Mein 2.500. Beitrag: Das AG Leipzig verurteilt mit einer prima Entscheidung vom 27.8.2015 – 103 C 5019/15 – die VHV Allgemeine Versicherung AG zur Zahlung rechtswidrig gekürzter Sachverständigenkosten.

Hallo verehrte Captain-Huk-Leserinnen und -Leser,

als meinen 2.500. Beitrag in diesem Blog stelle ich Euch hier ein Urteil aus Leipzig zu den Sachverständigenkosten gegen die VHV VersicherungAG vor. Passend zum 2.500. Beitrag handelt es sich um eine prima Entscheidung, wie ich meine. Lest selbst und gebt bitte Eure Kommentare ab.

Viele Grüße
Willi Wacker

Aktenzeichen: 103 C 5019/15

Amtsgericht Leipzig

Zivilabteilung I

IM NAMEN DES VOLKES

ENDURTEIL

in dem Rechtsstreit

– Klägerin –

gegen

VHV Allgemeine Versicherung AG, VHV-Platz 1, 30177 Hannover, v.d.d. Vorstand

– Beklagte –

wegen Schadensersatz
hat das Amtsgericht Leipzig durch
Richterin am Amtsgericht D.
ohne mündliche Verhandlung gemäß § 495 a ZPO am 27.08.2015

für Recht erkannt:

1.        Die Beklagte wird verurteilt, an die Klägerin 163,88 € zzgl. Zinsen in Höhe von 5% über dem Bastszinssatz gemäß § 247 Abs.1 BGB hieraus seit 27.09.2014 zu zahlen.

2.        Die Beklagte trägt die Kosten dies Rechtsstreits.

3.        Das Urteil ist vorläufig vollstreckbar.

Die Beklagte kann die Vollstreckung durch Sicherheitsleistung oder Hinterlegungen in Höhe 120 % des zu vollstreckendes Betrages abwenden, sofern nicht die Klägerin vor der Vollstreckung in gleicher Höhe leistet.

Beschluss:

Der Streitwert wird auf 163,88 EUR festgesetzt.

Tatbestand

(Auf die Abfassung des Tatbestandes wird gemäß § 313 a ZPO verzichtet).

Entscheidungsgründe

Die zulässige Klage ist gemäß § 7, 17 STVG, § 823 BGB, § 115 Abs. 1 VVG, 249, 398 BGB vollumfänglich bergründet. Die Kosten der Schadenfestsetzung sind grundsätzlich Teil des geemäß § 249 Abs. 2 BGB zu ersetzenen Schadens, soweit diese zu einer zweckentsprechenen Rechtsverfolgung notwendig sind (zu Urteil des BGH vom 11.02.2014, AZ.: VI ZR 225/13). Die Klägerin kann die ihr zuständige Sachverständigenkosten aus abgetreteten Recht geltend machen. Am xx.05.2014 wurde das damals in Eigentum des … stehende Kraftfahrzeug PKW LUPO mit dem amtlichen Kennzeichen … durch den Fahrer eines bei der Beklagten Haftpflichtversicherten Kraftfahrzeuges allein schuldhaft im Straßenverkehr beschädigt und zwar in Leipzig an der Ecke Goedelerring / Käthe-Kollwitz-Straße. Die Abtretung ist durch die  Bevollmächtigte  des  Geschädigten, Frau B. wirksam erfolgt am 21.05.2014.

Der Geschädigte bzw. seine Bevollmächtigte dürfte sich beider Erstellung des Schadensgutachtens, welches regelmäßig von der Haftpflichtversicherung des Schädigers, also auch der Beklagten, vorausgesetzt wird, damit begnügend, dem ihnen seiner Lage ohne weiteres erreichbaren KfZ-Sachverständigen zu beauftragen. Es musste nicht zuvor eine Marktforschung in ganz Leipzig nach dem Honorar günstigsten Sachverständigen betreiben. Die Schadensminderungspflicht wird erst dann verletzt, wenn die zwischen dem Geschädigten und dem Sachverständigen getroffene Preisvereinbarung für den Geschädigten deutlich erkennbar über den üblichen Preisen liegt. Der Geschädigte muss insbesondere nicht die Tabellensätze der BVSK Honorarumfrage kennen.

Dass die Klägerseite und die Bevollmächtigte des Beklagten tatsächlich die Honorartabelle der Klägerin vereinbart haben, ergibt sich, für die Beklagte auch deutlich sichtbar, daraus, dass die Bevollmächtigte B. auch die Seite der Honorarvereinbarung unterschrieben hat. Somit geht das Gericht davon aus, der Bevollmächtigten B. sowohl die Auftragserteilung als auch die Anlage mit dem aufgeführten Gutachterhonoraren vorgelegt worden sein müssen.

Besondere Umstände, aus welchen der Geschädigte bzw. die Bevollmächtigte von vornherein den Schluss hätte ziehen können, dass der Sachverständige im Verhältnis zum konkret entstandenen Unfall ein Honorar verlangt, dass die in der Branche überhöhten Sätze deutlich übersteigt, sind nicht ersichtlich. Weder das vereinbarte Grundhonorar noch die geltend gemachten Nebenkosten sind tatsächlich zu beanstanden.

Anhaltspunkte dafür, dass der Tatbestand des Wuchers gemäß § 138 Abs. 2 BGB erfüllt ist, sind weder dargelegt noch ersichtlich.

Die geltend gemachten Nebenforderungen sind von der Beklagten gemäß § § 280 Abs. 11, 286, 288 BGB zu ersetzen.

Die Kostenentscheidung folgt aus § 91 ZPO, die Entscheidung über die vorläufige Vollstreckbarkeit aus § 704, 708 Nr. 11, 711 ZPO.

