HUK Coburg verliert Unterlassungsklageverfahren vor dem OLG Nürnberg

Wieder einmal hat die HUK Coburg gemeint, einen Kfz-SV bei seiner Kundschaft in Misskredit bringen zu dürfen und musste von dem OLG in die Schranken gewiesen werden.

Aus den Gründen:

Nach Äußerung der HUK Coburg, sie werde das durch die Beauftragung des klagenden SV entstandene Honorar nicht übernehmen, stellt sich mittelbar als Boykott und damit als gezielte Behinderung nach § 4 Nr. 10 UWG dar.

Zwar hat die HUK Coburg Dritte, insbesondere Unfallgeschädigte, nicht ausdrücklich dazu aufgerufen, den klagenden SV nicht mehr zu beauftragen. Da sich das Regulierungsverhalten der HUK Coburg bezüglich der Honorarforderungen des klagenden SV zumindest aber über die involvierten Rechtsanwälte sogleich auch bei künftigen Anspruchstellern herumsprechen wird und sich im konkreten Fall auch bereits herumgesprochen hat, hat das Verhalten der HUK Coburg die gleiche Wirkung wie eine unmittelbare Empfehlung, den klagenden SV nicht mehr zu beauftragen, denn es ist ohne Weiteres nachvollziehbar, dass Unfallgeschädigte in der Situation der Entscheidung darüber, welchen SV sie mit der Begutachtung ihres Schadens beauftragen sollen, auch berücksichtigen werden, ob es bei der Übernahme der Gutachterkosten mit der Haftpflichtversicherung zu Schwierigkeiten kommen wird oder nicht, unabhängig davon, ob möglicherweise im Einzelfall gerichtlich die Übernahme der Gutachterhonorare durchgesetzt werden könnte.

In den Entscheidungsgründen heißt es weiter:

„Darüber hinaus stellen die Äußerungen der Beklagten eine Herabsetzung der Tätigkeit des Klägers nach § 4 Nr. 7 UWG dar, da die Beklagte durch ihre unbegründete Behauptung eines Interessenkonfliktes auf Seiten des Klägers im Grunde zum Ausdruck bringt, dass der Kläger generall als SV nicht objektiv sei. Dies ist ohne Weiteres geeignet, den Kläger in den Augen der Anspruchsteller und potentiellen Gutachtensbeauftragung herabgesetzt zu sehen.“

Letztlich stellte auch nach Auffassung des OLG Nürnberg das Verhalten der HUK Coburg einen zielgerichteten, rechtswidrigen Eingriff in den eingerichteten und ausgeübten Gewerbebetrieb des klagenden SV dar.

Die Beweisaufnahme hatte zur sicheren Überzeugung schon in der Vorinstanz, des LG Regensburg, ergeben, dass die HUK Coburg im Rahmen der Regulierung von Kfz-Schadensangelegenheiten systematisch dazu übergeht, den Geschädigten die Kosten der Beauftragung des SV dann zu streichen und nicht zu erstatten, sofern das Gutachten vom Kläger dieses Verfahrens erstattet wurde.

Die in der dortigen Beweisaufnahme erfolgte Einvernahme eines in der Unfallschadensabwicklung tätigen weiteren Rechtsanwaltes hatte ergeben, dass der dortige Kläger bei der HUK Coburg auf einer schwarzen Liste stand und alle Angelegenheiten, den Kläger betreffend, zentral in Coburg behandelt werden würden.

Eine weitere im Verfahren getroffene Feststellung ist nicht weniger interessant.In der Beweisaufnahme vor dem LG kam heraus, dass die HUK Coburg regelmäßig Gutachtensaufträge an die Dekra vergibt und durch das Anbieten ihres „Rund-um-Service“ als Wettbewerberin des klagenden SV auf dem Markt der Unfallschadensabwicklung auftritt, denn sie verfolgt das Ziel, durch das Anbieten dieses Services den Bezug eigener Dienstleistungen und den eigenen Umsatz zu fördern.

Das LG stellt fest: „Wenn die Beklagte (HUK Coburg) vor diesem Hintergrund als Wettbewerberin den Kunden des Klägers gegenüber nicht nur im Einzelfall sondern wiederholt und regelmäßig erklärt, die durch den Kläger veranlassten SV-Kosten könnten nicht ausgeglichen werden und dies auch künftig, da der Kläger auf der „schwarzen Liste“ stehe, dann ruft sie konkludent zum Boykott gegen den Kläger auf und verhält sich unlauter im Sinne von § 4 Nr. 10 UWG, da sie für ihre Weigerungshaltung und für diesen Boykottaufruf keinen rechtfertigenden Grund nennen kann.

