„LEX- ASSEKURANZA“ Zum Regulierungsgebaren verschiedener Versicherungen

Aus Gründen der Fairness soll hier auch mal Erfreuliches für die HUK veröffentlicht werden, nämlich: Das Schwarze „HUK- Schäflein“ hat jetzt schwarze Spielkameraden und ist nicht mehr so alleine in der weißen Herde.

HuK-Schaf

Hier gefunden.

Bitte selbst ausmalen!

  1. HUK- Coburg Die HUK veranlasst häufig Nachbesichtigungen von verunfallten Fahrzeugen, obwohl bereits ein Gutachten eines unabhängigen, qualifizierten KFZ- Sachverständigen vorliegt. In der Regel wird damit der DEKRA beauftragt, eine der HUK-Coburg sehr nahe stehende Sachverständigenorganisation. Diese „Nachbesichtigungen“ sollen dazu führen, den Schadenersatz nach unten zu drücken um nach meiner Meinung vor allem das Vertrauensverhältnis zwischen dem ursprünglich beauftragten unabhängigen KFZ- Sachverständigen und dem Kunden soweit zu untergraben, dass er zukünftig auf die Inanspruchnahme dieses unabhängigen KFZ- Sachverständigen verzichtet. Das einfachste Mittel, um den Schadenersatz zu minimieren ist, die Stundenverrechnungssätze drastisch abzusenken. Dies wird auch regelmäßig getan, obwohl die von dieser Versicherung beauftragten Sachverständigen genau wissen, dass sie ebenso rechtswidrig handeln, wie die Versicherung selbst. Weiter werden regelmäßig Instandsetzungszeiten nach unten „korrigiert“, sowie schadenbedingte Nebenkosten gänzlich vernachlässigt.Zudem verweigert die HUK regelmäßig die Bezahlung der Sachverständigenhonorare der Sachverständigen, die nicht nach deren Pfeife tanzen und zwar jeweils mit der Begründung, dass die Rechnung des Sachverständigen „pauschale Positionen“ aufweise, trotz tausendfacher Gerichtsniederlagen und dem Wissen, dass nahezu 100% der unabhängigen KFZ- Sachverständigen ihr Honorar nach Schadenhöhe/ Gegenstandswert, also ebenfalls pauschaliert, angeben.Im Übrigen stellt der DEKRA seine Honorare noch wesentlich pauschalierter in Rechnung, als dies die meisten unabhängigen KFZ- Sachverständigen tun. Diese Rechnungen werden jedoch meines Wissens unbeanstandet von der HUK bezahlt. Slogan: „HUK-Coburg – da bin ich mir sicher“ (dass ich um vollständigen Schadenersatz kämpfen muß)
  2. ALLIANZ Die Allianz- Versicherung versucht häufig, Fahrzeuge von Geschädigten nochmals zu besichtigen, auch wenn bereits ein Gutachten durch einen u n a b h ä n g i g e n KFZ- Sachverständigen erstellt ist. In der Regel dient diese „Nachbesichtigung“ nur einem Zweck, nämlich den Schadenersatz nach unten zu drücken, Streichungen und Kürzungen vorzunehmen, jedoch vor allen Dingen . den Kunden dahingehend zu „disziplinierenÁ“, dass er zukünftig auf die Inanspruchnahme eines unabhängigen KFZ- Sachverständigen verzichtet.­ (Eine dementsprechende Arbeitsanweisung an die Mitarbeiter der ALLIANZ liegt uns vor.) Die ALLIANZ kürzt häufig,die vom unabhängigen SV angesetzten Stundenlöhne auf niedrigstes Niveau und benennt auch gleich eine Werkstatt, welche die Reparatur ausführen soll/kann. Die ALLIANZ verweigert häufig die Bezahlung eines zweiten Fotosatzes im Gutachten für den Geschädigten, obwohl zahlreiche Gerichte entschieden haben, dass auch dem Geschädigten aus Gründen der „Waffengleichheit“ ein Fotosatz zusteht. Slogan: „Hoffentlich (nicht) ALLIANZ versichert.
  3. AXA AXA-Versicherung, Gerling- Versicherung und mehrere andere Versicherungen kürzen häufig die Stundensätze auf niedrigstes Niveau, wie unter ( I.+II) oben beschrieben. Pikant ist hier, dass sich die Gerling- Versicherung hierzu einer Firma „Control-Expert“ bedient, welche ein sog. „Prüfgutachten“ erstellt, ohne das Fahrzeug je gesehen zu haben. Hier werden die Werkstatt-Stundensätze auf ein Niveau herabgesetzt, welches noch weit unter den, vom DEKRA angegebenen, „mittleren Stundensätzen“ liegt. Auch von dieser Firma Control-Expert wird gleich eine Werkstatt benannt, die angeblich für die angegebenen Stundenlöhne repariert. Mir liegt jedoch ein Fall vor, bei dem mir nach Rückfrage bei der Werkstatt wesentlich höhere Stundenlöhne benannt wurden. Pikant deshalb, weil die vom DEKRA angegebenen Stundensätze von der Internet-Seite dieser Firma „Control-Expert in`s Netz gestellt werden (jedenfalls bis zum 30.09.2005). Ein Schelm, wer dabei Böses denkt Einige der geschilderten Vorgehensweisen würden meiner Meinung nach einem engagierten „Strafrechtler“ ein breites Betätigungsfeld eröffnen. Während mir bekannt ist, dass die HUK-Coburg bundesweit so vorgeht, wie oben beschrieben, kann ich die Vorgehensweise der anderen genannten Versicherer nur für den Großraum Bayern bestätigen, also beileibe keine Einzelfälle. In wie weit von diesen Versicherern auch bundesweit so verfahren wird, bitte ich mir ebenso mitzuteilen, wie ähnliche Erfahrungen mit weiteren Versicherungen.

