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	<title>Kommentare zu: Das Verkehrsunfallopfer zwischen Haftpflichtversicherung und Reparaturbetrieb</title>
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		<title>Von: H. Unfug</title>
		<link>http://www.captain-huk.de/haftpflichtschaeden/das-verkehrsunfallopfer-zwischen-haftpflichtversicherung-und-reparaturbetrieb/comment-page-1/#comment-14491</link>
		<dc:creator>H. Unfug</dc:creator>
		<pubDate>Wed, 05 Mar 2008 19:21:18 +0000</pubDate>
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		<description>Normalerweise bin ich kein Freund von Spitzfindigkeiten, in vielen F&#228;llen bin ich aber froh, dass uns die deutsche Sprache exakte Definitionen zul&#228;sst.

Man stelle sich mal vor, dass ein SV einen KV erstellt und dabei relevante Vorsch&#228;den oder Altsch&#228;den ausser Acht l&#228;sst. Im Zuge einer &#220;berpr&#252;fung seitens der Versicherung stellt diese nun diesen Sachverhalt fest und bittet den SV um eine Stellungnahme. Antwort des SV: Es handelt sich doch nur um einen KV, da &#252;bersehe ich solche Dinge nun mal. Ist das rechtlich &#252;berhaupt m&#246;glich? Oder nimmt der SV seinen Beruf ernst und nimmmt den Vor- oder Altschaden mit entsprechender Ber&#252;cksichtigung auf und dokumentiert dies nachvollziehbar. Dann handelt es sich doch wohl nicht mehr um einen KV.

Was ich damit sagen m&#246;chte ist, der SV sichert die notwendigen Beweise durch die Schadensfeststellung und Dokumentation und die Werkstatt erstellt Kostenvoranschl&#228;ge, aus denen lediglich hervorgeht wie viel EUR eine bestimmte Reparatur kostet.

SV Unfug</description>
		<content:encoded><![CDATA[<p>Normalerweise bin ich kein Freund von Spitzfindigkeiten, in vielen F&#228;llen bin ich aber froh, dass uns die deutsche Sprache exakte Definitionen zul&#228;sst.</p>
<p>Man stelle sich mal vor, dass ein SV einen KV erstellt und dabei relevante Vorsch&#228;den oder Altsch&#228;den ausser Acht l&#228;sst. Im Zuge einer &#220;berpr&#252;fung seitens der Versicherung stellt diese nun diesen Sachverhalt fest und bittet den SV um eine Stellungnahme. Antwort des SV: Es handelt sich doch nur um einen KV, da &#252;bersehe ich solche Dinge nun mal. Ist das rechtlich &#252;berhaupt m&#246;glich? Oder nimmt der SV seinen Beruf ernst und nimmmt den Vor- oder Altschaden mit entsprechender Ber&#252;cksichtigung auf und dokumentiert dies nachvollziehbar. Dann handelt es sich doch wohl nicht mehr um einen KV.</p>
<p>Was ich damit sagen m&#246;chte ist, der SV sichert die notwendigen Beweise durch die Schadensfeststellung und Dokumentation und die Werkstatt erstellt Kostenvoranschl&#228;ge, aus denen lediglich hervorgeht wie viel EUR eine bestimmte Reparatur kostet.</p>
<p>SV Unfug</p>
]]></content:encoded>
	</item>
	<item>
		<title>Von: F.Hiltscher</title>
		<link>http://www.captain-huk.de/haftpflichtschaeden/das-verkehrsunfallopfer-zwischen-haftpflichtversicherung-und-reparaturbetrieb/comment-page-1/#comment-14471</link>
		<dc:creator>F.Hiltscher</dc:creator>
		<pubDate>Wed, 05 Mar 2008 06:08:30 +0000</pubDate>
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		<description>@qualifizierter unabh&#228;ngiger SV Dienstag, 04.03.2008 um 16:3
&quot;Ich halte es hingegen f&#252;r schwach als Gutachter im Bereich der Verbraucherberatung zu vermitteln, wenn jemand einen Kostenvoranschlag zu Regulierungszwecken ben&#246;tigt (weil die Vers das so gesagt hat) ,w&#228;re er beim Gutachter falsch.Allein die Vielzahl der Auftr&#228;ge die ich daraus bisher zu Lasten des Versicherungsschadenmanagement gezogen habe gibt mir recht.&quot;

Hallo Leute,
Der Basiskern meiner SV-T&#228;tigkeit, Kfz. Meister und Betriebswirt, qualifiziert mich darauf nochmalig hinzuweisen, dass ein Kostenvoranschlag einem Dienstleistungsangebot des entsprechenden Reparatur bzw. Herstellerbetriebes entspricht, welches eine gewisse Zeit aufrecht gehalten wird.
Siehe auch die Aussage vom User Wesor.