Fazit: „SV wehrt euch!!!“

Lasst es nicht zu, dass Leute wie der Herr Stehli von der HUK Coburg in Coburg zu Unfallgeschädigten am Telefon sagen, Euer Gutachten sei unbrauchbar und dessen Kosten müssten deshalb nicht reguliert werden.

Nachfolgend gebe ich den Wortlaut einer Aktennotiz, gefertigt von Herrn RA Schubert, über ein Gespräch mit Herrn Stein von der HUK Coburg, Saarbrücken, wörtlich wieder:

„Auf meine Erinnerung zur Begleichung der Kostennote vom 04.09.05 ruft Herr Stein, HUK Coburg, hier am 19.09.06 an. Er erklärt, man habe die Gebühren angewiesen. Es stellte sich heraus, dass das Geld trotz anders lautender Anweisung im Anwaltsschreiben vom 03.08.06 auf das Konto der Mandantin angewiesen worden ist.

Unterzeichner regte an, für diese Fehlleistung wenigstens noch die offenen Gutachterkosten anzuweisen. Darauf entgegnete Herr Stein, dass dies nicht möglich sei, da eine Anweisung von „oben“ bestehen würde, Gutachterkosten des Herrn Mautes stets abzulehnen, der Unterzeichner solle es als sportliche Übung sehen und Klage erheben.

Auf die Frage, ob die HUK ein Problem mit dem SV Mautes habe, antwortete Herr Stein, dass insbesondere auch mit dessen Anwalt ein Problem bestehen würde. Näher wurde hierauf nicht eingegangen. Der Unterzeichner sicherte zu, dass die Mandantin angeschrieben wird und er sich selbst um die Überweisung der Gebühr kümmere. Danach wurde das Gespräch beendet.“

Mitgeteilt von Peter Pan im Januar 2007

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24 Antworten zu HUK Coburg verliert Unterlassungsklageverfahren vor dem OLG Nürnberg

  1. SV Grisse sagt:

    Hallo Peter Pan!

    Ist das Urteil schon als Dokument zu bekommen? Von wann ist das Urteil denn?

    MfG

  2. Peter Pan sagt:

    hallo herr grisse
    es handelt sich um ein urteil des LG regensburg,welches von der verurteilten huk-coburg mit der berufung zum OLG nürnberg angegriffen wurde.
    in einem ausführlich begründeten beschluss gem.§522 ZPO
    hat das OLG dargelegt,dass es die berufung der huk einstimmig für unbegründet hält.
    zur verhinderung des für sie negativen OLG-urteils hat die huk daraufhin ihre berufung wieder zurückgenommen.
    der OLG-beschluss ist zusammen mit dem nun rechtskräftigen LG-urteil für jeden juristen allerdings ebenso wertvoll,wie ein OLG-urteil.
    ich warte noch auf die freigabe durch den kläger;danach kann ich mehr sagen.

  3. Boris Schlüszler sagt:

    Bitte Aktenzeichen mitteilen.

    Gruß

  4. Heinzelmännchen sagt:

    Guten naaaaaaaaaabend!

    Hab mir erlaubt das zurecht zu rücken.

    ————ENDE———————

  5. Herzlichen Glückwunsch!!! Das geht runter wie Oil………..
    Vielen Dank für die Veröffentlichung. Ich hätte auch gerne das Aktenzeichen………

    Weiter so…..

    Günter Nerka

  6. lutz imhof sagt:

    hallo herr nerka
    ich habe die freigabe jetzt erhalten.
    wer die entscheidungen haben möchte,meldet sich bitte unter info@kanzlei-imhof.de
    bitte fax-nr.angeben.m.f.g.lutz imhof

  7. SV Hildebrandt sagt:

    Die HUK und ihre Lügengeschichten.

    Wie ich vorhin schon in einem anderem Teil geschrieben hatte, hat die HUK sich wieder mal die Freiheit herausgenommen meine Rechnung zu kürzen und beruft sich dabei auf eine Vereinbarung mit dem BVSK. Ich habe dieser ominösen Absprache zwischen der HUK und dem BVSK nicht zugestimmt, noch bin ich Mitglied im BVSK (brauche den Jahresmitgliedsbeitrag für die Gerichtskostenvorschüsse gegen die HUK). Also auf was berufen sich die SB´s der HUK da?

