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	<title>Kommentare zu: AG Mannheim verurteilt HUK-Coburg Haftpflichtunterst&#252;tzungs-Kasse aus abgetretenem Recht zur Zahlung restlicher Sachverst&#228;ndigenkosten.</title>
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	<lastBuildDate>Sun, 12 Feb 2012 10:48:52 +0000</lastBuildDate>
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		<title>Von: Willi Wacker</title>
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		<dc:creator>Willi Wacker</dc:creator>
		<pubDate>Sat, 06 Feb 2010 20:12:26 +0000</pubDate>
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		<description>Hallo Gl&#246;ckchen, hallo Joachim Otting,
 
bei so viel juristischer Kompetenz will ich mich geschlagen geben.

Gleichwohl bin ich der Meinung, dass das Urteil eingestellt werden musste, weil das Gericht v&#246;llig ohne BVSK auskommt. 

Ein sch&#246;nes Wochenende w&#252;nscht Euch
Euer Willi</description>
		<content:encoded><![CDATA[<p>Hallo Gl&#246;ckchen, hallo Joachim Otting,</p>
<p>bei so viel juristischer Kompetenz will ich mich geschlagen geben.</p>
<p>Gleichwohl bin ich der Meinung, dass das Urteil eingestellt werden musste, weil das Gericht v&#246;llig ohne BVSK auskommt. </p>
<p>Ein sch&#246;nes Wochenende w&#252;nscht Euch<br />
Euer Willi</p>
]]></content:encoded>
	</item>
	<item>
		<title>Von: Glöckchen</title>
		<link>http://www.captain-huk.de/versicherungen/huk-coburg/ag-mannheim-verurteilt-huk-coburg-haftpflichtunterstuetzungs-kasse-aus-abgetretenem-recht-zur-zahlung-restlicher-sachverstaendigenkosten/comment-page-1/#comment-26782</link>
		<dc:creator>Glöckchen</dc:creator>
		<pubDate>Sat, 06 Feb 2010 12:59:38 +0000</pubDate>
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		<description>Hi Willi
der Joachim hat´s noch pr&#228;gnanter als ich gesagt!
Das Urteil ist falsch!
Zuvieleingeklagt ist die Mwst.nur,wenn sie in diesem Fall vom Kunden bereits bezahlt war,sonst nicht!
Die Abtrittsformulierungen die ich kenne haben ALLE zum Ziel,die Werklohnforderung zu sichern,oder sie zu erf&#252;llen.
Die Zielkonforme Auslegung selbst unpr&#228;ziser Formulierungen ist im allgemeinen Schuldrecht verankert!
Klingelingelingelts</description>
		<content:encoded><![CDATA[<p>Hi Willi<br />
der Joachim hat´s noch pr&#228;gnanter als ich gesagt!<br />
Das Urteil ist falsch!<br />
Zuvieleingeklagt ist die Mwst.nur,wenn sie in diesem Fall vom Kunden bereits bezahlt war,sonst nicht!<br />
Die Abtrittsformulierungen die ich kenne haben ALLE zum Ziel,die Werklohnforderung zu sichern,oder sie zu erf&#252;llen.<br />
Die Zielkonforme Auslegung selbst unpr&#228;ziser Formulierungen ist im allgemeinen Schuldrecht verankert!<br />
