Hat die Zürich Versicherungsgruppe, die DA direkt und der ADAC die Grenze zur strafbaren Erpressung überschritten?
Hat die Zürich Versicherungsgruppe, die DA direkt und der ADAC die Grenze zur strafbaren Erpressung überschritten?
von Fachanwalt für Verkehrsrecht Matthias Reckels
„ Wer einen anderen rechtswidrig mit Gewalt oder durch Drohung mit einem empfindlichen Übel zu einer Handlung, Duldung oder Unterlassung nötigt und dadurch dem Vermögen des Genötigten oder eines anderen Nachteil zufügt, um sich oder einen Dritten zu Unrecht zu bereichern, wird mit Freiheitsstrafe bis zu 5 Jahren oder mit Geldstrafe, in besonders schweren Fällen mit Freiheitsstrafe nicht unter einem Jahr bestraft.” § 253 STGB
Im Sommer diesen Jahres hat die Zürich Versicherungsgruppe Richtlinien über die Zusammenarbeit der freiberuflichen Kfz-Sachverständigen und der Zurich – Gruppe Deutschland an über 100 Sachverständige im Bundesgebiet übersandt.
Die kompletten Richtlinien können der anliegenden PDF Datei entnommen werden.
” Diese Richtlinie regelt die Zusammenarbeit mit den externen Partner Kfz – SV der Zurich Gruppe Deutschland. Die Gültigkeit dieser Richtlinie erstreckt sich auf alle Gesellschaften der Zurich Gruppe Deutschland Zurich Versicherung AG, DA direkt AG und ADAC).
Neben den mehr als fraglichen Anweisungen an den Sachverständigen, wie er mit dem Eingang eines Sachverständigenauftrages umzugehen hat und wie er die Versicherung informieren soll enthält die Arbeitsanweisung nach Auffassung des Unterzeichners eindeutig rechtswidrige Aufforderungen. Unter 8.1 verlangt die Zurich Gruppe, dass der Sachverständige entgegen der Rechtsprechung Reparaturmethoden berücksichtigen soll wie” Instandsetzen vor Erneuern”. Auf S. 9 wird sodann unterschieden, ob ein unterschriebener Reparaturauftrag vorliegt oder ob fiktiv abgerechnet werden soll. Liegt kein unterschriebener Reparaturauftrag vor wird der Sachverständige angewiesen die Kalkulation wie folgt vorzunehmen:
- Stundenverrechnungssätze der günstigsten Fachwerkstatt, die in einem Umreis von 20 km zum Wohnort des Halters ansässig ist, sollen als Grundlage dienen. Nach der Bundesgerichtshofs Rechtsprechung sind bekanntermaßen der Stundenverrechnungssätze einer markengebundenen Fachwerkstatt entscheidend.
- Ersatzteilzuschläge/Verbringungskosten sollen unberücksichtigt bleiben. Hier gibt es mehrfach instanzgerichtlicher Entscheidungen die auch bei fiktiver Abrechnung diese Positionen berücksichtigen.
- Richtwinkelsätze, Entsorgungskosten, Reinigungskosten sollen unberücksichtigt bleiben. Es versteht sich von selbst, dass solche Positionen selbstverständlich auch bei einer Eigenreparatur anfallen.
- Versandt- und Frachtkosten, Expresskosten sollen in Kaskoschäden entfallen
- Füll – und Betriebsstoffe soll der Sachverständige nicht berücksichtigen.
Zu den vorgenannten Positionen soll lediglich ein Hinweis zur Art und Kosten im Textteil des Gutachtens erfolgen. In der Kalkulation sollen Sie unberücksichtigt bleiben.
Da sich der Geschädigte nur in den wenigsten Fällen inhaltlich mit dem Gutachten auseinandersetzt, baute die Versicherung darauf, dass nur nach der Kalkulation abgerechnet wird.
Sinn und Zweck eines solchen Vorgehens besteht daher darin, den Berechtigten bei der zulässigen fiktiven Abrechnung seines Schadens um berechtigte Schadenspositionen zu bringen. Um dies zu ermöglichen soll der Geschädigte durch Vorlage eines wie vorbeschrieben manipulierten Sachverständigengutachtens dahingehend getäuscht werden, als dass ihm lediglich die Ansprüche laut Kalkulation zustünden und er nur diese geltend macht. Der Sachverständige wird zu dieser Vorgehensweise genötigt, als dass ihm für den Fall der Zuwiderhandlung zukünftige Versicherungsaufträge vorenthalten werden.
Durch den einhergehenden Verzicht des Geschädigten berechtigte Schadenspositionen gegen die gegnerische Haftpflichtversicherung durchzusetzen wird das Vermögen eines Dritten, nämlich des Geschädigten Nachteil zugefügt. Nach alledem dürften die Voraussetzungen des § 253 STGB erfüllt sein.
Es ist daher an der Zeit, die zuständigen Staatsanwaltschaften über dieses Vorgehen der Zürich Versicherungsgruppe, der DA direkt und des ADAC zu informieren.
Urteilsliste “Fiktive-Abrechnung” zum Download >>>>>
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36 Kommentare
Glaubt ihr noch an den Weihnachtsmann und an eine Staatsanwaltschaft, die sich mit Versicherungen anlegen will?
Solange die Politik dieses Gebaren der Großkonzerne nicht moniert und verfolgt, solange sind wir der Willkür dieser Großkonzerne nahezu schutzlos ausgeliefert.
