nehmen. Jede Versicherungs-Gesellschaft kann frei die Versicherungs-Bedingungen f&#252;r ein Produkt entwerfen. Aufgrund von EU-Recht wurde der Aufsichts-Beh&#246;rde Mitte der 90er Jahre das Recht entzogen, Versicherungs-Bedingungen vor der Einf&#252;hrung eines Produktes genehmigen lassen zu m&#252;ssen. /b&gt; Sollte die Beh&#246;rde Kenntnis von Versicherungs-Bedingungen erlangen, die seiner Meinung nach zu beanstanden sind, kann es die Versicherungs-Gesellschaft zur Beseitigung der seiner Meinung nach vorhandenen M&#228;ngel auffordern.  Widersetzt sich eine Versicherungs-Gesellschaft dagegen, kommt es zu einer gerichtlichen Auseinandersetzung (zust&#228;ndig: Verwaltungsgerichte).
Rechts-Verst&#246;&#223;e
Stellt die Bundesanstalt f&#252;r Finanzdienstleistungs-Aufsicht einen Rechts-Versto&#223; einer Versicherungs-Gesellschaft fest, schreitet es ein, »um geordnete Verh&#228;ltnisse wiederherzustellen«. Dagegen kann sich ein Versicherungs-Unternehmen durch Anrufung des zust&#228;ndigen Verwaltungs-Gerichts wehren.

&lt;/b&gt;&lt;b&gt; Ma&#223;nahmen bei Mi&#223;st&#228;nden
--------------------------------------------------------------------------------
Die Bundesanstalt f&#252;r Finanzdienstleistungs-Aufsicht wirkt durch Verwaltungsakte, Anregungen, Hinweise, Mahnungen, Mi&#223;billigungen, Androhen von Nachteilen und so weiter mit dem Ziel, da&#223; es gar nicht erst zu Situationen kommt, in denen Anordnungen oder Sanktionen gegen eine Versicherungs-Gesellschaft notwendig werden.&lt;/b&gt;&lt;b&gt; 

Anschrift
--------------------------------------------------------------------------------
Bundesanstalt f&#252;r Finanzdienstleistungsaufsicht
Sektor Versicherungsaufsicht
Graurheindorfer Str. 108
53117 Bonn
Tel: (0228) 4108-0
Fax: (0228) 4108-1550
eMail: poststelle@bafin.de
Homepage: &lt;a href=&quot;http://www.bafin.de&quot; target=&quot;_blank&quot; rel=&quot;nofollow&quot;&gt;www.bafin.de&lt;/a&gt;

Beschwerdehotline
Tel: (0228) 4108-7777 

Damit die  Bundesanstalt f&#252;r Finanzdienstleistungs-Aufsicht endlich aus dem Tiefschlaf erwacht, sollten wir eine Sammelaktion zwecks Finanzierung eines &#252;berdimensionalen und somit ohrenbet&#228;ubenden Weckers auf die Beine stellen.
Dann laden wir die Damen und Herren der Bafin noch regelm&#228;&#223;ig zu den von den Versicherern initiierten Gerichtsprozessen ein.

