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	<title>Kommentare zu: &#8220;Wir sind der Ansicht, dass f&#252;r den Gesch&#228;digten eine unabh&#228;ngige Rechtsberatung genauso von fundamentaler Bedeutung ist wie eine unabh&#228;ngige Schadenfeststellung als Basis einer fairen Schadenregulierung&#8221;</title>
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		<title>Von: Willi Wacker</title>
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		<dc:creator>Willi Wacker</dc:creator>
		<pubDate>Tue, 10 Nov 2009 11:19:39 +0000</pubDate>
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		<description>Hallo Leute, 

so ist es! Der versierte, im Schadensersatzrecht erfahrene Anwalt ist ebenso wie der qualifizierte freie Sachverst&#228;ndige f&#252;r die Schadensregulierung unersetzlich. Hinsichtlich des Anwalts kann auf die zutreffenden Worte von  Elsner verwiesen werden, hinsichtlich des unabh&#228;ngigen Sachverst&#228;ndigen auf den Aufsatz von Wortmann in DS 2009,
253ff, 300ff.

Dass den Versicherungen die Anw&#228;lte und die freien Sachverst&#228;ndigen ein Dorn im Auge sind, ist nicht nur erst seit der &#196;u&#223;erung des damaligen Allianz-Vorstandsmitgliedes Dr. K&#252;ppersbusch in der ADAC-Motorwelt Heft 10 des Jahrgangs 1995, Seite 55, 56 bekannt: &quot;...In der Masse der F&#228;lle k&#246;nnte der Schaden ohne Einschaltung Dritter reguliert werden...&quot; Sodann wurden Anw&#228;lte und Sachverst&#228;ndige als &quot;Wegelagerer&quot; bezeichnet. Gerade das aktive Schadensmanagement der Versicherer versucht doch mit allen Mitteln, legal oder rechtswidrig, die &quot;Helfer&quot; des Gesch&#228;digten auszuschalten nach dem Motto Wegelagerer braucht die Gesellschaft nicht. Die damalige &#196;u&#223;erung des Herrn Dr. K&#252;ppersbusch, heute selbst Anwalt in M&#252;nchen, war Gegenstand zweier Aufs&#228;tze, n&#228;mlich den des Herrn Otting in VersR 1997, 1328 ff und Wortmann VersR 1998, 1204ff. 

So neu, wie Elsner das Problem nunmehr beschreibt, ist dies nicht. 

Mit freundlichen Gr&#252;&#223;en
Euer Willi</description>
		<content:encoded><![CDATA[<p>Hallo Leute, </p>
<p>so ist es! Der versierte, im Schadensersatzrecht erfahrene Anwalt ist ebenso wie der qualifizierte freie Sachverst&#228;ndige f&#252;r die Schadensregulierung unersetzlich. Hinsichtlich des Anwalts kann auf die zutreffenden Worte von  Elsner verwiesen werden, hinsichtlich des unabh&#228;ngigen Sachverst&#228;ndigen auf den Aufsatz von Wortmann in DS 2009,<br />
253ff, 300ff.</p>
<p>Dass den Versicherungen die Anw&#228;lte und die freien Sachverst&#228;ndigen ein Dorn im Auge sind, ist nicht nur erst seit der &#196;u&#223;erung des damaligen Allianz-Vorstandsmitgliedes Dr. K&#252;ppersbusch in der ADAC-Motorwelt Heft 10 des Jahrgangs 1995, Seite 55, 56 bekannt: &#8220;&#8230;In der Masse der F&#228;lle k&#246;nnte der Schaden ohne Einschaltung Dritter reguliert werden&#8230;&#8221; Sodann wurden Anw&#228;lte und Sachverst&#228;ndige als &#8220;Wegelagerer&#8221; bezeichnet. Gerade das aktive Schadensmanagement der Versicherer versucht doch mit allen Mitteln, legal oder rechtswidrig, die &#8220;Helfer&#8221; des Gesch&#228;digten auszuschalten nach dem Motto Wegelagerer braucht die Gesellschaft nicht. Die damalige &#196;u&#223;erung des Herrn Dr. K&#252;ppersbusch, heute selbst Anwalt in M&#252;nchen, war Gegenstand zweier Aufs&#228;tze, n&#228;mlich den des Herrn Otting in VersR 1997, 1328 ff und Wortmann VersR 1998, 1204ff. </p>
<p>So neu, wie Elsner das Problem nunmehr beschreibt, ist dies nicht. </p>
<p>Mit freundlichen Gr&#252;&#223;en<br />
Euer Willi</p>
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