Auszahlung der Kapital-Lebensversicherung mit reichlich Bewertungsreserven nur noch bis zum 20.12.2012 ?! – der Countdown läuft

Vergangene Woche wurde im Bundestag (wieder einmal)  – in einer „Nacht- und Nebelaktion“ – eine Gesetzesänderung im kleinen Kreis „durchgewunken“, aufgrund derer Millionen von Lebensversicherten ab dem 21.12.2012 (im Milliardenbereich) benachteiligt werden sollen/können. Hierbei geht es um die sog. Bewertungsreserven (stille Reserven), die die Lebensversicherer aufgrund einer Änderung des § 56 VAG (Versicherungsaufsichtsgesetz) künftig nur noch begrenzt oder gar nicht mehr ausbezahlen müssen. Die derzeitige Bundesregierung ist hierbei vollumfänglich einer Forderung der Versicherungswirtschaft nachgekommen, die schon seit der Verbraucherentscheidung des Bundesverfassungsgerichtes aus dem Jahr 2005 (1 BvR 80/95 vom 26.07.2005) seitens der Versicherer  immer wieder an die Politik herangetragen wurde. Die Abstimmung im Bundestag erfolgte lt. Monitor am 08.11.2012 kurz vor 22 Uhr – ohne Debatte – durch eine Handvoll Abgeordneter. Entsprechend „zufrieden“ zeigt sich nun die Versicherungswirtschaft mit diesem „Milliarden-Geschenk“ der Bundesregierung. Ein verfassungsrechtlich äußerst bedenklicher „Coup“, der seinesgleichen sucht. Darüber hinaus ist dies ein weiterer Baustein zur Umschichtung des Sparvermögens der Bürger in Richtung Kapitalgesellschaft sowie (gesetzlich verordneter) Reduzierung der freiwilligen (privaten) Altersvorsorge.

Siehe hierzu auch den CH-Beitrag vom 14.11.2012 und vom 28.02.2012.

Erfreulicherweise wird die Tragweite dieser Gesetzesänderung nun auch von den öffentlich rechtlichen Medien wahrgenommen – leider jedoch (wieder einmal) viel zu spät. Zu diesem Thema gab es gestern abend einen gut recherchierten Bericht in der Sendung Monitor des WDR:

Hier der Link zur Sendung vom 15.11.2012 >>>>>

Was tun?

Zur Sicherung der derzeitigen anteiligen Bewertungsreserven sollte man den Kündigungstermin der Lebensversicherung im Auge behalten. Am 21.12.2012 soll nämlich die o.a. Gesetzesänderung (§ 56 VAG) in Kraft treten! In Anbetracht der knappen Frist wäre es durchaus angebracht, kurzfristig alle Lebensversicherungspolicen eingehend zu überprüfen (oder fachkundig überprüfen zu lassen) und hierzu die aktuellen Werte für Ablaufleistung, Rückkaufswert sowie die Überschussbeteilung einschl. Bewertungsreserven bei der jeweiligen Versicherung anzufordern. Ggf. kann eine vorzeitige Kündigung des Vertrages (durch den nicht unerheblichen Anteil der aufgelaufenen Bewertungsreserven) zu einem deutlich besseren Ergebnis führen, als bei Ablauf/Fälligkeit der Versicherungpolice nach dem 20.12.2012.
Oder einfacher formuliert: Wer nicht schnell handelt, kann möglicherweise viel Geld verlieren.

Holzauge sei wachsam!

Siehe auch:

Captain HUK vom 29.01.2013

Captain HUK vom 17.12.2012

Captain HUK vom 14.12.2012

Captain HUK vom 12.12.2012

Captain HUK vom 11.12.2012

Captain HUK vom 05.12.2012

Captain HUK vom 27.11.2012

Captain HUK vom 14.11.2012

Captain HUK vom 28.02.2012

Captain HUK vom 16.01.2011

Capital vom 17.12.2012

DerWesten vom 08.11.2012

GeldinFAIRmationen.de vom 20.08.2012

Financial Times vom 11.11.2012

ZDF vom 08.11.2012

ZDF Frontal21 vom 18.09.2012

ZDF Frontal21 vom 06.12.2011

GDV vom 23.11.2012

GDV vom 15.11.2012

GDV vom 22.10.2012

GDV vom 19.09.2012

Dieser Beitrag wurde unter Allgemein, Bewertungsreserven, Das Allerletzte!, GDV, TV - Presse, Unglaubliches, VERSICHERUNGEN >>>>, Wichtige Verbraucherinfos, Willkürliches abgelegt und mit , , , , , , , , , , , , , , , verschlagwortet. Setze ein Lesezeichen auf den Permalink.