Gruss Franz511
OB Gas-, Strom-, Banken- oder Versicherungsabzocke es ist überall das gleiche.
Neulich schrieb hier jemand was für Werte soll ich meinen Kindern vermitteln.
Ich frage weiterhin: Warum werden wohl in diesem Deutschland nur noch 1,37 Kinder pro Frau geboren?
Wer kann sich bei dieser Ausbeutung durch Großkonzerne noch mehr kinder leisten?
siehe: Bafög aktuell
Ein eindrucksvoller Beleg zum Focus-Bericht vom 25.09.2007.
Wurde in vielen Punkten offensichtlich analog den Vorgaben der DEKRA-Richtlinien für Versicherungsaufträge “entliehen”.
Dies zeigt doch eindeutig, wie Versicherer in der Tat massiven Einfluss auf freie und unabhängige Gutachter nehmen.
Ob sich die Versicherungen hier im o.a. strafrechtlichen Bereich bewegen, sollte in der Tat durch die Staatsanwaltschaft überprüft werden.
Aber wie steht es um die Sachverständigen, die sich an diese Vorgaben halten?
Es handelt sich in diesem Fall nicht nur um vermeintliche (Erpressungs-)Opfer, sondern auch um Täter, wenn der Sachverständige diese Richtlinien im Tagesgeschäft umsetzt und damit versucht, Geschädigten rechtmässig zustehende Ansprüche gegen bestehende Gesetze und höchstrichterliche Rechtsprechung wissentlich in seinen Schadenskalkulationen vorzuenthalten.
Handelt es sich darüber hinaus nicht um versuchten (gewerbsmässigen und/oder bandenmässigen) Betrug gemäß § 263 StGB?
Bandenmässiger Betrug ist demnach nichts anderes, als wenn eine bestimmte Gruppe sich zur “Untat” zusammen schließt?
100, 50, 20 oder selbst 10 Teilnehmer dürften doch wohl ausreichend sein, um als “Bande” im Sinne einer gemeinsamen Straftat “gewürdigt” zu werden?
Erschwerend kommt hinzu, dass die Tat flächendeckend mit System und ausschließlich zur Bereicherung gegen geltende Gesetze und Rechtssprechung durchgeführt wird.
Unabhängig von der strafrelevanten Seite fällt es dem Geschädigten künftig um so schwerer, den “Richtigen Sachverständigen” am Markt zu finden, der nicht in einen “Vertragsverhältnis” mit der Versicherungswirtschaft steht.
Und genau das wollen die Versicherer mit solchen Massnahmen erreichen. Verunsicherung und Zerstörung des Marktes der freien und unabhängigen Sachverständigen, indem man permanent die Kompetenz und Seriösität der Branche untergräbt.
Zum einen, indem man angestellte technische Mitarbeiter von Versicherungen über den Weg des IfS zertifiziert und anschließend mit Hilfe der Kammern als “freie und unabhängige” Kfz-Sachverständige vereidigt, zum anderen über den Weg des “Einkaufes” von (freien und unabhängigen) Sachverständigen.
Das zu erzielende Einsparpotential im Schadensbereich nimmt man hierbei zwar gerne mit, ist aber rein sekundäres Beiwerk.
Das oberste Ziel der Versicherungsbranche ist und bleibt die Zerstörung des Marktes der freien und unabhängigen Kfz-Sachverständigen, um letztendlich die komplette Schadenregulierung in Eigenregie kontrollieren und diktieren zu können.
Der Geschädigte erhält nach der Stunde 0 dann nur noch die Leistung, die der Schädiger für richtig hält!!!
Und das ist nach Meinung der Versicherer schon heute ein Bruchteil dessen, was den Geschädigten nach Deutschem Recht zusteht.
Besonders verwerflich daran ist, dass viele Sachverständige fleissig an diesem Branchengrab mitarbeiten.
Der SV soll für die Versicherung günstige Gutachten erstellen, die Kfz-Werkstatt soll billiger reparieren, der Anwalt soll günstiger abrechnen, dies nennt man in Italien die Maffia und hier besucht der Zoll Baustellen um nach Schwarzarbeitern zu suchen.
Ich wäre für die Abschaffung der Gebühren-/Honorartabellen, Stundenlöhne, keine Mwst-Pflicht, es gibt nur noch Tagespreise oder besser noch, man wandert als Kleinunternehmer nach Polen oder Tschechien aus.
Im Frontal Beitrag dieser Woche hat sich die Justizministerin zur Verständigung des Strafmasses bei großen Wirtschaftsdelikten sinngemäß geäussert:
Vorgestellt wurde dabei die Phönix-Anlegergeschichte.
Es kommt ein Gesetz das bei solchen großen WirtschaftsVerfahren die Verständigung auf ein Strafmass legalisiert werden soll.
Dann kam ein Richter zu Wort: Dieser sagte aus, das ist das Ende der Gerechtigkeit. Die Kleinen werden gehenkt und die Großen lässt man laufen.
Wenn die Justizministerin bereits die Verständigung zwischen Anklage und Verteidigung auf ein Strafmass durch einen Richterspruch per Gesetz für Recht erklären will, dann brauchen uns doch wir keine Gedanken mehr zu machen, auch nur einen wie immer gearteten Vorstand auf die Anklagebank zu bringen.