Klingelingelingelts</p>
]]></content:encoded>
	</item>
	<item>
		<title>Von: Willi Wacker</title>
		<link>http://www.captain-huk.de/versicherungen/huk-coburg/ag-mannheim-verurteilt-huk-coburg-haftpflichtunterstuetzungs-kasse-aus-abgetretenem-recht-zur-zahlung-restlicher-sachverstaendigenkosten/comment-page-1/#comment-26781</link>
		<dc:creator>Willi Wacker</dc:creator>
		<pubDate>Sat, 06 Feb 2010 12:58:43 +0000</pubDate>
		<guid isPermaLink="false">http://www.captain-huk.de/?p=3664#comment-26781</guid>
		<description>Hallo Herr Joachim Otting,
Sie haben recht. Da habe ich etwas flapsig auf den Kommentar unseres Mitlesers Gl&#246;ckchen geantwortet. Richtig ist selbstverst&#228;ndlich, dass nicht eine Rechnung (mit oder ohne USt.), sondern eine Forderung abgetreten werden kann, § 398 BGB. Insoweit hat der Gesch&#228;digte seinen Schadensersatzanspruch gegen den Sch&#228;diger auf Erstattung der Schadensersatzposition Sachverst&#228;ndigenkosten an den Sachverst&#228;ndigen abgetreten. Da der Gesch&#228;digte vorsteuerabzugsberechtigt war, konnte er nat&#252;rlich nur die ihm zustehenden 477,41 Euro abtreten. Wie die Abtretungsvereinbarung im Einzelnen aussah, wei&#223; auch ich nicht. 
Mit freundlichen Gr&#252;&#223;en
und ein sch&#246;nes Wochenende
Ihr Willi Wacker</description>
		<content:encoded><![CDATA[<p>Hallo Herr Joachim Otting,<br />
Sie haben recht. Da habe ich etwas flapsig auf den Kommentar unseres Mitlesers Gl&#246;ckchen geantwortet. Richtig ist selbstverst&#228;ndlich, dass nicht eine Rechnung (mit oder ohne USt.), sondern eine Forderung abgetreten werden kann, § 398 BGB. Insoweit hat der Gesch&#228;digte seinen Schadensersatzanspruch gegen den Sch&#228;diger auf Erstattung der Schadensersatzposition Sachverst&#228;ndigenkosten an den Sachverst&#228;ndigen abgetreten. Da der Gesch&#228;digte vorsteuerabzugsberechtigt war, konnte er nat&#252;rlich nur die ihm zustehenden 477,41 Euro abtreten. Wie die Abtretungsvereinbarung im Einzelnen aussah, wei&#223; auch ich nicht.<br />
Mit freundlichen Gr&#252;&#223;en<br />
und ein sch&#246;nes Wochenende<br />
Ihr Willi Wacker</p>
]]></content:encoded>
	</item>
	<item>
		<title>Von: joachim otting</title>
		<link>http://www.captain-huk.de/versicherungen/huk-coburg/ag-mannheim-verurteilt-huk-coburg-haftpflichtunterstuetzungs-kasse-aus-abgetretenem-recht-zur-zahlung-restlicher-sachverstaendigenkosten/comment-page-1/#comment-26779</link>
		<dc:creator>joachim otting</dc:creator>
		<pubDate>Sat, 06 Feb 2010 10:57:52 +0000</pubDate>
		<guid isPermaLink="false">http://www.captain-huk.de/?p=3664#comment-26779</guid>
		<description>...oh Willi,