Deshalb mein Rat an alle Unfallopfer, die an eine dieser Versicherungen geraten: Sofort einen versierten Verkehrs- Rechtsanwalt einschalten! Falls Sie einen Versicherungswechsel beabsichtigen, denken Sie daran: Es gibt auch Versicherungen, welche Schäden problemlos und rechtskonform regulieren und zudem teilweise preiswertere Prämien anbieten, als die oben Genannten. Sprichwort:

Drum prüfe wer sich ewig bindet, ob sich nicht was besseres findet

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35 Antworten zu „LEX- ASSEKURANZA“ Zum Regulierungsgebaren verschiedener Versicherungen

  1. Pikantus sagt:

    Das ist meiner meinung nach ein gefundenes fressen für einen ra/in wenn entgegen der bgh rechtsprechung beharrlich falsche verrechnungssätze siehe huk,allianz und andere verwendet werden.Hier müssen sich die rae schon fragen lassen warum sie hier tatenlos zuschauen.

  2. sv sagt:

    hallo,
    Pikantus keine Sorge,je länger ein falscher Weg gegangen wird,
    desto beschwerlicher wird er zurück.
    Mir tun bloß der RA der Versicherungen leid,weil diese meiner Meinung nach von den Richtern nicht mehr ganz ernst genommen werden.
    Versuchen Sie doch mal jemanden einzureden und auch das durchzusetzen,dass Räder quadratisch sind bzw. sein müssen.

  3. Xavante sagt:

    Insider vermuten, dass Honorarvereinbarungen zwischen
    Versicherern und Rechtanwälten die Tatkraft der letzteren
    vielfach erlahmen lassen, wenn durch Wohlverhalten gegenüber der Versicherung nach abgestimmten Vorgehensweisen ein deutlich höheres Honorar vereinnahmt werden kann. Wäre das Mandantenverrat ?

  4. Sachverständiger sagt:

    Kürzungsorgie bei abhängigen „Prüfungsbüros“

    hallo herr planer,

    bei controll expert, ssh oder wie man sich auch bezeichnen mag, ist nur schlecht, dass sich nun offiziell herausgestellt hat, dass diese leute auf anweisung der versicherungsauftraggeber mit klaren anweisungen kürzen MÜSSEN! auch was gekürzt werden muss wird vorgegeben.

    dies hat mit einer gutachten – bzw. rechnungsprüfung nichts zu tun.

    ob dies lange gut geht?

