HUK-Coburg erkennt das Urheberrecht bei den Lichtbildern des Schadengutachtens an!

Der X-fach gescheiterte Versuch der Privatfirma HUK-Coburg, an vielen unabhängigen und qualifizierten Sachverständigen das berechtigte Honorar gewaltsam zu kürzen, geht in die nächste Runde. Mir liegen mehrere Schreiben der HUK-Coburg an SV vor, welche ordnungsgemäß auf den Urheberrechtschutz in Ihrem Gutachten hingewiesen haben.

So schreibt die HUK-Coburg an einen Sachverständigen…

Auszugsweiser Text als Zitat:

"Das von Ihnen übersandte Gutachten beinhaltet keine Hinweise zur Einschaltung einer Restwertbörse. Eine Einstellung der Lichtbilder des Unfallfahrzeuges in eine Restwertbörse durch unser Unternehmen haben Sie urheberrechtlich ausgeschlossen. Wir können das Gutachten deshalb unserer Schadenregulierung vorläufig nicht zugrunde legen.
Wir stellen anheim, uns die Einschaltung bzw. Überprüfung Ihres ermittelten Restwertes durch Vorlage der Gebotsblätter nachzuweisen oder und in diesem Fall die Einstellung zu gestatten.
Bis dahin müssen wir auch die Erstattung des Sachverständigenhonorars zurückstellen.
Sollten Sie zukünftig mit der Einstellung in eine Restwertbörse durch uns einverstanden sein, bitten wir Sie uns eine Einverständniserklärung zukommen zu lassen."
Zitat Ende

Nun m. Meinung nach bedeutet dieser Hinweis eindeutig, dass dieses gesetzlich festgeschriebene Urheberrecht wissentlich seit Jahren von der HUK-Coburg verletzt wurde (darüber wird im geschlossenen Kreis noch zu sprechen sein und bitte nicht hier).
Dass man nun versucht, dieses zweifellos bestehenden Recht auszuhebeln, indem man den Sachverständigen mittels Ankündigungen von weiteren Repressalien, wie weiterhin eine Honorarverweigerung, Druck über den Geschädigten wegen Regulierungsverzögerung zu nötigen versucht seinen Rechtsanspruch des Urhebers aufzugeben, passt zu allen anderen rechtswidrigen Handlungen dieser Firma.
Der SV soll durch seine Unterschrift faktisch genötigt werden auf sein Urheberrecht zu verzichten, um dann evtl. einen von der HUK-Coburg zugeteilten geringen Geldbetrag seines berechtigten Honorares erhalten. Zynischer geht es nicht mehr!

So sieht es aus liebe Leser und Kollegen.
Und wenn es tatsächlich noch eine Berufsehre u. Solidarität unter den SV geben sollte, dann ist hier die Grenze dessen überschritten, was man sich von dieser unseriösen Privatfirma bieten lassen darf.
Denkt doch bitte auch einmal über nach, wie es unseren Nachfolgern den jungen Kollegen ergehen wird, wenn wir hier einer beratungsresistenten Privatfirma das Feld überlassen bzw. uns ihren Wünschen fügen. Wir hinterlassen einen Trümmerhaufen von zerstörten Idealen welche vorher "die 3 Säulen der Verbraucherfestung" qualifiziert, unabhängig und neutral waren.
Denkt bitte vor allem an all die Unfallopfer, welche ohne Euer zutun um berechtigte Schadenersatzforderungen gebracht werden.

Leute,
KFZ.-SV zu sein ist nicht nur ein Beruf wie jeder andere, sondern sollte m.E. eine Berufung sein!
Jetzt ist m. M. nach der Zeitpunkt gekommen, alle unnötigen Vereinbahrungen mit der HUK-Coburg aufzukündigen, um endlich Rückgrat und Solidarität mit den kämpfenden Berufskollegen zu zeigen. Tut etwas dazu, damit das Schadenersatzrecht welches unsere Väter und Großväter durchgesetzt und geschaffen haben, nicht in absehbarer Zeit den alleinigen Schadenersatzvorstellungen einer Fa. HUK-Coburg erliegt. Zeigt endlich persönlich Rückgrat, wenn es Eure Verbände schon nicht tun.

MfG

Franz Hiltscher

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42 Antworten zu HUK-Coburg erkennt das Urheberrecht bei den Lichtbildern des Schadengutachtens an!

  1. Andreas sagt:

    Nachdem ich meinem RA noch schnell ein, zwei Hinweise zu einem Schreiben des Herrn Trauth (Anwalt der HUK) diktiert habe und dachte, dass ich für heute HUK-frei bin, habe ich mal schnell noch hier rein geschaut und meine Augen tränten…

    Mir fällt spontan folgendes ein:

    Wir SV gründen eine eigene Restwertbörse, zu der nur wir Zugang haben. Die Kollegen stellen Ihre Fahrzeuge ein und wir geben Restwerthinweise ab.

    So a la, ich meine, dass im hiesigen Bereich 1500,00 drin sein müssten.

    Dann druckt sich der Kollege das Hinweisblatt aus und kann es vorlegen. Selbstverständlich kann er, weil er ja das Fahrzeug als Einziger in natura gesehen hat, einen Restwertvorschlag mit angeben.

    Nach der Hinweisabgebezeit von, sagen wir, 24 Stunden, druckt er sich das Blatt aus und kann dies der HUK mitschicken. Selbstverständlich wird kaum ein SV über den Vorschlag des einstellenden Kollegen einen Restwert eingeben, weil wir (die anderen also) das Fahrzeug ja gar nicht in natura gesehen haben.

    Macht aber nix, denn die Einstellung kostet 15,- Euro netto und wenngenug zusammen gekommen ist, machen wir alle Urlaub auf den Bahamas oder mauern die Tür zum Haupteingang der HUK Coburg in einer Nacht-und-Nebel-Aktion zu…

    Aber mal im Ernst:

    Die HUK wird immer dreister. Mittlerweile bin ich echt am Überlegen (mein RA übrigens auch…), ob wir nicht

    a) das pers. Erscheinen von Herr H. vor Gericht als Zeuge für irgendeinen Mist veranlassen sollen und
    b) Strafanzeige wegen Veruntreuung von Versicherungsgeldern gegen die HUK stellen sollen.

    Wer macht mit?

    Grüße

    Andreas

  2. Helmut Sander sagt:

    Offener Brief an Frau Bundeskanzlerin Angela Merkel und Frau Bundesjustizministerin Brigitte Zypries

    Sehr geehrte Frau Bundeskanzlerin Merkel, sehr geehrte Frau Bundesjustizministerin Zypries,

    heute will ich versuchen sie auf diesem Wege und mit diesem offenen Brief zu erreichen.

    Seit Jahren führt die HUK Coburg einen regelrechten Krieg gegen rechtschaffene, unabhängige und freiberuflich tätige Gutachter.

    Der HUK Coburg geht es dabei m. E. nicht, wie von der HUK Coburg vorgeschoben, um zu hohe Sachverständigengebühren oder gar um weiterhin günstige Versicherungsprämien, sondern einzig und allein um die Diskreditierung nicht gefügiger Gutachter, um damit freie Bahn für ihre Regulierungspraktiken (mittels Vertrauenswerkstatt und/oder Schadensfeststellung durch abhängige Gutachter(-organisation)) zu schaffen.

    Sozusagen geht es der HUK Coburg m. E. einzig und allein um die Gewinnoptimierung. 

    Dies erreichen sie indem sie den Geschädigten suggeriert:

    Weil dein Gutachter zuviel verlangt (oder ein falsches Gutachten erstellt) verzögert sich deine Regulierung, also spreche nächstes mal doch gleich mit uns und du hast bin in Wochenfrist dein Geld. 

    Jetzt ist es (siehe obiger Beitrag) offensichtlich geworden, was diese Versicherung hier macht.

    Sehr geehrte Frau Bundeskanzlerin Angela Merkel und sehr geehrte Frau Bundesjustizministerin Brigitte Zypries bitte sorgen sie dafür, das dem Einhalt geboten wird.