Virus&lt;/b&gt;</description>
		<content:encoded><![CDATA[<p>Quelle: <a href="http://verbraucherschutz.wtal.de/bundesaufsichtsamt-versicherungswesen.htm" target="_blank" rel="nofollow">http://verbraucherschutz.wtal.de/bundesaufsichtsamt-versicherungswesen.htm</a></p>
<p>alt: Bundesaufsichtsamt f&#252;r das Versicherungswesen<br />
neu: Bundesanstalt f&#252;r Finanzdienstleistungs-Aufsicht</p>
<p>Die Bundesanstalt f&#252;r Finanzdienstleistungs-Aufsicht (kurz: BAFin) ist die Beh&#246;rde, die die privaten Versicherungs-Unternehmen beaufsichtigt (nicht die Sozialversicherungs-Tr&#228;ger). Sie ist dem Bundesministerium der Finanzen unterstellt.<br />
Geregelt ist die T&#228;tigkeit der BAFin (Befugnisse, Pflichten, Rechte) im Versicherungsaufsichts-Gesetz (VAG).<br />
Regional t&#228;tige Versicherungs-Gesellschaften werden nicht vom BAV, sondern von einer Beh&#246;rde des Bundeslandes nach BAV-Recht beaufsichtigt.</p>
<p>Versicherungs-Gesellschaften mit Sitz in Deutschland</p>
<p>Das BAV ist zust&#228;ndig f&#252;r die Zulassung zum Gesch&#228;ftsbetrieb einer Versicherungs-Gesellschaft und f&#252;r die Beaufsichtigung der Gesellschaft.</p>
<p>Ausl&#228;ndische Versicherungs-Gesellschaften aus der EU oder dem EWR mit Niederlassung in Deutschland</p>
<p>Die Versicherungs-Gesellschaft mu&#223; der deutschen Aufsichts-Beh&#246;rde lediglich anzeigen (mitteilen), da&#223; es in Deutschland t&#228;tig wird. Zust&#228;ndig f&#252;r die Aufsicht ist aber zun&#228;chst nicht die deutsche Beh&#246;rde, sondern die Aufsichtsbeh&#246;rde des Herkunftslandes. Glaubt die deutsche Aufsichts-Beh&#246;rde Mi&#223;st&#228;nde zu erkennen, kann es nicht direkt gegen das ausl&#228;ndische Unternehmen vorgehen. Sie meldet Mi&#223;st&#228;nde der Aufsichtsbeh&#246;rde des Herkunftslandes mit der Aufforderung, den Mi&#223;stand zu verfolgen.</p>
<p>Ausl&#228;ndische Versicherungs-Gesellschaften au&#223;erhalb der EU/au&#223;erhalb des EWR </p>
<p>Auch diese Unternehmen unterstehen der deutschen Aufsicht durch die Bundesanstalt f&#252;r Finanzdienstleistungs-Aufsicht, wenn sie Versicherungen in Deutschland vertreiben. Ausl&#228;ndische Versicherungs-Gesellschaften ohne Zulassung der deutschen Beh&#246;rde d&#252;rfen ihre Policen nicht in Deutschland aktiv anbieten. Der Verbraucher kann aber von sich aus, jederzeit bei jedem x-beliebigen Versicherungs-Anbieter weltweit eine Police abschlie&#223;en.</p>
<p>Wirkung der laufenden staatlichen Beaufsichtigung<br />
&#8212;&#8212;&#8212;&#8212;&#8212;&#8212;&#8212;&#8212;&#8212;&#8212;&#8212;&#8212;&#8212;&#8212;&#8212;&#8212;&#8212;&#8212;&#8212;&#8212;&#8212;&#8212;&#8212;&#8212;&#8212;&#8212;&#8211;<br />
Dauernde Zahlungsf&#228;higkeit<br />
Vordringliches Ziel der staatlichen Aufsicht ist es, die jederzeitige Zahlungsf&#228;higkeit der Versicherungs-Gesellschaften sicherzustellen, um Sch&#228;den der Versicherten, die diese in existenzielle Not st&#252;rzen k&#246;nnten, zu verhindern. <b> Der einzelne Versicherte ist nicht in der Lage, die Solidit&#228;t einer Versicherungs-Gesellschaft zu pr&#252;fen.</p>
<p></b><b> Die Bundesanstalt f&#252;r Finanzdienstleistungs-Aufsicht hat die Aufgabe, solche Mi&#223;st&#228;nde im Versicherungswesen zu erkennen und sie abzustellen (oder von einer ausl&#228;ndischen Aufsichtsbeh&#246;rde abstellen zu lassen), die eine »Gef&#228;hrdung der Versicherten-Interessen« darstellen. Was darunter genau zu verstehen ist, ist nicht n&#228;her definiert, weshalb sich dar&#252;ber vortrefflich streiten l&#228;&#223;t.&lt;</p>
