VHV Versicherung: Kürzung der Sachverständigenkosten wohl auch unter „Freunden“

Aus einem aktuellen Rundschreiben der SSH vom April 2015 kann man entnehmen, dass wohl auch die SSH-Mitglieder – im Falle eines Haftpflichtschadens – von den Kürzungen bei den Sachverständigenkosten betroffen sind. Bei sog. „indirekten Aufträgen“, also Aufträgen, die nicht durch die Versicherer erteilt werden, kürzt die VHV offensichlich auch bei „Freunden“ die „Gebühren“. Aber die SSH wäre ja nicht die SSH, wenn es für dieses Problem nicht eine „flexible Lösung“ gäbe. Eine davon lautet bis auf weiteres: Kniefall bei der VHV durch Einverständnis mit der Abrechnung nach BVSK/HUK Tabelle (=Gesprächsergebnis). Man kann gespannt sein, was bei den „Gesprächen“ der SSH mit der VHV Versicherung herauskommt? Der „gemeinsame Nenner“ dürfte am Ende wohl lauten: Auch im Falle eines extern beauftragten Haftpflichtschadens „darf“ der geschmeidige SSHler zu Sonderkonditionen mit der VHV abrechnen?

Hier nun das Schreiben:

Betreff: Infobrief VHV wg. Kürzungen indirekter Aufträge

Liebe SSH Vertragspartner,

heute können wir Sie über einen positiven Ansatz in Sachen Gebührenkürzungen der VHV Versicherungen bei indirekter Beauftragung informieren.

Bei einem in dieser Woche stattgefundenen Gespräch wurde auch diese Thema angesprochen. Wir konnten einen gemeinsamen Nenner finden, der nun im Hause der VHV vorbereitet wird.

Wir bitten Sie bis zur endgültigen Klärung bei Gebührenkürzungen wie folgt zu reagieren:

Senden Sie ein kurzes Anschreiben an den zuständigen Sachbearbeiter der VHV. Bitten Sie in diesem Schreiben freundlich um eine kurze Erläuterung der Gebührenkürzung. Der Vorgang wird geprüft und bei Einhaltung der BVSK/HUK Tabelle der Restbetrag angewiesen.

Sobald wir weitere Informationen haben, werden wir Sie selbstverständlich umgehend informieren.

Mit freundlichen Grüßen

i.A. …
Partnerbetreuung

Wie blöd muss man eigentlich sein?

Selten soo gelacht….

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16 Antworten zu VHV Versicherung: Kürzung der Sachverständigenkosten wohl auch unter „Freunden“

  1. Franz511 sagt:

    Und schon wieder wird von Gebühren gesprochen!
    Weiss die SSH es nicht besser oder kann sie nicht anders handeln?
    Dem Schreiben nach handelt also die VHV, was das Gutachtenhonorar angeht, wie die HUK-Coburg.

  2. Bösewicht sagt:

    Der Bösewicht ist hier soeben vor lauter Lachen vom Bürostuhl gekippt …

    Wenn ich überlege „Drive-In“ und „Drive-Out“. Also diese Kurse mitzumachen deutet ja nicht von besonders großen Intellekt. Wenn also die SSHler fast allesamt nicht die hellste Kerze auf der Torte zu sein scheinen, wie um Herrgotts willen wurden die öffentlich bestellt und vereidigt ?

    Grüß
    Der Bösewicht

  3. SVS sagt:

    Wieso sind derartige Preisabsprechen nicht verboten? Hatte das Kartellamt den BVSK nicht einst diesbezüglich gerügt?

  4. Fred Fröhlich sagt:

    „Auch im Falle eines extern beauftragten Haftpflichtschadens “darf” der geschmeidige SSHler zu Sonderkonditionen mit der VHV abrechnen?“
    Was heißt darf – er muss!!!
    Aber da könnt ihr ein Ei drauf backen – vorher wird das mit der DEKRA abgestimmt!
    Irgendwann bringen die noch Geld mit, um Kasko-Aufträge abarbeiten zu dürfen – Geld frisst Hirn – wer hat das gesagt?

