Frohe Weihnachten und ein gutes, gesundes und erfolgreiches Jahr 2019

Sehr geehrte Captain-Huk-Leserinnen und -Leser ,

ich glaube, dass ich auch im Namen der gesamten Redaktion spreche, wenn ich den Leserinnen und den Lesern dieses Blogs ein frohes Weihnachtsfest und einen guten Rutsch in ein gesundes und erfolgreiches Jahr 2019 wünsche. Kurz vor dem Jahreswechsel bietet es sich an, das Jahr 2018 Revue passieren zu lassen. Zum Jahresende wurde es etwas stiller in diesem Blog. Das lag daran, dass sowohl der Chefredakteur als auch ich uns etwas zurücknehmen mussten. Bei dem Chefreadakteur waren es persönliche Gründe, während es sich bei mir um gesundheitliche Probleme handelte, die ein Weiter so unmöglich machten. Hin und wieder werde ich auch weiterhin mir im CD-Format eingesandte Urteile einstellen und im Vorwort besprechen, wenn ich nicht gerade in der Klinik bin. Erfreulicherweise hat es Virus übernommen, den einen oder den anderen Beitrag hier zu veröffentlichen. Weitere Redakteure sind gerne gesehen, wenn sie bereit sind, in ihrer Freizeit unentgeltlich für diesen Blog Beiträge zu veröffentlichen, die mit Haftpflicht, Unfall und Kasko zu tun haben. Es wäre traurig, wenn im nächsten Jahr dieser Blog, der bisher mit Herzblut betrieben wurde, sanft einschlafen würde. Meldet Euch und beteiligt Euch auch weiterhin mit klugen und sachlichen Kommentaren an diesem Blog, das wäre mein Wunsch für das kommende Jahr 2019. 

Mit herzlichen Grüßen
Euer Willi Wacker

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Urteil vom 19. Dezember 2018 – IV ZR 255/17 – Bundesgerichtshof entscheidet zu Prämienanpassungen in der privaten Krankenversicherung

Mal wieder verkehrte Welt am BGH.

Kein PKV-Versicherer braucht unabhängige Treuhänder, sollen doch die Versicherten im Einzelfall beweisen,

ob die Prämienanpassungen ausreichend im Sinne von § 203 Abs. 5 VVG begründet worden sind und ggf. ob die materiellen Voraussetzungen für die Prämienanpassung vorgelegen haben.

Bundesgerichtshof

Mitteilung der Pressestelle

Nr. 194/2018

Bundesgerichtshof entscheidet zu Prämienanpassungen in der privaten Krankenversicherung

Urteil vom 19. Dezember 2018 – IV ZR 255/17

Der u.a. für das Versicherungsvertragsrecht zuständige IV. Zivilsenat des Bundesgerichtshofs hat entschieden, dass eine vom Versicherer mit Zustimmung eines „unabhängigen Treuhänders“ gemäß § 203 Abs. 2 VVG vorgenommene Prämienanpassung in der privaten Krankenversicherung nicht allein wegen einer ggf. zu verneinenden Unabhängigkeit als unwirksam anzusehen ist. Ist der zustimmende Treuhänder gemäß den Vorschriften des Versicherungsaufsichtsgesetzes (im Streitfall noch § 12b VAG a.F.) ordnungsgemäß bestellt worden, so findet eine gesonderte Überprüfung seiner Unabhängigkeit durch die Zivilgerichte im Rechtsstreit des einzelnen Versicherungsnehmers über eine Prämienanpassung nicht statt. Die Zivilgerichte haben aber in einem solchen Rechtsstreit die materielle Rechtmäßigkeit der Prämienanpassung zu überprüfen.

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AG St. Ingbert – AZ: 2 Owi 379/16 vom 26.04.2017 – Freispruch im Bußgeldverfahren wegen fehlender Meßdaten

Kommunen erwirtschaften mittels Verkehrsüberwachungen hohe Millionenbeträge. Doch nicht immer geht es beim Blitzergeschäft mit rechten Dingen zu. Unangenehm stößt auf, wenn Firmen wie z. B. Jenoptik Geschäftsmodelle entwickeln, mit denen sich ein Stück vom Bußgeld-Kuchen einverleiben läßt.

Das Dienstleistungs- und Finanzierungsangebot funktioniert ähnlich wie ein Leasing-Modell. Das bedeutet: Sie zahlen für das Komplettpaket eine monatliche Gebühr oder eine Pauschale pro verwertbarem Datensatz. Jenoptik übernimmt in jedem Fall das volle finanzielle Betriebsrisiko. So helfen wir Ihnen, die Verkehrssicherheit in Ihrer Kommune zu erhöhen und gleichzeitig Ihren öffentlichen Haushalt zu entlasten. Unsere Dienstleistungen stimmen wir gemeinsam mit Ihnen auf Ihre Anforderungen ab. Dabei bieten wir Ihnen volle Flexibilität bei der Wahl einzelner Module oder eines Komplettpakets zur Verkehrsüberwachung.