    Nach meiner Ansicht, darf es in einem Rechtsstaat nicht sein, das ein ganzer Justizapparat zu Versicherungszwecken missbraucht wird.

    Um es für Sie verständlich zu machen, was ich meine, hier noch einmal die bisherige Vorgehensweise im Überblick:

    Zunächst wurden die Sachverständigen diskreditiert, indem von dieser Versicherung gegenüber Geschädigten, deren Rechtsanwälte und Werkstätten behauptet wurde, das Honorar dieses Gutachters sei nicht Prüffähig, da dieser ja nicht nach Zeitaufwand abrechnen würde.

    Nach ca. 500 verlorenen AG, LG und OLG Prozessen und einer Watschen für die HUK Coburg durch den BGH, (Urteil des X. Zivilsenats vom 4.4.2006 – X ZR 80/05 siehe auch  Pressemitteilung Nr. 57/06 vom 4.4.2006), wurde dann einfach die Art der Diskreditierung geändert.

    Und zwar wurde nun gegenüber unserer Kundschaft, unseren Rechtsanwälten und unseren Werkstätten behauptet, wir würden willkürlich, einseitig und  ohnehin überteuerte Honorforderungen festlegen. Zusätzlich wurde an Vorgenannte herangetragen, dass es auch weiterhin Probleme mit den Abrechnungen geben wird, wenn diese weiterhin mit diesem zu teueren Gutachter zusammenarbeiten würden.

    Nach weiteren  ca. 500 verlorenen AG, LG und OLG Prozessen und der Umsetzung der oben zitierten BGH-Entscheidung, durch die unabhängigen Gutachter, nämlich der Vereinbarung von Werkverträgen mit den Geschädigten und der damit für die HUK Coburg aussichtslos geworden Honorarprozesse, wird nun einfach wiederholt die Art der Diskreditierung geändert.

    Die Krönung der Unverschämtheit ist die dabei gelieferte Begründung.

    "Das von Ihnen übersandte Gutachten beinhaltet keine Hinweise zur Einschaltung einer Restwertbörse. Eine Einstellung der Lichtbilder des Unfallfahrzeuges in eine Restwertbörse durch unser Unternehmen haben Sie urheberrechtlich ausgeschlossen. Wir können das Gutachten deshalb unserer Schadenregulierung vorläufig nicht zugrunde legen."

    Diese ist unverschämt, denn laut unserer obersten BGH Rechtsprechung gilt: (siehe Urteil des VI. Zivilsenats vom 12.7.2005 – VI ZR 132/04)

    Zitat Seite 6:

    Ein Geschädigter ist allerdings grundsätzlich nicht verpflichtet, einen Sondermarkt für Restwertaufkäufer im Internet in Anspruch zu nehmen (vgl. Senatsurteil vom 7. Dezember 2004 – VI ZR 119/04 – aaO) und kann vom Schädiger auch nicht auf einen höheren Restwerterlös verwiesen werden, der auf einem Sondermarkt durch spezialisierte Restwertaufkäufer erzielt werden könnte.

    Somit ist auch dieser Versuch offensichtlich, ich würde sogar behaupten wissentlich, aussichtslos und wird mal wieder zu unzähligen und sinnlosen Prozessen führen. Dennoch dienen sie der oben genannten Sache der HUK Coburg, der Verdrängung von nicht gefügigen Gutachtern und der damit verbundenen Gewinnoptimierung.

    Also, bitte Frau Bundeskanzlerin Angela Merkel und Frau Bundesjustizministerin Brigitte Zypries, lassen sie dieses Vorgehen nicht weiter zu. Sorgen sie beispielsweise für ein Verbot der Direktregulierung durch die zahlungspflichtige Versicherung. Am besten führen sie die, 1996 gänzlich gestrichene Gewinngrenze für KFZ Haftpflichtversicherungen wieder ein. Es liegt nicht in der Macht einzelner Gruppen, Zusammenschlüsse oder Verbände von Gutachtern, gegen diese geballte Finanzkraft der HUK Coburg Gruppe vorzugehen. 

    Lassen sie es bitte nicht zu, dass eine einzelne Versicherung weiterhin Gutachter und unseren Rechtsstaat missbrauchen und das nur um noch mehr Profit für die Nutznießer der Versicherungswirtschaft zu erzielen!

    Viele Mittelständler werden ansonsten als Steuerzahler eliminiert! Dies betrifft nicht nur Gutachter, sondern auch KFZ Händler, KFZ Werkstätten, KFZ Lackierbetriebe und (Verkehrs-)Rechtsanwälte.

    Insbesondere geht es hier auch um den Schutz der Geschädigten vor der Zahlungsunwilligkeit einzelner Versicherer.

    Die Geschädigten sind keine Täter, sondern Opfer eines Verkehrsunfalls.

    Mit freundlichen Grüßen
    SV Sander

  3. SV Hildebrandt sagt:

    Hat der BGH nicht eindeutig festgelegt wer den Restwert festlegt?

    Also wieso kann eine Fa. HUK (und manch andere) nicht den Inhalt eines neutral erstattetem Gutachten nachvollziehen? Ich gebe zumindest die seriösen Restwertaufkäufer mit Namen, Gebot und Ruf- Nr. an.

  4. SV Hochmuth sagt:

    Sehr geehrte Kollegen,

    ruhig Blut!

    Das o.a. Schreiben der HUK zeigt doch nur die extreme Nervosität in Coburg, was die Restwertbörse betrifft.

    Die wissen genau, dass ihr Lieblingsspielzeug mit der Durchsetzung des Urheberrechtes über kurz oder lang „zerbröselt“.
    Die kennen das Problem schon lange und haben deshalb jede Menge „Bauchschmerzen“.
    Der Krug geht immer so lange zum Brunnen…….

    Das Schreiben zeigt nur eindeutige „Hilflosigkeit“, weil das Krügchen jetzt zu brechen droht.

    Zu den Sachverständigengebühren sagt die Rechtsprechung:

    Der Geschädigte hat grundsätzlich Anspruch auf Erstattung der Sachverständigenkosten, sofern ihn kein Auswahlverschulden trifft – auch bei fehlerhaften Gutachten. (Ausgenommen natürlich eindeutiger Bagatellschaden)

    Wo ist also das Problem, wenn die HUK-Coburg gegen die gesamte Rechtsprechung einschl. BGH nach wie vor der Meinung ist, dass ein Gutachten nicht korekt sei, sofern die Restwertbörse nicht eingeschaltet wurde und jetzt meint, mit Zahlungsverweigerung kontern zu müssen.

    Hier hilft ein nettes Gespräch mit dem Anwalt des Geschädigten.
    Der Kunde geht brav in Vorlage mit den Sachverständigenkosten, um der Freistellungsdiskussion aus dem Weg zu gehen.

    Die HUK erstattet in der Regel daraufhin zähneknirschend die SV-Kosten und lässt sich dann die Rechte aus dem Vertragsverhältnis Geschädigter/Sachverständiger abtreten.

    Danach kann die HUK, wenn sie den will, mit einer Klage vollständige oder auch teilweise Rückzahlung der Sachverständigenkosten begehren.

    Viel Spass!!!

    mfG

  5. SV sagt:

    Der offene Brief ist an sich eine gute Idee.
    Wäre es möglich diesen Brief mit einem Quäntchen mehr Respekt bzw. mit einer ordentlichen Anrede zu gestalten?
    Vielleicht den Inhalt hier und da etwas verfeinern damit er auch ernstgenommen wird.
    Danke!

  6. Zwölfender sagt:

    Zitat HUK Schreiben s.o.:

    „… Wir können das Gutachten deshalb unserer Schadenregulierung vorläufig nicht zugrunde legen. …“

    Sehe ich das jetzt falsch oder bekommen auch unsere Kunden zukünftig ihr Geld nicht?

    Ich meine das ist schon heftig, hier geht es nicht nur um unsere Bezahlung!

