Vorsicht bei Klageverfahren in Coburg zum Thema Sachverständigenhonorar !

Bekanntlich gilt als Gerichtsstand beim Kfz-Haftpflichtschaden der Unfallort, der Ort des Schädiger-Fahrzeughalters, der Ort des Fahrzeugführers des Schädiger Fahrzeugs oder der Standort der eintrittspflichtigen Versicherung.

Aus diesem Grund klagen viele Sachverständige aus abgetretenem Recht gegen die HUK-Coburg direkt in Coburg. Unter Berücksichtigung der Gesetzeslage und der eindeutigen Rechtsprechung des BGH (VI ZR 67/07 vom 23.01.2007) eigentlich eine Formsache.

Nach uns vorliegenden Informationen werden nun am Amtsgericht Coburg Klagen von Sachverständigen komplett oder teilweise abgewiesen, mit der Begründung, im Sachverständigen-Grundhonorar seien bereits alle Nebenkosten enthalten und diese somit nicht erstattungsfähig. Ähnliches gab es schon einmal beim Amtsgericht Saarbrücken – wir berichteten – wo ein Amtsrichter die SV-Rechnung fein säuberlich in sämtliche Einzelheiten zerlegt hatte. Da wurden z.B. die genauen Materialkosten für den Ausdruck eines Lichtbildes berechnet usw.. Schadensrechtliche Betrachtungen wurden hierbei völlig über Bord geworfen. Werkvertragsrecht war im Schadenersatzprozess plötzlich angesagt. Über die Gründe hierfür wurde vielfältig spekuliert. Das Landgericht Saarbrücken hatte dieser Praxis jedoch recht schnell Einhalt geboten (11 S 130/07 vom 21.02.2008) und dem betroffenen Amtsrichter klar und deutlich ins Stammbuch geschrieben:

Werkvertragliche Gesichtspunkte haben im Schadenersatzrecht nichts zu suchen!

Vergleichbares geschieht nun auch beim Amtsgericht Coburg. Ob der/die Richter sich durch diese Maßnahme nur Arbeit vom Halse schaffen wollen oder ob der größte örtliche Arbeitgeber, die HUK-Coburg Versicherung, bei Gericht an Einfluß gewonnen hat, sei vorerst einmal dahingestellt.

Als spontane Gegenmaßnahme empfiehlt sich folgendes Vorgehen:

Künftige Klagen am Amtsgericht Coburg sollte man nur noch vorlegen, wenn diese berufungsfähig sind. Dies ist natürlich nur möglich, wenn die Streitwertsumme einen Betrag von EUR 600,00 übersteigt.

Da dieser Betrag bei diversen Kürzungen oftmals nicht erreicht wird, sollte man mehrere ausstehende Positionen zusammenfassen, so dass ein Streitwertbetrag von EUR 600,00 erreicht bzw. überschritten wird.

Dies ist zum einen ein klares Signal an den Amtsrichter, was geschehen wird, wenn er seine Urteile nicht nach der geltenden Gesetzes- und Rechtslage verfasst.

Sollte das Urteil dann doch abgleiten, ist natürlich die Berufung beim Landgericht Coburg fällig. Nach unseren bisherigen Informationen verlaufen Prozesse beim LG Coburg in rechtlich „geordneten Bahnen“. Wer anderes zu berichten hat – bitte mitteilen.

Die gleiche Strategie kann man übrigens an jedem örtlichen Gerichten anwenden, wenn der Ausgang des Verfahrens, je nach Amtsrichter, nicht kalkulierbar sein sollte. Die meisten Amtsrichter nehmen ihre Aufgabe zwar ordnungsgemäß wahr, aber wie man sieht, gibt es auch anderes zu berichten.

Willkommener Nebeneffekt: Aufgrund der Zusammenfassung mehrerer Fälle muss der Rechtsanwalt nur eine Klage bearbeiten und hat infolge der höheren Streitsumme ein vertretbares Honorar.

Bei bereits verlorene Prozessen, bei denen die Rechtsmittelfrist noch offen ist, sollte man ggf. umgehend Beschwerde einreichen unter Verweis auf das Urteil des Bundesverfassungsgerichts vom 26.05.2004 (1 BvR 2682/03) mit dem Ziel, die Zulassung zur Berufung zu erreichen.

Wir bitten alle Betroffenen, entsprechende Urteile an die Redaktion zu senden, damit wir das Ausmaß feststellen können und zur Analyse, ob nur bestimmte Richter davon betroffen sind, oder ob alle Zivilabteilungen in Coburg im strategischen Gleichklang operieren.

Diskretion natürlich selbstverständlich!

E-Mail: id-urteile(at)catain-huk.de

Fax: 0721/98929425

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6 Antworten zu Vorsicht bei Klageverfahren in Coburg zum Thema Sachverständigenhonorar !

  1. virus sagt:

    „Vergleichbares geschieht nun auch beim Amtsgericht Coburg. Ob der/die Richter sich durch diese Maßnahme nur Arbeit vom Halse schaffen wollen oder ob der größte örtliche Arbeitgeber, die HUK-Coburg Versicherung, bei Gericht an Einfluß gewonnen hat, sei vorerst einmal dahingestellt.“

    Nachfolgend habe ich einige dieser Tage veröffentlichten (Zahlen)Fakten zur Haushaltslage der Stadt Coburg zusammengestellt:

    Der Bund reformiert die tiefroten Gemeindefinanzen

    Viele Kämmerer deutscher Kommunen schreiben tiefrote Zahlen. Anderen geht es gut. Nun will die Bundesregierung die Gemeindefinanzen reformieren. Gewinner und Verlierer kämpfen um ihre Zukunft.