Repariert ein ein SV, oder stellt er Waren her?
Die &#246;.b.u.v.Handwerkskammer SV mit eigenem Betrieb ja, aber mit der Einschr&#228;nkung, dass sie die zu begutachtenden Objekte weder bearbeiten noch erwerben k&#246;nnen. Das ist verboten.
Herk&#246;mmliche SV B&#252;ros reparieren nicht und handeln auch mit keinen Waren.Deshalb sind sie auch nachvollziehbar keine Handwerksbetriebe welche Kostenvoranschl&#228;ge erstellen k&#246;nnen. 

Jener Werkleistende eines Betriebes der so einen Kostenvoranschlag erstellt ist nicht verpflichtet, Besonderheiten wie Lichtbilder, Vorsch&#228;den, Rostsch&#228;den, Laufleistungen, Fahrzeugzust&#228;nde, Wertverbesserungen,Wiederbe-schaffungswerte usw. darzulegen.
Das wichtigste was hier bei einem KV dargelegt wird ist der Umsatzwille der Werkst&#228;tte.

Der qualifizierte u. unabh&#228;ngige SV ist aber dazu, selbst bei einer einfachen Schadenfeststellung, (nicht Kostenvoranschlag),verpflichtet diese Besonderheiten darzulegen.Man achte auf die Wortwahl, ScHADENFESTSTELLUNG.
Dies offenlegen von Besonderheiten ist aber auch zwingend erforderlich, weil sich beide Seiten, Gesch&#228;digter u. Versicherer auf diese auch beweiskr&#228;ftige Aussage, welche u. a. nicht von einem Umsatzgedanken geleitet wird, verlassen k&#246;nnen.
Deshalb hat so ein Kostenvoranschlag f&#252;r eine auszuf&#252;hrende Werkleistung auch keinerlei Beweiskraft.
Ein SV welcher diese Unterschiede nicht erkennt disqulifiziert sich m. E. selbst, wenn er seine unbestreitbar verantwortungsvolle u. beweissichernde Arbeit nur als Kostenvoranschlag betitelt.
Damit st&#228;rkt man auch die Argumentationen von Versicherungen, welche die Arbeit dieser SV welche &quot;Kostenvoranschl&#228;ge&quot; erstellen , mit dem Aufgabengebiet eines Werkstattmitarbeiters gleichstellen. 

Wenn ein Kunde von mir einen &quot;Kostenvoranschlag&quot; m&#246;chte, kl&#228;re ich ihn &#252;ber die feinen Unterschiede auf.
Anschlie&#223;end erh&#228;lt dieser nun aufgekl&#228;rte Kunde eine qualifizierte beweissichernde Schadenfeststellung nebst Bildarchivierung und einer Rechnung &#252;ber Schadenfeststellungskosten, selbst dann wenn keinerlei Schaden festzustellen ist.
Das nennt sich dann Schadenfeststellungskosten und nicht GA Kosten, Rechnung f&#252;r KV usw.!!
Aus diesen vorgenannten Gr&#252;nden gibt auch rechtlich keine Gr&#252;nde daf&#252;r, dass die Kosten f&#252;r diese beweissichernde Schadenfeststellung nicht erstattungsf&#228;hig sind. 
Beweissichernde Schadenfeststellungskosten sind gesetzlich geregelt! Bitte achten Sie wieder auf die Wortwahl der SCHADENFESTSTELLUNGSKOSTEN.

Man stelle sich nur die &#246;fter vorkommende Situation vor;
der Kunde kommt zum SV weil ihm jemand auf seinen PKW aufgefahren ist, jedoch &#228;u&#223;erlich kein Schaden erkennbar war. Welchen&quot;Kostenvoranschlag&quot; erstellt dann der SV, oder die Werkstatt? 
Was hat mein Kunde davon? 
Bei mir gibt es da einen Bericht und einen qualifizierten Nachweis dar&#252;ber, da&#223; keine(oder nur geringe) Sch&#228;den erkennbar waren und eine Kostenrechnung &#252;ber die Schadenfeststellung!
Hier gibt es keine Argumente einer Bagatelleschadengrenze!
Daf&#252;r gibt es aber f&#252;r meinen Kunden, den Nachweis daf&#252;r, dass sein Fahrzeug z. B.unbesch&#228;digt ist, und zus&#228;tzlich die Sicherheit, falls ich doch etwas &#252;bersehen haben sollte, dass er mich deshalb haftbar machen kann.
Genau daf&#252;r sind SV da, n&#228;mlich um Unfallgesch&#228;digten nach einem unverschuldeten Unfall, Schadenersatzanspr&#252;che beweiskr&#228;ftig zu sichern, festzustellen u.zu beziffern, egal wie hoch der Schaden liegt.
Die Schadenfeststellung nebst Beweissicherung steht in allen F&#228;llen im Vordergrund.