    Der Kracher aber:

    Kfz-Haftpflichtschaden vom 11.01.2007
    Ihr Az.: xxx

    „Sehr geehrte Damen und Herren,

    den Schadenfall rechnen wir wie folgt ab:

    blablabla

    Unsere Zahlung:

    Die Kosten für die Fahrzeugverbringung müssen wir abziehen. Wir werden diese aber erstatten, wenn sie bei der Reparatur des Fahrzeuges tatsächlich angefallen sind.

    Am 03.07.2007 an Sie = 1830,17 EUR

    Die Sachverständigengebühren haben wir im Einvernehmen mit dem Sachverständigen auf vorgenannten Betrag gekürzt.

    Mit freundlicher Verarsc… Grüßen“

    Der Rechtsanwalt fragt mich jetzt ob ich noch normal sei. Erst schreibe ich eine solche Rechnung und dann habe ich in Einvernahme dieser Kürzung zugestimmt!?! Als er mir dann dieses Schreiben gefaxt hat, ist mir erstmal die Luft weggeblieben. Die lügen ohne rot zu werden und wissen, dass der Geschädigte diese Kürzung eher hinnimmt als zu klagen.

    Mein Kunde fragte mich dann später auch noch wieso ich das so mache.

    Frage in die Runde, was gegen solch infame Behauptungen unternehmen?

    Freundliche Grüße aus einem Sauerstoffzelt
    SV Hildebrandt

  8. borsti sagt:

    Hallo Herr Hildebrandt,

    ich gehe davon aus , daß Ihre Rechungen immer sofort fällig sind. Fordern Sie den VN der HUK auf den gekürzten Betrag innerhalb kurzer Frist auszugleichen. Schicken Sie widrigenfalls ohne weitere Vorrede dem VN der HUK einen Mahnbescheid und lassen Sie Ihren RA Klagen. Was anderes verstehen die ehe nicht!
    PS: Ich kaufe die Mahnbescheide mittlerweile Packungsweise.

    Gruß Borsti

  9. SV Hildebrandt sagt:

    Hallo borsti,

    ich lasse eh alles direkt über meine Anwälte laufen und Mahnbescheide kaufe ich nicht mehr, geht hier bei uns online.

    https://www.online-mahnantrag.de/omahn/Mahnantrag?_ts=2803314-1157380016293&Command=start

    Mit den Kürzungen der Fa. HUK komme ich ja klar und selbst hier hat die HUK jetzt beim AG Iserlohn verloren (AZ noch nicht bekannt aber durch meinen Anwalt erstritten). Womit ich nicht klar komme: Diese infamen Lügen es sei bzgl. meiner Rechnungskürzung mit mir abgesprochen und OK. Beim Anwalt stehe ich blöde da und der Kunde versteht es auch nicht. Wenn ich die Freigabe durch den Anwalt und Kunden bekomme, kann ich jedem Interessiertem dies Schreiben faxen. Mir reicht es mit dieser Verunsicherung HUK.

  10. Peter Pan sagt:

    hallo herr hildebrandt,hallo borsti
    (beinharter nick übrigens,genau meine rede!)
    die sachbearbeiter der huk dürfen doch nur vorgegebene textbausteine zusammenstellen!
    da kommt schnell einmal auch mal ein falscher baustein
    in den text-ach gott,leider immer versehentlich(wer´s glaubt)
    ich lese diese themaverfehlungen schon lange nicht mehr.
    jeder abzug ist mir dagegen anlass,den schädiger als meinen besten regulierungshelfer zu rekrutieren,indem ich ihn postwendend auffordere, die abzüge nun aus eigener tasche zu zahlen.sie glauben garnicht,welche tollen gespräche mir dann mitunter vergönnt sind.m.f.g.peter

  11. SV Hildebrandt sagt:

    Morgen zusammen,

    gestattet das ich platze. Mein Kunde ruft mich eben an und erzählt mir das er heute Morgen bei der HUK wegen der Kürzung meiner Gebühren angerufen hat und wissen wollte wieso das mit solchen Behauptungen hingestellt wird. Die Antwort des Sachbearbeiters schlägt dem Fass den Boden aus.

    Ungefährer Wortlaut des SB: „ja wissen sie, es gibt einige Sachverständige die sich nicht an Vereinbarungen halten und sich dann beschweren wenn wir mit diesen vor Gericht ziehen. Die dabei entstehenden Kosten gehen zu Lasten der Versicherten, daran können sie doch sehen wie egal diesen Leuten Vereinbarungen sind, die mit einer der größten Sachverständigenorganisationen in Übereinkunft für ALLE Sachverständigen getroffen wurden. Wenn sie bei sich im Ort 3 Supermärkte einer Handelskette haben, können sie doch sicher sein, dass die Preise bei allen gleich sind.“

    Welche große Sachverständigenorganisation hat da im Namen ALLER Sachverständigen eine Vereinbarung getroffen und müssen wir uns jetzt alle an diese Vereinbarung halten? Ich kann mich nicht erinnern zu irgendwas ja gesagt zu haben und zu dieser Organisation, sicherlich die in grün, gehöre ich auch nicht. Jedenfalls ist mein Kunde jetzt um eine Erfahrung reicher auf die er gern verzichtet hätte.