    Die Stadt mit den höchsten Gewerbesteuer-Einnahmen je Einwohner verbuchte 2008 das oberfränkische Coburg. Die 40.000-Seelen-Stadt kam auf 2668 Euro pro Bürger und verwies damit die Bankenmetropole Frankfurt (2473 Euro) auf den zweiten Platz, die bayrische Landeshauptstadt München folgte mit 1272 Euro erst auf Rang fünf. Darauf sind sie stolz in Coburg; „Made in CO“ lautet ihr kraftstrotzender Slogan.

    Dafür, so die Autoren bei wiwo, hegt und pflegt Stadtkämmerer Wilhelm Austen seine örtlichen Unternehmen, darunter die Versicherung Huk Coburg, der Automobilzulieferer Brose und die Kaeser-Kompressorenwerke. (….) Vor allem aber betont der Coburger Kassenwart: „An der Gewerbesteuer darf nicht gerüttelt werden!“

    Quelle: http://www.wiwo.de/politik-weltwirtschaft/der-bund-reformiert-die-tiefroten-gemeindefinanzen-422735

    Der städtische Stammsitz des nun angeblich größten Kfz-Versicherers (siehe: http://www.boersen-zeitung.de/index.php?li=1&artid=2010039070), gewährte uns dieser Tage durch seinen Stadtkämmerer Wilhelm Austen über die „NEUE PRESSE“ einen Blick in die Bücher:

    Coburg – Die Stadt wird in diesem Jahr mit 21 Millionen Euro weniger an Einnahmen auskommen müssen.

    Durch den Rückgang bei der größten Einnahme (Gewerbesteuer) der Stadt wird der Haushalt der Stadt in diesem Jahr ein Minus von 32,4 Millionen Euro haben. Dies ist nach den Worten des Stadtkämmerers kein auszahlungswirksamer Verlust, tatsächlich fehlen der Stadt eben diese 21 Millionen Euro, die weniger an Gewerbesteuer herein kommen. Gewerbesteuer zahlen die Unternehmen auf ihren Gewinn. Bei einigen Unternehmen sank das Gewerbesteueraufkommen, andere zahlen in diesem Jahr keine Gewerbesteuer mehr. Wie schon in den vergangenen Jahren und Jahrzehnten ist die HUK Coburg Versicherungsgruppe der größte Gewerbesteuerzahler der Stadt. 80 Prozent davon kommen von diesem Unternehmen.

    Quelle: http://www.np-coburg.de/nachrichten/lokal/coburg/art2394,1096038

  2. Willi Wacker sagt:

    Hallo virus,
    Dein Kommentar ist nicht schlüssig. Die Einbußen in dem Gewerbesteueraufkommen der Stadt Coburg hat aber auch gar nichts mit der Änderung der Rechtsprechung des AG Coburg zu tun.
    Die Amtsgerichte sind auch keine städtischen Behörden. Sie werden in Bayern, Coburg gehört zu Bayern, finanziert durch das Justizministerium des Freistaates Bayern.

  3. Glöckchen sagt:

    Tja, Herr Stadtkämmerer,Geld macht eben doch glücklich,———–solange es kein Anderer haben will!
    Wenn die Gewerbesteuer abgeschafft wird,dann bleibt der Stadt Coburg nur noch das höchst negativ besetzte „CO“ auf den Nummernschildern der dort zugelassenen PKW.
    Klingelingelingelts?

  4. SV sagt:

    Danke Redaktion für diesen seitens der Anwälte unbedingt zu beachtenen Beitrages.
    Nur, wie können die Richter darauf kommen, dass die Nebenkosten im Grundhonorar enthalten sein können? Einmal fahre ich 10, dann mal 20 oder gar 30 km zur Fahrzeugbesichtigung. Was ist, wenn eine Reparaturbegleitung erforderlich ist oder der Geschädigte zu mir ins Büro kommt. Mal reichen 4 Schadenbilder, dann sind aber auch 8 oder gar 16 Fotos zur Schadendokumentation erforderlich. Daraus ergeben sich Nebenkosten, die je nach Schadenfall locker um bzw. über 100 Euro variieren können.
    Unbedingt zu beachten ist der Hinweis auf das Urteil des Bundesverfassungsgerichts vom 26.05.2004 (1 BvR 2682/03), wenn absehbar ist, dass der Richterspruch nicht im Einklang zu den übergeordneten Instanzen auszufallen droht. Eine perfekte Arbeit des damaligen Sachverständigen und seines Anwaltes. Jetzt brauchen wir, wenn es sein muss, nur noch die Früchte zu ernten.

  5. Glöckchen sagt:

    Hallo SV
    Bitte lass dir mal das BVerfG-Urteil erklären,denn du hast es nicht verstanden!
    Das BVerfG befasst sich mit Grundrechtsverstössen,nicht mit Urteilen,die gegen einfaches Recht verstossen.

  6. Zivilist sagt:

    was ist der Underschied zwischen….einfachem…..doppeltem und schwerem Recht usw. ?….. Gibts jetzt beim Recht bereits unterschiede???

    Sind wir wieder schon so weit, dass Geldhaie das eigene Recht anwenden dürfen nur weil unsere Juristen nicht in der Lage sind hier mal durchzugreifen?

    Oder ist hier nix zu verdienen?

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