Soviel nochmals zum Thema Kostenvoranschlag durch einen SV und Verbraucherberatung.

MfG
Franz Hiltscher</description>
		<content:encoded><![CDATA[<p>@qualifizierter unabh&#228;ngiger SV Dienstag, 04.03.2008 um 16:3<br />
&#8220;Ich halte es hingegen f&#252;r schwach als Gutachter im Bereich der Verbraucherberatung zu vermitteln, wenn jemand einen Kostenvoranschlag zu Regulierungszwecken ben&#246;tigt (weil die Vers das so gesagt hat) ,w&#228;re er beim Gutachter falsch.Allein die Vielzahl der Auftr&#228;ge die ich daraus bisher zu Lasten des Versicherungsschadenmanagement gezogen habe gibt mir recht.&#8221;</p>
<p>Hallo Leute,<br />
Der Basiskern meiner SV-T&#228;tigkeit, Kfz. Meister und Betriebswirt, qualifiziert mich darauf nochmalig hinzuweisen, dass ein Kostenvoranschlag einem Dienstleistungsangebot des entsprechenden Reparatur bzw. Herstellerbetriebes entspricht, welches eine gewisse Zeit aufrecht gehalten wird.<br />
Siehe auch die Aussage vom User Wesor.</p>
<p>Repariert ein ein SV, oder stellt er Waren her?<br />
Die &#246;.b.u.v.Handwerkskammer SV mit eigenem Betrieb ja, aber mit der Einschr&#228;nkung, dass sie die zu begutachtenden Objekte weder bearbeiten noch erwerben k&#246;nnen. Das ist verboten.<br />
Herk&#246;mmliche SV B&#252;ros reparieren nicht und handeln auch mit keinen Waren.Deshalb sind sie auch nachvollziehbar keine Handwerksbetriebe welche Kostenvoranschl&#228;ge erstellen k&#246;nnen. </p>
<p>Jener Werkleistende eines Betriebes der so einen Kostenvoranschlag erstellt ist nicht verpflichtet, Besonderheiten wie Lichtbilder, Vorsch&#228;den, Rostsch&#228;den, Laufleistungen, Fahrzeugzust&#228;nde, Wertverbesserungen,Wiederbe-schaffungswerte usw. darzulegen.<br />
Das wichtigste was hier bei einem KV dargelegt wird ist der Umsatzwille der Werkst&#228;tte.</p>
<p>Der qualifizierte u. unabh&#228;ngige SV ist aber dazu, selbst bei einer einfachen Schadenfeststellung, (nicht Kostenvoranschlag),verpflichtet diese Besonderheiten darzulegen.Man achte auf die Wortwahl, ScHADENFESTSTELLUNG.<br />
Dies offenlegen von Besonderheiten ist aber auch zwingend erforderlich, weil sich beide Seiten, Gesch&#228;digter u. Versicherer auf diese auch beweiskr&#228;ftige Aussage, welche u. a. nicht von einem Umsatzgedanken geleitet wird, verlassen k&#246;nnen.<br />
Deshalb hat so ein Kostenvoranschlag f&#252;r eine auszuf&#252;hrende Werkleistung auch keinerlei Beweiskraft.<br />
Ein SV welcher diese Unterschiede nicht erkennt disqulifiziert sich m. E. selbst, wenn er seine unbestreitbar verantwortungsvolle u. beweissichernde Arbeit nur als Kostenvoranschlag betitelt.<br />
Damit st&#228;rkt man auch die Argumentationen von Versicherungen, welche die Arbeit dieser SV welche &#8220;Kostenvoranschl&#228;ge&#8221; erstellen , mit dem Aufgabengebiet eines Werkstattmitarbeiters gleichstellen. </p>
<p>Wenn ein Kunde von mir einen &#8220;Kostenvoranschlag&#8221; m&#246;chte, kl&#228;re ich ihn &#252;ber die feinen Unterschiede auf.<br />
Anschlie&#223;end erh&#228;lt dieser nun aufgekl&#228;rte Kunde eine qualifizierte beweissichernde Schadenfeststellung nebst Bildarchivierung und einer Rechnung &#252;ber Schadenfeststellungskosten, selbst dann wenn keinerlei Schaden festzustellen ist.<br />
