Justizministerin will Beschwerden von Versicherten über verzögerte Regulierungen nachgehen

Quelle: beck-aktuell vom 05.04.2013

Bundesjustizministerin Sabine Leutheusser-Schnarrenberger (FDP) sieht Handlungsbedarf, um die Position von Versicherungsnehmern gegenüber Versicherungen in Bezug auf zügige Regulierungen zu verbessern. «Wir haben eine Vielzahl von Eingaben im Bundesministerium der Justiz. Das ist für mich Indiz und Anhaltspunkt, dass es hier vielleicht doch Recht zur Klage geben könnte», sagt Leutheusser-Schnarrenberger im NDR-Politikmagazin Panorama am 04.04.2013.

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Siehe auch:

Sueddeutsche.de vom 21.03.2013

Captain HUK vom 22.03.2013

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4 Antworten zu Justizministerin will Beschwerden von Versicherten über verzögerte Regulierungen nachgehen

  1. Dr. D. Stengritz sagt:

    Diese vom GDV eingeleitete Zusammenstellung von Zahlen und Fakten bei den Mitgliedsunternehmen muss bei der Allianz-Versicherung aber mit Sicherheit schlecht ausfallen. Beweis dafür waren wieder die Feststellungen von Herrn Lütgert u.a. in der Panorama-Sendung.

    Wie hatte der Sprecher der Allianz in der vorletzten Sendung Herrn Lütgert gegenüber versichert, dass jetzt alles besser würde und der gesendete Fall lediglich ein bedauerlicher Einzelfall gewesen sei. Leider musste Panorama berichten, dass sich bei der Allianz nichts geändert hat. Welch Heuchelei des Sprechers der Allianz?

    Dass es bei anderen Versicherern nicht besser aussieht, kann unterstellt werden.

    Es ist daher nur folgerichtig, wenn das Ministerium für Justiz nunmehr einschreitet.

  2. RA Uterwedde, Leipzig sagt:

    Dies ist mal ein Punkt, in dem man der HUK keinen Vorwurf machen kann. Schnell sind sie in aller Regel … Die Allianz oder vor allem der VVD (als Allianz-„Ableger“) ist hier DAS! Negativ-Beispiel. Aber nachdem die Oberlandesgerichte unisono dem Versicherer die Kosten auferlegen, wenn der Geschädigte ihn nach sechs (teilweise sogar 4-5) Wochen verklagt und nach Zustellung gezahlt wird, hat es der Geschädigte hier eigentlich selbst in der Hand. Problem natürlich oft: Kein Rechtsschutz, keine Kohle, keine Klage …

  3. Harry sagt:

    @ Dr. D. Stengritz

    „Es ist daher nur folgerichtig, wenn das Ministerium für Justiz nunmehr einschreitet.“

    Folgerichtig ist nur, dass wir uns im Wahljahr befinden. Das Justizministerium wird auf alle Fälle nicht konsequent einschreiten, wetten dass? Das Ganze ist doch nur ein Wahlkampf-Manöver der FDP. Wenn nicht, dann haben alle FDPler kein Internet, keine Fernseher, lesen keine Zeitung und haben selbst oder im Verwandtschaftsbereich noch nie Erfahrung mit Versicherungen gesammelt. Die trommeln vor der Wahl wie üblich ein wenig herum, um das dumme Volk mit Nebelkerzen einzudampfen und nach der Wahl war der GDV ja so was von transparent und es sind nur ein paar bedauerliche Einzelfälle => Akte geschlossen beim Ministerium der Justiz bis zur nächsten Wahl! Aus welchem Ministerium kam denn das Milliardengeschenk an die Versicherer durch die Änderung des § 249 BGB, wodurch die Versicherer seit 2002 die Mehrwertsteuer auf alle Zukunft „einsparen“?
    Den Milliardenbetrug der Versicherer bei der Schadensregulierung pfeiffen die Spatzen doch nun schon seit bestimmt 20 Jahren von allen Dächern, Frau Leutheusser-Schnarrenberger? Klingelingeling!!!