Quelle: Jenoptik

Nur, dass das von Jenoptik entwickelte Blitzgerät TraffiStar S350 aufgrund fehlendem Zeitstempels keine Überprüfung des konkreten Sachverhalts durch den Beschuldigten bzw. durch einen qualifierten Sachverständigen ermöglicht, siehe AG Stralsund, Urt. v. 07.11.2016 – 324 OWi 554/16.

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LG Berlin verurteilt mit Urteil vom 21.11.2018 – 26 O 133/18 – die Gebrauchtwagenfirma zur Rückübertragung eines mangelbehafteten Kraftfahrzeuges sowie die Freistellung der Sachverständigenkosten und der Anwaltskosten, nachdem durch ein Gutachten die Mangelhaftigkeit des Kaufgegenstandes festgestellt wurde.

Sehr geehrte Captain-Huk-Leserinnen und -Leser,

ich melde mich mal wieder, weil mir vor Kurzem ein Urteil des LG Berlin vom 21.11.2018, also ein relativ frisches Urteil, in Papierform und auch als CD zugesandt wurde. Dieses Urteil will ich Euch natürlich nicht vorenthalten. Zu dem Urteil müssen jedoch noch einige Vorbemerkungen dargelegt werden. Zu den enthaltenden Fehlern im Urteil ist auf Folgendes hinzuweisen: Zur Berechnung des gezogenen Nutzens ist in dem mit der Klage eingereichten Sachverständigengutachten folgendes einschließlich einfacher Berechnungsformel ausgeführt worden, und zwar unter Punkt 3.3 E auf Seite 10 Mitte des Gutachtens: “ (auf der Basis von noch insgesamt durchschnittlich über die Restlebensdauer des Fahrzeugs zu erwartenden ca. weiteren 200.000 km Restlaufleistung zum Kaufzeitpunkt aus Sachverständigensicht ist der gezogene Nutzen wie folgt zu berechnen: 95289 – 48710 = 46579 km., d. h. Laufleistung bei Begutachtung minus Laufleistung lt. Kaufvertrag 46579 : 200000 = 23,3 %, 13.000 € x 23,3 % = 3027,— € , Stand 5.12.2017, dem Besichtigungstag). Lest aber selbst das Urteil und gebt bitte Eure sachlichen Kommentare ab.

Mit freundlichen Grüßen
Willi Wacker

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Musterfeststellungsklage – Unternehmer und Selbstständige sind keine Verbraucher

Ihr Lieben, da zieht es einem wieder einmal die Schuhe aus.

Ich wollte gerade unsere Fahrzeuge in das Register zur Musterfeststellungsklage gegen die Volkswagen AG eintragen.

Laut der Ausfüllhilfe des Bundesamtes der Justiz werde ich allerdings dahingehend belehrt, dass Selbstständige und Freiberufler keine Verbraucher im Sinne der Musterfeststellungsklage sind.

Ja, was sind Selbstständige, Gewerbetreibende und Freiberufler aber dann? Die Deppen der Nation, insbesondere die fleißigen mit einem Einkommenshöchststeuersatz von 42 % und mehr!

I. Angaben zur Person

Tragen Sie bitte Ihren vollständigen Vornamen und Namen (keine Titel) sowie die Anschrift , unter der Sie aktuell gemeldet sind , ein.
Bitte beachten Sie, dass nur Verbraucher zur Eintragung berechtigt sind.
Unternehmer können keine Eintragungen vornehmen lassen. Verbraucher ist, wer bei Erwerb des Anspruchs oder der Begründung des Rechtsverhältnisses nicht überwiegend im Rahmen seiner gewerblichen oder selbständigen beruflichen Tätigkeit gehandelt hat.
Wenn Sie z. B. als beruflich Selbstständiger einen Gegenstand für ein Familienmitglied erworben haben, das diesen Gegenstand nicht für eine gewerbliche oder selbstständige berufliche Tätigkeit, sondern rein privat nutzt, dann haben Sie diesen Gegenstand als Verbraucher erworben. Somit können Sie Ihren Anspruch wirksam zur Eintragung in das Klageregister anmelden.

