Kundengeld in Versichererhand regiert die Welt

… jedenfalls dann, wenn über Jahre die Gier den Unternehmerverstand vernebelt. Nach dem Tritt in den Hintern des unabhängigen Sachverstandes fahren Kfz-Werkstätten und Anbieter von Kalkulationsprogrammen die verdorrte Ernte ein.

Vollautomatisierte und digitale Schadenmanagement-Prozesse ermöglichen es den Versicherern zukünftig den Markt um die Schadenregulierung bzw. -beseitigung zu dominieren.

Es war nur eine Frage der Zeit:  Versicherer bezeichnen Kalkulationssysteme als unzulässig

 

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7 Antworten zu Kundengeld in Versichererhand regiert die Welt

  1. Kai-Uwe sagt:

    War es denn anders zu erwarten? Es kann kein Werkstattbesitzer oder Kalkulationssystemanbieter ernsthaft überrascht sein. Wann kommen die Ärzte dran, die dann plötzlich keine Ahnung vom HWS haben?

    Wann geht der Generalangriff auf die Anwälte los? Ach ja, das dauert noch, weil es zuviele gibt, die den Versicherern Geld sparen…

    Aus Versicherungssicht müssen alle weg, die für den vollständigen Schadenausgleich sorgen.

    Grüße aus NRW

    Kai-Uwe

  2. SV-Wehpke sagt:

    Zitat aus F+K … „In allen anderen Fällen obliegt die Wahl von Kalkulationssystem und Lackberechnungsmethode dem Fachbetrieb.“
    ——————-
    Es ist das orignäre Recht eines jeden Unternhmers seine Preise selbst festzulegen. Niemand kann dazu gezwungen werden diese sogenannten Kalkulationssysteme anzuwenden. Alle Kalkulationssysteme sind einfach nur Hilfskrücken, die man beutzen kann oder eben auch nicht. Und wie oft in diese Kalkulationssysteme ganz andere Überlegungen (Typklassifizierungen o. ä.) einfliessen, ist allgemeiner Mißbrauch und auch allgemein bekannt.

    Wenn ein Reparateur vertragliche Bindung mit einem Hersteller eingeht, so hat darn der Versicherer zunächst keinen Anteil. Kein Reparaturbetrieb ist an Vorstellungen der Versicherer gebunden, es sei denn er läßt sich freiwillig darauf ein.
    Als damaliger Verantwortlicher eines großen Vetragshändlers, habe ich mehrfach Reparaturen nach „Versicherungsvorgaben“ einfach abgelehnt und empfohlen sie mögen sich jemand anderen suchen. Niemand kann gezwungen werden den Versicherern nicht nur das Problem zu lösen, sondern obendrein auch noch Geld drauf zu legen.
    Vielleicht sollten ZKF und Innungen sich einmal fragen wessen Interessen sie denn eigenlich vertreten und ihre Schäfchen besser aufklären. Wer sind denn die tatsächlichen Nutznießer und Entscheider bei den „Kalkulationssystemanbietern“? Wer steckt hinter Solera + Co? Ich denke da ist noch jeden Menge Info erforderlich.

    Wehpke Berlin

  3. Glöckchen sagt:

    Hi
    das sind doch alles Peanuts.
    Am Tode des lieben Bank-und Versicherungs- „Kunden“ wird wohl eher das große Geld „verdient“.
    Festgeldkonten,Depots,Sparbücher die von Erben Im Nachlass nicht aufgefunden werden und somit dauerhaft unentdeckt bleiben.
    Ansprüche aus Lebensversicherungen,Sterbegeldversicherungen,Ansprüche auf Rückforderung im Voraus bezahlter und-nach dem Ableben- überzahlter Versicherungsprämien werden von den Erben nicht erkannt und folglich niemals geltend gemacht.
    Was passiert mit diesen Geldern?
    Dreimal dürft ihr raten!
    Klingelingelingelts?

  4. SV Wehpke sagt:

    @Glöckchen. Dank für’s Thematisieren. An solche Machenschaften habe ich noch nie gedacht. Ich denke auch dass da Unsummen verschwinden. Zu einer anderen Gelegenheit sagte mir mal ein Schadenchef einer großen Versicherung wörtlich:“Wenn einer was von uns will muss er sich schon melden. Wir unternehmen da nichts“.

    Der eigentliche Skandal liegt darin, dass in der Politik der Sachverhalt sehr wohl bekannt sein dürfte, dieser aber wissentlich totgeschwiegen wird. Niemand unternimmt was dagegen. Es wäre ja durchaus möglich Änderungen vorzunehmen, wenn solches „Vergessen“ als Unterschlagung mit drastischen Strafen geahndet würde.
    Wehpke Berlin

  5. Jörg Latz sagt:

    Hallo,
    ich befinde mich aktuell auch in einem Streit mit der HUK. 2 Monate nach dem Unfall hat sich noch nichts getan. Es handelt sich um einen unverschuldeten Zusammenstoß Fahrrad gegen PKW. Das Fahrrad wird bisher nicht ersetzt. Zunächst forderte die HUK einen Kostenvoranschlag. Jetzt will sie einen eigenen Gutachter schicken.
    Seit 2 Wochen tut sich wieder nichts. Einen Nutzungsausfall gibt es auch nicht: Privatvergnügen.
    Und immer wieder der Hinweis auf die Schadensminderungspflicht: Der Geschädigte müsse sich von seinem Geld zunächst ein neues Fahhrad kaufen.
    Gruß

  6. virus sagt:

    …. so, so die HUK will einen Gutachter schicken.