[...] Bei Captain HUK hat der Kollege Reckels die „Richtlinien über die Zusammenarbeit der freiberuflichen Kfz-Sachverständigen und der Zurich-Gruppe Deutschland” ins Netz gestellt. Ein kleiner Auszug: Vorwort: Diese Richtlinie regelt die Zusammenarbeit mit den externen Partner-SV der Zurich Gruppe Deutschland. Die Gültigkeit dieser Richtlinie erstreckt sich auf alle Gesellschaften der Zurich Gruppe Deutschland (Zurich Versicherung AG, DA direkt, ADAC). … [...]
“Die Gültigkeit dieser Richtlinie erstreckt sich auf alle Gesellschaften der Zurich Gruppe Deutschland (Zurich Versicherung AG, DA direkt, ADAC). … […]”
Ich war bisher immer der Ansicht, dass der ADAC die Vertretung der Autofahrer im Auge hat. Wenn der ADAC eine Gesellschaft der Zurich Gruppe ist und diese, wie auch andere Versicherungen, die hier im Blog mitgeteilten Schadensregulierungspraktiken an den Tag legt, dann frag ich mich, ob ich als Mitglied beim ADAC durch diesen beeinflussbar bin. Schließlich bekomme ich als Mitglied auch regelmäßig die ADAC-Zeitschrift, die für mich bisher immer informativ war. Als Laie kann ich nicht urteilen, welche Aussagen dann in dieser Zeitschrift evtl. falsch sind.
Die Zurich-Gruppe hat uns vor vier Jahren gebeten doch zukünftig keine richtigen Gutachten mehr zu erstellen, sondern nach deren Richtlinien und Abrechnungsmodalitäten. Daraufhin haben wir dankend abgelehnt und die Zusammenarbeit gekündigt.
So einfach ist das. Im Übrigen hat die Zurich-Gruppe seit dieser Zeit keinen neuen VN mehr bekommen soweit wir das verhindern konnten…
Der Effekt, der kurzfristig erzielt wird, kehrt sich innerhalb einer Dekade meist um und das wird wieder so sein.
Grüße
Andreas
@Andreas
Respekt!
So einfach ist es jedoch nur, wenn die Existenz nicht am Umsatz-Tropf der Zurich hängt.
Anscheinend gibt es jedoch viele Büros, die sich das Rückgrad nicht leisten können oder wollen.
Wenn dem nicht so wäre, gäbe es keine dieser beschriebenen Arbeitsanweisungen der Zurich (und auch anderer Versicherungen).
Wir werden sehen, wie viele sich im Sinne der Zurich und somit weit ausserhalb des Rechtsrahmens bewegen – und sich damit dem Risiko einer satten Strafverfolgung aussetzen.
Wenn das Schwarzwild meint, die Zäune des Rechts niedertrampeln zu müssen, dann ist es an der Zeit, die Jagdsaison zu eröffnen.
Waidmanns Heil!!
@adac-mitglied. Rufen Sie doch mal die Homepage von ADAC auf und sehen sich an aus wie vielen GmbH der ADAC heute besteht. Der einzige Vorteil bei ADAC Mitglied zu sein besteht darin, dass er das dichteste Pannennetz betreibt. In Bezug auf Schutz des Autofahrers beim Haftpflicht-Schadensfall ist es gleich NULL.
Die Auskunft vom ADAC ist gleichzustellen mit einer jedweden anderen Versicherungsauskunft. Schauen Sie im Bereich der gelisteten ADAC Kfz-Sachverständigen finden Sie sehr oft die Vertrags SAchverständigern der SSH GmbH hier werden über 50 Versicherungen mit der Schadenersatzabwehr gegen den Geschädigten beauftragt.
Die Gruppe der Sachverständigen die hinter Captain-Huk berichtet will ja die Geschädigten aufwecken zu unterscheiden zwischen einem Gutachter und einem Schlechtachter. Damit ist in erster Linie der Unterschied aus § 10 AKB Allgemeine Kraftfahrt Bedingung gemeint:
“Sie sind versichert für berechtigte Ansprüche und die Abwehr unberechtigter Ansprüche”.
Was alle Versicherungen Heute als Service aktiv betreiben ist die Abwehr berechtigter Ansprüche. Dabei wird die Täuschung vorgenommen, die Versicherung bestimmt mit ihrem Sachverständigen die Anspruchs-Schadenhöhe des Geschädigten. Nochmals, der Sachverständige im Auftrag der Versicherung hat nach Weisung seinen Sachverstand so einzusetzen das keine oder die niedrigste Ersatzleistung durchgesetzt werden kann. Dabei wird folgendermasen verfahren: Nur den auch vom Laien erkennbaren sichtbaren Schaden mit dem Lohn einer Versicherungspartnerwerkstatt zu kalkulieren. Kommt er in den Bereich wo es möglich ist eine Totalschaden-Abrechnung darzustellen, dreht er sein bewerten um. Dann ergibt sich nämlich schneller ein wirtschaftlicher Totalschaden. Dabei sind die Restwerte aus den europaweit Höchstbietenden in das Angebot aufzunehmen. Das heisst, niedrigster Wiederbeschaffungswert aus Mobil.de Autoscout24.de minus höchster Restwert aus der Unfallbörse = niedrigste Entschädigung.
Der Geschädigte liest das Wort Totalschaden und ist schockiert obwohl sein Auto noch reparabel ist. Aber das ist der Unterschied zwischen Gutachter und Schlechtachter. Jeder diese beiden ist ein guter Fachmann. Der eine für den Geschädigten und der andere für die Versicherung.