 

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LG Stuttgart – Beschluss 19 T 337/18 (vom 25.10.2018) nach Kostenfestsetzungsbeschluss – Keine Erstattung von Gutachterkosten, insoweit ein „Prüf-Gutachten“ für den Prozess nicht erforderlich war und zudem vom nicht am Prozess beteiligten Haftpflichtversicherer in Auftrag gegeben wurde

Die aus abgetretenem Recht klagende Partei auf Zahlung von Schadensersatz – nach Kürzung des Haftpflichtversicherers (Rheinland Versicherung AG) auf das Sachverständigenhonorar – münzte das AG Schorndorf das Verfahren auf die Angemessenheit der abgerechneten Sachverständigenkosten um. Soweit so falsch.

Der Haftpflichtversicherer beauftragte vorgerichtlich einen nicht beim Haftpflichtversicherer angestellten Gutachter laut Kostenfestsetzungsbeschluss wie folgt:

    Der Sachverständige der Beklagtenseite war zur Überprüfung der Einstandspflicht der Höhe nach, nämlich zu Überprüfung des vom Kläger für den Unfallgeschädigten erstatteten Sachverständigengutachtens beauftragt. Zudem sollte die Unfallbedingtheit der Schäden im Hinblick auf Vorschäden überprüft werden.

Dies vor dem Hintergrund, dass das Prognoserisiko laut ständiger Rechtsprechung gegenüber dem Geschädigten der Schädiger bzw. dessen Haftpflichtversicherer trägt.

Ergo, verkehrte Welt wohin man schaut, auch wenn dem Ergebnis der Kostenfestsetzungsbeschwerde nicht zu widersprechen ist.

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Amtsgericht Gütersloh spricht mit Urteil vom 2.11.2017 – 10 C 8/16 – auch bei fiktiver Schadensabrechnung dem Geschädigten die im Schadensgutachten aufgeführten Verbringungskosten und Ersatzteilpreisaufschläge zu.

Sehr geehrte Captain-Huk-Leserinnen und Leser,

zwischendurch melde ich mich – trotz Erkrankung – mal wieder. Da kaum noch Urteile veröffentlicht wurden, kribbelte es mir doch in den Fingern, einmal wieder etwas zum Besten zu geben. Das fiel mir bei dem nachfolgenden Urteil auch nicht schwer, da nur drei Seiten des Urteils abzutippen waren. Da der BGH bisher zu der Ersatzfähigkeit der Verbringungskosten und der Ersatzteilpreisaufschläge (UPE-Aufschläge) noch keine Entscheidung getroffen hat, ist es sicher wichtig, auch die Urteile der Untergerichte azu zu erfahren.  In einem Rechtsstreit um Verbringungskosten und Ersatzteilaufschläge war der BGH daran gehindert, über die Erstattungsfähigkeit von Verbringungskosten und Ersatzteilpreisaufschlägen zu entscheiden, weil die beklagte Kfz-Haftpflichtversicherung kurz vor der mündlichen Verhandlung die Revision zurückgenommen hat. Entscheidend sind daher die Entscheidungen der Oberlandesgerichte. Diese haben auch bei fiktiver Schadensabrechnung die Verbringungskosten und UPE-Aufschläge zugesprochen. Die OLG-Urteile wurden auch vom erkennenden Amtsgericht erwähnt. Entsprechend hat auch das erkennende Amtsgericht Gütersloh diese Schadenspositionen auch bei fiktiver Schadensabrechnung zugesprochen. Zu Recht, wie ich meine. Lest aber selbst das Urteil des AG Gütersloh vom 2.11.2017 – 10 C 8/16 – und gebt dann bitte Eure sachlichen Kommentare ab. Die Rumpfredaktion freut sich über jeden sachlichen Kommentar. 

Mit freundlichen Grüßen und den besten Wünschen zum Wochenende
Willi Wacker

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tagesschau.de „Sind die Richter einmal im Amt, entscheiden sie unabhängig ohne parteipolitische Bindung.“

Quelle: tagesschau.de

Harbarth soll Verfassungsrichter werden

Stand: 09.11.2018 20:30 Uhr

Der CDU-Bundestagsabgeordnete Harbarth soll neuer Vizepräsident und später Präsident des Bundesverfassungsgerichts werden. Nach übereinstimmenden Berichten haben sich die Fraktionsführungen von Union, SPD, Grünen und FDP darauf geeinigt.

Der 46-Jährige soll in Karlsruhe als Vorsitzender des Ersten Senats Vizepräsident Ferdinand Kirchhof ablösen, der aus Altersgründen ausscheide – darauf haben sich die Fraktionsführungen von Union, SPD, Grünen und FDP geeinigt. Damit dürfte er in zwei Jahren turnusgemäß an die Spitze des Gerichts aufrücken, wenn Voßkuhles Amtszeit endet. Der Präsident des Verfassungsgerichts ist protokollarisch der fünfte Mann im Staat.