    Meinen sie wirklich der Kunde kommt nochmal wenn er Monate (dank dem „unbelehrbaren“ Gutachter) auf seine Entschädigung warten muss. Wissen sie schon was die HUK Leute denen erzählen warum sie kein Geld bekommen.

    Also ich sehe da schon auch ein großes Problem in Sachen Kundenabgewöhnung durch …..!

    Grüße aus dem Kornfeld

  7. Andreas sagt:

    Die Kundenabschreckung ist eher unser Vorteil. Wir haben seit Jahren den Kunden bereits bei der Besichtigung (oder später am Telefon) mitgeteilt, dass Sie sich bei der Regulierung durch die HUK auf Unannehmlichkeiten gefasst machen müssen, wie besipielsweise Restwertbörsenangebote, Reduzierung der zustehenden Ersatzansprüche durch Abrechnung nach ominösen V-Sätzen, Reduktion des Wiederbeschaffungswertes, etc, etc.

    Und bisher ist spätestens nach dem ersten Schreiben der HUK aufgewacht und zum Anwalt gegangen… Und uns bestätigt er: Jaja, genauso wie Sie gesagt haben, Gott sei Dank haben Sie mich gewarnt!

    Es bedeutet zwar mehr Aufwand in der Überzeugung, aber so gewinnt man an Vertrauen, weil man den Geschädigten gleich richtig aufgeklärt hat und die HUK macht ja tatsächlich Probleme, also hatte ich SV ja recht!

    Paradox, aber es ist so. Ich glaube nicht, dass einer wegbleibt, wenn man ihn vorher gründlich über die Machenschaften der HUK aufgeklärt hat.

    Grüße

    Andreas

  8. SV Scherz sagt:

    Hallo Kollegen!

    Die HUK-Coburg schreibt: “… Wir stellen anheim,uns die Einschaltung bzw. Überprüfung Ihres ermittelten Restwertes durch Vorlage der Gebotsblätter nachzuweisen oder und in diesem Fall die Einstellung zu gestatten. Bis dahin müssen wir auch die Erstattung des Sachverständigenhonorars zurückstellen….

    Nun frage ich mich, was hat deren Unvermögen ein Gutachten zu überprüfen mit dem berechtigten Honoraranspruch des Sachverständigen für seine bereits erbrachte Leistung zu tun? Fakt ist, dass der Sachverständige den Restwert auf dem örtlichen/regionalen seriösen Markt aufwendig ermittelt hat! Wenn dieser Wert ebenso wie alle anderen Werte korrekt im Gutachten ausgewiesen wird, ist das Gutachten “nachvollziehbar und verständlich!

    Möchte der eintrittspflichtige Versicherer diese Werte nun prüfen oder kontrollieren, kann er dies ja ebenso auf dem jeweils entsprechenden Markt tun. Allerdings wäre dies für den Versicherer ebenso aufwendig, wie dies bereits für den Sachverständigen war. Insofern geht es also nicht darum, dass der Versicherer “nicht in der Lage ist den Wert zu prüfen, sondern vielmehr darum, dass der Versicherer “nicht Willens ist, eine ebenso aufwendige Prüfung zu betreiben, wie sie zur Ermittlung aber dem Sachverständigen abverlangt wird.

    Diese Bequemlichkeit oder dieses Unvermögen des Versicherers bei seiner Gutachtenüberprüfung, rechtfertigt jedoch keinesfalls eine Lockerung oder gar Aufhebung des Datenschutzes und des Urheberrechts an Gutachten.

    Darüber hinaus ist erst Recht nicht nachvollziehbar, weshalb der Sachverständige den Honoraranspruch für seine bereits erbrachte Leistung, wegen dem Unvermögen oder der Bequemlichkeit des Versicherers bezweifeln lassen muss!

    Also in diesem Schreiben wirft die HUK-Coburg wie üblich wieder einmal alles in einen Topf und versucht daraus erneut ein “ganz eigenes Süppchen" wirrer Rechtsauffassungen den Sachverständigen und Verbrauchern unter zu jubeln.

    Eine Aushebelung des Datenschutzes und des Urheberrechtes sowie eine Zahlungsverweigerung des Sachverständigenhonorars nur wegen der Bequemlichkeit oder dem Unvermögen des eintrittspflichtigen Versicherers ist jedenfalls in keiner Weise berechtigt.

    Freundliche Grüße Guido Scherz (SV)

  9. SV Hildebrandt sagt:

    Hallo Hr. Kollege Scherz,

    richtig ist wohl: „nicht Willens!“ Da mit Angabe der Restwertangebote ja auch der Bieter bekannt ist, ist der/die SB/in einfach *überfordert* diesen anzurufen und sich das Gebot bestätigen zu lassen.

    Oder wie ich vor kurzem zu einem SV einer Versicherung (der arbeitet tatsächlich ordentlich) sagte: „nicht alles was wir machen gefällt den Versicherern.“ darauf er: “ das stimmt so nicht. Es ist eher so!: unseren Oberen gefällt nicht, DAS ES EUCH GIBT!!!“

  10. H. Nordmeier sagt:

    @ Helmut Sander Dienstag, 13.02.2007 um 18:56

    Wie irgendetwas geschrieben ist, ist erst einmal vollkommen unwichtig, dass jemand überhaupt einen offenen Brief an unsere verehrte Führungsriege schreibt, aber umso wichtiger!

    Also Information ist „ALLES“

    Die Rohfassung ist gar nicht schlecht, nur noch die eigenen Emotionen etwas herausnehmen (auch wenn´s schwerfällt) und schon gewinnen die Fakten deutlich an Gewicht. Allerdings sollte man auch nicht vergessen, wer hier letztendlich der Adressat ist, insofern dürfte eine einfache und zweckentsprechende Ausdrucksweise durchaus angezeigt sein (Natürlich nur für die Vorkoster).

    Wenn Sie Hilfe oder Unterstützung benötigen,

    jeder Zeit Kollege Sander, ich bin dabei!!!

    Im Übrigen sind schon einige Anträge von Kollegen auf den richtigen Weg gebracht worden, ich wollte es selber nicht mehr Glauben, aber es knackt ganz gehörig im Gebälck. So steht zu Bsp. durch die unermüdliche Arbeit der Kollegen eine Entscheidung (aller IHK) noch im Frühjahr diesen Jahres an, wie gegen diese unseriöse Firma auf zentraler Ebene vorgegangen werden soll.

    Bei der HUK-Coburg kann man von einem klassichen Mehrfrontenkrieg ausgehen (hat aber damals schon nicht Funktioniert). Deshalb ist es nur ein Frage der Zeit wann es „Eskaliert“

  11. SV Sander sagt:

    War ja auch zunächst nur ein Warnschuss. Mir ist schon klar,das dies nicht so aus einer Laune heraus funktioniert. Arbeiten wir doch gemeinsam, hier auf Captain Huk ein, Schreiben aus. Ist ein gemeinsames Schreiben gefunden, ab ans Bundesministerium der Justiz sowie an die Bundesregierung und hier als ordentlicher Bericht veröffentlicht. Kennt hier jemand jemanden von der Bildzeitung? Der Axel Springer Verlag hat sich in der Vergangenheit vorwiegend als unabhängiges Medium präsentiert und so eine Headline in der Bildzeitung wäre von Seiten der Bundesregierung kaum zu übersehen. Wenn ich so lese was laut Definition von Wikipedia folgen müsste:

    Offener Brief Ein offener Brief ist ein Schriftstück, das gleichzeitig zu der Briefzustellung an den Empfänger in der Presse oder in anderen Medien veröffentlicht wird. Durch die Form des offenen Briefs wird der Empfänger in der Regel zu einer öffentlichen Stellungnahme zum Gegenstand des Schreibens aufgefordert. Ein offener Brief steht häufig in Verbindung mit einer Petition oder einer Pressemitteilung und kann als Instrument der Öffentlichkeitsarbeit genutzt werden. Der offene Brief wird häufig verwendet, um Personen des öffentlichen Interesses oder Unternehmen mit kontroversen Aussagen, gebrochenen Versprechen oder Unwahrheiten zu konfrontieren oder um ein aus Sicht des Verfassers des Briefes notwendiges Handeln des Adressaten zu provozieren.

    wäre ich doch auf die Antwort Antwort jeweiliger Stellen gespannt.