  5. Das Auge des Fischadlers sagt:

    @ Hans Dampf
    Die „Abfangabteilung“ der VHV versucht die Geschädigten schon im Vorweg per Telefon darauf einzustimmen, dass ein Gutachten nicht bezahlt würde und auch nicht erforderlich sei. und das bei einem Schaden von deutlich über 8000,00€ und einer erheblichen Wertminderung.
    Die VHV-Sachverständigen fahren aber selbt bei Schäden von deutlich unter 1000,00 € schon zum Geschädigten, um ein „Gutachten“ zu erstellen. Wie verträgt sich das miteinander ? Auch der permanent den Unfallopfern angetragene Rat, einen Kostenvboranschlag erstellen zu lassen, ist zielgerichtet ein falscher Rat, wenn man weiß, dass ein Kostenvoranschlag vor Gericht kein ausreichendes Beweismittel ist, weil damit eine beweissichernde Tatsachenfeststellung nicht verbunden ist. Also wird schon im Vorfeld ein Geschädigter von der VHV-Versicherung irreführend mit falschen Informationen konfrontiert, wie übrigens auch durch andere Versicherungen. Ein „Geschäftsmodell“, das auf Lügen und auf Übervorteilung ausgerichtet ist. Gehören die gesammelt in den Knast ?

    Das Auge des Fischadlers

  6. svw sagt:

    Wie schon festgestellt wurde, scheinen die SSH’ler nicht die hellsten zu sein und das obwohl diese ja öbuv sind.
    Steht im SSH-Partnervertrag nicht geschrieben, das der SSH’ler bei fremd beauftragten Haftpflichtgutachten einer Partnerversicherung dieser die SSH-Konditionen einräumen muss?

  7. Klausi sagt:

    Für die öBuV braucht es oft keine besondere Intelligenz. Da reicht heutzutage in der Regel nur eine gute Beziehung zur Kammer. Wer hat die besten Beziehungen zu den Kammern bzw. wer sind die wesentlichen Kostenträger der Kammern? Schon schließt sich der Kreis.

  8. BORIS sagt:

    @ Hans Dampf
    @Auge des Fischadlers
    Hallo, sehr geehrte Kommentatoren,
    die Kürungsstrategen der VHV sind ganz durch den Wind. Die labern was von Ortsüblichkeit, angeblicher Doppelverrechnung, Gebühren und haben Passagen aus dem HUK-Kürzungsschreiben einfach übernommen.
    Ergebnis: Angesichts Solcher unqualifizierten Dreistigkeit und vorsätzlicher Provokation Schriftwechsel abgebrochen und VN als Schädiger verklagt. Übrigens war aus gut informierten Insiderkreisen zu hören, dass sich einige Versicherungen in der Art und Weise ihrer Kürzungsstrategie unter dem Motto „Arbeitsteilung“ abgesprochen haben. Das ist doch noch an der Angel aus dem Wasser zu ziehen oder was meint Ihr?

    BORIS

  9. virus sagt:

    SSH strukturiert Versichererabhängigkeit bzw. -parteilichkeit neu. – siehe „SSH jetzt echte SV-Organisation“ Link – http://www.autohaus.de/nachrichten/umstrukturierung-ssh-jetzt-echte-sv-organisation-1615934.html

  10. Egbert S. sagt:

    Hallo, BORIS,
    das mit dem abgestimmten Verhalten zur Kürzungskampagnbe habe ich auch gehört.

    Egbert S.

  11. Glöckchen sagt:

    Die VHV darf aber augenscheinlich nur die bereits ausgemusterten Textbausteine der HUK verwenden,
    naja,wohl doch nur zweite Wahl.