Das nennt sich dann Schadenfeststellungskosten und nicht GA Kosten, Rechnung f&#252;r KV usw.!!<br />
Aus diesen vorgenannten Gr&#252;nden gibt auch rechtlich keine Gr&#252;nde daf&#252;r, dass die Kosten f&#252;r diese beweissichernde Schadenfeststellung nicht erstattungsf&#228;hig sind.<br />
Beweissichernde Schadenfeststellungskosten sind gesetzlich geregelt! Bitte achten Sie wieder auf die Wortwahl der SCHADENFESTSTELLUNGSKOSTEN.</p>
<p>Man stelle sich nur die &#246;fter vorkommende Situation vor;<br />
der Kunde kommt zum SV weil ihm jemand auf seinen PKW aufgefahren ist, jedoch &#228;u&#223;erlich kein Schaden erkennbar war. Welchen&#8221;Kostenvoranschlag&#8221; erstellt dann der SV, oder die Werkstatt?<br />
Was hat mein Kunde davon?<br />
Bei mir gibt es da einen Bericht und einen qualifizierten Nachweis dar&#252;ber, da&#223; keine(oder nur geringe) Sch&#228;den erkennbar waren und eine Kostenrechnung &#252;ber die Schadenfeststellung!<br />
Hier gibt es keine Argumente einer Bagatelleschadengrenze!<br />
Daf&#252;r gibt es aber f&#252;r meinen Kunden, den Nachweis daf&#252;r, dass sein Fahrzeug z. B.unbesch&#228;digt ist, und zus&#228;tzlich die Sicherheit, falls ich doch etwas &#252;bersehen haben sollte, dass er mich deshalb haftbar machen kann.<br />
Genau daf&#252;r sind SV da, n&#228;mlich um Unfallgesch&#228;digten nach einem unverschuldeten Unfall, Schadenersatzanspr&#252;che beweiskr&#228;ftig zu sichern, festzustellen u.zu beziffern, egal wie hoch der Schaden liegt.<br />
Die Schadenfeststellung nebst Beweissicherung steht in allen F&#228;llen im Vordergrund.</p>
<p>Soviel nochmals zum Thema Kostenvoranschlag durch einen SV und Verbraucherberatung.</p>
<p>MfG<br />
Franz Hiltscher</p>
]]></content:encoded>
	</item>
	<item>
		<title>Von: qualifizierter unabhÃ¤ngiger SV</title>
		<link>http://www.captain-huk.de/haftpflichtschaeden/das-verkehrsunfallopfer-zwischen-haftpflichtversicherung-und-reparaturbetrieb/comment-page-1/#comment-14467</link>
		<dc:creator>qualifizierter unabhÃ¤ngiger SV</dc:creator>
		<pubDate>Wed, 05 Mar 2008 01:55:59 +0000</pubDate>
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		<description>Wesor,ohne pers&#246;nlich zu werden ,sie haben meine Ausf&#252;hrungen leider noch nicht verstanden.Google und die IHK k&#246;nnen ihnen da nicht weiter helfen. Die Auftr&#228;ge,an denen ich bis eben gearbeitet habe,jetzt fahre ich aber erstmal nachhause.</description>
		<content:encoded><![CDATA[<p>Wesor,ohne pers&#246;nlich zu werden ,sie haben meine Ausf&#252;hrungen leider noch nicht verstanden.Google und die IHK k&#246;nnen ihnen da nicht weiter helfen. Die Auftr&#228;ge,an denen ich bis eben gearbeitet habe,jetzt fahre ich aber erstmal nachhause.</p>
]]></content:encoded>
	</item>
	<item>
		<title>Von: WESOR</title>
		<link>http://www.captain-huk.de/haftpflichtschaeden/das-verkehrsunfallopfer-zwischen-haftpflichtversicherung-und-reparaturbetrieb/comment-page-1/#comment-14451</link>
		<dc:creator>WESOR</dc:creator>
		<pubDate>Tue, 04 Mar 2008 17:08:01 +0000</pubDate>
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		<description>Ein KV dient in der Regel dem Verbraucher als Angebot einer Werkstatt f&#252;r eine auszuf&#252;hrende Werkleistung.

