Musterfeststellungsklage – Unternehmer und Selbstständige sind keine Verbraucher

Ihr Lieben, da zieht es einem wieder einmal die Schuhe aus.

Ich wollte gerade unsere Fahrzeuge in das Register zur Musterfeststellungsklage gegen die Volkswagen AG eintragen.

Laut der Ausfüllhilfe des Bundesamtes der Justiz werde ich allerdings dahingehend belehrt, dass Selbstständige und Freiberufler keine Verbraucher im Sinne der Musterfeststellungsklage sind.

Ja, was sind Selbstständige, Gewerbetreibende und Freiberufler aber dann? Die Deppen der Nation, insbesondere die fleißigen mit einem Einkommenshöchststeuersatz von 42 % und mehr!

I. Angaben zur Person

Tragen Sie bitte Ihren vollständigen Vornamen und Namen (keine Titel) sowie die Anschrift , unter der Sie aktuell gemeldet sind , ein.
Bitte beachten Sie, dass nur Verbraucher zur Eintragung berechtigt sind.
Unternehmer können keine Eintragungen vornehmen lassen. Verbraucher ist, wer bei Erwerb des Anspruchs oder der Begründung des Rechtsverhältnisses nicht überwiegend im Rahmen seiner gewerblichen oder selbständigen beruflichen Tätigkeit gehandelt hat.
Wenn Sie z. B. als beruflich Selbstständiger einen Gegenstand für ein Familienmitglied erworben haben, das diesen Gegenstand nicht für eine gewerbliche oder selbstständige berufliche Tätigkeit, sondern rein privat nutzt, dann haben Sie diesen Gegenstand als Verbraucher erworben. Somit können Sie Ihren Anspruch wirksam zur Eintragung in das Klageregister anmelden.

 

Dieser Beitrag wurde unter Das Allerletzte!, Unglaubliches, Urteile, Wichtige Verbraucherinfos abgelegt und mit , , , , , verschlagwortet. Setze ein Lesezeichen auf den Permalink.

5 Antworten zu Musterfeststellungsklage – Unternehmer und Selbstständige sind keine Verbraucher

  1. Juri sagt:

    Da hat aber ganz offenbar die Herstellerlobby den Text allein kreiert. Ja wie dusselig müssen denn diese Politiker eigentlich wirklich sein, dass sie nicht einmal mehr erkennen welchen Mist sie da verzapfen. Es wird Zeit dass auch wir die gelben Westen anziehen und auf die Straßen gehen.

  2. SV Wehpke sagt:

    Da werden sich aber unsere Taxifahrer und alle anderen Betroffenen riesig freuen. Ich hoffe nur, dass die sich dann bei der nächsten Wahl auch noch daran erinnern, wem sie denn den gebührenden Dank schulden.
    Endlich – ein Meilenstein der Rechtsgeschichte und eine bärenstarke Innovation zur Stärkung der Verbraucherrechte. Ein wahre Kraftanstregung der GROKO! DANKE.
    Das hat ja fast die gleiche „Qualtität“ wie die Affäre Maaßen. Und da wundern sich unsere Politiker, dass wir sie nicht mehr verstehen. Ja wie denn auch?

    Wehpke Berlin

  3. R.G. sagt:

    @ Jörg
    @ SV Wehpke
    @ Juri
    @ Beinhart
    @ Buschtrommler

    Willkommen Gelbwespen als Geprellte in unserem Deutschen Rechtsstaat. Buddelt auch den schon vergrabenen § 249 S. 1 BGB wieder aus und sorgt für den nötigen Respekt zur Beachtung in der Rechtsprechung. Viele kritische Anmerkungen – auch zur Lage der Nation – gibt es übrigens von montags – freitags zu lesen auf

    Steingarts Morning Briefing .

    Einen nachdenklichen 3. Advent wünschend und
    mit kollegialen Grüßen
    R.G.

  4. Zweite Chefin sagt:

    Ist nicht neu. Dem freiberuflichen Rechtsanwalt ohne jedes technische Verständnis werden beim Gebrauchtwagenverkauf dieselben Pflichten und Kenntnisse zugemutet wie dem Gebrauchtwagenhändler.

  5. virus sagt:

    GG Art. 3. (1) Alle Menschen sind vor dem Gesetz gleich. Naja, jedenfalls sind bzw. agieren sogenannte Berufspolitiker als leistungslose Verbraucher. Siehe: Verteidigungsministerium räumt ein: McKinsey-Beraterverträge in vielen Fällen nicht ordnungsgemäß und Externer Sachverstand gefragt: Mehr als 700 Millionen Euro seit 2014 für Regierungsberater

Schreibe einen Kommentar

Deine E-Mail-Adresse wird nicht veröffentlicht. Erforderliche Felder sind mit * markiert