Optionen der Werkstätten in der Unfallreparatur/Unfallinstandsetzung – aus rechtlicher und technischer Sicht

Quelle: Kfz-Betrieb vom 22.04.2015

Auf den Würzburger Karosserie- und Schadenstagen erhielten die Teilnehmer viele Informationen zu Reparaturtechniken, beispielsweise im Bereich Glas.

Die Würzburger Karosserie- und Schadenstage in Würzburg wiesen den Werkstätten den Weg durch den Dschungel an rechtlichen und technischen Notwendigkeiten einer fachgerechten Unfall-Reparatur. Kfz-Betriebe treffen regelmäßig im Alltag auf die Frage der tatsächlichen Erfordernis, sehen sie sich doch allzu oft widerstreitenden Interessen aller Beteiligten ausgesetzt.

Versicherungen wollen eine günstige Instandsetzung, die Hersteller pochen auf ihre Vorgaben, und die Kunden wollen wirtschaftlich wieder so gestellt sein, wie vor dem Schaden. Selbst Rechtsanwälte und Richter müssen immer wieder aufs Neue die Frage beantworten, was denn wirklich notwendig ist zur Schadenbeseitigung.

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1 Antwort zu Optionen der Werkstätten in der Unfallreparatur/Unfallinstandsetzung – aus rechtlicher und technischer Sicht

  1. Bösewicht sagt:

    auch hier ganz interessant:

    http://www.kfz-betrieb.vogel.de/service/articles/486986/index2.html

    Zitat:
    „Sigurd Wern, Richter am Landgericht Saarbrücken, setzte sich während der Würzburger Karosserie- und Schadenstage mit diesen Fragen auseinander. Demnach hat der Geschädigte kein Anrecht auf die konventionelle Reparatur. Vielmehr müsse der Sachverständige in seinem Gutachten wenn möglich eine der alternativen Reparaturmethoden berücksichtigen.“

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