Lesen Sie doch einmal solche Sätze wie die DEVK schreibt:
“Wir verzichten auf ein Gutachten uns genügt ein Kostenvoranschlag unser Sachverständiger ist kostenlos für Sie”
Hier verzichtet die Verursacherseite auf die Rechte des Geschädigten. Dann täuscht sie ihn mit dem Kostenvoranschlag. Weil die DEVK weis ein Kostenvoranschlag ist kein Beweis für den Schadenumfang und die Schadenhöhe. Dann schickt sie ihren Sachverständigen zur Aufnahme der Beweissicherung zur Schadenersatzabwehr gegen den Geschädigten. Nehmen wir an in dem DEVKBericht steht dann wirtschaftlicher Totalschaden und die Schuldfrage ist klar. Dann bekommt der Geschädigte schnell einen kleinen Scheck. Dann beginnt für den Geschädigten die Wirklichkeit, er bekommt für den niederen Wiederbeschaffungswert kein gleiches Fahrzeug. Dann kommt ein gewiefter ausgefuchster Aufkäufer denn er nach Weisung der DEVK anrufen und mit ihm einen Kaufvertrag abschließen soll. Jetzt schreibe ich noch etwas , was auf viele dieser Börsenhöchstbieter zutrifft. Ohne jede Manieren. Selbst würde man einen solchen Händler niemals aufsuchen.
Der Geschädigte muss jetzt zu einem Zeitpunkt den Wertverlust an seinem Fzg realisieren der ihm zum Zeitpunkt gar nicht passt.
Hätte er selbst von Anfang an einen örtlichen Gutachter beauftragt wären seine wirtschaftlichen Interessen nach Möglichkeit in dem Anspruchsgutachten zum Ausdruck gekommen. Unter Berücksichtigung der technischen Möglichkeiten der sachverständigen Bewertungskriterien hätte sein Gutachter versucht ihm das Fahrzeug mit einer Reparatur zu retten. Stimmt das wäre der Versicherung teurer gekommen, aber für den Geschädigten der gerechtere Ersatz. Er ist nämlich Herr über die Ersetzungsbefugnis seines Eigentums.
Um den hier lesenden, die vielen Einreden und Kommentare zu ersparen. Das funktioniert nicht immer, aber der sachverständige Bewertungsspielraum fällt beim selbst beauftragten Gutachter auf jeden Fall für die Ansprüche des Geschädigten aus, sowie er beim Versicherungsauftrag für die Versicherung ausfällt.
Darum wird von Versicherungsseite alles getan das Recht auf ein Anspruchsgutachten des Geschädigten auszuhebeln.
Dabei kommt immer wieder als Angebot “Rufen Sie uns an das ist alles kostenlos für Sie”.
Dabei geht es nur um Eins, den Geschädigte im Sinne der beanspruchten Versicherung zu manipulieren.
An dieser Stelle für alle Geschädigten: Der Anruf nach dem Unfall ist der größte Fehler den Sie machen können.
Es sind Haftpflicht-Schadenersatzpositionen:, die Sachverständigenkosten, der Hol-Bringdienst, ein sauberes Fzg nach dem Unfall, ein Ersatzfahrzeug, die Anwaltskosten
Hier wird dem Geschädigten nichts geschenkt.
Das Einzige was bei all diesen Schadenservice-Angeboten anders ist, die Versicherungs-Partner-Werkstätten müssen einen Teil kostenfrei erbringen, weil die Versicherung den Auftrag vermittelt hat.
Ein weiterer Nachteil für den Geschädigten: Er wird Auftraggeber bei einer Werkstatt die er nicht kennt. Durch die Auftragserteilung erkennt er die Geschäftsbedienungungen dieser Werkstatt an. Was läuft denn ab, wenn wie so oft nach einer umfangreichen Unfallinstandsetzung Mängel auftreten. Der Geschädigte hat es plötzlich mit einer Werkstatt zu tun deren Normaldauerkunde er nicht ist. Das Ergebnis kann man hier nicht beschreiben, weil nur angedeutet werden kann. Nehmen wir einmal die sehr häufige Lacktonabweichung an. Glaubt hier jemand ernstlich die 20 km entfernte Partner Werkstatt hat besonders Interesse diesen zugeführten Fremdkunden besonders zuvorkommend seine Mängel abzustellen.
Da hört man dann schon einiges:”Ja besser geht das nicht, bringen sie das Auto mal her, ja zum holen haben wir keine Zeit sie können ja fahren, usw…
Darum Geschädigte verzichten Sie auf einen kostenlos angebotenen Unfallservice. Wer Ihnen “kostenlos” anbietet lügt von Anfang an, er will nur an anderer Stelle das doppelte kassieren. , Beauftragen Sie selbst ihren örtlichen Gutachter, achten Sie darauf das er nicht mit Kasko-Gutachten für die Versicherung wirbt und keiner überregionalen neutralen Organisation wie der DEKRA, SSH, TÜV, angehört. Diese Organisisationen haben Rahmenverträge zur Schadenersatzabwehr mit den Versicherungen und erhalten dauerhaft von dort ihre Aufträge. Ihr Auftrag wird eingefärbt sein von den Richtlinien der Versicherungen. Gut das es Heute Internet gibt. Da brauchen Sie nur lesen, wer für und mit Schadenregulierung wirbt.
