AG Brühl weist HUK-Coburg von der Prozessvertretung nach § 79 ZPO zurück mit Beschluss vom 12.2.2014 – 22 C 232/13 -.

Hallo verehrte Captain-Huk-Leser,

zum Feierabend noch ein  weiterer ganz aktueller Beschluss vom 12.  Februar  2014 zur Prozessvollmacht nach § 79 ZPO des AG Brühl. Aktueller geht es kaum noch. Und wieder wurde die HUK-Coburg, weil sie nicht Prozesspartei war, von der Prozessvertretung gemäß § 79 ZPO zurückgewiesen. Wieder einmal, obwohl die Gesetzeslage eindeutig ist, wollte die Coburger Versicherung unberechtigte Vorteile herausholen, um den Prozess für sich günstig zu beeinflussen. Dabei wurden schon unzählige Beschlüsse erlassen, und zwar immer mit dem gleichen Tenor, nämlich dass die Versicherung von der Prozessvertretung ausgeschlossen ist.  Die lernen es wohl nimmer mehr in Coburg. Lest selbst und gebt bitte Eure Kommentare ab.

Viele Grüße
Willi Wacker

22 C 232/13

Amtsgericht Brühl

Beschluss

In dem Rechtsstreit

wird die HUK-Coburg, Gereonsdriesch 13, 50421 Köln, gemäß § 79 III ZPO als Bevollmächtigte des Beklagten zurückgewiesen.

Gründe:

Die HUK-Coburg hat, handelnd im Auftrag und in Vertretung der HUK24 AG, welche selbst nicht Partei des Rechtsstreits ist, unter dem 15.10.2013 die Verteidigung für den Beklagten angezeigt (vgl. Bl. 38 d. GA.).

Sie war, gemäß § 79 III ZPO, mangels Vertretungsbefugnis i.S.d. § 79 II ZPO zurückzuweisen.

Der Beschluss ist unanfechtbar, § 79 III 1 ZPO.

Brühl, 12.02.2014
Amtsgericht

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5 Antworten zu AG Brühl weist HUK-Coburg von der Prozessvertretung nach § 79 ZPO zurück mit Beschluss vom 12.2.2014 – 22 C 232/13 -.

  1. Roland Reintges sagt:

    Die in Coburg lernen es nicht.
    der Beschluss des AG Brühl zeigt aber wieder einmal, dass es die HUK-Coburg mit dem Gesetzestext nicht so genau nimmt. Seit der Gesetzesänderung sind die Versicherer draußen. Dass sie das nicht gerne sehen, ist zwar verständlich aber wahr. Gesetze gelten auch in Coburg.
    Wie W.W. es aber im Vorspann vermerkte:“ Die lernen es wohl nimmer mehr in Coburg „. Dem ist eigentlich nichts mehr hinzuzufügen.

  2. Zweite Chefin sagt:

    … die versuchen es immer wieder, weil es Gerichte gibt, die den Satz „wird die HUK als Bevollmächtigte zurückgewiesen“ nicht in ihrem Vokabular führen …

  3. Willi Wacker sagt:

    Hallo Zweite Chefin,
    dann wird es Zeit, die entsprechenden Gerichte über die unzähligen Zurückweisungsbeschlüsse informiert werden, notfalls auch unter Vorlage der in Captain-Huk veröffentlichten Beschlüsse, was den Vorteil hat, dass die Gerichte auch über die hier gelisteten Entscheidungen informiert werden. Noch mehr Gerichte als bisher müssen auf diesen Blog hingewiesen werden. Dieser Blog ist nämlich der Versicherung aus Coburg, wie auch anderen Versicherungen, ein Dorn im Auge.

  4. Zweite Chefin sagt:

    Tu ich ja schon, aber mühsam ernährt sich das Eichhörnchen …

  5. Willi Wacker sagt:

    Hallo Zweite Chefin,
    aus jeder vergessenen Nuss wächst im Frühjahr ein neuer Nussbaum. Also weitermachen und demnächst die Erfolge einsammeln.

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