Die HUK zu dem Vorhaben eines eigenen Werkstattservicenetzes : „Wir planen kein A.T.U.-System, wo nachher HUK-COBURG drüber steht“

Quelle: Autohaus Online vom 11.03.2013

Der Aufruhr in Bonn beim ZDK und auch in den Aftersales-Abteilungen der Automobilindustrie und im Handel kann derzeit kaum größer sein. Und selten zuvor hat eine Nachricht auch derart viel Wirbel und Verunsicherung ausgelöst, als dies durch einen Beitrag der Süddeutschen Zeitung in der Vorwoche der Fall war.

Im Kern ging es dabei um ein „erweitertes Werkstattkonzept“, bestehend aus HUK-COBURG-Vertragswerkstätten, die künftig auch Inspektionen und Serviceleistungen anbieten sollen – mit 20 bis 30 Prozent günstigeren Konditionen als die autorisierten Autohäuser der jeweiligen Marken.

alles lesen >>>>>

Natürlich plant die HUK kein EIGENES WERKSTATTNETZ auf dem HUK COBURG draufsteht. Denn dann würde auch den angelernten Reinigungskräften bei der BaFin auffallen, dass dringender Handlungsbedarf besteht, dem Treiben ein sofortiges Ende zu setzen?
Man kann gespannt sein, wie die Autohersteller und Kraftfahrzeugverbände nun reagieren? „Verunsicherung“ riecht jedenfalls nach Schwäche und dürfte auf alle Fälle nicht der richtige Weg sein? Walter hatte in seinem Kommentar vom 12.03.2014 bereits einen ersten Lösungsansatz aufgezeigt:

Versicherungsaufsichtsgesetz (VAG):

§ 7 Zulässige Rechtsformen; versicherungsfremde Geschäfte

(1) Die Erlaubnis darf nur Aktiengesellschaften einschließlich der Europäischen Gesellschaft (SE), Versicherungsvereinen auf Gegenseitigkeit sowie Körperschaften und Anstalten des öffentlichen Rechts erteilt werden.

(1a) Der Ort der Hauptverwaltung muß im Inland gelegen sein.

(2) Versicherungsunternehmen dürfen neben Versicherungsgeschäften nur solche Geschäfte betreiben, die hiermit in unmittelbarem Zusammenhang stehen. Bei Termingeschäften und Geschäften mit Optionen und ähnlichen Finanzinstrumenten ist ein solcher Zusammenhang anzunehmen, wenn sie der Absicherung gegen Kurs- oder Zinsänderungsrisiken bei vorhandenen Vermögenswerten oder dem späteren Erwerb von Wertpapieren dienen sollen oder wenn aus vorhandenen Wertpapieren ein zusätzlicher Ertrag erzielt werden soll, ohne daß bei Erfüllung von Lieferverpflichtungen eine Unterdeckung des gebundenen Vermögens eintreten kann. Bei einer Aufnahme von Fremdmitteln besteht regelmäßig kein unmittelbarer Zusammenhang im Sinne des Satzes 1; § 53c Abs. 3c bleibt unberührt. Bei einem anderen Geschäft ist ein solcher Zusammenhang nur anzunehmen, wenn es nicht mit einem zusätzlichen finanziellen Risiko verbunden ist.

(3) Die Vermittlungstätigkeiten, die nach Artikel 2 Nr. 3 und 4 der Richtlinie 2002/92/EG des Europäischen Parlaments und des Rates vom 9. Dezember 2002 über Versicherungsvermittlung nicht als Versicherungs- und Rückversicherungsvermittlung gelten, gehören zum Geschäftsbetrieb eines Erst- oder Rückversicherungsunternehmens.

Wo genau liegt nun das Problem, wenn man diese Aktivitäten stoppen will? Bei 30.000 angeschriebenen Kasko-Select-Kunden der HUK dürfte es doch nicht schwer fallen, eine systematische „Fremdtätigkeit“ gemäß § 7 VAG nachzuweisen? Insbesondere wenn der HUK-Sprecher diese (Test)Aktivitäten bei Autohaus Online schon bereitwillig eingeräumt hat. Supergau für die HUK als Nachweis für die branchenfremde Tätigkeit dürfte die Erklärung von deren Sprecher sein, man wolle seitens der HUK aktiv in die Kfz-Betriebe investieren („Investment in Hebebühnen oder andere erforderliche Gerätschaften“). Mehr Steilvorlage geht fast nicht mehr.

Liebe Automobilbranche und Mitbewerber der HUK :

Was muss denn noch alles passieren, bis endlich einer den Hintern hebt ??