    Mfg

    SV Sander

  12. HUKIS- Liebling sagt:

    @ Franz Hiltscher,
    man versucht hier nicht nur bestehendes Recht (Urheberrecht) auszuhebeln, nein der SV soll mittels Zahlungsverweigerung seines Honorars und Androhung, dass dies auch in Zukunft so geschehen werde, gezwungen werden, gegen die Weisungen seines Mandanten zu verstoßen.
    Dies nennt man in Anwaltskreisen „Mandantenverrat“

    Wenn ich so ein Schreiben von der HUK erhielte, würde ich sofort auf dem nächsten Polizeirevier Strafanzeige wegen Erpressung stellen.
    (Das kostet nämlich nichts)
    Auf die Begründung einer eventuellen Einstellung des Verfahrens durch einen (natürlich HUK- versicherten) Staatsanwalt wäre ich gespannt wie ein Flitzebogen und die Presse hätte auch was zu schreiben.

  13. Ahnungsloser sagt:

    Erpressung ?

    sowas würde doch keine Versicherung machen, oder doch?

    Nach dem „Rechtsauffassung“ der HUK- Coburg ist das wohl keine Erpressung, daher kann ich mir die Stellungnahme der HUK nur so vorstellen:

    „Wir bleiben bei dieser Praxis.
    Nach unserer (alleine gültigen) Rechtsauffassung ist das keineswegs eine Erpressung, sondern lediglich der Versuch, mißliebige,Sachverständige (weil tatsächlich noch unabhängig) auf die rechte (HUK-)Spur zu bringen.“

    Ist das auch wirklich Erpressung?

    Wer hilft mir zu verstehen?

  14. H. Nordmeier sagt:

    Die Kommunikation mit den relevanten Medien läuft, auch einige Eingaben und Verfahrensanträge sind auf den Weg gebracht worden. Einzelheiten hierzu sollten aber tatsächlich nur noch im internen Bereich besprochen werden.

  15. H. Nordmeier sagt:

    Also den Humor haben die kleinen Cobolde ja nicht verloren.

    „Deutschland morgens 10.00 Uhr (Fanpost)“

    Wir erachten 126,- EUR für üblich und angemessen.

    SV-Forderungsbetrag 291,- EUR.

    Abtretung an „Erfüllungs statt“ mit Werklohnvereinbarung vorhanden.

    Weiterhin wir nehmen Bezug auf BGH XZR 80/05 und 122/05.

    (Ich schließe mich der Bezugnahme auch an und veweise auf den üblichen Weg !!!!)

  16. WESOR sagt:

    Der von captain-huk.de eingeschlagene Weg mit diesem Blogg, mit Presse-TV, offener Brief untermalt mit Gerichtsurteilen und der ständige Hinweis auf die gezielt rechtswidrige Regulierungspraxis der HUK-Coburg Versicherung zeigt doch Wirkung. Die täglichen Leserzahlen werden doch immer höher. Heute verfügt doch fast jeder Geschädigte über Internet. Bei jeder Auftragsannahme schreiben wir dem Geschädigten auf die Auftragskopie die Internetseite von http://www.captain-huk.de und fordern ihn auf sich zu informieren. Die rufen am nächsten Tag von der Arbeit aus, „das ist ja unglaublich, senden sie das Gutachten zum Rechtsanwalt. Danke für ihren guten Rat“.

    Wir selbst in unserem kleinem Kreis haben uns darüber Gedanken gemacht. Wenn die HUK-Coburg auf den höchsten Wert in der Restwertbörse abstellt, warum wir dann nicht eventuell auch den höchsten Wert aus mobile.de/Autoscout24.de als Wiederbeschaffungswert einstellen sollen und damit unseren Wiederbeschaffungswert zu beweisen. Denn wenn auf der Restwertseite das höchste Gebot Beachtung finden soll, dann muss doch im Gegenzug der höchste Wiederbeschaffungswert auch beachtet werden. Unser Sachverstand sagt zwar dass das Eine nicht zum Anderen passt was in den Börsen steht. Aber eins ist dabei aufgefallen, im Vergleich bleibt die Differenz gleich. Ob man mit den höchsten oder den niedrigsten Werten vergleicht. Nur so wie es die HUK-Coburg unterstützt durch die Sachverständigenorganisation DEKRA gerne haben will, wird für den Geschädigten kein Schuh daraus. Niedrigster Preis vom Automarkt und höchster Preis von der Restwertbörse ist gleich Wiederherstellungsaufwand, das entspricht nur der HUK-Coburg Profitvorstellung.

  17. H. Nordmeier sagt:

    JA JA, wie sagte einst ein HUK-Mitarbeiter über C-H.

    Zitat vom 06.04.2006

    „Es stellt eine Art Selbstfindungsgruppe zur Therapie von zutiefst verletzten guten Menschen dar, die vom zweitgrößten deutschen Autoversicherer aus purer Bosheit und in voller Absicht um ihre Existenz betrogen werden sollen“.

    Also das mit der Therapie könnte man dem Helferlein fast noch Übel nehmen, aber wirklich nur fast. Wenn man jetzt das Wort Bosheit noch durch Habgier ersetzt sind wir wieder auf einer Linie. Und das mit dem zweitgrößten ………… naja, schaun wir mal.

    Selbst ein großer deutscher Automobilhersteller musste von dem kleinen aber feinen EU-Ausschuß noch lernen.

  18. Beobachter sagt:

    Angesichts des Schitzophrenen Verhaltens dieser Versicherung drängt sich einem unweigerlich die Frage nach „Scientology Ähnlichen Strukturen“ und Methoden auf? So ganz mit rechten Dingen kann das ja nicht mehr zu gehen, ich frage mich weshalb der „Verfassungsschutz“ nicht auch dort einmal einen Blick in die Schreibtische wirft.

  19. Bekman sagt:

    @Beobachter,

    auch das Finanzamt sollte sich mal mit dieser „Organisation“ befassen.

    Bei handwerklichen Leistungen (Rep. Garantie) ist doch Gewerbesteuer fällig. Oder gehe ich da fehl?

    Siemens und Co. ist doch auch im „Visier“.

    Wiesonst kann ein Hoehnen in allen möglichen Kremien auftauchen? Sogar in „Regierungsberatungsstellen“?

    Fehlt nur noch seine Anwesenheit im BGH!!!!(Grins)

  20. borsti sagt:

    @WESOR Zitat
    Wir selbst in unserem kleinem Kreis haben uns darüber Gedanken gemacht. Wenn die HUK-Coburg auf den höchsten Wert in der Restwertbörse abstellt, warum wir dann nicht eventuell auch den höchsten Wert aus mobile.de/Autoscout24.de als Wiederbeschaffungswert einstellen sollen und damit unseren Wiederbeschaffungswert zu beweisen. Denn wenn auf der Restwertseite das höchste Gebot Beachtung finden soll, dann muss doch im Gegenzug der höchste Wiederbeschaffungswert auch beachtet werden.

    Hallo WESOR,
    das habe ich hier schon vor so vielen Jahren bei unserem AG durchgezogen, daß ich nicht mal mehr weiß in welchen Jahre das war, geschwiege denn daß ich das Aktenzeichen noch hätte.

    Der Richter hat genau diese Argumentation in völliger Übereinstimmung mit dem Kläger gesehen.
    Höchster Restwert = höchster Wiederbeschaffungs-/Zeitwert was auch immer.

  21. F. Hiltscher sagt:

    @Höchster Restwert = höchster Wiederbeschaffungs-/Zeitwert was auch immer.