Dass der SV einen KV schreibt als Angebot f&#252;r eine Werkleistung auszuf&#252;hren ist nicht &#252;blich.

Ein SV kann zwar vom Nachfrager beauftragt werden eine Auftragssumme zu ermitteln f&#252;r einen Werkauftrag. 

Dass Sie eine Vielzahl der Auftr&#228;ge (welche Auftr&#228;ge?)daraus gezogen haben mag gut m&#246;glich sein. Dennoch dient ein KV dem Angebot einer Werkleistung und nicht dem Beweis f&#252;r  Hergang und Ursache in der Schadenregulierung. 

Ohne pers&#246;nlich zu werden, versuchen Sie doch einfach mal &#252;ber Google das Wort &quot;Kostenvoranschlag&quot; und die Kommentare der IHK zu lesen.</description>
		<content:encoded><![CDATA[<p>Ein KV dient in der Regel dem Verbraucher als Angebot einer Werkstatt f&#252;r eine auszuf&#252;hrende Werkleistung.</p>
<p>Dass der SV einen KV schreibt als Angebot f&#252;r eine Werkleistung auszuf&#252;hren ist nicht &#252;blich.</p>
<p>Ein SV kann zwar vom Nachfrager beauftragt werden eine Auftragssumme zu ermitteln f&#252;r einen Werkauftrag. </p>
<p>Dass Sie eine Vielzahl der Auftr&#228;ge (welche Auftr&#228;ge?)daraus gezogen haben mag gut m&#246;glich sein. Dennoch dient ein KV dem Angebot einer Werkleistung und nicht dem Beweis f&#252;r  Hergang und Ursache in der Schadenregulierung. </p>
<p>Ohne pers&#246;nlich zu werden, versuchen Sie doch einfach mal &#252;ber Google das Wort &#8220;Kostenvoranschlag&#8221; und die Kommentare der IHK zu lesen.</p>
]]></content:encoded>
	</item>
	<item>
		<title>Von: qualifizierter unabhÃ¤ngiger SV</title>
		<link>http://www.captain-huk.de/haftpflichtschaeden/das-verkehrsunfallopfer-zwischen-haftpflichtversicherung-und-reparaturbetrieb/comment-page-1/#comment-14449</link>
		<dc:creator>qualifizierter unabhÃ¤ngiger SV</dc:creator>
		<pubDate>Tue, 04 Mar 2008 15:30:09 +0000</pubDate>
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		<description>Schwach ist es zu behaupten, ein Sachverst&#228;ndiger k&#246;nnte keine Kostenvoranschl&#228;ge erarbeiten um dadurch den unabh&#228;ngigen Gutachter aus der Schadenfeststellung herauszudr&#228;ngen.(Deshalb empfehle ich: blo&#223; nicht Hiltscher 11 30...lesen.)Au&#223;erdem habe ich doch genau dasselbe geschrieben,warum die Versicherungen einen kv wollen.Glauben Sie im Ernst,das mein SV-Zeugnis nach einem Kostenvoranschlag, den ich f&#252;r eine Werkstatt erarbeitet habe nur deshalb nicht existiert? Hinzu kommt,will die Vers nach meinem KV ein Gutachten bekommt sie eins von mir aber kein Kurzgutachten(-was ist das &#252;berhaupt?).Ich halte es hingegen f&#252;r schwach als Gutachter im Bereich der Verbraucherberatung zu vermitteln, wenn jemand einen Kostenvoranschlag zu Regulierungszwecken ben&#246;tigt (weil die Vers das so gesagt hat) ,w&#228;re er beim Gutachter falsch.Allein die Vielzahl der Auftr&#228;ge die ich daraus bisher zu Lasten des Versicherungsschadenmanagement gezogen habe gibt mir recht.</description>