Autohändler und Autoreparaturwerkstätten können Versicherungsverträge völlig stressfrei vermitteln. Dagegen gibt es (bisher) keine gesetzliche Grundlage.
Branchenfremde Geschäfte sind für Versicherer jedoch gesetzlich untersagt (s.o.). Der Umkehrschluss der HUK, „wenn die Werkstätten Versicherungen verkaufen, dann verkaufen wir Werkstattleistungen“, ist zum einen völlig einfältig bzw. triviale Logik und darüber hinaus – im Hinblick auf § 7 VAG – wohl schlichtweg rechtswidrig?

Nach meiner Rechtsauffassung betrifft dies übrigens auch die bisherigen Aktivitäten mit den „Partnerwerkstätten“ zur Unfallinstandsetzung von Kasko- und Haftpflichschäden, da die HUK zumindest in den Ablauf dieser Reparaturgeschäfte umfangreich logistisch  eingebunden war bzw. ist und entsprechendes eigenes Personal für diese „Fremdtätigkeit“ vorhält. Einige gehen hier noch weiter und sprechen von einer „globalen Prozesssteuerung“ durch die HUK. Das dürfte auch gar nicht so abwegig sein, wenn man mehrere hunderttausend  Werkstattaufträge in 1.300 Partnerwerkstätten steuern will und die Veröffentlichungen der HUK zum Partnerwerkstattkonzept verfolgt?
Von den „Knebelverträgen“ mit den „Partnerwerkstätten“ erst gar nicht zu reden. Je nach Menge des „zugeteilten“ Auftragsvolumen im Verhältnis zum Gesamtumsatz steht dann irgendwann noch die „Scheinselbstständigkeit“ der „Subunternehmer“ im Raum? Diese Thematik sollte man ggf. auch einmal etwas näher beleuchten. Das wär`s doch – die HUK muss (nachträglich) Sozialabgaben abführen für die Mitarbeiter der Partnerwerkstätten?
Vergessen sollte man hierbei auch nicht die Aktivitäten bei der Ersatzteilbeschaffung durch die HUK. Zitat bei Autohaus Online:

Zudem verfüge der Versicherer bereits seit einigen Jahren über eine eigene Teile-Einkaufsplattform, über die man künftig beispielsweise selbst Schmierstoffe, Stoßdämpfer, Abgasanlagen und andere Verschleißteile beziehen, also im gesamten Teilegeschäft einen günstigeren Einkauf ermöglichen könne.“

Eine EIGENE TEILE-EINKAUFSPLATTFORM eines Versicherers? Aber Hallo!

Dann gibt es noch die steuerliche Problematik (Gewerbesteuerpflicht?) sowie möglicherweise handwerksrechtliche Kollisionen, Wettbewerbsverstöße, Verdacht auf kartellrechtswidrige Absprachen, Verstoß gegen die Preisauszeichnungspflicht (der Partnerwerkstätten)  usw.?

Alles in allem also ein durchaus reichlich gedeckter Tisch für engagierte Fachanwälte mit Streitwerten, die das Anwaltsherz höher schlagen lassen? Guten Appetit und Wohl bekomms!

Als Autohersteller oder betroffener Autohändler bzw. Mitbewerber hätte ich dem „Marktführer“ schon lange mal gezeigt, wo der „Partnerwerkstatt-Hammer“ hängt. Dass sich Weltkonzerne wie Audi, BMW, Mercedes, VW … sowie die Mitbewerberkonzerne schon seit 2002 von denen auf der Nase herumtanzen lassen, ist einfach unbegreiflich.

Siehe auch:

Captain-HUK-Beiträge „Partnerwerkstatt“

ACE-Online vom 01.09.2010

Ansahl vom 23.01.2008

Autohaus Online vom 18.01.2008

Auto Seeger

Autoservicepraxis vom 19.11.2012

BVSK-1 vom 07.03.2014

BVSK-2 vom 07.03.2014

Focus vom 03.11.2008

HUK Coburg Partnerwerkstätten

HUK Coburg Schadenservice

HUK Coburg AKB

Presseportal vom 23.09.2008

Versicherungsbote vom 06.03.2014

Versicherungsmagazin vom 17.01.2008

Wikipedia

Dieser Beitrag wurde unter Das Allerletzte!, HUK-Coburg Versicherung, Netzfundstücke, Unglaubliches, Wichtige Verbraucherinfos, Willkürliches abgelegt und mit , , , , , verschlagwortet. Setze ein Lesezeichen auf den Permalink.

8 Antworten zu Die HUK zu dem Vorhaben eines eigenen Werkstattservicenetzes : „Wir planen kein A.T.U.-System, wo nachher HUK-COBURG drüber steht“

  1. virus sagt:

    Während Merkel und Steinmeier in der Ukraine einen Konflikt vom Zaun brachen, dessen Regie längst andere übernommen haben, U. H. gefühlte 1000 Mal zu 3 Jahre und 6 Monate Freiheitsentzug wegen Steuerhinterziehung verurteilt wurde, avanciert der HUK-Coburg Versicherer (un)heimlich still und leise, unter Umgehung von § 7 VAG zur 1. Macht im Staat?!

