Für alle die, denen die DEVK die Schadensersatzansprüche bzw. Honorare gekürzt hat bzw. kürzen will ……..
versierten, unabhängigen Anwalt suchen und dann klagen, klagen, klagen ….
Schadenversicherer der DEVK erneut mit exzellenten Assekurata-Ratings
Besonders hohes Sicherheitsniveau
Beide Schadenversicherer der DEVK weisen nach Auffassung von Assekurata eine hervorragende Sicherheitslage auf. Hauptgrund hierfür ist das hohe Eigenkapital innerhalb des Konzerns. So baut der DEVK Verein 2010 seine Eigenkapitalausstattung weiter auf 878,43 Mio. € aus, was einer Eigenkapitalquote von 350,69 % entspricht. Diese hohe Kennzahl erklärt sich unter anderem dadurch, dass der DEVK Verein als Konzernobergesellschaft fungiert. Bereinigt um die Buchwerte der verbundenen Unternehmen, ergibt sich für den DEVK Verein weiterhin eine hohe Eigenkapitalquote von 123,20 %. Zum Vergleich: Im Durchschnitt verfügt die Gruppe der Versicherungsvereine auf Gegenseitigkeit (VVaG) über eine Eigenkapitalquote von 69,97 %.
Quelle: ptext.de , alles lesen >>>>>>>>>
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2 Kommentare
na prima,und wer bezahlt den Anwalt?
Sie haben vergessen,dass die qualifizierte Rechtsdienstleistung Geld kostet und für die gesetzlichen Gebühren nichtmehr zu haben ist!
Die gesetzlichen Gebühren für die Anwälte sind auf dem Niveau von 1994!
Würden Sie ihrem Anwalt ein Zusatzhonorar zahlen,das später nicht erstattet wird?
Träumen Sie weiter!
Nur zum Beispiel:Kürzung in Höhe von 280,-€;Ra-Gebühr für die Beitreibungsarbeit:39,-€——-und jetzt?
Wie sagte doch die Bundesjustizministerin:”Wir haben Gesetze,die einzuhalten sind”
Wer aber bezahlt die Rechtsverfolgung,wenn Gesetze eben nicht eingehalten werden?
Zitat: …Wer aber bezahlt die Rechtsverfolgung,wenn Gesetze eben nicht eingehalten werden?…
Na? etwa der OLIO- Vitamino- Schmiereti??
wundern würd’s mich net.
Hellau, aus Veitshöchheim!