Ihr örtlicher freier Gutachter darf und kann keine Schadensregulierung anbieten. Diese Leistung darf nur ein Rechtsanwalt erbringen.
Also Augen auf nach dem Unfall. Finger weg von allen “kostenlos” Anbietern. Kostenlos werden Sie dort nur ihr Vermögen los.
klarer fall von aufforderung zur beihilfe zum betrug, diese richtlinie.erpressung liegt hier nicht vor,wie andreas bereits richtig stellte.lediglich der sachverständigenlohn wird hier automatisch zum gannovenlohn,das gutachten zum gefälligkeitsgutachten und für die objektive bewertung damit völlig wertlos-ein harz4 muß auch keine bezahlten straftaten ausführen-ein qualifizierter kfz-sachverständiger muß gefälligkeitsaufträge zurückweisen oder vollständig ablehnen. unabhängigkeit kostet also auch geld(aufträge), weshalb gutachtenkosten nur bis zum hukniveau oft schon auf ein gefälligkeitsgutachten hinweisen.
Sehr geehrte Damen und Herren,
ich bin im vorliegenden Fall von einer Dreieckserpressung ausgegangen. Ob ich und einige weitere Kollegen hier falsch liegen wird man sehen. Entscheident sollte aber doch sein, dass hier nicht juristische Grabenkämpfe ausgefochten werden, sondern dass wir gemeinsam gegen das rechtswidrige Verhalten der Versicherer vorgehen.
Nur noch zur kurzen Erläuterung, nach der BGH Rechtsprechung gilt:
“Der Tatbestand der Erpressung schützt sowohl das Vermögen als auch die Willensfreiheit (BGHR StGB § 253 Abs. 1 Konkurrenzen 2). Aus dem Umstand, daß die Träger dieser beiden Rechtsgüter nicht identisch sein müssen, ergibt sich die Möglichkeit der “Dreieckserpressungâ€?. Obwohl vom Wortlaut der Norm gedeckt, reicht es hierfür jedoch nicht aus, daß zwischen der abgenötigten Handlung, Duldung oder Unterlassung und dem bei einem Dritten eintretenden Vermögensschaden überhaupt eine kausale Verknüpfung besteht (so wohl noch Bindung, Lehrbuch des gemeinen deutschen Strafrechts I S. 376); vielmehr bedarf der weit gefaßte Tatbestand der Erpressung insoweit einer einschränkenden Auslegung unter Rückgriff auf den Wesensgehalt der Norm.
Erpressung bedeutet die erzwungene Preisgabe von eigenen oder fremden Vermögenswerten, deren Schutz der Genötigte wahrnehmen kann und will. Allerdings braucht diese Preisgabe – anders als beim Betrug – nicht in Form einer Vermögensverfügung zu erfolgen (vgl. BGHSt 7, 252, 254; 14, 386, 390; 25, 224, 228; Arzt, Strafrecht B.T. LH 3 Rdn. 357; Schünemann JA 1980, 486, 489; a.A. die wohl überwiegende Meinung im Schrifttum; vgl. insoweit Herdegen in LK StGB 11. Aufl. § 249 Rdn. 23 Fn. 12 und die Nachweise bei Röckrath, Die Zurechnung von Dritthandlungen bei der Dreieckserpressung, 1991 S. 43 ff.). Eine Dreieckserpressung setzt daher weder eine rechtliche Verfügungsmacht noch eine tatsächliche Herrschaftsgewalt des Genötigten über die fremden Vermögensgegenstände im Sinne einer Gewahrsamsdienerschaft voraus (so aber Schröder ZStW 60, 79, 97 f.; vgl. auch Herdegen aaO. § 253 Rdn. 35). Dennoch kann nicht jedes einem Dritten abgenötigte vermögensschädigende Verhalten eine Strafbarkeit wegen Erpressung begründen; vielmehr muß zwischen dem Genötigten und dem in seinem Vermögen Geschädigten ein Näheverhältnis dergestalt bestehen, daß das Nötigungsopfer spätestens im Zeitpunkt der Tatbegehung auf der Seite des Vermögensinhabers steht. Gerade darin, daß der Täter die von einem Dritten im Interesse des Vermögensinhabers wahrgenommene Schutzfunktion mit Nötigungsmitteln aufhebt, liegt der Unrechtsgehalt der Dreieckserpressung (so im Ergebnis auch Rengier JZ 1985, 565, 568; Schünemann aaO.).â€?
Das Näheverhältnis zwischen dem Geschädigten ( Vermögensinhaber ) und dem Sachverständigen (Nötigungsopfer) ergibt sich nach diesseitigem Dafürhalten aus dem Gutachtenauftrag.
Sehr geehrter Herr Reckels,
vielen Dank für Ihren Bericht und die ergänzenden Erläuterungen.
Ich denke, auf unserer Plattform gibt es keine juristischen Grabenkämpfe, da viele Sachverständige Ihre Gedankengänge sehr gut nachvollziehen können.
Das gemeinsame Vorgehen gegen das rechtswidrige Verhalten vieler Versicherer ist die Grundmotivation für diesen Internet-Blog.
In Anbetracht der ernsten Lage bei der Unfallschadensabwicklung bleibt kein Raum für Rivalität oder Profiliergeplänkel.
Ohne Zweifel steht ein Sachverständiger, der für die Zurich Gruppe tätig ist, durch die Richtlinien erheblich unter Druck.