    Wenn die HUK ein Gutachten für erforderlich hält, dann suchen Sie sich jetzt endlich ihren Sachverständigen des Vertrauens, dessen Rechnung der Schädiger zu erstatten hat.
    Der Schädiger hat nicht mal das Recht der Nachbesichtigung, ergo erst recht nicht das Recht der Besichtigung (zur Schadenhöhenmanipulation).

  7. Jörg Steinmetz sagt:

    Ergo
    Auf den Punkt gebracht
    Warum die HUK-Coburg und andere Versicherer so günstig sind, das sogar noch ein Kaffee drin ist
    Die wahren Hintergründe der Verzögerungstaktik

    Als selbstständiger Handwerksmeister hatte ich mir eine gutgehende Existenz mit sehr guten Perspektiven aufgebaut und wurde durch einen unverschuldeten Verkehrsunfall Berufsunfähig.
    Seit mittlerweile fast 23 Jahren warte ich auf die Regulierung durch die HUK – Coburg
    Anfangs erstatteten Sie noch Abschlagszahlungen, bis durch ein Gutachten meine Berufsunfähigkeit festgestellt wurde.
    Daraufhin beurteilte die HUK-Coburg die Angelegenheit als Großschaden, stellte die Zahlungen ein und wollte die weitere Entwicklung abwarten.
    Für mich bedeute dies die Privatinsolvenz mit dem Verlust von allem – Firma – Beziehung – Immobilien usw. und dem sozialen Abstieg.
    Seitdem lebe ich überwiegend von Sozialleistungen, welche natürlich zurückgezahlt werden müssen.
    Da ich mit diesen Problemen nicht alleine bin, habe ich mich um die Hintergründe der Verzögerungstaktigen der Versicherungen informiert und konnte feststellen das es sich hier um enorme Beträge handelt, welche die Versicherungen als steuerfreie Rückstellungen bilden, indem Sie den entstandenen Schaden schätzen und damit Steuerfreies Kapital bilden – Kapital welches eigentlich von den Unfallopfern dringend benötigt wird.
    Ganz davon abgesehen, dass die Kapitalertragsgesellschaften nur 15 % Körperschaftssteuer zahlen (zzgl. Gewerbesteuer und Soli).
    Um wie viele Geschädigte es sich handelt und wie viele von staatlicher Hilfe leben müssen wird in keiner Statistik aufgeführt und auch in den Medien ist dieses existenzielle Problem nur sporadisch ein Thema.
    Die Dimensionen kann man sich am ehesten vorstellen wenn man weiß, dass alleine die HUK – Coburg Versicherungstechnische Rückstellungen für noch nicht abgewickelte Schäden in Höhe von
    6.473.439.316,32 Euro hat.
    Aus dem aktuellen Geschäftsbericht der HUK-Coburg 2017
    Zur Erklärung:
    Versicherungstechnische Rückstellungen oder Verlustvorträge sind Rückstellungen für noch nicht abgewickelte Schadenfälle, welche steuerlich so behandelt werden als wären die Beträge schon geflossen – ergo, legales unversteuertes Kapital.
    Kein Wunder also dass die Versicherungen die Schadensregulierungen mit allen Mitteln so lange wie möglich rigoros hinauszögern – wo hat man sonst die Möglichkeit mit steuerfreiem Geld in diesen Ausmaßen zu jonglieren.
    Und bei der HUK – Coburg handelt es sich nur um eine von 534 Versicherungen in Deutschland.
    Noch nicht mal dem statistischen Bundesamt sind die Höhe der Versicherungstechnischen Rückstellungen bekannt.
    Umso diffamierender ist die Tatsache, dass die Versicherungen eigentlich verpflichtet sind Abschlagszahlungen zu leisten, aber trotz eindeutiger Gutachten die Zahlungen verweigern und die Geschädigten zwingen zu klagen – der Rechtsweg kann Jahrzehnte dauern.
    Wegen eines laufenden Verfahrens werden dann nicht nur die Abschlagszahlungen verweigert, sondern auch jegliche durch den Unfall bedingte Gesundheitskosten.
    Auch ein Beschluss des OLG ändert nichts an diesen Fakten.
    Zum Vergleich:
    Jeder Gewerbetreibende welcher bilanziert muss bei Rechnungsstellung Umsatzsteuer, Soli und Einkommenssteuer abführen, ob er das Geld nun erhalten hat oder nicht.
    Wo leben wir eigentlich, doch nicht in einem Rechtsstaat sondern in einem Staat wo die Lobbyisten die Vorgaben für die Politiker machen.
    Und wenn es dann doch zu einem Urteil kommt, werden von den Versicherungen sämtliche mögliche Rechtsmittel eingelegt um nicht zahlen zu müssen, durch die Zermürbungstaktik wird dann der Geschädigte gezwungen einen für Ihn nachteiligen Vergleich zuzustimmen.
    Dies ist die Realität in dem ach so sozialen und gutgestellten Deutschland.
    Die Versicherer können sich auf eine mafiöse Struktur verlassen:
    so auf Sachverständige, die zweifelhafte Gutachten liefern, weil Sie ja von den Versicherungen bezahlt und wieder beauftragt werden wollen.
    Noch skandalöser sind indessen Richter, die gegen Bezahlung vor Versicherern Vorträge halten oder Politiker, die nach ihrer Karriere in die Vorstandsetagen großer Versicherungskonzerne wechseln.
    Ergo, Ihr arbeitet und Sie tuen nichts; ergo, Ihr habt´s erworben und Sie haben´s gestohlen; ergo, wenn Ihr von eurem gestohlenen Eigentum ein paar Cent zurückhaben wollt müsst Ihr huren und betteln und klagen; ergo, Sie sind gierige, arrogante, arglistige, menschenverachtende ……………., die den Hals nicht voll bekommen können und man sollte Sie…………………………………………………………………………………………………………………………….!
    Ergo – da war doch was!
    Das „Handelsblatt“ enthüllte das wilde Treiben der Versicherungsvertreter während einer zweitägigen Incentive-Reise (einem Freizeit-Trip von Geschäftspartnern) nach Budapest. Dort hatte die Hamburg-Mannheimer Versicherung, bekannt durch die legendäre Werbefigur „Herr Kaiser“, ihren erfolgreichsten Vertretern eine Sexparty spendiert.
    Die Ergo-Versicherungsgruppe, zu der HMI gehört, bestätigte, dass auf der Feier der Kaiser-Truppe in Budapest 20 Prostituierte anwesend waren. Teilnehmer des Trips berichten gegenüber BILD am SONNTAG jedoch von mindestens 60 bis 70 Prostituierten für rund 150 HMI-Mitarbeiter.