    Sag ich doch schon seit Jahren bzw. seit der Zeit wo die Fa.Allianz Restwertregresse reihenweise verloren hat.
    Wenn es schon sein muß, dann mit allen sich daraus ergebenden Konsequenzen.

  22. WESOR sagt:

    @ Antwort von borsti 14.2. um 10,42h auf wesor

    Findet das Verfahren Differenz zu den höchsten ermittelten Werten noch Verwendung bei Ihnen? bzw. belegen Sie es mit dem Anzeigeninserat? Wir haben die Feststellung speziel bei Kleinwagen älteren Bj mit Airbag gemacht. Dort werden Händlerverkaufspreise aufgerufen die weit über den Listen liegen. (Das Doppelte manchmal). Die dann zB vorgelegten Listenwerte durch die HUK/DEKRA sind zwar nach den Listen ermittelt, aber nicht Marktkonform. Zu diesen Preisen findet man kein gleichwertiges Händlerangebot.

  23. SV sagt:

    Gibt da ja sogar schon eine passende Software zu:

    Elkomo -> PP Carfinder -> TaxxIt

    Ist schon Standard in unserem Hause und hält vor Gericht regelmässig Stand.

     Hier bekommt man eine Übersicht aller vergleichbareb Fahrzeuge aus den Angeboten der drei größten Auotbörsen: mobile.de autoscout und faircar.

    Grüße

  24. SV sagt:

    Nur das wir uns nicht falsch verstehen.

    Wir suchen dort kein Höchstgebot, sondern den durchschnittswert der „regionalen“ Angebote.

    Ferner erhält mann einen durchschnittswert aller vergleichbaren (regionalen) Angebote je Eingrenzung. z.B. 50 km, 100 km oder 200 km.

    Grüße

  25. borsti sagt:

    Hallo Wesor,

    Listen verwende ich hier nur bei neueren Fahrzeugen. Generell orientiere ich mich an den Gebrauchtfahrzeugbörsen. Das ist halt heute leichter als früher als man Sonntags noch zu den Automärkten geschlichen ist oder Zeitung lesen mußte.
    Ansonsten hatte ich schon längere Zeit kein Problem mehr mit den von mir bezifferten WBW’s. Aber warum weiß ich eigentlich auch nicht so genau?? Viellleicht arbeite ich zu wenig.

  26. WESOR sagt:

    Wenn der WBW von uns kommt gibt es selten Probleme.
    Aber wir kümmern uns auf ganz speziele Art um die WiederbeschaffungsWerte die im Auftrag der beanspruchten Versicherung über eine Partnerwerkstatt der HUK-Coburg durch die DEKRA erstellt werden. Dabei stellen wir nicht marktkonforme Preise fest. Jetzt suchen wir nach nach sicheren Methoden um die von uns ermittelten Gutachten-Werte, die natürlich auf Händlerverkaufspreisen beruhen im zu erwartenden Klageverfahren der HUK-Coburg mit Unterstützung der DEKRA Sachverständigen abzusichern. Was bei den zu erwartenden Gerichtsverhandlungen gut ist, die DEKRA kann nicht mehr als Gerichtsgutachter bestellt werden. Weil sie ja schon Parteigutachter der HUK-Coburg in diesen Fällen ist…Wenn nur die Geschädigten nicht so Angsthasen wären. Da zahlen sie Rechtsschutzversicherungen und nutzen sie nicht um ihr Vermögen zu schützen. Wenn nur der Instanzenweg schneller wäre, könnte man mehr machen.

  27. SVKollege sagt:

    @Wesor

    Kommt Zeit kommt Rat! Wir sind am Ball.
    Die Fehler bei der Durchsetzung des Schadenmanagement häufen sich.
    Eine bundesweite Koordinierung der SV war für die HUK-Versicherer nicht eingeplant.

  28. Rumpelstilzchen sagt:

    Der Fisch stinkt bekanntlich zuerst immer am Kopf, aber wo ist der bei dem Schaden-Team der HUK-Coburg ?

    Mit freudlichen Grüßen
    aus St. Petersburg

  29. Roberto Galifi sagt:

    Urheberrecht auch in Berlin angekommen in verschaerfter Form! Die Gutachten werden dem Anspruchsteller zurückgesandt mit dem Hinweis: Gutachten können nicht verwendet werden, da sie angeblich nicht überprüft werden können. Wir arbeiten gerade daran. Uns Sachverständige werfen sie vor, wir würden die Gesamtkosten in die Höhe treiben. Was tut die HUK? Hier sinnlose Prozesse führen, die nur dazu führen, dass unsere Anwälte besser über die Runden kommen, was für ein Irrsinn. Merkt die HUK eigentlich nicht, das sie bei jedem Kunden, den sie in dieser Weise auf die Füsse steigt, einen möglichen Kunden verliert? Was für Berater haben die eigentlich? Andere Versicherer zicken zwar auch rum, aber das halte ich im Verhältnis zur HUK für normal. Also bis bald, halte Euch auf dem Laufenden, wie wir mit dem Urheberrecht fertig werden. Ich weiss jetzt schon, wird teuer für die HUK.

  30. gutachteronline sagt:

    Standartschreiben für neues HUK vorgehen.

    Sehr geehrter Herr Rechtsanwalt,

    Mit ihrem Schreiben teilen Sie uns mit das sich die HUK Coburg wieder eine neuen Irrweg eingeschlagen hat, um die freien und unabhängigen Sachverständigen aus dem Markt zu drängen. (vgl. ZDF, Frontal 21 vom 20.02.2007, Ärger nach dem Autounfall,

    Zitat::

    "Doch die vielen Niederlagen beeindrucken die HUK-COBURG wenig. … Die Versicherungsunternehmen benutzen die Versichertengelder …. um die Sachverständigen zu disziplinieren.").

    Sie bitten mich daher um Stellungnahme.

    Ein sehr guter Verkehrsrechtsanwalt hat sich die Mühe gemacht explizit auf  dieses Thema einzugehen und seinen Bericht unter http://www.captain-huk.de/ veröffentlicht. Ich könnte das nicht besser Formulieren:

    Restwert: Erläuterungen der IFS (Institut f. Sachverständigenwesen e. V.)

    Donnerstag, 22.02.2007 um 16:35 von Peter Pan

    Da die HUK Coburg neuerdings aus den Erläuterungen des IFS für ihre rechtswidrige Haltung, Sachverständigenhonorare nicht zu bezahlen, Honig saugen will, habe ich mir diese Erläuterungen einmal vorgenommen.

    Es heißt dort: "SV haben bei der Restwertermittlung die konkreten Marktverhältnnisse zu berücksichtigen. Der Restwert ist ein Marktwert. Keinesfalls ist als Restwert ein reiner Rechenwert anzugeben, in dem von dem ermittelten Wiederbeschaffungswert die Aufsummierung aus Reparaturkosten und Wertminderung in Abzug gebracht wird.

    Die Rechtsprechung geht davon aus, dass sich der Geschädigte bei der Veräußerung grundsätzlich an die ihm vertrauten Vertragshändler – also an den allgemeinen, regionalen Markt – wendet. Dieser Grundsatz gilt auch für die Restwertermittlung durch einen vom Geschädigten beauftragten SV."

    Fakt ist also:

    Kfz-SV, die im Auftrag des Geschädigten tätig werden, haben im Totalschadensfall den Restwert des Unfallwagens am allgemeinen, regionalen Markt zu ermitteln.

    Fest steht demnach nicht nur, dass der SV den dem Geschädigten zugänglichen allgemeinen, regionalen Markt zu untersuchen hat und nicht irgendwelche Internet-Restwertbörsen, sondern es steht durch das Wort "ermitteln" auch fest, dass der SV anhand der Abfrageergebnisse des allgemeinen, regionalen Marktes eine eigene Ermessensentscheidung zur Höhe des Restwertes treffen soll.

    Auch steht fest, dass es der SV ist, der ermitteln soll und nicht die HUK Coburg.