Nichtzuletzt dadurch, dass er das Auftragsvolumen der Zurich Gruppe verliert, sollte er nicht genau nach den rechtswidrigen Vorgaben der Arbeitsanweisung handeln.
Der gesunde Menschenverstand sieht hierbei natürlich deutliche Anzeichen für den Tatbestand einer erpresserischen Handlung.
Sachverständige, die im Tagesgeschäft dem permanenten Versuch der Versicherer ausgesetzt sind, auf die Tätigkeit des SV in allen Bereichen Einfluss zu nehmen, haben hier sicherlich einen Verständnis-Vorteil gegenüber theoretischer oder wissenschaftlicher Juristerei.
Ob der Tatbestand einer erpresserischen Handlung im juristischen Sinne realisierbar ist, wird die Zukunft bringen.
Sie werden sicherlich weiter berichten.
MfG
Peter Hochmuth
@SV Hochmuth Samstag, 17.11.2007 um 18:20
Zitat: "Ob der Tatbestand einer erpresserischen Handlung im juristischen Sinne realisierbar ist, wird die Zukunft bringen."
Als ich dieses Blog 2006 ins Leben gerufen habe, war die Situation im Sachverständigenwesen schon soweit gediegen, dass sogar ein Vorstandsmitglied des Berufsverbandes VKS, ähnliche Anweisungen an Verbandsmitglieder gestellt hat, damit diese als Unterauftragnehmer seines großen Büros in Frankfurt, GA erstellen durften.
Siehe C_H Bericht vom Dienstag 09.05.06. "Tanzbären der HUK Versicherer"
http://www.captain-huk.de/willkuerliches/tanzbaeren-der-huk-versicherer/
Mitlerweile ist es Dank einem, noch ordentlich arbeitenden Mitgliederkreis im VKS gelungen, die Wiederwahl des m. E. rechtswidrig agierenden Vorstand Herrn Becker vom Büro Becker aus Frankfurt zu verhindern, was auch erfreulicher weise seine Kündigung der Mitgliedschaft aus diesem Verband nach sich zog.
Jetzt gilt es nur noch den Vorstand mit tatsächlichen Vorbildern zu besetzen, damit solche "Tanzbären der Versicherungswirtschaft" nicht mehr rechtswidrige Anstiftungen und schlechten Einfluss auf SV mit geringem Auftragsvollumen nehmen können.
Damals habe ich den Namen dieses Herrn Becker nicht genannt um nicht den ganzen Verband VKS in ein zwielichtiges Licht zu führen.
Bravo VKS Ihr seit wieder auf dem richtigen Weg Flagge zu zeigen und vorbildliche Nachwuchsarbeit zu leisten.
Ja, das C-H Blog löst langsam aber sicher die Lawine gegen das zum Großteil rechtswidrige Schadenmanagement der Versicherer aus C-H geht auch ungeschminkt gegen Berufskollegen vor, welche sich immer mehr vom Geld, als vom Verbraucherschutz mit entsprechender Rechtskonformität leiten lassen.
Bald wird auch das IfS(Institut für das Sachverständigenwesen) umdenken müssen, wenn die öffentliche Kritik für ihre Vorgehensweise wächst.
MfG
Franz Hiltscher
@armes Deutschland 17.11.07 um 16.07h
Bereits Gefälligkeitsgutachten auf HUK-PreisNiveau wäre doch von der Staatsanwaltschaft leicht festzustellen auf Grund der bei HUK-Coburg gespeicherten Verträge mit Sachverständigen. Verrat an seinen Privatauftraggeber, weil er als neutral einen Auftrag entgegennimmt, obwohl er mit der HUK-Coburg einen Vertrag eingegangen ist.
@WESOR Sonntag, 18.11.2007 um 09:02
Speziell für die SSH sind ö.b.u.v. SV für ihre Tätigkeit gefordert. Schon deshalb weil vor einiger Zeit die öffentliche Bestellung noch etwas wertiges war, das bei der Bevölkerung ankam . Obwohl es nach der bestehenden SV-Ordnung der Handels- u. Handwerkskammern strikt verboten ist, Weisungen zu befolgen,wird das sogar offen und schamlos praktiziert.
SSH Mitglieder müssen auch laut Vertrag Weisungen entgegennehmen, der BVSK spricht von Absprachen bezüglich der Gutachteninhalte,angeblich haben sich über 700 Kfz.-SV kartellrechtswidrig bereit erklärt und bei der HUK-Coburg unterschrieben sich an gleiche Preise zu halten.
Warum tun die Kartellbehörden da nichts?
Und warum das alles?
Ein rechtswidriges Verhalten schafft Vorteile gegenüber den anderen braven Mitbewerbern am Markt.Aber ob man das Betrug, vorsätzliche Täuschung,Schwindelei,Gaunerei, Schweinerei oder als sonst etwas bezeichnet, meine Damen u. Herren Juristen mag für Sie ein Streitpunkt sein, auf alle Fälle verschaffen sich die Versicherer und deren Helfershelfer m.E. nur durch gezielten Gesetzwidrigkeiten einen Vorteil, der uns SV nebst den Geschädigten nicht nur materiel, sondern auch bezüglich der Kreditwürdigkeit schädigt.
Dass das angeblich alles strafrechtlich nicht angreifbar und juristisch korrekt sein soll, zeigt mir sehr deutlich die Phantasielosigkeit oder die mangelnde Motivation vieler unserer Anwälte, die sich Organe der Rechtspflege nennen.