  5. f.hiltscher sagt:

    Jawohl Herr Kollege,
    damit haben Sie den Nagel auf den Kopf gtroffen.Genau das ist zu beobachten.
    Insbesondere weisungsgebundene Mitarbeiter der „unabhängigen“ DEKRA scheuen sich auch im Haftpflichtfall nicht, auf Anweis-ung des Auftraggebers z. Bsp.Huk-Coburg(Beweis vorhanden) u. a. Werkstatt-Stundensätze entgegen einer klaren BGH-Rechtsprechung zu kürzen um damit das Gutachten zu reduzieren.
    Als gewollten Nebeneffekt suggeriert man unbeteiligten Laien auch damit ein,dass das GA des freien SV überhöht ist.
    Wir werden prüfen lassen ob sich diese Wettbewerber der DEKRA durch praktizierendes Unrecht am Markt Vorteile verschaffen dürfen.
    Wettbewerbs-u. Strafrechtler werden das klären.

  6. du sagt:

    hr hielscher,
    ich würde an Ihrer Stelle nicht den Mund so voll nehmen

  7. fischer sagt:

    Herr Hiltscher,
    ich kann nur zustimmen.
    Vorallem die Dekra kennt doch die Stundenverrechnungssätze auf dem Markt.
    Die Dekra hat doch selber eine Marktstudie über mittlere Stundenverrechnungssätze für jede Region ermittelt.
    Wie kann Sie dann teilweise noch abweichende mittlere Stundenverrechnungssätze ansetzen, gemäß der Anweisung der jeweiligen Versicherung.
    Dies ist meines Erachtens ein rechtliches Problem.

    Die Rechtsprechung des BGH, LG Bochum, LG München wird wie immer als nicht vorhanden behandelt.

    Das war so und wird auch weiter so sein.

    Hier sind die freien Sachverständigen und die Rechtsanwälte weiter gefragt dem Verbraucher zu seinem Recht zu verhelfen.
    Man kann nur hoffen, daß die Verbraucher wachgerüttelt werden mit der captain-huk-seite und den angeboteten Verbraucherschutz annehmen.
    Grundsatz ist dabei: „Als ersten Schritt einen Beistand von einem freien Sachverständigen und/oder Rechtsanwalt holen, bevor sich der Verbraucher überhaupt mit der Versicherung auseinandersetzt.

  8. insider sagt:

    Sie sprechen mir aus der Seele,
    das ganze Schadenmanagment der Versicherer würde wie ein Kartenhaus einstürzen, wenn der Geschädigte sich als erstes,also zwingend vorher, bei neutraler Stelle Sachverständiger/Rechtsanwalt informieren würde.Kein noch so geschulter Sachbearbeiter hätte dann noch eine Möglichkeit dem Geschädigten falsche Angaben und Halbwahrheiten am Telephon zu erzählen.
    Die Überzeugungsarbeit zu leisten wird nicht einfach,aber wir arbeiten daran.

  9. Helmut Unfug sagt:

    Hallo du,
    wenn schon eine Metapher, dann bitte eine sachlich angebrachte. Tatsache ist doch, dass sich die DEKRA durch ihre vertraglichen Vereinbarungen mit den Versicherungen bewusst in ein Abhängigkeitsverhältnis begibt (zumindest nimmt sie es in Kauf)um daraus einen Wettbewertbsvorteil zu schaffen, der enorm ist.
    Was hat es bitte mit einer unabhängigen Organisation zu tun, wenn sich jeder einzelne Mitarbeiter der DEKRA an die Vorgaben seines Auftaggebers (Versicherung) zu halten hat. Ob das das reduzieren der Stundenverrechnungssätze ist, das nicht genehmigte Einholen von Restwertangeboten über die Restwertbörse, der oftmals herbeigrechnete wirtschaftliche Totalschaden um die Höhe der Schadensersatzleistung zu minimieren bis zum Vermitteln von Fahrzeugankäufen. Darüber hinaus werden regelmäßig die Unfallgutachen der unabhänigen und neutralen Kfz-Sachverständigen im Auftrag der Versicheurung von der DEKRA überprüft und teilweise, meiner Meinung nach, unverantwortlich gekürzt, ohne auch nur einmal das Fahrzeug gesehen zu haben. Es ist absolut unvorstellbar, dass ein unabhäniger SV ein Gutachten über einen Unfallschaden erstellt, ohne das Fahrzeug höchstpersönlich in Augenschein genommen zu haben. Im Gegenteil, es ist aus strafrechtlicher Sicht sogar äusserst problematisch. Gar nicht davon zu reden, dass es nahezu unmöglich ist, ein technisch nachvollziehbares „Gegengutachten“ lediglich anhand von Fotos zu erstellen.
    Wieso ist die DEKRA eigentlich in all den Fällen „großzügig“, wenn es um eine Werkstatt geht, in denen sie neben den Unfallgutachten auch noch den „TÜV“ macht?
    Nichts gegen wirtschaftliches Denken und Handeln, aber nicht auf Kosten des Geschädigten und letztendlich auch auf Kosten all derer SV, die sich an die Vorgabe -unabhängig und neutral-, und damit frei jeder Befangenheit, halten.