    Wenn die HUK Coburg stattdessen etwas anderes behauptet, so entspringt das einem grundsätzlichen Fehlverständnis der IFS-Leitsatzerläuterung.

    Diese so verstandene Restwertermittlungspflicht des Kfz-SV beinhaltet es, dass der SV die von ihm beigebrachten Gebote des allgemeinen, regionalen Marktes einer Plausibilitätsprüfung dann unterzieht, wenn ihm die beigebrachten Gebote unplausibel erscheinen.

    In diesem Fall erachtet es das IFS für sinnvoll, die Angemessenheit und Plausibiliät von örtlichen Restwertgeboten anhand von weiteren Geboten des überregionalen Marktes zu prüfen und – in solchen Fällen unplausibler, örtlicher Restwertgebote – ggfls. auch Gebote aus Restwertbörsen beizubringen, um so seine eigene Restwertermittlung auf eine breitere und damit tragfähigere Basis stellen zu können.

    Das sind sicher sinnvolle und ohne Weiteres nachvollziehbare Empfehlungen, die gewährleisten, dass Kfz-SV zu plausiblen und angemessenen Restwerteinschätzungen auch in dem Fall gelangen, in dem der örtliche Markt nur unplausible oder unangemessene Gebote abgegeben hat.

    Der Kfz-SV wird aber vom IFS keineswegs immer für verpflichtet gehalten, eine überregionale Restwertrecherche unter Einbeziehung der Internet-Restwertbörsen durchzuführen, sondern solche weiteren Maßnahmen empfiehlt der IFS den Kfz-SV nur für den Fall, dass der örtliche Markt unangemessene oder unplausible Restwertangebote abgegeben hat.

    Davon abweichend nimmt die HUK Coburg in Textbausteinen neuerdings eine Auslegung der IFS-Erläuterungen vor, die einem Winkeladvokaten zu größter Ehre gereichen würden.

    Es heißt dort: "In den Erläuterungen zu diesem Leitsatz wird festgehalten, dass es zur Überprüfung der Angemessenheit der Angebote des allgemeinen, regionalen Marktes erforderlich und für eine nachvollziehbare (plausible) und umfassende Ableitung des Restwertes sinnvoll oder bei erkennbar nicht marktkonformen Geboten ggfls. nötig ist, den gesamten Markt in die Restwertermittlung einfließen zu lassen. Zu dem gesamten relevanten Markt gehören auch Bieter in Restwertbörsen.

    Das von Ihnen übersandte Gutachten beinhaltet keine Hinweise zur Einschaltung einer Restwertbörse. Die Einstellung der Lichtbilder des Unfallfahrzeuges in eine Restwertbörse durch unser Unternehmen  haben Sie urheberrechtlich ausgeschlossen. Wir können das Gutachten deshalb unserer Schadenregulierung vorläufig nicht zugrunde legen."

    Fazit:

    Von der HUK Coburg wird fälschlicherweise so getan, als würde der IFS die Einschaltung der Restwertbörse als Mindeststandard zur Ermittlung von Restwerten erheben. Das ist natürlich völlig falsch.

    Die HUK Coburg argumentiert dann auf Basis dieser völlig falschen Darstellung, das Gutachten sei unbrauchbar und für die Schadensregulierung nicht geeignet, wenn es unter Berufung auf das Urheberrecht die Einstellung der Schadenslichtbilder in die Restwertbörse durch die HUK Coburg selbst verbietet.

    Unabhägnig davon, dass diese Ansicht auf völlig falscher Grundlage aufbaut, ist ein Schadensgutachten selbstverständlich nicht unbrauchbar, nur weil der SV auf ein ihm zustehendes, gesetzlich verbrieftes Recht, nämlich das Urheberrecht, hinweist, um so seinen Kunden, den Geschädigten, vor Internet-Restwertangeboten, beigebracht durch die HUK Coburg, zu bewahren, die der Geschädigte nach der Rechtsprechung des BGH nicht zu berücksichtigen verpflichtet ist.

    Kein SV und kein Geschädiger sollte sich deshalb durch den neuen Textbaustein der HUK Coburg "blenden" lassen.

    Seit Jahren sucht die HUK Coburg ebenso händeringend wie erfolglos nach rechtlich tragfähigen Begründungen, mit denen sie die Regulierung von Gutachterhonoraren verweigern kann. Alle Argumente, die dabei von der HUK Coburg ins Feld geführt wurden, haben beim BGH kein Gehör gefunden.

    Mit dem jetzigen Textbaustein wird das auch nicht anders sein.

    Ferner kann ich sie noch auf das entsprechende BGH Urteil hinweisen:

                Urteil des VI. Zivilsenats vom 12.7.2005 – VI ZR 132/04

    Zitat: … Ein Geschädigter ist allerdings grundsätzlich nicht verpflichtet, einen Sondermarkt für Restwertaufkäufer im Internet in Anspruch zu nehmen (vgl. Senatsurteil vom 7. Dezember 2004 – VI ZR 119/04 – aaO) und kann vom Schädiger auch nicht auf einen höheren Restwerterlös verwiesen werden, der auf einem Sondermarkt durch spezialisierte Restwertaufkäufer erzielt werden könnte (vgl. Senatsurteile BGHZ 143, aaO; vom 21. Januar 1992 – VI ZR 142/91 – aaO; vom 6. April 1993 – VI ZR 181/92 – VersR 1993, 769; vom 7. Dezember 2004 – VI ZR 119/04 – aaO). Nach diesen Grundsätzen leistet der Geschädigte dem Gebot zur Wirtschaftlichkeit im allgemeinen Genüge und bewegt sich in den für die Schadensbehebung nach § 249 Satz 2 BGB a.F. gezogenen Grenzen, wenn er die Veräußerung seines beschädigten Kraftfahrzeugs zu demjenigen Preis vornimmt, den ein von ihm eingeschalteter Sachverständiger als Wert auf dem allgemeinen regionalen Markt ermittelt hat (vgl. Senatsurteile BGHZ 143, aaO; vom 21. Januar 1992 – VI ZR 142/91 – aaO, 458; vom 6. April 1993 – VI ZR 181/92 – aaO, 770 und vom 7. Dezember 2004 – VI ZR 119/04 – aaO, 382). …..

    Und auf zwei weitere Fernsehberichte:

    ARD, plusminus: "Restwertbörsen (06.07.2004). Wie Autoversicherer ihre Kunden mit fiktiven Angeboten austricksen.

    SWR, Restwertbörsen, Versicherungen drücken sich um Zahlungen (15. März 2005): "… "Ein Geschädigter ist grundsätzlich nicht verpflichtet, einen Sondermarkt für Restwertaufkäufer im Internet in Anspruch zu nehmen." (BGH VI ZR 119/04)

    Somit gibt es m. E. nur eine Vorgehensweise:

    Verklagen Sie bitte den Schädiger direkt auf Zahlung der restlichen Reparaturkosten damit dieser merkt wo er da versichert ist und auch ich bitte um einen Streitverkündung meinerseits, damit wir uns zusätzlich den oben zitierten Rechtsanwalt ins Boot holen können.  

  31. Maat sagt:

    @ Gutachteronline
    „damit wir uns zusätzlich den oben zitierten Rechtsanwalt ins Boot holen können“.

    Piratenboot?

  32. gutachteronline sagt:

    BSZ® e.V. warnt vor dem sogenannten Schadenmanagement der Versicherer.
    Freitag, 30. Juli 2004

    Es hat gekracht. Das Auto ist beschädigt. Als Beteiligter ist man geschockt. Da freut man sich als Geschädigter doch, wenn die Versicherung unverzüglich mit einem Kontakt aufnimmt.

    Es entsteht der Eindruck einer besonders schnellen und effektiven Regulierung des Schadens. Aber Vorsicht! Schnelle Hilfe ist nicht immer gute Hilfe warnt der BSZ® Bund für soziales und ziviles Rechtsbewusstsein e.V. (Dieburg).