    Siehe z.B. auch TV-Presse bei Captain HUK.

    Wieviel Recherche braucht es da denn noch, Frau Bundesjustizministerin?
    Die Antwort lautet: Genau so viel, bis die Wahl vorbei ist!

    Apropos Ministerien und GDV. Hier noch ein Link, der zeigt, in welchem Lager z.B. unser Bundesfinanzminister steht.

    http://www.gdv.de/2013/03/ausgangslage-der-deutschen-versicherer-ist-robust/

    Der Bundesminister Schäuble hatte mit aller (nicht unerheblichen) Macht versucht, die Bewertungsreserven der Versicherten in Milliardenhöhe den Versicherern zuzuschustern. Dies selbst gegen einen Parteibeschluss seiner eigenen Partei, der CDU. Der Bundesrat hat die Schweinerei dann kurz vor knapp gekippt. Und was macht unser Bundesfinanzminister? Er präsentiert sich nach der Schlappe im Bundesrat beim GDV mit der (antidemokratischen)
    Aussage:

    – Das Thema Bewertungsreserven sei noch „nicht vom Tisch“ –

    Der ist also nicht nur ein kompromissloser Bankenretter?

    Bei so viel „Einfluss“ der Versicherer beim Bundesfinanzminister ist es wohl schwerlich vorstellbar, dass das Bundesjustizministerium mit dem Bundesfinanzministerium einen Streit vom Zaun brechen will? Schon gar nicht, wenn man vor hat, gemeinsam weiter zu „regieren“?

  4. Jens M. sagt:

    Hallo, Hans Dampf,
    eine solche Maßnahme ist sicher schon längst überfällig, wenn ich mir allein nur die Vorgehensweise der HUK-COBURG bei der Kürzung von Schadenersatzansprüchen anschaue, wie beispielsweise

    „Nicht erforderliche Gutachtenkosten ?“

    Ohne jedwede Erklärung werden die Kfz.-Sachverständigen mit der pauschalen Behauptung konfrontiert, ein Betrag x sei nach § 249 BGB nicht erforderlich gewesen unter Verweis auf das versicherungsseitig kreierte Honorartableau 2012-HUK-Coburg.
    Der behaupteten Nichterforderlichkeit wird jedoch der Boden für eine Überprüfung entzogen, da die Huk-Coburg sich beharrlich darüber ausschweigt, was an den einzelnen Kostenpositionen einer Rechnung nicht erforderlich gewesen sein soll. Pauschal wird die durch das Verhalten der HUK-Coburg veranlasste Frage mit der nicht zutreffenden Erklärung abgeblockt, man habe den eigenen Rechtsstandpunkt ausreichend dargelegt und weitere Erklärungen seien deshalb nicht veranlaßt.
    Fakt ist, dass die HUK-Coburg offenbar noch nicht einmal ansatzweise eine Erklärung findet für die mehr oder weniger willkürlichen Kürzungen und somit auch keine rechtlich einleuchtende Erklärung findet für diese Vorgehensweise.
    Insoweit ist beispielgebend ein Vorgang bezeichnend, bei dem aus der Rechnung des Sachverständigen 0,79 % (!) der Rechnungsendbetrages unkommentiert gekürzt wurde.
    Wie im beurteilungsrelevanten Zusammenhang schon vielfach vermutet, geht es der HUK-Coburg überhaupt nicht um die Höhe der Sachverständigenkosten, sondern schlicht um einfach um einen Boykott mit ganz anderen Zielsetzungen, wie z.B. das Instrumentarium für die erfolgreiche Durchsetzung der Zubilligung von Schadenersatz zu erproben, mit Hilfe geeigneter Gerichtsurteile und in Abstützung darauf eine Quasigebührenordnung zu etablieren und sich der unbequemen, noch unabhängigen Sachverständigen über kurz oder lang zu entledigen.

    Mit sonntäglichen Grüßen
    ins Land

    Jens M.

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