Die HUK-Coburg belügt schamlos eine Anwältin

Die Sachbearbeiter der HUK scheinen „von oben“ nicht nur das Falschverstehen der eindeutigen BGH-Rechtsprechung, sondern nun auch das Lügen vorgeschrieben zu bekommen?

Heute ruft mich eine Anwältin an und war verwirrt darüber, dass wir angeblich gegenüber der HUK-Coburg ein niedrigeres Honorar abrechnen und akzeptieren würden. Es handelt sich um eine Kürzung von gut 100,- Euro. Die Anwältin ist das von uns – zurecht wie sie sagt – nicht gewohnt. Wir von uns auch nicht! Deshalb habe ich mir das Schreiben der HUK-Coburg zufaxen lassen.

Dort heißt es:

„Die Rechnung für das Gutachten haben wir mit xyz Euro ausgeglichen. Wir erachten ein Sachverständigenhonorar in dieser Höhe für angemessen. Es stellt nach unserer Auffassung den erforderlichen Aufwand zur Schadenbeseitigung gemäß § 249 BGB dar. Nach unseren Erkenntnissen akzeptiert der Sachverständige diese Abrechnung.“

In diesen vier Sätzen befinden sich zwei richtige Aussagen, ein vorsätzliches Missverstehen und eine Lüge.

Die ersten zwei Sätze sind richtig, aber was die HUK erachtet ist völlig unbeachtlich!

Der dritte Satz ist das vorsätzliche Missverständnis, denn der BGH hat bereits mehrfach klar hierzu geurteilt.

Der vierte Satz ist die schamlose Lüge, denn die HUK (insbesondere diese Außenstelle…) weiß ganz genau, dass alle Kürzungen anwaltlich/gerichtlich verfolgt werden und zwar seit einigen Jahren und bisher immer mit Erfolg.

Über Rechtsauffassungen mag man sich ja noch streiten können, obwohl der BGH klare Urteile gesprochen hat, aber über Lügen kann man nicht streiten, denn es kann seitens der HUK gar keine Erkenntnisse geben, dass wir uns ungerechtfertigte Kürzungen gefallen lassen würden.

Urteilsliste “SV-Honorar” zum Download >>>>>

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6 Antworten zu Die HUK-Coburg belügt schamlos eine Anwältin

  1. Werkstatt-Freund sagt:

    Hallo Andreas,
    typisch HUK-Coburg. Der Geschädigte und sogar seine Anwältin werden mit Unwahrheiten und mit Lügen überzogen.
    Eine unvorstellbare Unverschämtheit der Versicherung. So etwas gehört an den Pranger gestellt. Die Medien informieren, wie eine der größten Versicherungen die Geschädigten an der Nase herumführt.
    Werkstatt-Freund

  2. Willi Wacker sagt:

    Hi Andreas,
    da offensichtlich Deine Sachverständigenhonorarrechnung wieder einmal von der bekannten Coburger Versicherung rechtswidrig gekürzt worden ist, kann ich Dir nur empfehlen, den gekürzten Betrag bei dem Schädiger unter Fristsetzung geltend machen und nach 14 Tagen (vgl. LG Saarbrücken) einklagen.
    Derartigem Treiben muss mit allem Nachdruck Einhalt geboten werden.
    Mit freundlichen Grüßen
    Willi Wacker

  3. Lolek sagt:

    Hallo Andreas,

    lass die Anwältin doch mal bei der HUK konkret nachfragen, worauf diese „Erkenntnisse“ denn beruhen, wonach Du angeblich deren Honorarabrechnung akzeptieren würdest. Auf die Antwort darauf wäre ich gespannt…

    Ansonsten gibt´s da natürlich nur eines: sofort klagen!

    Viele Grüße

    Lolek

  4. Babelfisch sagt:

    Nun wird es aber Zeit: §§ 263, 22 StGB!!!

    Täuschen über Tatsachen -> „nach unseren Erkenntnissen …“
    Irrtum -> Hervorrufen einer falschen Vorstellung ….
    Vermögensverfügung -> Unterlassung der Geltendmachung einer Forderung ….
    Versuch -> keine Vollendung

    Wann wird diesen Praktiken durch den Gang zur Staatsanwaltschaft Einhalt geboten?

  5. Frank sagt:

    ….Wann wird diesen Praktiken, durch den Gang zur Staatsanwaltschaft Einhalt geboten?…..

    Wann wird dieser Versicherung die Zulassung entzogen?

    Dieses Verhalten hat doch mit Recht nichts mehr zu tun, oder?

    „ruhet Sanft, bis das der Beutel leer ist“oder „bis der Verbraucher aufgegeben hat“

  6. Wildente sagt:

    Hallo, Andreas,

    nach unserer Kenntnis werden die HUK-COBURG-Sachbearbeiter quasi dazu gezwungen, solche Lügen per Schriftsatz zu präsentieren, denn die Textbausteine werden in der Zentrale „produziert“.

    Es empfiehlt sich in j e d e m HUK-COBURG-Fall sowohl beim Unfallopfer als auch bei der das Unfallopfer vertretenden Anwaltskanzlei detailliert nachzufragen, in welcher Art und Weise sich die HUK-COBURG bezüglich der Schadenersatzverkürzung beim Sachverständigenhonorar geäußert hat. Besser noch, Kopie des HUK-COBURG-Abrechnungsschreibens aushändigen lassen und Falschinterpretationen unter wettbewerbsrechtlichen und strafrechtlichen Gesichtspunkten sorgfältig durch Experten prüfen lassen. Es müßte doch mit dem Teufel zugehen, wenn man hier nicht pfündig werden könnte. 1 Treffer auf 100 Vorgänge würde für den Anfang schon reichen.-

    Mit freundlichen Grüßen

    Eure Wildente

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