Versicherer reiten ihre Versicherungsnehmer ins Chaos

Folgender Fall, der exemplarisch für die Versicherer zu sein scheint:

Die VHV Versicherung kürzt den Anspruch des Sachverständigen um einen Betrag von 86,75 €, selbstverständlich ohne dem betroffenen Versicherungsnehmer hierüber zu informieren.

Der Sachverständige beantragt den Erlass eines Mahnbescheides gegen den Halter (= in diesem Fall Versicherungsnehmer), der ein kleines Gewerbe betreibt. Der Halter, der von der Sach- (und auch Rechts-) lage keine Kenntnis hat, ruft erbost bei dem Anwalt des Sachverständigen an, der ihm in der Sache jedoch nicht weiterhelfen kann/darf.

Die Unterlagen vom Mahngericht sendet der Halter/VN an seine Versicherung nach entsprechender telefonischer Rücksprache mit der VHV. Zwischenzeitlich wird der Mahnbescheid erlassen und der Antrag auf Erteilung eines Vollstreckungsbescheides gestellt. Nach Erlass des letzteren wird ein Zwangsvollstreckungsauftrag gegen den Halter/VN gestellt. Die VHV legt – verspätet – Widerspruch gegen den Mahnbescheid ein, der als Einspruch gegen den Vollstreckungsbescheid gewertet wird.

Zwischenzeitlich macht sich der Gerichtsvollzieher auf den Weg, für den Halter/VN drohen Eintragung in die Schufa etc.

Jetzt kann es nicht mehr schnell genug gehen, die VHV sagt Zahlung in voller Höhe zu.

Ein praktisches Beispiel aus der Welt der Versicherungskultur!

Urteilsliste “SV-Honorar” zum Download >>>>>

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3 Antworten zu Versicherer reiten ihre Versicherungsnehmer ins Chaos

  1. Karle sagt:

    Ein typisches Beispiel, das aufzeigt, wie prima die Sache funktioniert.
    Wenn man nun dem VN der VHV noch mitteilt, dass seine Versicherung völlig rechtswidrig gehandelt hat und er wegen ein paar Euro Versicherungsgezicke in erhebliche Schwierigkeiten geraten ist, dann hat die VHV einen Kunden weniger. Nicht zu vergessen den Multiplikatoreffekt durch Weitergabe des „Erlebnisses“ an Freunde, Verwandte, Vereinskollgen, Stammtischbrüder usw.. Ergibt summa summarum mindestens 10 Kunden, die nicht mehr bei der VHV anheuern. Und das alles für den Versuch einer rechtswidrigen „Einparung“ von läppischen EUR 86,75?

    Applaus, Applaus – Super Strategen bei der VHV!!!

  2. Rüdiger sagt:

    Multiplikator ist gut.
    Dieser Beitrag mobilisiert mit Sicherheit ein paar tausend Leser, denen die Lust an der VHV vergeht. Genau wie bei der HUK. Das tolle dabei ist, dass die nicht einmal realisieren, was dem Laden fernbleibt; genauso wenig wie man den Verbreitungsgrad und die Tiefenwirkung von Captain HUK einschätzen kann. Steter Tropfen höhlt den Stein. Immer weiter so in diese Richtung, bis denen das gesamte Schadensmanagement um die Ohren fliegt.

  3. Lothar sagt:

    Da auch unsere Honorarrechnungen von den vorbenannten Versicherungen regelmäßig gekürzt werden, sind auch wir zu dieser Maßnahme übergegangen. Alle Kürzungsbeträge werden nun durch einen Rechtsanwalt eingeholt.
    Ein Mahnbescheid gegen den Schädiger (Versicherungsnehmer) unter Hinweis auf eine mangelhafte Schadenregulierung ist die effektivste Möglichkeit diesem Treiben Einhalt zu Gebieten.
    Wir haben bisher in JEDEM dieser Fälle ein schnelles Einlenken der Versicherungen erzielt. Nicht nur der verzinste Kürzungsbetrag wird prompt bezahlt, auch die angefallenen Anwalts und Gerichtskosten werden erstattet.

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