Und: fuldainfo.de

Barley begrüßt zusätzliche BGH-Richter in Leipzig und Karlsruhe

“Ein neuer Strafsenat in Leipzig und ein neuer Zivilsenat in Karlsruhe: Das stärkt nicht nur diese beiden bedeutenden Justizstandorte, sondern unseren Rechtsstaat insgesamt”, sagte Barley dem “Redaktionsnetzwerk Deutschland”.

Ich meine, mehr rechtskonforme Urteilssprüche und möglichst null an Rechtsbeugung, das macht einen Rechtsstaat aus. Vor allen Dingen bräuchte es dann immens weniger an Richtern und mitnichten neuer Senate. Oder wollen sich etwa unsere Politiker demnächst ihrem unverantwortlichen lobbyorientierten Handeln stellen?

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AG Halle (Saale) verurteilt HUK-COBURG Haftpflichtunterstützungskasse zur Freistellung weiterer 132,85 € nebst Zinsen gegenüber dem Sachverständigenbüro S. in Halle mit Urteil vom 24.9.2018 – 97 C 3105/17 – . I

Sehr geehrte Leserinnen und Leser des Captain-Huk-Blogs,

verschiedentlich habe ich von Sachverständigen und von Anwaltskollegen per E-Mail oder per Briefpost Genesungswünsche erhalten, für die ich mich hier herzlichst bedanke. Besonders gefreut habe ich mich über einen Brief eines Kollegen, der teilweise kritisch verschiedene Beiträge hier im Blog gesehen hatte. Dieser Brief hat mich ermuntert, doch noch hin und wieder zur Tastatur zu greifen. So stelle ich heute ein mir aus Halle übersandtes Urteil gegen die HUK-COBURG Haftpflicht-Unterstützungskasse ergangenes Urteil vom 24.9.2018, also recht frisch noch, hier vor. Wieder ging es um rechtswidrig gekürzte Sachverständigenkosten. Erfreulich ist, dass das erkennende Gericht recht kurz und bündig die HUK-COBURG Haftpflichtunterstützungskasse verurteilt hat. Bei der gegebenen Sachlage, die Höhe der berechneten Sachverständigenkosten war konkret durch die Rechnung belegt und bildete damit für den Geschädigten eine Belastung mit einer Zahlungsverpflichtung, die bekanntlich nach höchstrichterlicher Rechtsprechung als Schaden anerkannt ist, war es auch nicht erforderlich, langatmig die HUK-COBURG zu verurteilen. Ein kurzes und knappes Urteil reichte in diesem Fall. Lest daher selbst das Urteil und gebt bitte Eure sachlichen Kommentare ab.

Mit freundlichen Grüßen
Willi Wacker

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Bundesverfassungsgericht – Beschluss vom 23. Mai 2016 – 1 BvR 2230/15 und 1 BvR 2231/15 – Mit „ewigem“ Widerrufsrecht der verfassungswidrigen Gesetzgebung bei Direktversicherungen entgehen?

Und.  Ist auch vor dem Hintergrund gekürzter Bewertungsreserven und bis in die Tausende einbehaltener Versicherungsleistungen bei Kapitallebensversicherungen, ausgenommen Pensionskassen, der Widerruf-Joker in Betracht zu ziehen?

Angesichts des Zugriffs der Krankenkassen auf ca. 20 % der Auszahlungen auf Direktversicherungen (Arbeitgeber- und Arbeitnehmeranteil, zu zahlen allein vom Arbeitnehmer), der mitunter die gesamte Rendite auffrisst, kann es sich lohnen über die Rückabwicklung derartiger Verträge nachzudenken. Hierzu sollten jedoch die steuerlichen Aspekte geprüft werden.

Nicht nur bei beschäftigten Ehegatten kommt zudem in Betracht, als Alternative zur Rückabwicklung, einen Schadenersatzanspruch beim Arbeitgeber seitens des empfangsberechtigten Arbeitnehmers – wegen nicht Einhaltung der Vertgragsbedingungen (Auszahlung ohne Abzüge) – geltend zu machen. Denn Krankenkassenbeiträge sind steuerlich absetzbar – bitte Steuerberater kontaktieren.

Auch Unternehmer als Versicherungsnehmer können – unter Prüfung des Einzelfalls – geschlossene Versicherungs-Verträge rückabwickeln. Wobei zum Ausgleich der vorgerichtlichen Rückabwicklungsbemühungen der finanzielle Aufwand dem jeweiligen Versicherer in Rechnung zu stellen ist.