Wie kann man nur über “Geruchsempfindungen” diskutieren, anstatt gegen das, was mittlerweile so gewaltig stinkt in unserem Staat etwas zu unternehmen. Da würde dann der Begriff Organe der Rechtspflege wieder passen.
Alle ordentlich arbeitenden RA u. SV sind natürlich davon ausgeschlossen.
Sollten sich trotzdem viele betroffen fühlen, unternehmen Sie endlich etwas gegen jene Personen u. Firmen welche ständig, Rechtswidrigkeiten in Auftrag geben und praktizieren.
Stößst also in das gleiche Horn und bläst mit zum großen Halali, gegen diese Rechtsbrecher, bevor es in unserem Staat wegen der “Üblichkeit” zur Pflicht erklärt wird.
Mahlzeit
Hallo rechtschaffende Kollegen,
m.E. nach müssten die IHK´s, Ingenieur- und Handwerkskammern bei von ihnen öffentlich bestellten und vereidigten Sachverständigen dahingehend Überprüfungen vorgenommen werden, ob sie ihre Gutachten unabhängig und weisungsfrei erstellen.
Sollten die für Versicherungen arbeitenden Kollegen absprachegemäß ihre Gutachten erstellen, so müsste ihnen gemäß des abgeleisteten Eides – Gutachten nach bestem Wissen und Gewissen zu erstellen – die Vereidigung aberkannt werden.
Nur so könnte diesem koruppten Treiben einzelner Kollegen in Zusammenarbeit mit einzelnen Versicherungsgesellschaften Einhalt geboten werden.
Mit kollegialen Grüssen
Franz511
Ich denke mal ganz einfach, die uns Regierenden hängen am Kapitaltropf der Oligopolisten. Alles was sich bei Versicherung, Bank, Energiekonzernen absprcht wird von den Volksvertetern mit nur geringen und ohne Nachhaltigkeit aufgegriffen. Wenn man sich die Tatsachen vor Augen führt, Angestellte von Konzernen sitzen in der Regierung und arbeiten Gesetze aus. Das gibt es nicht einmal in Russland. Dort macht das wenigstens die Regierung. Schauen wir nur unseren Erwin Huber an, dem ist es doch lieber den Hxxxxx um den hALS ZU FALLEN UND einen Orden umzuhängen als seine abwegigen Rechtshändler mit der Staatsanwaltschaft zu konfrontieren. Ob das der Hartz von VW alle das gleiche. Nein die Justizministerin will dennen sogar noch entgegen kommen und strafbare Handlungen in großen Umfang per Vereinbarung zwischen Staatsanwalt, Gericht und Angeklagten legalisieren.
Warum wehren sich die Volksvertreter so vehement ihre Nebenbezüge offenlegen zu müssen. Weil dann das Volk erkennt wo er oder sein Freundeskreis im trüben mitfischt. Man erkennt das an vielen kleinen Dingen was in unserem Staat los ist. Nehmen wir die Streichung der Sofort Abschreibung auf Wirtschaftsgüter unter 400 € und die gleichzeitige Erhöhung der Diäten. Es ist halt einfach leichter per Gesetzesänderung oder Nichtbefolgung Millionen von Bürgern das Geld aus der Tasche zu ziehen als einem milliardenschweren Unternehmen an die Karre zu bissen. Schau doch nur nach München. Der Siemens baut seine Gebäude mit der Siemens Bau Union Zürich und zahlt seine Miete in die Schweiz. Ergo keine Gewerbesteuer für München. Ob schwarz oder rot. Habe einen Tip für Heute:
Blau machen, grün denken, rot wählen und schwarz arbeiten.
ihk`s haben nichtmal geld um beschwerden gegen ihre öbuvsv ordentlich zu bearbeiten, wie sollen da einfachso kontrollen stattfinden. nein nein dieses system hat sich bei kfz-sv als unbrauchbar herausgestellt,wenn selbst das ifs als aus- und weiterbildungsträger immer massiver an dieser gefälligkeitsbetätigung solcher sv mitwirkt.
der auftraggeber kann nicht die versicherung mit ihren vorgaben und gleichzeitig der geschädigte sein-somit entfällt hier m e eine dreieckserpressung.allenfalls wird der ast getäuscht,weil man ihm die parallele vertragsbindung zur versicherung verschweigt,damit wäre der weg für ein weiteres echtes neutrales ga des ast jedoch wieder frei.
angesichts der massiven unterdrucksetzung der wenigen nichthörigen sv durch das verhalten der über 700…mit der folge der sukzessiven kreditgefährdung und den materiellen einbussen kommt mir zumindest in bezug auf letzteres ein ganz anderer gedanke: n o t w e h r !
wenn schon täuschung zum vermögensvorteil einer versicherung nicht strafverfolgbar sein soll dann kann es doch nur legitim sein, wenn ein sv den schaden in so einem falle solange anhebt, bis sein honorar für die korrekte, noch nicht angehobene, schadenhöhe auch in der hukliste der 700…erreicht ist.
@Freitag, den 16. November 2007, geschrieben von RA Melchior im Unfall-Blog
Ich habe mir erlaubt beim Unfall-Blog Herrn Ra Melchior auf folgendes hinzuweisen.
Sehr geehrter Herr Melchior.
wie wäre es, wenn Sie sich als Anwalt der Rechte, der jeden kritisiert wenn er nicht mit Ihrer juristischen Meinung (fraglich ob auch richtig) einer Meinung ist, selbstkritisch handelt und das Zitierverbot bei Captain-HUK beachtet.