was ist denn das?

&quot;Abgetreten wurde jedoch die gesamte SV-Honorarrechnung i.H.v. 477,41 + Ust.&quot; 
Wie tritt man denn eine Rechnung ab?


Entweder
- der Gesch&#228;digte hat seine gesamten Schadenersatzanspr&#252;che an den SV abgetreten (nicht so gut)
oder
- er hat seine Schadenersatzanspr&#252;che bis zur H&#246;he der SV-Rechnung abgetreten (dann kann SV brutto einklagen)
oder
- er hat seinen Anspruch auf Erstattung der SV-Kosten abgetreten (dann kann SV nur netto einklagen)

Letzteres bietet die wenigsten RDG-Angriffsfl&#228;chen, die zweite L&#246;sung sichert die Gesamtrechnung und ist m.E. auch v&#246;llig problemlos RDG-konform.

Solange wir den Wortlaut der Abtretung nicht kennen, ist die hier gef&#252;hrte Diskussion Kaffeesatzleserei.</description>
		<content:encoded><![CDATA[<p>&#8230;oh Willi,</p>
<p>was ist denn das?</p>
<p>&#8220;Abgetreten wurde jedoch die gesamte SV-Honorarrechnung i.H.v. 477,41 + Ust.&#8221;<br />
Wie tritt man denn eine Rechnung ab?</p>
<p>Entweder<br />
- der Gesch&#228;digte hat seine gesamten Schadenersatzanspr&#252;che an den SV abgetreten (nicht so gut)<br />
oder<br />
- er hat seine Schadenersatzanspr&#252;che bis zur H&#246;he der SV-Rechnung abgetreten (dann kann SV brutto einklagen)<br />
oder<br />
- er hat seinen Anspruch auf Erstattung der SV-Kosten abgetreten (dann kann SV nur netto einklagen)</p>
<p>Letzteres bietet die wenigsten RDG-Angriffsfl&#228;chen, die zweite L&#246;sung sichert die Gesamtrechnung und ist m.E. auch v&#246;llig problemlos RDG-konform.</p>
<p>Solange wir den Wortlaut der Abtretung nicht kennen, ist die hier gef&#252;hrte Diskussion Kaffeesatzleserei.</p>
]]></content:encoded>
	</item>
	<item>
		<title>Von: Willi Wacker</title>
		<link>http://www.captain-huk.de/versicherungen/huk-coburg/ag-mannheim-verurteilt-huk-coburg-haftpflichtunterstuetzungs-kasse-aus-abgetretenem-recht-zur-zahlung-restlicher-sachverstaendigenkosten/comment-page-1/#comment-26766</link>
		<dc:creator>Willi Wacker</dc:creator>
		<pubDate>Fri, 05 Feb 2010 16:23:13 +0000</pubDate>
		<guid isPermaLink="false">http://www.captain-huk.de/?p=3664#comment-26766</guid>
		<description>Hallo Gl&#246;ckchen, 
ich sehe das anders. Sorry, dass ich Dir widersprechen muss, was ich ungern tue:
1. hatte ich das Urteil eingestellt wegen des Hinweises des Richters zu der BVSK-Absprache.
2. meine ich, dass der SV dem Kunden eine Honorarrechnung mit USt. &#252;bersandt hatte. Diese Honorarrechnung endete mit 477,41 Euro plus USt. Die Beklagte hatte vorgerichtlich gezahlt 338,48 Euro ( ohne USt., da der Gesch&#228;digte vorsteuerabzugsberechtigt ist). Abgetreten wurde jedoch die gesamte SV-Honorarrechnung i.H.v. 477,41 + USt. Gerechtfertigt war der reine Rechnungsbetrag von 477,41 Euro, so dass die Differenz von 138,93 ( 477,41 - 338,48 ) zuzusprechen waren. Abgetreten werden konnten nur 477,41, da nur diese dem Gesch&#228;digten zustanden. Mithin konnte auch nur dieser Teil durch die Abtretungsvereinbarung angenommen werden und damit auch nur in dieser H&#246;he klageweise geltend gemacht werden. Die Umsatzsteuerbetrag war daher zu viel eingeklagt worden. 

Zu einer Auslegung der Abtretungsvereinbarung kommt man m.E. nicht mehr, da f&#252;r eine Auslegung kein Platz ist. 