<p>Versicherungs-Bedingungen<br />
Weitere Aufgabe der Bundesanstalt f&#252;r Finanzdienstleistungs-Aufsicht ist es, die Versicherungs-Bedingungen der Anbieter unter die Lupe zu nehmen. Jede Versicherungs-Gesellschaft kann frei die Versicherungs-Bedingungen f&#252;r ein Produkt entwerfen. Aufgrund von EU-Recht wurde der Aufsichts-Beh&#246;rde Mitte der 90er Jahre das Recht entzogen, Versicherungs-Bedingungen vor der Einf&#252;hrung eines Produktes genehmigen lassen zu m&#252;ssen. /b&gt; Sollte die Beh&#246;rde Kenntnis von Versicherungs-Bedingungen erlangen, die seiner Meinung nach zu beanstanden sind, kann es die Versicherungs-Gesellschaft zur Beseitigung der seiner Meinung nach vorhandenen M&#228;ngel auffordern.  Widersetzt sich eine Versicherungs-Gesellschaft dagegen, kommt es zu einer gerichtlichen Auseinandersetzung (zust&#228;ndig: Verwaltungsgerichte).<br />
Rechts-Verst&#246;&#223;e<br />
Stellt die Bundesanstalt f&#252;r Finanzdienstleistungs-Aufsicht einen Rechts-Versto&#223; einer Versicherungs-Gesellschaft fest, schreitet es ein, »um geordnete Verh&#228;ltnisse wiederherzustellen«. Dagegen kann sich ein Versicherungs-Unternehmen durch Anrufung des zust&#228;ndigen Verwaltungs-Gerichts wehren.</p>
<p></b><b> Ma&#223;nahmen bei Mi&#223;st&#228;nden<br />
&#8212;&#8212;&#8212;&#8212;&#8212;&#8212;&#8212;&#8212;&#8212;&#8212;&#8212;&#8212;&#8212;&#8212;&#8212;&#8212;&#8212;&#8212;&#8212;&#8212;&#8212;&#8212;&#8212;&#8212;&#8212;&#8212;&#8211;<br />
Die Bundesanstalt f&#252;r Finanzdienstleistungs-Aufsicht wirkt durch Verwaltungsakte, Anregungen, Hinweise, Mahnungen, Mi&#223;billigungen, Androhen von Nachteilen und so weiter mit dem Ziel, da&#223; es gar nicht erst zu Situationen kommt, in denen Anordnungen oder Sanktionen gegen eine Versicherungs-Gesellschaft notwendig werden.</b><b> </p>
<p>Anschrift<br />
&#8212;&#8212;&#8212;&#8212;&#8212;&#8212;&#8212;&#8212;&#8212;&#8212;&#8212;&#8212;&#8212;&#8212;&#8212;&#8212;&#8212;&#8212;&#8212;&#8212;&#8212;&#8212;&#8212;&#8212;&#8212;&#8212;&#8211;<br />
Bundesanstalt f&#252;r Finanzdienstleistungsaufsicht<br />
Sektor Versicherungsaufsicht<br />
Graurheindorfer Str. 108<br />
53117 Bonn<br />
Tel: (0228) 4108-0<br />
Fax: (0228) 4108-1550<br />
eMail: <a href="mailto:poststelle@bafin.de">poststelle@bafin.de</a><br />
Homepage: <a href="http://www.bafin.de" target="_blank" rel="nofollow">http://www.bafin.de</a></p>
<p>Beschwerdehotline<br />
Tel: (0228) 4108-7777 </p>
<p>Damit die  Bundesanstalt f&#252;r Finanzdienstleistungs-Aufsicht endlich aus dem Tiefschlaf erwacht, sollten wir eine Sammelaktion zwecks Finanzierung eines &#252;berdimensionalen und somit ohrenbet&#228;ubenden Weckers auf die Beine stellen.<br />
Dann laden wir die Damen und Herren der Bafin noch regelm&#228;&#223;ig zu den von den Versicherern initiierten Gerichtsprozessen ein.</p>
<p>Virus</b></p>
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	</item>
	<item>
		<title>Von: Boris Schlüszler</title>
		<link>http://www.captain-huk.de/haftpflichtschaeden/das-aktive-schadenmanagement-und-der-ruch-des-geldes/comment-page-1/#comment-19282</link>
		<dc:creator>Boris Schlüszler</dc:creator>
		<pubDate>Fri, 02 Jan 2009 16:49:05 +0000</pubDate>
		<guid isPermaLink="false">http://www.captain-huk.de/?p=1871#comment-19282</guid>
		<description>Hallo downunder!

