Ersatz der in einer markengebundenen Vertragswerkstatt anfallenden fiktiven Reparaturkosten (6a S 96/07 vom 13.11.2007)

Ersatz der in einer markengebundenen Vertragswerkstatt anfallenden fiktiven Reparaturkosten

Das Landgericht Frankfurt/Oder kommt in seinem Urteil vom 13.11.2007 – Aktenzeichen: 6a S 96/07 – zu der Auffassung, dass der Geschädigte auch bei einer fiktiven Abrechnung die Erstattung von Reparaturkosten in der Höhe verlangen kann, wie sie in einer Markenwerkstatt anfallen würden. Er muss sich nicht auf die abstrakte Möglichkeit einer technisch ordnungsgemäßen Reparatur in irgendeiner kostengünstigeren Fremdwerkstatt verweisen lassen. Nach Auffassung des Gerichts darf es nicht dem Schädiger überlassen bleiben, die Werkstatt auszusuchen. Die Beklagte hat im vorliegenden Fall weder vorgetragen noch bewiesen, dass die Reparatur in der konkreten von ihr benannten Werkstatt derjenigen in einer Vertragswerkstatt gleichwertig gewesen wäre.

Anspruch auf Ersatz der Reparaturkosten einer Fachwerkstatt

Das Landgericht Hamburg vertritt in seiner Entscheidung vom 10. August 2007 – Aktenzeichen: 331 S 51/07 – gleichfalls die Auffassung, dass der Geschädigte berechtigt ist, die Reparaturkosten einer Markenwerkstatt ersetzt zu verlangen. Der Geschädigte darf nach Auffassung des Landgerichts Hamburg grundsätzlich misstrauisch sein, wenn der Schädiger behauptet, die Nicht-Markenwerkstatt sei gleichwertig. Dies gelte besonders für den Fall, wenn auf Seiten des Schädigers dessen Haftpflichtversicherung auftritt, denn hier liege die Befürchtung nahe, dass die Haftpflichtversicherung dies im eigenen Interesse behauptet.

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9 Antworten zu Ersatz der in einer markengebundenen Vertragswerkstatt anfallenden fiktiven Reparaturkosten (6a S 96/07 vom 13.11.2007)

  1. LawShock sagt:

    Wenn immer alles so eindeutig wäre:

    folgende Urteile haben entgegengesetzt lautende Begründungen:

    Anm. der Redaktion: Entscheidungsdaten entfernt.

    Abruf über id-redaktion(AT)captain-huk.de

    In letzterem Verfahren war beabsichtigt, die Berufung gegen ein erstinstanzliches Urteil im Wege des Beschlusses zurückzuweisen, danach wären nur die gekürzten Kosten zu erstatten.

  2. borsti sagt:

    borsti
    Ja, – bedauerlich aber wahr.
    Es reicht eben nicht wenn der SV in seiner Stellungnahme allgemein bleibt.

    Es muß deziediert auflisten warum eine nichtmarkengebundene Werkstatt nicht gleichwertig sein kann. Umso länger die Liste umso besser!

    Z.B. das keine Schulungen beim Hersteller absolviert werden können weil der in der Regel nur seine Vertragsbetriebe schult, oder – das MIG Lötgerät von einem ganz bestimmten Hersteller vorgeschrieben wird, – oder die Punktschweißzange nur von der Fa. XYZ die Freigabe des Fahrzeugherstellers hat.

    Dann ist es nämlich an der Versicherung nachzuweisen, daß diese Bedingungen alle erfüllt werden, – und das kann sie eben nicht. Dann wird ein solcher Prozeß auch gewonnen.

    Wenn hier schlampig gearbeitet wird kommen eben solche Urteile, – wie von LawShock oben erwähnt, – bei rüber.
    Grüße aus dem Unterholz.
    borsti

  3. LawShock sagt:

    Oh, von diesen Punkten hätte ich gerne mehr in meiner Sammlung 🙂

  4. downunder sagt:

    € lawshock
    kein problem:gehirn anstrengen,urteilsbegründungen lesen,fachleute fragen,dann belastbare argumente vortragen!
    ich hatte gedacht,wir hören hier damit auf,der gegenseite durch auflistung von urteilen,die sachlich und rechtlich völliger unsinn sind,munition zu liefern!!??!!
    also:bitte erst denken,dann posten!,oder wie der lateiner sagt:si tacuisses,philosophus mansisses.
    strafaufgabe(wenn wir in der schule wären):
    1.liste alle urteile der letzten drei jahre auf,die das porsche-urteil des BGH beachten.
    2.arbeite heraus und liste auf die agumente des BGH.
    3.arbeite heraus und liste auf die argumente,die von den instanzgerichten,die das bgh-urteil verstehen konnten,zusätzlich ins feld geführt wurden.
    4.lese hier unter dem stichwort`lohnkürzungen`nach.
    5.schreibe dann einen neuen blogbeitrag.

    sorry,aber wenn ich sehe,dass hier einer nach der methode“hallo hallo,herr lehrer,ich weiss dazu auch was“ fehlurteile als versicherungsmunition postet,dann fehlt mir dafür jedes verständnis.

  5. WESOR sagt:

    @downunder, sie schreiben selbst von Fehlurteilen. Diese kommen eben zu stande, weil einer der Beteiligten einen Einwand in der Regulierung erhebt und die Gegenseite sich nicht der Mühe unterzieht, diesen Einwand restlos zu entkräften. So ein Richter am Amtsgericht macht die Buchsttaben A-C quer durch alle Rechtsgebiete und hat vom Leistungsinhalt einer Vertragswerkstatt und freien Versicherungspartnerwerkstatt eben keine Vorstellung. Darum nutzt er das Recht auf den Fachgutachter der zu verhandelnden Sache. Gottseidank machen einige Richter davon Gebrauch.

  6. LawShock sagt:

    @downunder
    genausowenig wie hier die Urteile, die Lohnkürzungen für unwirksam erklären, unter dem Deckmantel des Verschweigens behandelt werden, dürften in der Versicherungswirtschaft die stattgebenden Urteile länger unbekannt bleiben. Von „Munition liefern“ kann also keine Rede sein.
    Ich halte es für völlig überflüssig, dass jeder das Rad neu erfinden soll, sprich: jeder sich in seiner Kammer eben diese Gedanken machen soll, wie er den Argumenten der Gegenseite begegnet. Dann brauchen wir den Austausch hier auch nicht mehr!
    Sollte diese Diskussion bereits hier geführt worden sein mit dem Ergebnis, dass der Gegenseite keine Argumente an die Hand gegeben werden sollen, dann habe ich das als relativer Neuling (noch) nicht verfolgt und bitte insoweit um Nachsicht.
    Strafarbeiten mache ich nicht, dazu habe ich keine Zeit.

  7. borsti sagt:

    Das mit der „Munition“ liefern ist ja auch Quatsch.

    Als wenn die Assekuranzen die für Sie genehmen Urteile nicht kennen würden! So viele sind das ja nicht.

    borsti

  8. internetleser sagt:

    @borsti

    „Als wenn die Assekuranzen die für Sie genehmen Urteile nicht kennen würden! So viele sind das ja nicht.“

    Verwaltung von Urteilen ist eine verantwortungsvolle Tätigkeit. Schafft das vielleicht eine ganze Halbtagskraft?

  9. borsti sagt:

    @internetleser

    „Verwaltung von Urteilen ist eine verantwortungsvolle Tätigkeit. Schafft das vielleicht eine ganze Halbtagskraft?“

    AAAAAja – das soll wohl witzig sein ?? Oder was??
    Jedenfalls am Thema weit vorbei.
    borsti

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