    Umfrage: Versicherungen verschleppen Schadensregulierung
    von Christian Deker
    Knapp 85 Prozent der Rechtsanwälte sind der Meinung, dass Versicherungen die Schadensregulierung oftmals lange verzögern oder sogar vereiteln. Das ist das Ergebnis einer Umfrage des Deutschen Anwaltsvereins unter 1.889 Anwälten aus den Bereichen Versicherungs- und Verkehrsrecht.
    Hatte um Stellungnahmen gebeten: Bundesjustizministerin Leutheusser-Schnarrenberger.
    Das Bundesjustizministerium untersucht derzeit, ob und in welchem Umfang Versicherungen die Regulierung von Schäden verzögern und ob Gesetzesänderungen notwendig sind. Im Bundesjustizministerium waren so viele Beschwerden von Versicherten eingegangen, dass das Ministerium den Fragen nachgehen wollte. Im Februar hatte das Ministerium – als Reaktion auch auf eine entsprechende Panorama-Berichterstattung – die Landesjustizverwaltungen und eine Reihe von Verbänden um Stellungnahme gebeten. Das Ministerium prüft diese Stellungnahmen zurzeit und will nach einer umfassenden Auswertung gegebenenfalls Gesetzesänderungen empfehlen.
    Anwälte bemängeln zögerliche Regulierung
    In der Stellungnahme des Anwaltsvereins wird nun angeführt, dass insgesamt knapp 85 Prozent der Anwälte der Aussage zustimmten, dass die Schadensregulierung von Versicherern oftmals lange verzögert oder sogar vereitelt wurden. Auf die Frage, ob Versicherer ihre Position mit dem Ziel ausnutzen, Anspruchsteller in zermürbenden Rechtsstreitigkeiten zur Aufgabe des Anspruchs oder einen für den Anspruchsteller ungünstigen Vergleich zu bewegen, antworteten insgesamt knapp 82 Prozent mit „stimmt“.
    Der Anwaltsverein wollte außerdem von seinen Mitgliedern wissen, ob das kritisierte Versicherungsverhalten der Versicherer in der letzten Zeit zugenommen habe. Der überwiegende Teil, nämlich knapp 80 Prozent, gab an, dass ein zögerliches Regulierungsverhalten in den letzten Jahren schlimmer geworden sei. Knapp neun Prozent sagten, das sei schon immer so. Lediglich knapp sechs Prozent bestritten ein verzögertes Regulierungsverhalten.
    Das Bundesjustizministerium hatte am 3. September alle Beteiligten zu einer mündlichen Anhörung nach Berlin eingeladen.
    Dies war 2013 – und was ist passiert – nichts.

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