Urteilsliste “SV-Honorar” zum Download >>>>>

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9 Antworten zu Mein 2.500. Beitrag: Das AG Leipzig verurteilt mit einer prima Entscheidung vom 27.8.2015 – 103 C 5019/15 – die VHV Allgemeine Versicherung AG zur Zahlung rechtswidrig gekürzter Sachverständigenkosten.

  1. Planner sagt:

    hukis-liebling
    ich weiss jetzt gar nicht, ob ich Sie beglückwünschen soll zum 2500. Beitrag,
    oder Sie bemitleiden muß, wegen der enormen Mühen, die Sie im Dienste der SV auf sich genommen haben?
    Trotzdem herzlichen Glückwunsch und machen Sie bitte weiter

  2. Redaktion sagt:

    Ehrenamtliches Engagement enthält den Begriff der Ehre. Davon gibt es heute leider nicht mehr viel in dieser Gesellschaft. Den meisten Menschen ist das Hemd näher als die Hose. Sollen doch die Anderen machen. Hauptsache man kann überall den Honig abschöpfen und kann sich ansonsten einen lockeren Lenz machen. Das zeigt sich auch an den teilweise spärlichen Kommentaren bei CH zu den jeweiligen (tw. auch wichtigen) Themen – trotz beeindruckend hoher Leserzahl und diversen Aufforderungen.

    Zu dieser trägen Masse ohne jeglichen Gemeinschaftssinn gehört der Willi aber (Gott sei Dank) nicht. Der hat nicht nur den nötigen Mumm, sondern auch den Willen, aktiv etwas zu verändern – was ja Dank der vielen CH-Beiträge teilweise auch schon gelungen ist. Durch entsprechende Aufklärung konnte der zügellose Raubtierkapitalismus der Versicherungskonzerne zu Lasten der Geschädigten in den letzten Jahren deutlich eingebremst werden. Captain HUK gilt schon lange als „rotes Tuch“ in Versicherungskreisen, was man durchaus als Kompliment werten kann. Ohne das ehrenamtliche Engagement bei CH wäre die Geschädigtenseite nämlich schon längst komplett „abgesoffen“. Das liebe Leser ist die Realität, auch wenn es der eine oder andere vielleicht nicht (an)erkennen sollte. Mit entprechend breiter Unterstützung könnte man sogar das gesamte rechtswidrige Schadensmanagement der Versicherer auf den Müll der Geschichte entsorgen = frommer Wunsch.

    Deshalb, lieber Willi, vielen Dank für das bisherige Engagement sowie herzlichen Glückwunsch zu dieser herausragenden Leistung zu Gunsten des Gemeinwohls und weiterhin alles Gute im Team – vor allem Gesundheit!

  3. Franz511 sagt:

    Lieber Willi Wacker,
    ich habe großen Respekt vor Deinem Engagement und dem unentgeltlichen Wirken im Sinne vieler von der Versicherungsseite Betrogener und dem redlich erkennbaren Bemühen, diesem Zustand Einhalt zu gebieten und nach Änderungen im positiven Sinne zu suchen. Meinen aufrichtigen Dank lieber Willi Wacker. Mach weiter so!
    Liebe Grüße Franz511

  4. H.R. sagt:

    Lieber, Willi Wacker,
    nicht das so zu tun, wie du es u.a.hier auf captain-huk.de und auch in der … fast täglich seit Jahren getan hast, wäre unterlassene Hilfeleistung. Für Dich war dieses Engagement bis heute eine Selbstverständlichkeit. Nur wer die vielen Stunden nachenpfinden kann, die Du damit geopfert hat, wird
    zumindest annähernd ermessen können, was Du geleistet hast. Dafür hier und auch von mir, ein großes
    Dankeschön. Du bist auch hier und heute auf dem richtigen Platz, denn intelligente Menschen haben in großen Organisationen keine Chance. Bleib also noch lange auf Deinem angestammten Platz, denn es ist erfrischend, wie Du aus dem Herzen mit Betroffenheit und oft auch mit Empörung an die Tür der Erkenntnis klopfst. Weiterhin alles erdenklich Gute.-

    H.R.

  5. Babelfisch sagt:

    Respekt und Anerkennung für so viel Engagement und Fleiss!

  6. SV Fehl sagt:

    Auch ich möchte mich (und natürlich im Namen vieler Kollegen) bei Dir für das Engagement bedanken!

  7. Fred Fröhlich sagt:

    @ SV Fehl
    Dem schließe ich mich an. Vielen Dank Willi Wacker!

  8. RA Schwier sagt:

    Vielen Dank für die vielen „Nachhilfestunden“ 🙂

    Es bleibt dabei, dass ich mich gerne in die Redaktion einbringen würde!

  9. Willi Wacker sagt:

    Für die Glückwünsche anläßlich meines 2.500. Beitrages für den Captain-Huk-Blog bedanke ich mich recht herzlich.
    Ob ich aufgund meiner angegriffenen Gesundheit noch einmal die gleiche Anzahl Beiträge veröffentlichen kann, wage ich zu bezweifeln.
    Selbstverständlich mache ich – schon im Interesse der Unfallopfer – im Kampf gegen das rechtswidrige Kürzen der Schadensersatzansprüche durch die Versicherer so lange es noch geht weiter. Es kann aber durchaus passieren, dass ich trotz Medikamenten und ärztlicher Versorgung mal für ein oder zwei Monate ausfalle.
    Den Leserinnen und Lesern wünsche ich weiterhin viel Erfolg durch die hier gefundenen Erkenntnisse.
    Ein herzliches Glückauf
    Willi Wacker

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