    @Peter Pan
    Das ich den Verursacher nach Kürzungen oder wenn die HUK vollständig nicht bezahlt hat, mache ich seit kurzem auch. Die entsetzen Anrufe bei mir oder meinem Anwalt sind immer sehr interessant und aufschlussreich für den Verursacher.

  12. Störtebeker sagt:

    Moin, SV Hildebrandt!

    Die mit der Honorarvereinbarung sind nicht die grünen versicherungsgesponsorten Stern-TV-Sachverständigen.

    Nö, das sind die kurzsichtigen (vogel-)"freien" Sachverständigen aus Berlin namens BVSK – die sind nämlich "frei" von allen Weisungen und (Honorar-)Absprachen! LOL

    Grüße vom Fernrohr

    Störtebeker

  13. Andreas sagt:

    Einer der es nicht wissen will (oder nicht kann, oder nicht darf?)…

    Sachverständigenorganisation ungleich Berufsverband.

    Die HUK kürzt mittlerweile nicht auf das schon mehrfach genannte Gesprächsergebnis, das keinerlei bindende Wirkung hat (sonst hätten wir ja schließlich alle Klagen verloren, weil wir drüber liegen), sondern auf die Tabellen, die die HUK mit der DEKRA ausgehandelt hat.

    Es wird schon lange nicht mehr auf das alte Gesprächsergebnis gekürzt…

    Und Sie Herr Störtebeker dürfen gerne Ihre Verallgemeinerungen für sich behalten. Wenn, dann nennen Sie die konkreten Kollegen, die kurzsichtig und (vogel-)frei sind.

    Grüße

    Andreas

  14. bekmann sagt:

    @Andreas,

    und warum werden dann von der HUK immer noch und immer öfter das Gesprächsergebnis 2002 mit Werten aus 2000!!(jetzt mit 19%) übergeben mit der Behauptung dies sei das Ergenbis aus 2004 welches es nach BVSK überhaupt nicht geben soll? Oder is BVSK und Dekra jetzt schon das gleiche?

    Mojn

  15. F. Hiltscher sagt:

    Es ist ganz wichtig hier zu zeigen,dass sich Kollegen untereinander anfeinden.
    Bitte das BVSK Thema beenden!Es gibt da eine geeignetere Plattform dies zu diskutieren.
    MfG
    Franz Hiltscher

  16. Frank sagt:

    @H.Hiltscher,

    R I C H T I G und ok.

  17. Störtebeker sagt:

    YO, Andreas, da sich mich persönlich ansprechen, will ich Ihnen auch kurz antworten!

    Ich sehe das nun so! Die Honorarvereinbarungen des Herrn Fuchs waren natürlich keineswegs "kurzsichtig"! Und alle "freien" Sachverständigen, die sich nicht an diese Absprache hielten, hatten auch nie irgendwelche Probleme ihr Honorar zu erhalten.

    Also machen wir lieber Schluss mit dem leidigen Thema, sonst gibts noch eine Rüge. 😉

  18. Jurist sagt:

    Wenn das OLG Nürnberg ein “direktes Wettbewerbsverhältnis” im Sinne des UWG zwischen den SV und der HUK-Coburg bestätigt, dann frage ich mich, welche Bedeutung die Gerichte wohl den durch diesen Blog mit einem reichen Zitatenschatz zu belegenden Beschimpfungen, Verunglimpfungen, Beleidigungen und vor allen Dingen deutlich zum Ausdruck gebrachten Handlungen, die geeignet sind (und nicht nur das, sondern die sogar genau dies bezwecken), die Entscheidungsfreiheit der Verbraucher durch Ausübung von unsachgemäßen unsachlichen Einfluss zu beeinträchtigen (§ 4 Nr. 1 UWG), wohl beimessen!

    Nicht ganz fernliegend ist auch die Ansicht, dass durch viele der Beiträge hier über die Dienstleistungen oder das Unternehmen eines Mitbewerbers oder über den Unternehmer oder ein Mitglied der Unternehmensleitung Tatsachen behauptet oder verbreitet werden, die geeignet sind, den Betrieb des Unternehmens oder den Kredit des Unternehmers zu schädigen (§ 4 Nr. 8 UWG).