  12. Knurrhahn sagt:

    @ virus
    @ Egbert
    @ Auge des Fischadlers

    Also sind die so fortschrittlich, dass sie auf einen Sachverständigen und sein Gutachten als Grundlage für die Schadenregulierung verzichten können? Das ist jedoch bewusst unklar ausgedrückt, denn die meinen den Verzicht auf ein versicherungsunabhängiges Gutachten, denn ansonsten würden die hauseigenen Sachverständigen- und/oder die SSH-Sachverständigen tätig und dass die VHV auch auf diese Kategorie von Experten verzichten möchte, ist kaum anzunehmen, denn die werden doch schon bei einem Bagatellschaden in Marsch gesetzt, um noch was für die VHV rauszuschlagen.
    Übrigens ist die öffentliche Bestellung und Vereidigung von SSH-Sachverständigen ein Unding. Angeblich haben die Industrie-und Handelskammern die Korrektheit der Verträge geprüft und alles für in Ordnung befunden. Aber wie sehen denn die Auswirkungen in der Praxis aus ? Zu prüfen wären die „Ergebnisse“ der Gerichtsgutachten, wo auf der Beklagtenseite eine Versicherung betroffen war. Ich wette, dass diese Fälle einem glutroten Sonnenaufgang ähnlich wären und da sind auch die Gerichte noch nicht einmal ansatzweise sensibilisiert und die IHK´s schon garnicht. Es muss verwundern, dass hier die Wettbewerbszentrale bis heute einem solchen Treiben noch keinen Riegel vorgeschoben hat. Aber daran erkennt man wieder deutlich, wie weit schon der Einfluß der Versicherungswirtschaft reicht.

    Euch allen einen schönen Sonntag
    Knurrhahn

  13. 100% sagt:

    SSH evtl. vor dem Aus?

    Mit neuen Verträgen sollen SSH Partner noch mehr gegeißelt werden. Offenlegung aller Geschäftsvorgänge und so. Bis auf die Büros, welche überwiegend SSH/Versicherungsaufträge bearbeiten sind schon viele bekannt, die diese neuen Verträge nicht unterzeichnen werden. Das Machtstreben der SSH sollte so ein Ende finden.

  14. G.v.H. sagt:

    @100 %
    Verehrte Leserinnen und Leser,
    da sollte doch auch den sog. „Vertrauenswerkstätten“ ein Licht aufgehen, denn an keiner Stelle einer solchen „Kooperation “ hat die Begehrlichkeit ein Ende und Erfolg hat immer nur der, wer Abhängigkeiten geschaffen hat und Druck ausüben kann mit dem Ziel der totalen Hörigkeit, das einen stetig wachsenden Verpflichtungskatalog beinhaltet und die berechtigten Interessenlage der Unfallopfer ignoriert. Umsatzsteigerung ist nicht mit höherem Gewinn zu verwechseln. Aber wem erzähle ich das eigentlich ? Die Strategie zum Tanz um das goldene Kalb ist immer die Gleiche und wer das nicht rechtzeitig merkt, ist arm dran. Das deutliche „Nein“ fällt erwiesenermaßen sehr schwer, ist jedoch überlebenswichtig und Ansporn, zu neuen Ufern aufzubrechen und sich nicht mehr manipulieren zu lassen. Das gilt auch für Rechtsanwälte, Kfz-Sachverständige, Leihwagenunternehmen, Kfz-Betriebe, Abschleppunternehmen und für die Justiz ebenso, wenn auch leicht abgewandelt. Darüber sowie über die Ursachen gilt es sich ein paar Gedanken mehr zu machen. Wir haben uns schon einmal in der Vergangenheit mit der Frage beschäftigt: „Wie konne es soweit überhaupt kommen?“, wenn Ihr wisst, was ich meine.-

    Herzlichst ….und
    mit besten Grüßen
    von Helgoland
    G.v.H.

  15. Sv-A sagt:

    Wäre es als Sachverständigenorganisation nicht ratsam, seine Sachverständigen anzustellen? Neben dem betriebswirtschaftlichen Risiko des mangelnden Auftragseinganges könne man sich diesen gesamten Vertragszirkus sparen und hätte alles „unter Kontrolle“.
    Als nächstes könnte man die letzten versicherungseigenen Sachverständigen „übernehmen“ bzw. restlos ersetzen.

  16. DerHukflüsterer sagt:

    @Sv-A says:
    28. April 2015 at 18:52
    „Wäre es als Sachverständigenorganisation nicht ratsam, seine Sachverständigen anzustellen?“

    Man glaubt es nicht.
    Nur wer von nichts eine Ahnung hat, sondern nur ein Brett vorm Hirn, ist in der Lage so einen Nonsens zu erdenken und den auch noch öffentlich zu posten.

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