Jetzt zum Bundesverfassungsgericht – Pressemitteilung zum Beschluss vom 23. Mai 2016 – 1 BvR 2230/15 und 1 BvR 2231/15 – zu den BGH Urteilen vom 29. Juli 2015 – IV ZR 448/14, IV ZR 384/14.

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AG Berlin-Mitte urteilt zur 19-prozentigen Mehrwertsteuer bei der Wiederbeschaffung auch bei älteren unfallbeschädigten Fahrzeugen, zum Restwert laut Gutachten und zu den Stellungnahmekosten mit Urteil vom 26.9.2018 – 28 C 3089/18 -.

Sehr geehrte Captain-Huk-Leserinnen und -Leser,

viele von Euch wissen, dass es seit mehr als zwei Jahren mit meiner Gesundheit nicht gut bestellt ist. Daher musste ich in der Vergangenheit immer mal wieder über einige Zeit pausieren. Das wird sich auch in Zukunft nicht ändern. Es wird daher passieren, dass nur noch in unregelmäßigen Abständen Urteile von mir hier veröffentlicht werden können. Ich hatte schon einmal darauf hingewiesen, dass es dringendst erforderlich ist, einen Ersatz zu erhalten, damit dieser sinnvolle Blog fortgeführt werden kann. Von mir sind rund 3.500 Beiträge erstellt worden. Insgesamt sind auf Captain-Huk knapp 7.200 Beiträge erschienen.  Für diese Beiträge insgesamt war der Herr Chefredakteur verantwortlich. Daher musste sich in jüngster Zeit auch der Herr Chefredakteur ein wenig zurücknehmen. Neben dem Tagesgeschäft als Sachverständiger dann auch noch diesen Blog mit über siebentausend Beiträgen zu betreuen, das war auf Dauer einfach zu viel. Die Redaktion dankt daher dem Chefredakteur für seine bisherige unermüdliche Tätigkeit für diesen Blog. Ich selbst habe – auf Drängen einiger Leser, dem ich nicht widerstehen konnte – noch einmal zur Tastatur gegriffen und das nachstehende Urteil des AG Mitte in Berlin vom 26.9.2018 abgetippt. Was das für einen bedeutet, der im Einfingersuchsystem schreibt, könnt Ihr Euch ja vorstellen. Auf Dauer geht das auch für mich nicht. Es ist daher schade, dass sich bisher keiner gemeldet hat, der auch ständig Beiträge einstellen kann und will. Vielleicht meldet sich der eine oder der andere doch noch bei unserem Chefredakteur.

Nun aber zu dem nachfolgenden Urteil. Wie so oft ging es auch hier um den Wiederbeschaffungsaufwand inklusive der zu berücksichtigenden Umsatzsteuer, um den anzurechnenden Restwert, die Kosten des Sachverständigen für die Erstellung des Schadensgutachtens und die Kosten für die sachverständige Stellungnahme des vom Geschädigten hinzugezogenen Sachverstänigen. Lest selbst das Urteil des AG Mitte und gebt dann – hoffentlich vielzählig – Eure Kommentare ab.

Mit freundlichen Grüßen
Euer Willi Wacker

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Veröffentlicht unter Beweiserleichterung - § 287 ZPO, Deutsches Büro Grüne Karte, Haftpflichtschaden, Mehrwertsteuer, Nutzungsausfall, Rechtsanwaltskosten, Restwert - Restwertbörse, Sachverständigenhonorar, Stellungnahme, Urteile, Wichtige Verbraucherinfos, Wiederbeschaffungswert, ZPO § 287 | Verschlagwortet mit , , , , , , , , | 8 Kommentare

Dieselskandal – Audi soll 800 Millionen Euro Bußgeld zahlen

Der Autohersteller Audi zahlt in der Dieselaffäre ein Bußgeld in Höhe von 800 Millionen Euro. Das teilte der Mutterkonzern VW am Dienstag in Wolfsburg mit.

Mit der Zahlung des millionenhohen Bußgeldes soll demnach das Verfahren der Staatsanwaltschaft München gegen Audi wegen des Verkaufs von manipulierten Dieselautos enden.

Siehe auch: Dieselgate: Audi fälschte auch Fahrgestellnummern

Und, ja, schöne Grüße an den ehemaligen Verfassungsrichter Hans-Jürgen Papier. Ich hoffe, seine zurzeit amtierenden Kollegen finden die Zeit bei all ihren verfassungswidrigen Beschwerdeabweisungen und Nichtannahmen von berechtigten Beschwerden das Abendblatt zu lesen.

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