		<content:encoded><![CDATA[<p>Schwach ist es zu behaupten, ein Sachverst&#228;ndiger k&#246;nnte keine Kostenvoranschl&#228;ge erarbeiten um dadurch den unabh&#228;ngigen Gutachter aus der Schadenfeststellung herauszudr&#228;ngen.(Deshalb empfehle ich: blo&#223; nicht Hiltscher 11 30&#8230;lesen.)Au&#223;erdem habe ich doch genau dasselbe geschrieben,warum die Versicherungen einen kv wollen.Glauben Sie im Ernst,das mein SV-Zeugnis nach einem Kostenvoranschlag, den ich f&#252;r eine Werkstatt erarbeitet habe nur deshalb nicht existiert? Hinzu kommt,will die Vers nach meinem KV ein Gutachten bekommt sie eins von mir aber kein Kurzgutachten(-was ist das &#252;berhaupt?).Ich halte es hingegen f&#252;r schwach als Gutachter im Bereich der Verbraucherberatung zu vermitteln, wenn jemand einen Kostenvoranschlag zu Regulierungszwecken ben&#246;tigt (weil die Vers das so gesagt hat) ,w&#228;re er beim Gutachter falsch.Allein die Vielzahl der Auftr&#228;ge die ich daraus bisher zu Lasten des Versicherungsschadenmanagement gezogen habe gibt mir recht.</p>
]]></content:encoded>
	</item>
	<item>
		<title>Von: WESOR</title>
		<link>http://www.captain-huk.de/haftpflichtschaeden/das-verkehrsunfallopfer-zwischen-haftpflichtversicherung-und-reparaturbetrieb/comment-page-1/#comment-14432</link>
		<dc:creator>WESOR</dc:creator>
		<pubDate>Tue, 04 Mar 2008 11:14:59 +0000</pubDate>
		<guid isPermaLink="false">http://www.captain-huk.de/allgemein/das-verkehrsunfallopfer-zwischen-haftpflichtversicherung-und-reparaturbetrieb/#comment-14432</guid>
		<description>@qualifizierter unabh&#228;ngiger SV, lesen sie doch bitte noch einmal den Beitrag von SV F.Hiltscher 03.03.08 um 11,30h. Auch wenn es inzwischen sogar Programme von Perschel gibt die so etwas erm&#246;glichen ist es einfach schwach als Kfz-Sachvert&#228;ndiger von Kostenvoranschlag zu schreiben. Nur weil die Versicherungen einen Kostenvoranschlag verlangen, sollen doch die SV nicht Kostenvoranschlag dar&#252;ber schreiben. Kurzgutachten, Beweissicherung mit Reparaturkalkulation, Gutachten alles richtiger als KV schreiben. Auch die DEVK schreibt nur Reparaturkalkulation dar&#252;ber. Ein KV beschreibt das was ein auf Gewinnabsicht eingerichteter Gewerbebetrieb f&#252;r eine Arbeit verlangen will. Die Versicherungen wissen schon warum sie einen KV verlangen. Weil dieser eben keinen Beweis f&#252;r den Anspruch darstellt und dann ihren SV zur Beweissicherung der Schadenersatzabwehr zum Fzg. schicken.</description>
		<content:encoded><![CDATA[<p>@qualifizierter unabh&#228;ngiger SV, lesen sie doch bitte noch einmal den Beitrag von SV F.Hiltscher 03.03.08 um 11,30h. Auch wenn es inzwischen sogar Programme von Perschel gibt die so etwas erm&#246;glichen ist es einfach schwach als Kfz-Sachvert&#228;ndiger von Kostenvoranschlag zu schreiben. Nur weil die Versicherungen einen Kostenvoranschlag verlangen, sollen doch die SV nicht Kostenvoranschlag dar&#252;ber schreiben. Kurzgutachten, Beweissicherung mit Reparaturkalkulation, Gutachten alles richtiger als KV schreiben. Auch die DEVK schreibt nur Reparaturkalkulation dar&#252;ber. Ein KV beschreibt das was ein auf Gewinnabsicht eingerichteter Gewerbebetrieb f&#252;r eine Arbeit verlangen will. Die Versicherungen wissen schon warum sie einen KV verlangen. Weil dieser eben keinen Beweis f&#252;r den Anspruch darstellt und dann ihren SV zur Beweissicherung der Schadenersatzabwehr zum Fzg. schicken.</p>
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	</item>
	<item>
		<title>Von: qualifizierter unabhÃ¤ngiger SV</title>
		<link>http://www.captain-huk.de/haftpflichtschaeden/das-verkehrsunfallopfer-zwischen-haftpflichtversicherung-und-reparaturbetrieb/comment-page-1/#comment-14423</link>
		<dc:creator>qualifizierter unabhÃ¤ngiger SV</dc:creator>
		<pubDate>Mon, 03 Mar 2008 22:00:07 +0000</pubDate>