    Unfug
    ö.b.u.v. SV

  10. PeterPan sagt:

    hallo herr unfug
    die situation für den geschädigten ist äusserst beklagenswert;
    er wird zum spielball wirtschaftlicher interessen.
    eine lobby,die seine interessen schützt,hat er nur in den vom gesetz zugelassenen unfallhelfern,dem anwalt auf rechtlichem-
    und dem sachverständigen auf sachlichem gebiet.
    urteile der zivilgerichte wirken grundsätzlich gem.§325 I,1 zpo nur zwischen den parteien des jeweiligen rechtsstreits.
    niemand ausser den parteien ist deshalb an das urteil gebunden.
    nur die höchstrichterlichen urteile müssen beachtet werden,
    da baut so mancher versicherer dann halt auf die rechtsunkenntnis des unfallopfers.

  11. sv kessel - wuppertal sagt:

    Liebe Kollegen,
    bitte mit Stil und Klasse, denn wir sollten der HUK unendlich dankbar sein, denn diese Versicherung hat es in kurzer Zeit geschafft, das nun endlich eine direkte Zugriffsquelle für den Sachverständigen ermöglicht wurde, so daß nicht nur die Sachverständigen, Rechtsanwälte und Richter an den Gerichten, sondern auch die Verbraucher sich wissend machen können.

    Es ist andeckbar die Fernsehsender
    – Plusminus, Wiso, etc.
    hierüber bzw. schnellstens zu informieren.

    Nochmals vielen Dank hierzu, was inhaltlich in den nächsten 25 Jahren sicherlich nicht geschehen wäre.

    Klaus Kessel

  12. Peter Pan sagt:

    hallo herr kessel
    ich freue mich,sie hier begrüssen zu dürfen.
    schildern sie uns bitte die häufigsten probleme bei der schadensabrechnung in ihrem gebiet.sie werden antworten erhalten.

  13. Huki sagt:

    Dabei meint es die HUK doch nur gut:

    Abmahnung gegen HUK-COBURG:
    Anwälte beklagen zu umfassende Aufklärung im Schadenfall
    Coburg, den 20. Februar 2003

    Erstmals musste sich jetzt die HUK-COBURG mit dem Vorwurf auseinandersetzen, Geschädigte nach einem Autounfall zu umfassend über ihre Ansprüche aufzuklären. Vom Augsburger Anwaltsverein erhielt die HUK-COBURG eine Abmahnung, in der kritisiert wird, die HUK-COBURG habe gegenüber einem Geschädigten beim Stichwort „Wertminderung“ erklärt: „Darüber hinaus möchten wir Sie noch über die Voraussetzungen der Erstattung weiterer Ansprüche informieren. Rufen Sie uns bitte an …“

    Der Augsburger Anwaltsverein sah darin eine unzulässige Beratung nach dem Rechtsberatungsgesetz und forderte die HUK-COBURG auf, eine Unterlassungserklärung abzugeben. In jedem Fall der Zuwiderhandlung solle die HUK-COBURG eine Vertragsstrafe in Höhe von 5.000 Euro schulden.