    Ob sie den Nachweis der Wahrheit in jedem Punkt erbringen können, lasse ich mal dahingestellt, dass sollten Sie sich selbst fragen.

    Sie merken: Die Erkenntnis des LG Regensburg und des OLG Nürnberg ist KEINE Einbahnstraße. Glückwunsch zu Ihrem Pyrrhussieg.

    Auch die Lektüre des § 826 BGB möchte ich empfehlen. Abwerbungshandlungen, mit denen Sie sich hier ja öffentlich brüsten (”wieder einen HUK-Versicherten auf den Pfad der Tugend gebracht” etc.), erfüllen im Allgemeinen den Tatbestand dieser Norm.

    Mit herzlichen Grüßen an alle hier versammelten Vertreter der Unfehlbarkeit, vulgo “Elite der Verbraucherschützer Deutschlands”, “Speerspitze der Volksaufklärung” etc. pp.!

  19. hammings sagt:

    Sehr geehrter Jurist,

    ich möchte der HUK keineswegs das Wort reden, allerdings bin ich ebenfalls der Ansicht, dass diese Seite zunehmend an Sachlichkeit verliert.
    Für einen Geschädigten oder Versicherungsnehmer wird es dadurch zunehmend schwerer hier einen Eindruck von den tatsächlichen Gegebenheiten zu gewinnen bzw. wirklich Rat zu finden – schade.

  20. hammings sagt:

    Ich habe noch was vergessen:

    Mein ehemaliger Abteilungsleiter (ja, ich war mal bei einer Versicherung) pflegte immer zu sagen, dass jeder den Ermessensspielraum ein wenig auf seiner Seite ausschöpft. Und das fand der in Ordnung so.
    Allerdings ist mein Ex-Abteilungsleiter nicht mehr in Diensten. Auch sonst kenne ich bei meiner Ex-Gesellschaft niemanden mehr, der so gedacht hat.
    Bei der HUK müssen wir solcherart Gedanken wohl gar nicht anstellen.

  21. Heinzelmännchen sagt:

    Diese Störversuche sind uns doch bekannt, kann mir auch denken aus welcher Ecke die kommen.

    Vielleicht könnten die Juristen hier im Blog(Peter Pan oder Ra Trögl) hier oder im Forum unter Rechtsfragen Stellung beziehen.

    __________________________ENDE_____________________________

  22. F.Hiltscher sagt:

    @Jurist Mittwoch, 14.03.2007 um 12:52

    Es wurde von mir schon mehrfach betont, dass die angeblichen Rechtsverstöße hier im Blog nur eine Veröffentlichung des Geschäftsgebahrens der HUK-COBURG sind.
    Wir erfinden das nicht das ist das Spiegelbild des Tuns ihres Arbeitgebers dass Sie erkennen.

    P.S.
    Verbreitet die HUK_COBURG immer noch die gefälschen Schreiben, mit meinem angeblichen Briefkopf, bei den Gerichten? Was ist das gleich wieder für ein Tatbestand wenn man das weiter betreibt obwohl Kenntnis der Fälschung vorliegt?
    MfG

  23. F.Hiltscher sagt:

    hammings Mittwoch, 14.03.2007 um 13:38

    Erklären Sie mir doch bitte was sachlich und unsachlich ist.
    Meinen Sie eine höfliche Umschreibung der Sauereien dessen was die HUK-COBURG täglich zig mal an den Geschädigten verbricht, oder sollen wir hier tatsächliche Sachverhalte unterdrücken, wenn ja wie soll denn etwas sachlich bleiben?
    Soll man Leuten die Meinung verbieten welche andauernd von einer beratunsresistenten Privatfirma übervorteilt werden?
    Also bitte, wir bzw. ich lerne gerne dazu.

  24. SV Eiserbeck sagt:

    Hallo,
    erst einmal muss ich für diesen BLOG hier eine Lanze brechen, dadurch ihn erst einmal bekannt wird, wie gerade und speziell die HUK-Coburg mit Gutachtern und Geschädigten umspringt.
    Oder können mir die ganz Schlauen von der Versicherung mal erklären, wieso ich von der HUK Kürzungsschreiben wegen meinem Honorar erhalte, mit BGH-Urteilen, die genau das Gegenteil aussagen. Nicht nur ich, sondern auch mein Anwalt sind sozusagen stinksauer über so viel Arroganz.
    Aber durch den BLOG sind wir uns einig, auch immer den Verursacher nun mit zu belangen. Mal sehen, ob sich sowas nicht schnell in einer Kleinstadt herum spricht.

    Schönen Tag noch

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