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	<title>Kommentare zu: Der sensible Siebholz-Seismograph</title>
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		<title>Von: RA Wortmann</title>
		<link>http://www.captain-huk.de/wichtige-verbraucherinfos/der-sensible-siebholz-seismograph/comment-page-1/#comment-23048</link>
		<dc:creator>RA Wortmann</dc:creator>
		<pubDate>Wed, 12 Aug 2009 13:52:31 +0000</pubDate>
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		<description>Hallo Jurastudentin,
Sie haben tats&#228;chlich Recht. Das Grundbuchamt ist gerade keine Beh&#246;rde, die Daten weitergibt. F&#252;r die normale &#214;ffentlichkeit ist das Grundbuch auch gar nicht einsehbar. Zur Einsicht in das Grundbuch ist ein besonderes Interesse erforderlich. Der von Ihnen angesprochene &#246;ffentliche Glauben besagt nur, dass das, was im Grundbuch eingetragen ist, als richtig gilt. Daher werden in der Regel vor Eintragungen in das Grundbuch dieselben drei Mal gelesen. 
Wenn Grundst&#252;cke belastet werden, erf&#228;hrt die Gemeinde davon nichts. Dies ist einzig und allein Sache des Eigent&#252;mers (Ausnahme: Umlegungs- oder Entwicklungsgebiet). Ob der Eigent&#252;mer einem anderen ein Wohnrecht einr&#228;umt, erf&#228;hrt auch die Gemeindebeh&#246;rde oder eine sonstige Anlagebeh&#246;rde nicht.
Mit freundlichen Gr&#252;&#223;en
RA. Wortmann</description>
		<content:encoded><![CDATA[<p>Hallo Jurastudentin,<br />
Sie haben tats&#228;chlich Recht. Das Grundbuchamt ist gerade keine Beh&#246;rde, die Daten weitergibt. F&#252;r die normale &#214;ffentlichkeit ist das Grundbuch auch gar nicht einsehbar. Zur Einsicht in das Grundbuch ist ein besonderes Interesse erforderlich. Der von Ihnen angesprochene &#246;ffentliche Glauben besagt nur, dass das, was im Grundbuch eingetragen ist, als richtig gilt. Daher werden in der Regel vor Eintragungen in das Grundbuch dieselben drei Mal gelesen.<br />
Wenn Grundst&#252;cke belastet werden, erf&#228;hrt die Gemeinde davon nichts. Dies ist einzig und allein Sache des Eigent&#252;mers (Ausnahme: Umlegungs- oder Entwicklungsgebiet). Ob der Eigent&#252;mer einem anderen ein Wohnrecht einr&#228;umt, erf&#228;hrt auch die Gemeindebeh&#246;rde oder eine sonstige Anlagebeh&#246;rde nicht.<br />
Mit freundlichen Gr&#252;&#223;en<br />
RA. Wortmann</p>
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	<item>
		<title>Von: Jurastudentin</title>
		<link>http://www.captain-huk.de/wichtige-verbraucherinfos/der-sensible-siebholz-seismograph/comment-page-1/#comment-23044</link>
		<dc:creator>Jurastudentin</dc:creator>
		<pubDate>Wed, 12 Aug 2009 11:03:10 +0000</pubDate>
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		<description>Das Grundbuch hat aber eine ganz andere Funktion. In ihm wird nicht nur der Eigent&#252;mer eines Grundst&#252;cks vermerkt, auch dinglich Berechtigte und sonstige Berechtigte, die ein Recht an einen Grundst&#252;ck haben. So wird im Bestandsverzeichnis Lage und Gr&#246;&#223;e des Grundst&#252;cks, in Abt. I des Grundbuchs der Eigent&#252;mer, in Abt. II des Grundbuchs Nie&#223;brauchsberechtigte, Auflasasungsberechtigte usw. und in Abt. III Hypotheken-, Grundschuldberechtigte usw. angegeben. Das Grundbuch genie&#223;t im &#252;brigen auch &#246;ffentlichen Glauben. 
Mit freundlichen Gr&#252;&#223;en
Jurastudentin</description>
		<content:encoded><![CDATA[<p>Das Grundbuch hat aber eine ganz andere Funktion. In ihm wird nicht nur der Eigent&#252;mer eines Grundst&#252;cks vermerkt, auch dinglich Berechtigte und sonstige Berechtigte, die ein Recht an einen Grundst&#252;ck haben. So wird im Bestandsverzeichnis Lage und Gr&#246;&#223;e des Grundst&#252;cks, in Abt. I des Grundbuchs der Eigent&#252;mer, in Abt. II des Grundbuchs Nie&#223;brauchsberechtigte, Auflasasungsberechtigte usw. und in Abt. III Hypotheken-, Grundschuldberechtigte usw. angegeben. Das Grundbuch genie&#223;t im &#252;brigen auch &#246;ffentlichen Glauben.<br />
Mit freundlichen Gr&#252;&#223;en<br />
Jurastudentin</p>
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