Das wäre sicher ein guter Ansatz, anderen zu zeigen dass Sie von der Juristerei nicht nur angeblich etwas verstehen, sondern auch die Rechte der Anderen achten.
Also “kehren Sie zuerst vor Ihrer Türe”, bevor Sie Kritik über Captain-HUK und deren Beiträge üben.
Ich repetiere Z I T I E R V E R B O T.
Mit freundlichen Grüßen
Franz Hilscher
Hallo Kollegen,
der Einwurf von Rechtsanwalt Melchior im Unfall-Blog Captain HUK betreffend war sicher unsachlich und unzutreffend.
Sporadische Seitenhiebe dieser Art, auch auf seiner Plattform, sind natürlich (auch mir) unverständlich. Insbesondere da im Unfall-Blog sonst hohe Ansprüche an die Sachlichkeit gestellt werden, zumindest bei den Kommentatoren.
Deshalb habe ich dort entsprechende Kritik angebracht.
Captain HUK ist eine gute Sache für die Geschädigten und wird deshalb von vielen anders gearteten Interessensgruppen attackiert. Einzelne Emotionalitäten aus den “eigenen Reihen” anderer Plattformen sollten demzufoge nicht überbewertet werden. Die gibt es auch bei uns. Entsprechende Auseinandersetzungen erfreuen stets nur den “Gegner”.
Vielmehr ist zu beachten, dass auch die Anwälte auf der Plattform Unfall-Blog, zwar im anderen Stil wie bei Captain HUK – aber eben doch, das rechtswidrige Schadensmanagement mit Enthusiasmus aktiv bekämpfen. Die meisten davon haben sich bereits freiwillig oder letztendlich durch das offene Visier auf dem Unfall-Blog für die Seite des Rechts und damit für die Geschädigten entschieden. Folge davon ist; sie werden bei vielen Versicherern geoutet. In der Regel bedeutet dies einen hypothetischen Verlust von bis zu 50% Marktanteil – Respekt.
Sind doch alles deutliche Parallelen zu freien und unabhängigen Kfz-Sachverständigen auf dieser Plattform.
In Anbetracht der desolaten Lage bei der Unfallschadensabwicklung gibt es daher nur eine Alternative:
Mit gebündelten Kräften in die gleiche Richtung marschieren!
Deshalb bitte ich um Diskussion der wirklich wichtigen Themen.
Wer kann mit einer richtig markanten Schlagzeile helfen?
Wir wollen eine Werbezeitung drucken lassen mit Aufmachung wie die Bildzeitung.
Aus der Schlagzeile soll hervorgehen, wie die Geschädigten getäuscht und manipuliert werden im Schadensfall.
Desto saftiger desto besser, bringt Eure Ideen hier ein.
hi wesor
der kongress in köln am 05./06.11. hatte das thema:
WETTBEWERBSVORTEIL DURCH SCHADENSSTEUERUNG
wär das nix?
didgeridoos,play loud
Ruf nicht an ! 0180 …… !
Diese Nr. ist der Anfang vom Ende !
Nicht so harmlos im Bildzeitungchargon.
Bild sprach zuerst mit dem Toten.!
wenn bild dann mit bild:das warnschild am krokodilgehege-auf dem eine hand abgebildet ist in die gerade ein krokodil beißt, alles mit rotem kreis umrandet und einmal zuzsätzlich schräg rot durchgestrichen-darunter fett. H Ä N D E W E G V O N S E L B S T R E G U L I E R U N G M I T D E R
G E G N E R V E R S I C H E R U N G
also gut!
dann halt:ARM,ÄRMER,SCADENSGESTEUERT.
Krokodil ist gut! Danke!
Die Geschädigten wissen doch gar nicht was Schadengesteuert ist.
Denkt doch bitte aus der Richtung des möglichen Unfallopfers.
Es soll in der Hinterkopf bekommen dass die Werbung der Versicherungen eine Manipulation darstellt. Zum Beispiel: Das HUK – Schild bietet Schutz dem bei ihm versichererten. Dem Geschädigten wird es entgegengehalten und er wird damit abgewehrt.
Auf dem Schild steht HUK – und die schützt SICH!
wie wärs mit “DER SEKUNDANT”
Mit Sekundant wird der Beistand im Zweikampf bezeichnet. Z.B. beim Duell.
Ein faire Schadenregulierung, weil das Unfallopfer wissend und selbstbewusst seinen Anspruch selber managt.
Ich bitte darum, die Diskussion auf den Ursprungsbeitrag zu beschränken und Schlagzeilen für Werbezeitungen ggf. im Forum zu diskutieren.
kann der adac unter diesen umständen noch neutrale vergleichstests über autoversicherungen für seine mitglieder durchfüren -liest hier jemand vom adac mit, der das beantworten könnte ?
lieber leser ,wäre dem(nur)so, bräuchte es C-huk nicht!
Ja, auch ich kämpfe gegen den ADAC, der mit Vertragsbruch, Bruch des Datenschutzgesetzes, Betrugsdelikten u.s.w. umgeht, als seien die Gesetze nicht für den ADAC gemacht. Aber hier werde ich über die Medien versuchen solche Gebaren der Öffentlichkeit näher zu bringen.
ACHTUNG!!!
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fallen diverse Viren und Trojaner über einen her!!!