    Zitat: http://www.welt.de/print/die_welt/finanzen/article125826507/Kfz-Versicherer-im-Werkstatt-Kampf.html
    „Laut Informationen der Welt hat die HUK hierfür sogar eine eigene Gesellschaft gegründet. Ein Sprecher der HUK bestätigte dieses. Das habe aufsichtsrechtliche Gründe. Solche Extras gehörten nicht mehr zum klassischen Versicherungsgeschäft und müssen deswegen in einer eigenen Gesellschaft ausgelagert werden.“

    Wenn sich Kfz.-Werkstatt-Inhaber, Lackierbetriebe, Autohaus-Besitzer, Kfz-Sachverständige und Rechtsanwälte sich nicht zum Erfahrungsaustausch in den Räumen der Arge, falls es jemand der Aufgezählten für Nötig erachtet hat, freiwillig in die Arbeitslosenversicherung einzuzahlen, zum Erfahrungsaustausch treffen wollen, wäre es dringend angebracht, dem tatsächlichen Grund der leeren Werkstätten und fehlenden Aufträgen ins Auge zu blicken.

    Peter Börner, Präsident des Zentralverbands Karosserie- und Fahrzeugtechnik: „Das schwächt auf Dauer die handwerklichen Reparaturleistungen in den Werkstätten. Deshalb appelliere ich unermüdlich an die Versicherer, weiterhin auskömmliche Stundenverrechnungssätze zu zahlen. Anderenfalls könnten Werkstätten nicht mehr investieren, ihr Personal nicht mehr schulen und keine Ausbildungsplätze mehr anbieten“,“

    Herr Börner scheint sich seiner Verantwortung noch immer nicht bewusst zu sein. Nicht Kfz-Versicherer schwächen die Werkstätten sondern ein bittender Zentralverband.

  2. Vermieter sagt:

    Ich denke das das definitiv kommt, alles aufregen wird leider nichts bringen.

  3. Karle sagt:

    @Virus

    Rechtlich spielt es keine Rolle, ob die HUK selbst innerhalb des Versicherungskonzerns ein Partnerwerkstattnetz betreibt oder diese Tätigkeit in eine Gesellschaft auslagert, so lange die HUK nur irgendwie die Kontrolle darüber behält. Das muss sie aber unbedingt, wenn das Werkstattsystem funtionieren soll.
    Wenn man die Kasko-Kunden nicht mehr auf das „eigene Werkstattnetz“ einschl. Rückendeckung durch die HUK hinweisen kann oder Haftpflichtgeschädigte nicht mehr durch das „eigene Werkstattnetz“ beeindruckt werden können, dann läuft nicht mehr richtig viel bei der Schadensteuerung. Vorausgsetzt, dass es überhaupt schon einmal so war?
    Die Tatsache, dass man mit einem neuen Angebot von Serviceleistungen die Auslastung der Betriebe verbessern und nun sogar aktiv in die Betriebe investieren will, sowie die Tatsache, dass man vor einigen Jahren andere Versicherer aus Gründen der Auslastung mit ins Boot holen musste (ausgerechnet die HUK), spricht eher dafür, dass die Auslastung des Partnerwerkstattnetz nach wie vor „stottert“.

    „Stottern“ geht aber nicht, da die Betriebe nur durch Vollauslastung mit den Billiglöhnen über die Runden kommen, wenn überhaupt?

    Das aktive Betreiben eines Partnerwerkstattnetzes oder Ersatzteilbeschaffungssystemes innerhalb des Versicherungskonzerns ist ein Verstoß gegen § 7 VAG ebenso wie die Auslagerung (outsourcing) genau dieser branchenfremden Aktivitäten in irgendwelche Tochterfirmen im Zusammenwirken mit dem Versicherungskonzern.

    Das VAG ist hier eindeutig formuliert:

    „Versicherungsunternehmen dürfen neben Versicherungsgeschäften nur solche Geschäfte betreiben, die hiermit in unmittelbarem Zusammenhang stehen.“

    Outgesourcte Firmen zum Betrieb bzw. der Kontrolle von Partnerwerkstätten und ausgelagerte Systeme zur Ersatzteilbeschaffung sind keine „Geschäfte“, die in unmittelbarem Zusammenhang mit dem Versicherungsgeschäft stehen.

    Auch Überlegungen zu irgendwelchen „Cayman-Konzepten“ werden letztendlich am Tagesgeschäft und an der Kontrolle der Mitbewerber / Autohersteller scheitern.