Mit freundlichen Gr&#252;&#223;en
Dein Willi</description>
		<content:encoded><![CDATA[<p>Hallo Gl&#246;ckchen,<br />
ich sehe das anders. Sorry, dass ich Dir widersprechen muss, was ich ungern tue:<br />
1. hatte ich das Urteil eingestellt wegen des Hinweises des Richters zu der BVSK-Absprache.<br />
2. meine ich, dass der SV dem Kunden eine Honorarrechnung mit USt. &#252;bersandt hatte. Diese Honorarrechnung endete mit 477,41 Euro plus USt. Die Beklagte hatte vorgerichtlich gezahlt 338,48 Euro ( ohne USt., da der Gesch&#228;digte vorsteuerabzugsberechtigt ist). Abgetreten wurde jedoch die gesamte SV-Honorarrechnung i.H.v. 477,41 + USt. Gerechtfertigt war der reine Rechnungsbetrag von 477,41 Euro, so dass die Differenz von 138,93 ( 477,41 &#8211; 338,48 ) zuzusprechen waren. Abgetreten werden konnten nur 477,41, da nur diese dem Gesch&#228;digten zustanden. Mithin konnte auch nur dieser Teil durch die Abtretungsvereinbarung angenommen werden und damit auch nur in dieser H&#246;he klageweise geltend gemacht werden. Die Umsatzsteuerbetrag war daher zu viel eingeklagt worden. </p>
<p>Zu einer Auslegung der Abtretungsvereinbarung kommt man m.E. nicht mehr, da f&#252;r eine Auslegung kein Platz ist. </p>
<p>Mit freundlichen Gr&#252;&#223;en<br />
Dein Willi</p>
]]></content:encoded>
	</item>
	<item>
		<title>Von: Glöckchen</title>
		<link>http://www.captain-huk.de/versicherungen/huk-coburg/ag-mannheim-verurteilt-huk-coburg-haftpflichtunterstuetzungs-kasse-aus-abgetretenem-recht-zur-zahlung-restlicher-sachverstaendigenkosten/comment-page-1/#comment-26752</link>
		<dc:creator>Glöckchen</dc:creator>
		<pubDate>Thu, 04 Feb 2010 20:15:46 +0000</pubDate>
		<guid isPermaLink="false">http://www.captain-huk.de/?p=3664#comment-26752</guid>
		<description>Sorry Willi
dem allgemeinen Lob kann ich mich nicht anschliessen!
Das Urteil ist bez&#252;glich der Teilklageabweisung offensichtlich falsch!
Das Gericht hat die Abtretungsvereinbarung zwischen Gesch&#228;digtem und SV fehlbeurteilt!
Abgetreten,ob zur Sicherheit,erf&#252;llungshalber oder an Erf&#252;llungs statt ist ein Teilbetrag des iSv §249 BGB erforderlichen Geldbetrages in H&#214;HE der Bruttogutachterkosten;
die Parteien der Abtretungsvereinbarung haben zum Ziel,die Bruttowerklohnforderung des Zessionars zu sichern,oder zu erf&#252;llen!
Gerade beim vorsteuerabzugsberechtigten Gesch&#228;digten,dem kein Schadensersatzanspruch bez&#252;glich der Mehrwertsteuer zusteht,verfolgt die Abtretung das Ziel,dem Zessionar eine Teilforderung in H&#246;he der Bruttogutachterkosten zu &#252;bertragen.
&#220;bertagen wird nicht ein Schadensersatzanspruch auf Erstattung der Gutachterkosten--der besteht ja  nur netto--