1. § 3 Nr. 1 Satz 2 PflVG: &quot;Der Versicherer hat den Schadensersatz in Geld zu leisten.&quot;

2. Der Haftpflichtversicherer, der Dienstleistungen vermittelt, verst&#246;&#223;t gegen § 3 Nr. 1 Satz 2 PflVG.

3. § 3 Nr. 1 Satz 2 PflVG normiert das Marktverhalten des Versicherers. Die Festlegung, da&#223; Anspruchstellern Schadensersatz nur in Geld zu leisten sei, sichert prim&#228;r die Dispositionsfreiheit des Gesch&#228;digten (§ 249 BGB). Sekund&#228;r bewirkt § 3 Nr. 1 S. 2 PflVG die Freisetzung zweckungebundener Ersatzzahlungen, die durch die unbeschr&#228;nkte Handlungsbefugnis der Gesch&#228;digten im Markt beliebig umgesetzt, im Bedarfsfalle sogar durch sachfremde G&#252;ter oder Leistungen eingetauscht werden d&#252;rfen. Insoweit korrespondiert der Gesetzeszweck des § 3 Nr. 1 S. 2 PflVG mit dem Schutzzweck des UWG, n&#228;mlich den unverf&#228;lschten Wettbewerb und die Entscheidungsfreiheit der Verbraucher zu sch&#252;tzen, und dies sogar mit dem ausdr&#252;cklichen Regelungsziel, den Geldersatz von der Instandsetzung der besch&#228;digten Sache zu trennen. Also: Ja, die Vermittlung von Dienstleistungen durch haftpflichtige Versicherer ist wettbewerbswidrig.

4. Der EU-Wettbewerbskommisar d&#252;rfte unzust&#228;ndig sein, weil allein der deutsche Markt betroffen ist und zun&#228;chst die deutschen Beh&#246;rden zust&#228;ndig sind. Jedem Betroffenen (Autovermieter, Rechtsanw&#228;lte, Sachverst&#228;ndige etc.) steht der Rechtsweg offen, jeder Betroffene (und die Wettbewerbszentrale, Berufsverb&#228;nde etc.) hat einen Auskunfts-, Unterlassungs- und Entsch&#228;digungsanspruch.

Gru&#223;, Boris Schl&#252;szler</description>
		<content:encoded><![CDATA[<p>Hallo downunder!</p>
<p>1. § 3 Nr. 1 Satz 2 PflVG: &#8220;Der Versicherer hat den Schadensersatz in Geld zu leisten.&#8221;</p>
<p>2. Der Haftpflichtversicherer, der Dienstleistungen vermittelt, verst&#246;&#223;t gegen § 3 Nr. 1 Satz 2 PflVG.</p>
<p>3. § 3 Nr. 1 Satz 2 PflVG normiert das Marktverhalten des Versicherers. Die Festlegung, da&#223; Anspruchstellern Schadensersatz nur in Geld zu leisten sei, sichert prim&#228;r die Dispositionsfreiheit des Gesch&#228;digten (§ 249 BGB). Sekund&#228;r bewirkt § 3 Nr. 1 S. 2 PflVG die Freisetzung zweckungebundener Ersatzzahlungen, die durch die unbeschr&#228;nkte Handlungsbefugnis der Gesch&#228;digten im Markt beliebig umgesetzt, im Bedarfsfalle sogar durch sachfremde G&#252;ter oder Leistungen eingetauscht werden d&#252;rfen. Insoweit korrespondiert der Gesetzeszweck des § 3 Nr. 1 S. 2 PflVG mit dem Schutzzweck des UWG, n&#228;mlich den unverf&#228;lschten Wettbewerb und die Entscheidungsfreiheit der Verbraucher zu sch&#252;tzen, und dies sogar mit dem ausdr&#252;cklichen Regelungsziel, den Geldersatz von der Instandsetzung der besch&#228;digten Sache zu trennen. Also: Ja, die Vermittlung von Dienstleistungen durch haftpflichtige Versicherer ist wettbewerbswidrig.</p>
<p>4. Der EU-Wettbewerbskommisar d&#252;rfte unzust&#228;ndig sein, weil allein der deutsche Markt betroffen ist und zun&#228;chst die deutschen Beh&#246;rden zust&#228;ndig sind. Jedem Betroffenen (Autovermieter, Rechtsanw&#228;lte, Sachverst&#228;ndige etc.) steht der Rechtsweg offen, jeder Betroffene (und die Wettbewerbszentrale, Berufsverb&#228;nde etc.) hat einen Auskunfts-, Unterlassungs- und Entsch&#228;digungsanspruch.</p>
<p>Gru&#223;, Boris Schl&#252;szler</p>
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