    Äußerst hilfreich an dem Bericht in der Welt ist u.a. folgendes: Die HUK weiß offensichtlich sehr genau um die aufsichtsrechtliche Problematik und kann sich in Auseinandersetzungen oder Prozessen, die es ja nun bestimmt irgendwann geben wird, nicht mehr auf das Argument „Nichtwissen“ zurückziehen.

    Hier noch einmal das Zitat:

    „Laut Informationen der Welt hat die HUK hierfür sogar eine eigene Gesellschaft gegründet. Ein Sprecher der HUK bestätigte dieses. Das habe aufsichtsrechtliche Gründe. Solche Extras gehörten nicht mehr zum klassischen Versicherungsgeschäft und müssen deswegen in einer eigenen Gesellschaft ausgelagert werden.”

    Deshalb sollte man sich den Artikel in der Welt vom 15.03.2014 unbedingt ausdrucken bzw. sichern.

  4. Hirnbeiss sagt:

    @ Virus 15.03.14
    „Peter Börner, Präsident des Zentralverbands Karosserie- und Fahrzeugtechnik: “Das schwächt auf Dauer die handwerklichen Reparaturleistungen in den Werkstätten. Deshalb appelliere ich unermüdlich an die Versicherer, weiterhin auskömmliche Stundenverrechnungssätze zu zahlen. Anderenfalls könnten Werkstätten nicht mehr investieren, ihr Personal nicht mehr schulen und keine Ausbildungsplätze mehr anbieten”,”

    Ja, das unermüdliche Appellieren an die Versicherer sollte mit Bettelbriefen begleitet werden.
    Das Verhalten des ZKF wäre verständlich wenn dieser Verband von den Versicherern unterhalten würde. Hat Herrn P. Börner schon jemand davon unterrichtet, dass die Beiträge der Handwerksbetriebe den Verband unterhalten und nicht die der Versicherer ?
    Könnte man H. Börner nicht empfehlen seinen Mitgliedern, den Werkstattsbetrieben bzw. deren Inhabern den Rücken zu stärken, indem man sie anspornt erforderliche u. auskömmliche Preise zu kalkulieren, anstatt Schmarotzern der Versicherungsbranche Billigstpreise zu ermöglichen, welche die Versicherer onehin bundesweit ohne Nachlass voll bezahlen müssten. (wer würde sonst die Reparaturen ausführen)
    Warum sagt man den Betrieben nicht, dass man sich mit Versicherungen nicht an „einen Tisch“ setzt, weil dort die Verlierer bereits festgelegt sind.
    Wann kapieren Betriebsinhaber, dass sie ihre Kunden pflegen müssen u. nicht die Versicherungen.
    Wie naiv muss man den sein, das alles nicht zu durchschauen.
    Brauchen die Handwerksbetriebe so einen schwachen Zentralverband, der die Versicherer um etwas bittet was sie onehin bezahlen müssten? Ich meine, nein!!

  5. H.U. sagt:

    Hallo, Hirnbeiss,
    Du hast es genau auf den Punkt gebracht. Bliebe anzumerken, dass es besser ist mit 10 % an einer guten Sache beteiligt zu sein, als mit 100% an einer schlechten, denn Warten aufbessere Zeiten ist keine gute Überlebensstrategie.

    H.U.

  6. Hello sagt:

    Hallo Hans Dampf,

    so wie ich das verstehe, können alle die mit dem Partnerwerkstattsystem der HUK im Wettbewerb stehen in Sachen Unterlassung aktiv werden? Das wäre ja das gesamte Kraftfahrzeuggewerbe? Nicht nur die Autohersteller sondern auch jedes Autohaus, jede kleine oder große Autowerkstatt, Autoteilehändler, alle Kraftfahrzeugverbände usw. können hier eine Abmahnung losschicken? „Angepisste“ Versicherer dann auch noch? Na das wird aber lustig.

  7. virus sagt:

    Wer will was tun?

    Kölner Rundschau

    Huk Coburg bietet verbilligte Autowartung an

    Seit März läuft bei Huk-Partnerwerkstätten ein Testversuch, mit dem die Coburger ins Kfz-Wartungsgeschäft vorstoßen wollen. Er zielt ganz offen auf die Praxis der Kfz-Hersteller, Auto und Versicherung aus einer Hand zu verkaufen.

    Quelle: http://www.rundschau-online.de/wirtschaft/versicherung-huk-coburg-bietet-verbilligte-autowartung-an,15184892,26850310.html

Schreibe einen Kommentar

Deine E-Mail-Adresse wird nicht veröffentlicht. Erforderliche Felder sind mit * markiert