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		<description>Ein Sachverst&#228;ndiger kann f&#252;r jede Werkstatt einen Kostenvoranschlag erstellen,an die sich diese dann auch binden kann.Wird ein Gutachten trotz Bagatellschaden n&#246;tig ,kann dieser SV sp&#228;ter ein komplettes Gutachten erstellen.Das Schadenmanagement zielt darauf ab, &#252;ber den Weg des Kostenvoranschlages einen unabh&#228;ngigen Gutachter zun&#228;chst rauszuhalten ,um sp&#228;ter einen eigenen SV nachzuschicken.Das gelingt so dann nicht mehr.Wichtig ist also ,das der Sachverst&#228;ndige von Anfang an einbezogen wird. Das eine Versicherung einen Kostenvoranschlag f&#252;r de n&#228;chstgelegenen markengebundenen Reparaturbetrieb des besch&#228;digten Fahrzeuges ablehnt,weil er von einem SV stammt und dadurch noch keine Bindungswirkung besitzt ,habe ich bis jetzt noch nicht erlebt, aber vieleicht greifen die Versicherungen diesen Gedanken hier in Zukunft auch noch auf. Gerade im Kaskofall hat sich diese Vorgehensweise als wirksame Auftragsquelle f&#252;r sp&#228;tere Sachverst&#228;ndigenverfahren erwiesen. Im Haftpflichtfall wurde ohnehin immer ein Gutachten daraus, weil der Schaden bei genauem hinsehen die Bagatellgrenze jewils &#252;berschritten hat.Also gilt auch in Zukunft ,wenn sich jemand nach einem Kostenvoranschlag erkundigt-immer zu mir bestellen.</description>
		<content:encoded><![CDATA[<p>Ein Sachverst&#228;ndiger kann f&#252;r jede Werkstatt einen Kostenvoranschlag erstellen,an die sich diese dann auch binden kann.Wird ein Gutachten trotz Bagatellschaden n&#246;tig ,kann dieser SV sp&#228;ter ein komplettes Gutachten erstellen.Das Schadenmanagement zielt darauf ab, &#252;ber den Weg des Kostenvoranschlages einen unabh&#228;ngigen Gutachter zun&#228;chst rauszuhalten ,um sp&#228;ter einen eigenen SV nachzuschicken.Das gelingt so dann nicht mehr.Wichtig ist also ,das der Sachverst&#228;ndige von Anfang an einbezogen wird. Das eine Versicherung einen Kostenvoranschlag f&#252;r de n&#228;chstgelegenen markengebundenen Reparaturbetrieb des besch&#228;digten Fahrzeuges ablehnt,weil er von einem SV stammt und dadurch noch keine Bindungswirkung besitzt ,habe ich bis jetzt noch nicht erlebt, aber vieleicht greifen die Versicherungen diesen Gedanken hier in Zukunft auch noch auf. Gerade im Kaskofall hat sich diese Vorgehensweise als wirksame Auftragsquelle f&#252;r sp&#228;tere Sachverst&#228;ndigenverfahren erwiesen. Im Haftpflichtfall wurde ohnehin immer ein Gutachten daraus, weil der Schaden bei genauem hinsehen die Bagatellgrenze jewils &#252;berschritten hat.Also gilt auch in Zukunft ,wenn sich jemand nach einem Kostenvoranschlag erkundigt-immer zu mir bestellen.</p>
]]></content:encoded>
	</item>
	<item>
		<title>Von: Der HukflÃ¼sterer</title>
		<link>http://www.captain-huk.de/haftpflichtschaeden/das-verkehrsunfallopfer-zwischen-haftpflichtversicherung-und-reparaturbetrieb/comment-page-1/#comment-14418</link>
		<dc:creator>Der HukflÃ¼sterer</dc:creator>
		<pubDate>Mon, 03 Mar 2008 17:59:55 +0000</pubDate>
		<guid isPermaLink="false">http://www.captain-huk.de/allgemein/das-verkehrsunfallopfer-zwischen-haftpflichtversicherung-und-reparaturbetrieb/#comment-14418</guid>
		<description>@ Arnold
&quot;Nach dem Gespr&#228;chsergebnis BVSK/HUK-Coburg von 2007 betr&#228;gt bei einem Schaden bis 500,00 â‚¬ netto das SV-Honorar bis 194,47 â‚¬ brutto.&quot;