    In Ihrer Antwort an den Augsburger Anwaltsverein weigerte sich die HUK-COBURG, die geforderte Erklärung abzugeben. Sie verwies dabei auch darauf, dass Anwälte der Versicherungswirtschaft sonst eher vorwürfen, „dass wir berechtigte Ansprüche verschweigen. Sie werfen uns dagegen vor, dass wir über berechtigte Ansprüche informieren.“

    Das Vorgehen des Augsburger Anwaltsvereins ist kein Einzelfall. Auch eine Anwaltskanzlei aus dem Ruhrgebiet beklagte, dass die HUK-COBURG Anspruchsteller nach einem Schaden umfassend über ihre Rechte aufklärte. In ihrer Antwort erklärte die HUK-COBURG, sie könnte sich „natürlich stets abwartend und passiv verhalten.“ Die HUK-COBURG weiter:

    „Mit dem Anspruch eines fairen Versicherers, entstandene Schadenersatzansprüche auch dann auszugleichen, wenn sich der Geschädigte nicht rechtskundig beraten lässt und deshalb ihm zustehende Leistungen nicht fordert, ist dies aber nicht vereinbar. Wir wollen deshalb dem Geschädigten schnell, kompetent und unbürokratisch helfen.“

    Seit April 2002 bietet die HUK-COBURG bundesweit ihren sogenannten Schadenservice PLUS an. Schadenservice PLUS umfasst die Organisation der kompletten Schadenabwicklung, und zwar im Kasko-Schadenfall für HUK-COBURG-Kunden, aber auch für Haftpflichtgeschädigte, denen ein Versicherter der HUK-COBURG einen Schaden zugefügt hat. Die Annahme von Schadenservice PLUS ist für den Geschädigten freiwillig, das Angebot reicht vom Abschleppen über die Bereitstellung eines Ersatzfahrzeugs – auch im Kasko-Schadenfall – bis hin zum Bringservice des gereinigten Fahrzeugs nach Hause. Bis jetzt haben rund 50.000 Autofahrer diesen Service in Anspruch genommen, 98 Prozent von ihnen waren mit dem Service vollkommen oder sehr zufrieden. Warnungen kamen von Anwälten, aber auch von Kfz-Sachverständigen oder dem ADAC: Sie beschworen regelmäßig die Gefahr, dass unfallgeschädigten Autofahrern ihnen zustehende Leistungen vorenthalten würden. Dieser Vorwurf wurde jetzt von Anwälten selbst widerlegt.

    http://www.huk.de/presse/pressemitteilungen/presseinfos_2003/pi_2003_03.jsp

  14. Huki sagt:

    Und die Prämie wird nochmal 15% billger und der VN braucht sich um gar nichts mehr zu kümmern …

    http://www.huk.de/presse/pressemitteilungen/presseinfos_2006/artikel_01.jsp

  15. Beobachter sagt:

    Hallo Huki,
    selbstverständlich habe ich großen Respekt vor Leuten die jemanden etwas für Geld verkaufen können,was denjenigen sowieso gesetzlich zusteht,zumindest ein Großteil davon.
    Würden die ,wie Sie sagen zufriedenen HUK-Geschädigten aber ein Gutachten von einem tatsächlich freien Sachverständigen erhalten und dieses mit dener der DEKRA,SSH.CAREXPERT usw. vergleichen können ,wäre aus mit der Zufriedenheit.Wenn Ihnen dann noch eine völlig umfassende Rechtsaufklärung zuteil wird,gäbe es wahrscheinlich eine Revolte.
    Vergessen Sie bitte bei der nächsten „Zufriedenheits-befragung“,jene tausende von Geschädigten nicht,die u. a. das SV-Honorar einklagen mußten.(da ist die Erfolgsquote 100%)
    Vergleichsweise ist jemand der in seinen Leben nur Brotsuppe kennt, sicherlich damit zufrieden.

  16. Huki sagt:

    Hallo Beobachter,

    bitte lesen Sie meine vorstehenden Ausführungen (im Kontext zu dem Sinn dieser Webseite) nochmals und erkennen Sie die Ironie eines Leidensgenossen.

    😉

  17. ra be sagt:

    HUK-Coburg-Presse-Infos 2006
    Mitteilung vom 07. April 2006

    Erster HUK-COBURG-Partnerkongress:
    – HUK-COBURG will Zusammenarbeit mit Partnerbetrieben weiter verstärken!

  18. ra be sagt:

    Gab es am 07. April 2006 keine wichtigere Pressemitteilung, die etwas mit der HUK zu tun hat ??? Da war doch irgendwas mit dem BGH oder so !?