sondern ein Teilbetag des dem Vorsteuerabzugsberechtigten nur netto zustehenden Gesamtschadensersatzbetrages in H&#246;he der Bruttogutachterkosten!
Nur in dieser Auslegung des Parteiwillens hat die Abtretungsvereinbarung mit einem Vorsteuerabzugsberechtigten Gesch&#228;digten den zwischen den Parteien zweifelsohne gewollten Erfolg,die Bruttowerklohnforderung des SV zu sichern(Sicherungsabtretung)oder zu erf&#252;llen(Abtretung an Erf&#252;llungs statt)!
Wird der Zedent nach der Abtretung insolvent und kann er deshalb  den geschuldeten Werklohn nichtmehr zahlen,so soll
der Zessionar doch unzweifelhaft aus der Abtretung beim Schuldner in voller Rechnungsh&#246;he,also insbesondere einschliesslich Mwst. seine Forderung befriedigen k&#246;nnen.
Unter der falschen Rechtsansicht dieses Gerichts w&#228;re das nicht m&#246;glich,weil die Abtretung den mehrwertsteueranteil nicht erfasst.
Diese Sichtweise ist aber eindeutig falsch,denn sie missachtet den Grundsatz,dass schuldrechtliche Vereinbarungen wie die Abtretung im Zweifel so auszulegen sind,dass der von den Parteien gew&#252;nschte Erfolg damit auch eintritt.
Regensburger Richter machen es in vergleichbaren F&#228;llen
richtiger.
Klingelingelingelts</description>
		<content:encoded><![CDATA[<p>Sorry Willi<br />
dem allgemeinen Lob kann ich mich nicht anschliessen!<br />
Das Urteil ist bez&#252;glich der Teilklageabweisung offensichtlich falsch!<br />
Das Gericht hat die Abtretungsvereinbarung zwischen Gesch&#228;digtem und SV fehlbeurteilt!<br />
Abgetreten,ob zur Sicherheit,erf&#252;llungshalber oder an Erf&#252;llungs statt ist ein Teilbetrag des iSv §249 BGB erforderlichen Geldbetrages in H&#214;HE der Bruttogutachterkosten;<br />
die Parteien der Abtretungsvereinbarung haben zum Ziel,die Bruttowerklohnforderung des Zessionars zu sichern,oder zu erf&#252;llen!<br />
Gerade beim vorsteuerabzugsberechtigten Gesch&#228;digten,dem kein Schadensersatzanspruch bez&#252;glich der Mehrwertsteuer zusteht,verfolgt die Abtretung das Ziel,dem Zessionar eine Teilforderung in H&#246;he der Bruttogutachterkosten zu &#252;bertragen.<br />
&#220;bertagen wird nicht ein Schadensersatzanspruch auf Erstattung der Gutachterkosten&#8211;der besteht ja  nur netto&#8211;<br />
sondern ein Teilbetag des dem Vorsteuerabzugsberechtigten nur netto zustehenden Gesamtschadensersatzbetrages in H&#246;he der Bruttogutachterkosten!<br />
Nur in dieser Auslegung des Parteiwillens hat die Abtretungsvereinbarung mit einem Vorsteuerabzugsberechtigten Gesch&#228;digten den zwischen den Parteien zweifelsohne gewollten Erfolg,die Bruttowerklohnforderung des SV zu sichern(Sicherungsabtretung)oder zu erf&#252;llen(Abtretung an Erf&#252;llungs statt)!<br />