    Immer öfter beschweren sich Geschädigte bei dem BSZ® e.V. über zu wenig erhaltenen Schadensersatz. Der BSZ® Vertragsanwalt Axel Widmaier (Heidelberg) führt dazu aus: „Das sind die typischen Auswirkungen des Schadensmanagements der Versicherungswirtschaft und deren Regulierungspraxis“. „Was der Versicherte zunächst als gutes Serviceangebot seines Versicherers empfindet, dient in Wirklichkeit nur dazu, die Unfallregulierung in für die Versicherer günstigsten Bahnen zu lenken.“ „Trotz gravierender Interessenkollision beraten Versicherer den Geschädigten über seine Rechte.“ „Für den Geschädigten entsteht aus die-sem Sachverhalt das Risiko, nicht vollen Schadenersatz zu erhalten“. „Dies um so mehr, da Rechtsanwälte und Sachverständige als unnötige Kostenfaktoren ausgeschaltet werden.“

    Ziel dieser Maßnahmen ist die Einsparung von Schadensaufwendungen, was sicherlich auch aus Sicht der Versicherungsnehmer als Solidargemeinschaft begrüßenswert erscheint. Es ist jedoch nicht hinnehmbar, wenn angestrebte Einsparungen unter ganz bewusster Ausspar-ung von Rechtsanwälten und Sachverständigen, einseitig zu Lasten des Geschädigten gehen.

    Da die Geschädigten in der Regel gar nicht wissen, welche Ansprüche Sie gegen die Ver-sicherung haben und da der Schädiger hier die Rolle des Beraters für den Geschädigten übernimmt, kann von einer nachhaltigen Interessenvertretung des Geschädigten kaum ausgegangen werden, bezieht man beim BSZ® e.V. Position. Die Taktik des Versicherers ist, die Geschädigten am Sachverständigen und Anwalt vorbei zu schleusen und so deren Kosten zu sparen. Schadenspositionen wie die Nutzungsausfallentschädigung, Wertminderung Haushaltsführungsschaden oder Auslagenpauschale fallen dabei oft unter den Tisch.

    Die Strategie der Versicherungswirtschaft, KFZ-Betriebe zu sogenannten Vertrauenswerkstätten oder Partnerwerkstätten zu machen, führt im Ergebnis dazu, dass diese KFZ-Betriebe sich verpflichtet fühlen oder vertraglich verpflichtet werden, aktiv Einfluss auf die Ab-wicklung des Unfallschadens zu nehmen. Betriebe werden aufgefordert, dafür Sorge zu tragen, dass KFZ-Sachverständige nicht hinzugezogen werden, dass Anwälte nicht beauf-tragt werden, dass die Ermittlung der Wertminderung in die Belange des Versicherers fällt oder dass der Reparaturweg mit dem gegnerischen Versicherer statt mit dem Geschädigten abgestimmt wird.

    Wie dem BSZ® e.V. aus sicherer Quelle zugetragen wurde, zahlen einzelne Versicherungen mittlerweile an Beteiligte denen es gelingt, Unfallgeschädigte direkt dem eigenen Schadens-management zuzuführen, sogar eine Kopfprämie.

    Betroffene sind gut beraten, sich auf eine Schadensteuerung durch den Versicherer nicht einzulassen. Nach einem unverschuldeten Unfall sollte jedermann von seinem Recht, auf Kosten des Versicherers des Unfallgegners, Rechtsanwalt und Kfz-Sachverständigen zu beauftragen, Gebrauch machen. Beweissicherung, Schmerzensgeld, Wertminderung, Restwert, korrekte Reparaturkosten, fiktive Abrechnungsmöglichkeit sind nur einige wenige Punkte, die man nicht allein dem Unfallverursacher überlassen darf.

    Betroffene können über den BSZ® e.V. gegen eine Schutzgebühr von 20,00 Euro ihre Scha-densabrechnung auf eventuelle Minderleistung durch BSZ® Vertragsanwälte prüfen lassen.

    BSZ® e.V., Gr.-Zimmerner-Str. 36 a, 64807 Dieburg
    Tel: 06071-823780

    Telefonischer Anwaltsuchdienst: 0180 500 36 17
    E-Mail:bsz-ev@t-online.de.
    Internet: http://www.fachanwalt-hotline.de

    – BSZ Bund für soziales und ziviles Rechtsbewußtsein e.V.

  33. gutachteronline sagt:

    Trotz Rekordgewinn: Allianz baut Stellen ab
    ERSTELLT 03.11.06, 13:54h

    München – Der Versicherungskonzern Allianz will sich auf dem Weg zu einem Rekordgewinn nicht von seinen Plänen für den drastischen Stellenabbau abbringen lassen. Nach einer Gewinnverdopplung im dritten Quartal 2006 schraubte das Unternehmen die Prognose für das Gesamtjahr am Freitag abermals nach oben und erwartet nun einen Überschuss von bis zu 6,5 Milliarden Euro, nach 4,4 Milliarden Euro im Vorjahr. Damit ist die Allianz auf Kurs zum bestverdienenden deutschen Unternehmen. Auch in den kommenden Jahren sollen die Gewinne weiter sprudeln. Allianz-Vorstand Helmut Perlet verteidigte dennoch den geplanten Abbau von rund 7500 Stellen im Versicherungsgeschäft und bei der Dresdner Bank. Gerade im Finanzdienstleistungssektor seien die Herausforderungen durch den schärfer werdenden Wettbewerb deutlich gewachsen. “Wir können uns nicht zurücklehnen, es sind weitere Anstrengungen nötig, um das Erreichte zu festigen”, sagte Perlet.

    Zwischen Juli und September kletterte der Gewinn bei rückläufigen Umsätzen von 794 Millionen auf knapp 1,6 Milliarden Euro. Damit wurden die bereits optimistischen Analystenerwartungen noch übertroffen. Die Gesamtumsätze gaben von 23,8 Milliarden auf 22,6 Milliarden Euro nach. …

    Nach dem erwarteten neuen Bestwert beim Überschuss in diesem Jahr will der Versicherer auch in den kommenden Jahren weiter Gas geben. “Wir stehen zu unserer Auffassung, den Gewinn in den kommenden drei Jahren im Durchschnitt zweistellig steigern zu können”, sagte Perlet. Wie hoch der Zuwachs 2007 ausfallen werde, sei derzeit noch nicht absehbar, man werde aber sicher über dem Niveau dieses Jahres abschneiden.

    … Gerade angesichts der Milliarden-Gewinne steht die Allianz wegen ihrer Pläne zum Abbau von 5000 Stellen im deutschen Versicherungsgeschäft und weiteren knapp 2500 Jobs bei der Dresdner Bank seit Monaten in der Kritik. Die Einschnitte bei der Dresdner Bank werden den Konzern voraussichtlich bis zu 350 Millionen Euro kosten. Für das vierte Quartal seien Restrukturierungsaufwendungen bis zu dieser Höhe für die Dresdner zu erwarten, sagte Perlet. (dpa)

  34. gutachteronline sagt:

    HUK Coburg schreibt Rekordgewinn
    Donnerstag 18. Mai 2006, 14:07 Uhr

    München (dpa) – Der Versicherungskonzern HUK Coburg fühlt sich nach einem Rekordgewinn im vergangenen Jahr gut gewappnet für den andauernden Preiskampf in der Kfz-Versicherung. «Ich glaube, dass der Markt im Kraftfahrzeug-Geschäft eng bleiben wird», sagte Vorstandssprecher Rolf-Peter Hoenen.

    Mit seiner Tarifstruktur sei das Unternehmen aber für den Wettbewerb gut aufgestellt. ….

    . Das Ergebnis vor Steuern belief sich auf 569,9 Millionen Euro nach 409 Millionen Euro im Vorjahr. Sollten keine gravierenden Schadenbelastungen oder Sondereffekte anfallen, sei auch 2006 ein Vorsteuergewinn von 570 Millionen Euro erreichbar, erwartet Hoenen.