Wie gut dass es diese Gespr&#228;chsergebnise gibt, die qualifizierten und unabh&#228;ngigen SV w&#228;ren doch ohne diese Zahlenwerke ja v&#246;llig orientierungslos. Manche w&#252;rden doch glatt vergessen &#252;berhaupt eine &quot;Geb&#252;hr&quot; zu verlangen

Wann wird denn endlich von AUDATEX ein Honorarprogramm in Absprache mit der HUK/BVSK entwickelt, wo der qualifizierte und unabh&#228;ngige SV gleichzeitig mit dem Ausdruck der nun automatisch gek&#252;rzten Kalkulation auch seine Zeitangabe mit der Rechnung erh&#228;lt. (DEKRA SYSTEM?)
So mancher Kollege w&#228;re da sehr &#252;berrascht, wie schnell er war.
1.71 Stunden bei â‚¬ 60,00 brutto, w&#228;ren doch erstrebenswert,0der nicht?
Kommt schon noch.</description>
		<content:encoded><![CDATA[<p>@ Arnold<br />
&#8220;Nach dem Gespr&#228;chsergebnis BVSK/HUK-Coburg von 2007 betr&#228;gt bei einem Schaden bis 500,00 â‚¬ netto das SV-Honorar bis 194,47 â‚¬ brutto.&#8221;</p>
<p>Wie gut dass es diese Gespr&#228;chsergebnise gibt, die qualifizierten und unabh&#228;ngigen SV w&#228;ren doch ohne diese Zahlenwerke ja v&#246;llig orientierungslos. Manche w&#252;rden doch glatt vergessen &#252;berhaupt eine &#8220;Geb&#252;hr&#8221; zu verlangen</p>
<p>Wann wird denn endlich von AUDATEX ein Honorarprogramm in Absprache mit der HUK/BVSK entwickelt, wo der qualifizierte und unabh&#228;ngige SV gleichzeitig mit dem Ausdruck der nun automatisch gek&#252;rzten Kalkulation auch seine Zeitangabe mit der Rechnung erh&#228;lt. (DEKRA SYSTEM?)<br />
So mancher Kollege w&#228;re da sehr &#252;berrascht, wie schnell er war.<br />
1.71 Stunden bei â‚¬ 60,00 brutto, w&#228;ren doch erstrebenswert,0der nicht?<br />
Kommt schon noch.</p>
]]></content:encoded>
	</item>
	<item>
		<title>Von: Arnold</title>
		<link>http://www.captain-huk.de/haftpflichtschaeden/das-verkehrsunfallopfer-zwischen-haftpflichtversicherung-und-reparaturbetrieb/comment-page-1/#comment-14416</link>
		<dc:creator>Arnold</dc:creator>
		<pubDate>Mon, 03 Mar 2008 14:37:37 +0000</pubDate>
		<guid isPermaLink="false">http://www.captain-huk.de/allgemein/das-verkehrsunfallopfer-zwischen-haftpflichtversicherung-und-reparaturbetrieb/#comment-14416</guid>
		<description>Nach dem Gespr&#228;chsergebnis BVSK/HUK-Coburg von 2007 betr&#228;gt bei einem Schaden bis 500,00 â‚¬ netto das SV-Honorar bis 194,47 â‚¬ brutto.</description>
		<content:encoded><![CDATA[<p>Nach dem Gespr&#228;chsergebnis BVSK/HUK-Coburg von 2007 betr&#228;gt bei einem Schaden bis 500,00 â‚¬ netto das SV-Honorar bis 194,47 â‚¬ brutto.</p>
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	<item>
		<title>Von: hammings</title>
		<link>http://www.captain-huk.de/haftpflichtschaeden/das-verkehrsunfallopfer-zwischen-haftpflichtversicherung-und-reparaturbetrieb/comment-page-1/#comment-14415</link>
		<dc:creator>hammings</dc:creator>
		<pubDate>Mon, 03 Mar 2008 12:53:05 +0000</pubDate>
		<guid isPermaLink="false">http://www.captain-huk.de/allgemein/das-verkehrsunfallopfer-zwischen-haftpflichtversicherung-und-reparaturbetrieb/#comment-14415</guid>
		<description></description>
		<content:encoded><![CDATA[<p>Hallo Herr Hiltscher,<br />
wenn Sie der Meinung sind, dass auch der â€œqu(a)lifizierte (versicherungs-)unabh&#228;ngige Gutachter (SV) = Vertrauensmann des Unfallopfersâ€? sinnfreies zum Besten gibt, dann &#8230;<br />
kann ich Ihnen nur zustimmen.</p>
<p>&#220;brigens habe ich letztens bei einem Schaden von netto 396,44 ein Gutachten erstellt, dass die HUK zwar im Honorar nicht vollst&#228;ndig, aber doch ohne Diskussion bezahlt hat.</p>
]]></content:encoded>
	</item>
</channel>
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