Wird der Zedent nach der Abtretung insolvent und kann er deshalb  den geschuldeten Werklohn nichtmehr zahlen,so soll<br />
der Zessionar doch unzweifelhaft aus der Abtretung beim Schuldner in voller Rechnungsh&#246;he,also insbesondere einschliesslich Mwst. seine Forderung befriedigen k&#246;nnen.<br />
Unter der falschen Rechtsansicht dieses Gerichts w&#228;re das nicht m&#246;glich,weil die Abtretung den mehrwertsteueranteil nicht erfasst.<br />
Diese Sichtweise ist aber eindeutig falsch,denn sie missachtet den Grundsatz,dass schuldrechtliche Vereinbarungen wie die Abtretung im Zweifel so auszulegen sind,dass der von den Parteien gew&#252;nschte Erfolg damit auch eintritt.<br />
Regensburger Richter machen es in vergleichbaren F&#228;llen<br />
richtiger.<br />
Klingelingelingelts</p>
]]></content:encoded>
	</item>
	<item>
		<title>Von: Willi Wacker</title>
		<link>http://www.captain-huk.de/versicherungen/huk-coburg/ag-mannheim-verurteilt-huk-coburg-haftpflichtunterstuetzungs-kasse-aus-abgetretenem-recht-zur-zahlung-restlicher-sachverstaendigenkosten/comment-page-1/#comment-26747</link>
		<dc:creator>Willi Wacker</dc:creator>
		<pubDate>Thu, 04 Feb 2010 16:19:11 +0000</pubDate>
		<guid isPermaLink="false">http://www.captain-huk.de/?p=3664#comment-26747</guid>
		<description>Hallo Werkstatt-Freund, hallo Friedhelm S., hallo Gottlob H&#228;berle,
ihr habt ja alle so recht. Der erkennende Richter hat wirklich zutreffend in das Urteil geschrieben, was von der Honorarvereinbarung zwischen HUK-Coburg und BVSK zu halten ist, n&#228;mlich gar nichts!
Aus dem Grunde ist das Urteil hier auch eingestellt worden. 
Mit freundlichen Gr&#252;&#223;en
Euer Willi</description>
		<content:encoded><![CDATA[<p>Hallo Werkstatt-Freund, hallo Friedhelm S., hallo Gottlob H&#228;berle,<br />
ihr habt ja alle so recht. Der erkennende Richter hat wirklich zutreffend in das Urteil geschrieben, was von der Honorarvereinbarung zwischen HUK-Coburg und BVSK zu halten ist, n&#228;mlich gar nichts!<br />
Aus dem Grunde ist das Urteil hier auch eingestellt worden.<br />
Mit freundlichen Gr&#252;&#223;en<br />
Euer Willi</p>
]]></content:encoded>
	</item>
	<item>
		<title>Von: Gottlob Häberle</title>
		<link>http://www.captain-huk.de/versicherungen/huk-coburg/ag-mannheim-verurteilt-huk-coburg-haftpflichtunterstuetzungs-kasse-aus-abgetretenem-recht-zur-zahlung-restlicher-sachverstaendigenkosten/comment-page-1/#comment-26745</link>
		<dc:creator>Gottlob Häberle</dc:creator>
		<pubDate>Thu, 04 Feb 2010 14:03:34 +0000</pubDate>
		<guid isPermaLink="false">http://www.captain-huk.de/?p=3664#comment-26745</guid>
		<description>Hallo Willi Wacker,