    Die HUK Coburg kommt mit 7,53 Millionen Kfz-Haftpflichtverträgen im Bestand auf einen Marktanteil von 15 Prozent und sieht sich damit als Nummer zwei hinter der Allianz. Nach einem Rekord-Neugeschäft von 807 000 Verträgen im vergangenen Jahr habe man angesichts des scharfen Branchen-Wettbewerbs zum Jahreswechsel rund 35 000 Kunden verloren, sagte Hoenen. Dies werde man aber in den kommenden Monaten schrittweise wieder aufholen.

  35. gutachteronline sagt:

    Ich habe dagegen bereits Mitarbeiter ausstellen müssen und unser Ford Haupthändler hat mich dann gefragt ob man da Abfindungen zahlen müsste er könnte sich keine zwei Meister mehr Leisten.

    Nebenbei dieser Ford Haupthändler ist Vertrauenswerkstatt der HUK Coburg!!!!!!!!!!!!!!!!!

  36. WESOR sagt:

    Ein freier Karossie&Lackbestrieb ist als Vertrauenswerkstatt auch bereits auf Nachfolgersuche, mangels Ertragslage. Jetzt verrechnet er 56 € und wurde mit einem Landbetrieb mit 44 € konfrontiert.

  37. gutachteronline sagt:

    Rekordjahr: Dekra legt zu 07.12.2006

    Gute Bilanz macht gute Laune: Dekra-Chef Klaus Schmidt.

    Der Automobil- und Industrieprüfkonzern Dekra hat 2006 neue Rekordergebnisse erzielt. Der Umsatz steige um über zehn Prozent auf 1,3 Mrd. Euro an, sagte Dekra-Chef Klaus Schmidt am Mittwochabend in Stuttgart. Das Ergebnis vor Steuern werde sich im Vergleich zu 2005 (40,7 Mio. Euro) sogar fast verdoppeln. „Das Jahr 2006 geht als ein Rekordjahr in die Geschichte von Dekra ein“, sagte Schmidt. …

    Von Hebel: Dekra führt den Markt“ 02.02.2007

    Werner von Hebel

    Mit beeindruckenden Unternehmenszahlen wartete Dekra-Geschäftsführer Werner von Hebel auf dem „Goslar-Stammtisch“ seines Unternehmens auf. Durch Zukäufe, insbesondere aber auch durch eigenes organisches Wachstum habe Dekra in 2006 das „beste Jahr seiner Geschichte“ eingefahren. Sichtbares Zeichen dieser Vorwärtsentwicklung im Markt seien nicht zuletzt 1.200 neue Mitarbeiter, die im Vorjahr alleine in Deutschland eingestellt werden konnten. …

  38. gutachteronline sagt:

    Na wir können uns ja dann auch mal bei der DEKRA bewerben, die brauchen Mitarbeiter.

    HUK ich habe gesprochen.
    G.o.

  39. Zwölfender sagt:

    Jetzt weiß ich wie es geht,  auch weiterhin erfolgreicher Gutachter zu sein.

    Ich schreibe alle Versicherungen an:

    Biete Gutachten!

    Alle Fahrzeuge werden von mir mit 19 % MwSt. ausgewiesen.

    Ich rechne immer mit mittleren Stundenverrechnungssätze.

    Ich verschweige die erforderlichen UPE- Aufschläge.

    Ich gebe auch keine Fahrzeugverbringung an.

    Und vergesse Lackmuster und Farbe mischen.

    Nehme als Wiederbeschaffungswert garantiert nur den Kilometerbereinigten Schwackegrundwert abzüglich Vorschäden.

    Überhaupt weise ich nur die Positionen aus in den einschlägigen EDV- Kalkulationsprogrammen aufgeführten sind.

    Also, garantiert keine Positionen wie:

    Z.B. FZG.- ENDREINIGUNG / DICHTPROBE / FARBMUSTERBLECH ANFERTIGEN / ZUSCHLAG FÜR FARBMISCHANLAGE / FARBTONANGLEICH / ANTIDRÖHNMATTEN / NÄSSEFOLIEN / BREMSFLÜSSIGKEIT / ÖLE / ENTSORGUNGSKOSTEN / KENNZEICHENBESCHAFFUNGSKOSTEN ETC. UND INSBESONDERE AUCH DIE ZUSATZARBEITEN WELCHE AUF GRUND VON SICHERHEITS- UVV- UND BRANDSCHUTZ-SOWIE PYROTECHNISCHER VORSCHRIFTEN IM ZUGE DER JEWEILIGEN REPARATUR ZU BEACHTEN SIND

    Ferner muss ich ja niimand auf die 130% Grenze hinweisen und Anwälte brauchen wir nach solch einem Gutachten auch keinen. 

    Dann denke ich müsste doch auch mein Laden wieder rollen!

    So und nun geh ich jetzt brechen.

    ZE

  40. F.Hiltscher sagt:

    Mit solchen Debatten geht der Informationsgehalt für den Verbraucher, sowie dessen Interesse dieser Seite in den Keller.
    Was ist los mit Euch?

  41. Sachverständigenbüro Rasche sagt:

    Die HUK-Coburg hat durch Herrn Adolph das „Agreement“ zur Honorarabgeltung unter Bezugnahme auf einen Hinweis zum Urheberrecht im Gutachten gekündigt und sich im beurteilungsrelevanten Zusammenhang veranlaßt gesehen, die Ausführungen des Instituts für Sachverständigenwesen so zu interpretieren, dass man bei oberflächlicher Betrachtung bzw. „auf den ersten Blick“ den Eindruck gewinnen könnte, man habe bei der Restwerteinschätzung gegen die sog. Mindestanforderungen verstoßen. Die damit aufgeworfene Frage, war zu klären und hierzu hat die Industrie- und Handelskammer im mittleren Ruhrgebiet zu Bochum mit Schreiben vom 28.02.07 u.a. ausgeführt:

    „Selbstverständlich unterfallen Gutachten dem Urheberrechts-
    schutz. Sie können deshalb nicht ohne weiteres von Dritten ins Internet gestellt eingestellt werden, egal zu welchem Zweck.“

    „Eine Plausibilitätsprüfung ist auch ohne Vorlage von Geboten aus Restwertbörsen möglich. Insbesondere auf Grund der Ihrem Gutachten beigefügten ausführlichen Erklärungen zur Ermittlung des Restwertes ist m.E. eine Nachvollziehbarkeit gegeben.“

    „Nicht richtig ist allerdings aus unserer Sicht der Schluss, dass ohne eine Restwertbörseneinschaltung prinzipiell keine korrekte und plausible Restwertermittlung möglich wäre.“

    „Ein sehr befremdliches Gebahren zeigt m.E. die HUK, wenn sie die Erstattung der Gutachterkosten von Ihrer Zustimmung zur Einstellung in die Restwertbörse abhängig machen will.“
    Insofern ist den Ausführungen zum Restwert von „Peter Pan“, die Sie mir noch ergänzend zukommen ließen, nichts hinzuzufügen.“

    Fazit: Die Verpflichtung zur korrekten und vollständigen Regulierung der Gutachterkosten ist nicht von den Erwägungen abhängig zu machen, die seitens der HUK-Coburg hier im beurteilungsrelevanten Zusammenhang angesprochen werden.
    -.-.-.-.-.-

    Für weitere Informationen in diesem Zusammenhang kontaktieren Sie mich bitte unter der Telefax-Nr. 0234-470309.

  42. Angelus sagt:

    „Der X-fgescheiterte Versuch der Privatfirma HUK-Coburg, an vielen unabhängigen und qualifizierten Sachverständigen das berechtigte Honorar gewaltsam zu kürzen, geht in die nächste Rundeach “

    Möchte nur mal so nebenbei anmerken das die HUK-Coburg keine „Privatfirma“ ist sondern eine VVaG. Wer nicht weiß was das ist sollte dies mal gründlich recherchieren aber keine falschen Behauptungen aufstellen.

    Viele Grüße

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