  19. beobachter2 sagt:

    hallo „ra be“, es gab d o c h am 07.04.2005 eine wichtige Pressemitteilung der HUK:
    „Die HUK- Coburg hat Ihrem, sie vertretenden Rechtsanwalt namens Winkel den Kampf angesagt.
    Die promovierten Betriebswirte im Vorstand der HUK haben nämlich nach über 10- jähriger Rechenarbeit erkannt,dass die Prozesskosten für verlorene Honorarprozesse ein vielfaches der eigentlichen Sachverständigen- Honorare betragen.

    Nach dem Motto „Geiz ist geil“ werden ab sofort alle Geschädigten (zumindest im Hinblick suf die Sachverständigen- honorare) vollumfänglich entschädigt.

    Vor lauter Freudentaumel über diese Pressemitteilung fiel der „Beobachter“ aus dem Bett.

    Doch nur ein schöner Traum.

  20. beobachter2 sagt:

    ich muß meinem vorherigen Kommentar noch ergänzend zufügen:
    Der genannte Rechtsanwalt Winkel ist weder verwandt noch verschwägert mit dem bekannten Herrn „Winkel- Advokat“

  21. beobachter2 sagt:

    ich muß meinem vorherigen Kommentar noch ergänzen:
    Der genannte Rechtsanwalt Winkel ist weder verwandt noch verschwägert mit dem allseits bekannten Herrn Winkel-Advokat.

  22. VW Fan sagt:

    Sehr geehrte Eperten,
    per Zufall bin ich auf diese Seite gekommen und hätte da ein paar Fragen.Für die Beantwortung bedanke ich mich herzlichst.

    Ich habe gesehen, dass die HUK-Coburg Versicherung mir 15% Rabatt bei der Vollkasko-Versicherung gewährt, wenn ich im Schadenfall mein Fahrzeug in deren Partnerwerkstatt reparieren lasse. Habe ich da Nachteile

    a) wegen der 12-jährigen Garantie von VW gegen Durchrostung (es werden nur von der Partnerwerkstatt 2 Jahre Garantie gegeben)

    b) und bekomme Probleme mit meiner Leasing-Bank, weil die vorschreiben, dass das Auto nur bei VW repariert werden darf

    c) dass mein Auto nicht so gut, wie bei VW repariert wird?

    d) wenn ich mein Auto später mal mit repariertem Unfallschaden durch eine unbekannte Werkstatt verkaufen will?

  23. Peter Pan sagt:

    hi vw-fan
    den rabatt,wenn du in die partnerwerkstatt gehst,refinanziert
    die huk-coburg dadurch,dass die partnerwerkstatt für die reparatur an deinem fahrzeug gegenüber der huk-coburg weniger als sonst üblich abrechnen kann.
    diese einbusse muss die reparaturwerkstatt wieder anderswo herausholen.
    die eine wird sich sagen:ich hole das bei anderen reparaturaufträgen,die ich nicht billig gegenüber der
    huk-coburg abrechnen muss,wieder herein.
    die andere wird sagen:wenn ich weniger für meine arbeitszeit
    kriege,muss ich halt schneller als veranschlagt arbeiten.

    am ende einer leasingzeit ist der leasingnehmer der dumme,
    wenn der fahrzeugzustand als schlecht eingeschätzt wird,weil
    die qualität der reparatur seinerzeit veilleicht nur mittelmass hatte.

    neue tarife bei versicherern kennen nur einen gewinner,nämlich den,der sie in raffinierter kleinarbeit und für viel geld selber ersonnen hat.
    hier will der versicherer am regulierungsaufwand sparen,also
    an dem geld,das dem unfallopfer im schadensfall zusteht,ihrem geld also!

  24. Audi Fahrer sagt:

    versicherungsdeutsch

    hallo,

    und was ist dann mit meinen prämien die ich zu 100 % einzahlen muss (kein sondertarif minus 15%), damit ich nicht den versicherungsschutz verliere?

    dann würde ich ja viel zu viel bezahlen wenn der andere oder auch ich, nur einen geringeren schadensersatz bekommt. oder gehe ich hier fehl in dieser annahme?

    was ist mit der verkauferlösschmälerung wenn der andere oder möglicherweise auch ich, dann einen schlecht oder billig rep. wagen billiger verkaufen muss als er dies mit einer richtigen arbeit gekonnt hätte. ist dies minderung auch mit in den 15 % enthalten? wird die minderung dem geschädigten oder auch versicherungsnehmer ausbezahlt?

    warum wird bei diesem preisnachlass dann vom treuhänder wieder eine erghöhung (etwa wieder 9 %) befürwortet obwohl doch die gegenleistung gesunken ist?

    was ist mit den enormen überschüssen der versicherung die dadurch entstehen?

    wird der nicht zur beitargsminderung eingesetzt, oder ist dies der grundstock bzw. topf um eine werbekampagne zu starten um den verbraucher über den tisch zu ziehen?