insofern eine saubere Ausf&#252;hrung des Amtsgerichts zum Thema BVSK bzw. zu den Gespr&#228;chsergebnissen des BVSK-Vorsitzenden und der Beklagten.

Ebenfalls ein sch&#246;ner Hinweis seitens des Gerichts zur Verbindlichkeit der BVSK-Tabelle gegen&#252;ber den eigenen Mitgliedern, Nichtmitgliedern und - den alles entscheidenden - Gesch&#228;digten.

Gr&#252;&#223;e aus dem Wilden S&#252;den
Gottlob H&#228;berle</description>
		<content:encoded><![CDATA[<p>Hallo Willi Wacker,</p>
<p>insofern eine saubere Ausf&#252;hrung des Amtsgerichts zum Thema BVSK bzw. zu den Gespr&#228;chsergebnissen des BVSK-Vorsitzenden und der Beklagten.</p>
<p>Ebenfalls ein sch&#246;ner Hinweis seitens des Gerichts zur Verbindlichkeit der BVSK-Tabelle gegen&#252;ber den eigenen Mitgliedern, Nichtmitgliedern und &#8211; den alles entscheidenden &#8211; Gesch&#228;digten.</p>
<p>Gr&#252;&#223;e aus dem Wilden S&#252;den<br />
Gottlob H&#228;berle</p>
]]></content:encoded>
	</item>
	<item>
		<title>Von: Friedhelm S.</title>
		<link>http://www.captain-huk.de/versicherungen/huk-coburg/ag-mannheim-verurteilt-huk-coburg-haftpflichtunterstuetzungs-kasse-aus-abgetretenem-recht-zur-zahlung-restlicher-sachverstaendigenkosten/comment-page-1/#comment-26741</link>
		<dc:creator>Friedhelm S.</dc:creator>
		<pubDate>Thu, 04 Feb 2010 12:53:00 +0000</pubDate>
		<guid isPermaLink="false">http://www.captain-huk.de/?p=3664#comment-26741</guid>
		<description>Hallo Willi,
es gibt sie also doch noch, die Urteile wegen gek&#252;rzter Sachverst&#228;ndigenkosten gegen die HUK-Coburg. War ja lange Zeit still diesbez&#252;glich. Wieder ein sch&#246;nes Urteil und du hast es ja selbst geschrieben auch noch gegen den BVSK. Eigentlich m&#252;ssten dem doch die Mitgleider reihenweise weglaufen, wenn die Vereinbarungen ihres Vorsitzenden mit der HUK-Coburg ohne Bedeutung sind und das auch noch in einem Urteil geschrieben steht. 
Gr&#252;&#223;e nach Mannheim</description>
		<content:encoded><![CDATA[<p>Hallo Willi,<br />
es gibt sie also doch noch, die Urteile wegen gek&#252;rzter Sachverst&#228;ndigenkosten gegen die HUK-Coburg. War ja lange Zeit still diesbez&#252;glich. Wieder ein sch&#246;nes Urteil und du hast es ja selbst geschrieben auch noch gegen den BVSK. Eigentlich m&#252;ssten dem doch die Mitgleider reihenweise weglaufen, wenn die Vereinbarungen ihres Vorsitzenden mit der HUK-Coburg ohne Bedeutung sind und das auch noch in einem Urteil geschrieben steht.<br />
Gr&#252;&#223;e nach Mannheim</p>
]]></content:encoded>
	</item>
	<item>
		<title>Von: Werkstatt-Freund</title>
		<link>http://www.captain-huk.de/versicherungen/huk-coburg/ag-mannheim-verurteilt-huk-coburg-haftpflichtunterstuetzungs-kasse-aus-abgetretenem-recht-zur-zahlung-restlicher-sachverstaendigenkosten/comment-page-1/#comment-26739</link>
		<dc:creator>Werkstatt-Freund</dc:creator>
		<pubDate>Thu, 04 Feb 2010 12:41:15 +0000</pubDate>
		<guid isPermaLink="false">http://www.captain-huk.de/?p=3664#comment-26739</guid>
		<description>Hallo Willi Wacker, 
den Ausf&#252;hrungen in Deinem &quot;Abspann&quot; unter dem Urteil kann eigentlich nichts mehr hinzugef&#252;gt werden. Endlich hat einmal ein Richter den Mut gehabt, in ein Urteil zu schreiben, dass die BVSK-Vereinbarung mit der HUK-Coburg schlicht und ergreifend ohne Bedeutung ist. Dies gilt sowohl f&#252;r BVSK-Mitglieder als auch f&#252;r Nichtmitglieder. Warum ist sie dann &#252;berhaupt getroffen worden? Eine Vereinbarung ohne Bedeutung macht keinen Sinn. Prima insoweit das Urteil. 
MfG Werkstatt-Freund</description>
		<content:encoded><![CDATA[<p>Hallo Willi Wacker,<br />
den Ausf&#252;hrungen in Deinem &#8220;Abspann&#8221; unter dem Urteil kann eigentlich nichts mehr hinzugef&#252;gt werden. Endlich hat einmal ein Richter den Mut gehabt, in ein Urteil zu schreiben, dass die BVSK-Vereinbarung mit der HUK-Coburg schlicht und ergreifend ohne Bedeutung ist. Dies gilt sowohl f&#252;r BVSK-Mitglieder als auch f&#252;r Nichtmitglieder. Warum ist sie dann &#252;berhaupt getroffen worden? Eine Vereinbarung ohne Bedeutung macht keinen Sinn. Prima insoweit das Urteil.<br />
MfG Werkstatt-Freund</p>
]]></content:encoded>
	</item>
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