  25. Sachverständiger sagt:

    Hi VW Fan,
    Peter Pan hat Ihnen das Wichtigste bereits angedeutet.
    Jedoch sollten Sie mal herumfragen ob es Vertrauenswerkstätten der Kunden gibt.
    Auch sollten Sie bei Ihrer Werkstätte fragen(sofern es eine sogenannte Vertrauenswerkstätte ist),ob Sie auch den Leihwagen kostenlos,€10,00-€15,00 Nachlass des Werstattverrechnungs-satzes und Nachlass bei den Ersatzteilpreise bekommen und ob Ihr Fahrzeug kostenlos abgeholt und zugestellt wird.
    Diese Annehmlichkeiten werden dem tatsächlichen Partner der Werkstätte, nämlich der HUK-COBURG erteilt und nicht Ihnen als den ehemaligen König-Kunde!
    Sie sind nun der Luser,
    Sie der Kunde, der diese Geschenke der „Vertrauenswerkstätten“ an die HUK-COBURG durch Einbußen der Reparaturqualität,durch Preiserhöhungen bei Normalreparaturen und Inspektionen bereits vorfinanziert und dafür evtl. einen geringen Prämiennachlass von der ach so selbstlosen Versicherung erhält.
    Wachen Sie auf und meiden Sie in Zukunft Vertauenswerkstätten der Versicherung wie die Pest!! Hier werden Sie sonst gleich von zwei Verbündeten über den Tisch gezogen.

  26. KFZ.-SV sagt:

    hallo,
    ich kenn da einen alten spruch,der immer aktuell bleibt.
    hab vertrauen zu mir, sagte der fuchs zur Gans…………..
    nur mit dem unterschied,dass hier der fuchs gleich 2 gänse(werkstatt u.kunde)rupft u. frisst.
    damals ist auch der vorname der gans (blöde)entstanden

  27. Hallo Kommentatoren,
    aus allem was man hier lesen kann, muss sich doch für alle Geschädigten und VNs eins ganz deutlich in den Vorgergrund drängen: NUR und ausschließlich der unabhängige SV und die beauftragten Rechtsanwälte können den Verbrauchern zu ihrem Recht verhelfen – oder käme irgendjemand auf den Gedanken seine Steuererklärung vom Finanzamt machen zu lassen! Pikant an meinem BGH-Verfahren war nur, dass die von mir verklagte Kundin am AG und LG von einem Rechtsanwalt vertreten wurde, der selbst beim Verbraucherschutz arbeitet. … darüber sollten wir nachdenken!

  28. Peter Pan sagt:

    hallo frank
    diesen anwalt werde ich mir persönlich beim nächsten termin
    vor dem LG traunstein anschauen.
    mache doch bitte deine „kundin“ auf diesen blog aufmerksam.
    vielleicht will sie nun nichtmehr länger in dem bildchen das schwarze schaf,sondern eines der weissen sein.

  29. SV F. Hiltscher sagt:

    Hallo Herr Kollege Schmidinger,
    die erneute Verhandlung vor dem LG Traunstein, sollte meiner Meinung nach,der ganzen einschlägigen Presse u. Tagespresse , dem Verbraucherschutz,u.interessierten Kollegen mitgeteilt werden.Ich könnte mir vorstellen dass einem anwesenden Fernsehteam,so mancher KFZ.-Sachverständiger u. versierte Rechtsanwalt aufklärende Worte sagen kann.
    Es muss dringend an die öffentlichkeit, was hier abläuft.
    Bitte den Termin mitteilen,wenn es erwünscht ist dass ein „paar“ Leute kommen.

  30. Eberhard Planner sagt:

    Hallo Herr Schmidinger,
    auch ich gratuliere Ihnen für Ihre Beharrlichkeit und den daraus resultierenden Erfolg beim BGH.

    Darüber hinaus würde mich brennend der Name dieses Anwaltes, der für den Verbraucherschutz tätig ist, erfahren.

    Wenn mich nicht alles täuscht, ist dieser Name identisch, mit dem Namen einesa Anwalts, der sich in einem Verfahren gegen die HUK in einem Schriftsatz damit brüstet, dieses Urteil erstritten zu haben.

  31. hall herr hiltscher, herr planner,
    da dieses forum zur terminbenachrichtigung geradezu ideal scheint, werde ich sehr gerne weiter berichten, wann es in traunstein weitergeht. es scheint, als müsste man wegen der zu erwartenden teilnehmerzahl in TS wohl den schwurgerichtssaal reservieren!
    den name des beteiligen „verbraucherschützers“ teile ich ihnen gern per email mit.

  32. Xavante sagt:

    Ein ehemaliger Leiter der regionalen Schadenabteilung eines
    führenden Versicherers und jetztiger Geschäftsführer eines
    großen Sachverständigenbüros vertrat heute die Auffassung, dass das Regulierungsverhalten einer großen deutschen Beamtenversicherung dem Ansehen der Versicherungswirtschaft
    geschadet habe. Aus eigener Erfahrung konnte ich dem nicht widersprechen.

  33. SV MC sagt:

    Ich hab die Lösung: Wir schalten zukünftig einfach den Versicherungsombudsmann ein!

    Unter http://www.versicherungsombudsmann.de kann man u. a. folgendes lesen:
    „… Aufgaben und Zweck der Schlichtungsstelle
    Der Versicherungsombudsmann ist eine unabhängige und für den Verbraucher kostenfrei arbeitende Schlichtungsstelle.
    Bei der Vielzahl der Vorgänge, die Versicherungsunternehmen täglich entscheiden, können Bearbeitungsfehler nicht gänzlich ausgeschlossen werden. Dann kann der Ombudsmann helfen. Kunden der angeschlossenen Versicherungsunternehmen können sich an ihn als eine neutrale und unabhängige Stelle wenden.
    Sofern die Entscheidung des Versicherers falsch war, kann der Ombudsmann gegen das Unternehmen bis zu einer Höhe von 5.000 Euro eine verbindliche Entscheidung aussprechen. Stellt er fest, dass der Versicherer korrekt gehandelt hat, erläutert er dem Kunden verständlich das Ergebnis seiner Prüfung. Schließlich leistet der Ombudsmann auch immer gute Dienste, wenn ein Streit durch ein Nachgeben beider Seiten zu einer einverständlichen Lösung geführt werden kann.
    Die Schlichtungsstelle ist organisiert als eingetragener Verein. Mitglieder sind die angeschlossenen Versicherungsunternehmen und der Gesamtverband der Deutschen Versicherungswirtschaft e. V. (GDV).
    Die deutschen Versicherer verfolgen mit der Schlichtungsstelle zwei Ziele. Das sind zum einen der Verbraucherschutz und zum anderen das Bemühen, Meinungsverschiedenheiten mit ihren Kunden möglichst nicht vor Gericht auszutragen.“

    Gibt es denn wirklich Verbraucher, die das ernsthaft glauben ???

  34. SV Guido Scherz sagt:

    Hallo Herr Kollege!

    Auf dieser Website ist aber auch folgendes zu lesen:

    Der Ombudsmann behandelt Fälle, in denen ein Beschwerdeführer „vertragliche Ansprüche“ gegen sein Versicherungsunternehmen geltend macht. Dritte, die von einem Versicherten geschädigt wurden und von dessen (Haftpflicht-)Versicherer die Regulierung ihres Schadens erwarten, gehören nicht dazu. Beispielsweise kann sich der Geschädigte eines Autounfalls nicht über die Regulierung beschweren, die der Versicherer des Unfallgegners vornimmt.

    Damit dürfte sich Ihr Vorschlag zur „Lösung“ der Probleme erledigt haben!

    Freundliche Grüße
    SV Scherz

  35. PeterPan sagt:

    hi audi fahrer
    schauen sie an die elbe,und ihre fragen sind beantwortet.
    die armen leute in den hochwassergebieten haben keine chance,überhaupt eine versicherung zu bekommen;
    der kasko“kunde“ der huk-coburg wird mit prämiennachlässen
    auch noch beworben.
    unendlich hohes risiko im gegensatz zu nahezu nullrisiko eben!

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