16 Antworten zu Auszahlung der Kapital-Lebensversicherung mit reichlich Bewertungsreserven nur noch bis zum 20.12.2012 ?! – der Countdown läuft

  1. Goldauge sagt:

    zur Lebensversicherung: KLV-Verträge sind typisch mit 1 Monat auf Monatsende kündbar. D.h.: Auch wer sofort kündigt, kommt nicht mehr rechtzeitig aus dem Vertrag heraus.

    Somit ist das Geld eh schon futsch!

  2. Karle sagt:

    Hallo Versicherungstroll
    das sehe ich entschieden anders. Der Zeitpunkt der Kündigung ist maßgebend. Deshalb an alle nicht versicherungsgesteuerten; schnellstens vor Inkrafttreten des Gesetzes kündigen. Besser heute als morgen. Ich für meinen Teil habe heute ALLE meine LV-Verträge gekündigt (per Post und Fax). Macht unterm Strich bei meinen Verträgen einen Mehrertrag von mindestens 15% gegenüber der Fortführung des Vertrages unter den neuen gesetzlichen Rahmenbedingungen. Bei entsprechender Versicherungssumme einer LV ist das richtig viel Kohle! Apropos Kündigungsfrist. Es dürfte sowieso verfassungswidrig sein,wenn eine Gesetzesänderung nachteilig in alte Verträge eingreift und dann vor allem ohne jegliche Übergangsfrist so blitzschnell umgesetzt werden soll,dass den Versicherten die Kündigungsfristen davonlaufen oder sogar abgeschnitten werden? Insbesondere wenn das Bundesverfassungsgericht bei den Altverträgen die Beteiligung der Versicherten an den Bewertungsreserven bereits im Jahr 2005 zugebilligt hatte. Meiner Meinung nach handelt es sich bei dem Berliner Husarenstück vom 08.11.2012 um nichts anderes,als eine staatlich abgesegnete Enteignung der Versicherten. Bei der derzeitigen „Chefin“ im Kanzleramt kommt man beim Thema staatlich verordnete Enteignung schon etwas ins Grübeln? Zum §56 wird es in den nächsten Jahren sicher noch jede Menge Spaß und Auseinandersetzungen geben. Möglicherweise auch wieder beim Bundesverfassungsgericht. Meinereiner interessiert das dann aber alles nicht mehr. Ich bin entgülig raus aus der Nummer. Mehr als 20 Jahre Verarsche sind genug. Abschluss oder Fortführung einer Kapitallebensversicherung in der heutigen Zeit unter §153 VVG, §56 VAG neue Fassung u. §89 VAG? Wie bescheuert muss man eigentlich sein,wenn man dem Werbegelaber der Versicher dann immer noch auf den Leim geht?

  3. B.D. sagt:

    Verstoss gegen das Rückwirkungsverbot?

  4. Hein Blöd sagt:

    Die 100 euro Frage:
    Eine Versicherung bestellt bei der Regierung ein Gesetz gemäss beiliegendem Text.
    Was geschieht?
    a.nix,da könnte ja jeder kommen!
    b.freundlicher Hinweis auf die Gesetzgebungszuständigkeit des Bundes.
    c.Bestellung wird der zuständigen Abteilung weitergeleitet.
    d.Bestellung wird umgehend heimlich ausgeführt.
    Wer die richtige Antwort weiss erhält zusätzlich und kostenlos das vierjahres-Abo bei der Piratenpartei.
    Ich gehe gerne zur nächsten Abwahl!

  5. wildschütz jennerwein sagt:

    Es wäre interessant zu erfahren, welche Abgeordneten in einer Nacht und Nebelaktion dieses unsägliche Gesetz durchgewunken haben.
    Bei der Zustimmung hatten diese Damen und Herren sicherlich nicht die Interessen ihrer Wählerschaft im Auge. Es ist also zwingend davon auszugehen, dass dieses Abstimmungsverhalten anderen Motiven geschuldet ist.

  6. juri sagt:

    Wess Brot ich ess, dess Lied ich sing.
    Was da passiert ist, ist (mal wieder) ein ziemlicher Skandal. Das alte Kürzel BRD für dieses Land ist schon zutreffend.

  7. Vaumann sagt:

    nein,das heisst doch:wes Brot ich ess,dess Maid ich feil?

  8. Netzfundstück sagt:

    Hoenen geht, 2.000.000.000 Euro bleiben

    Dass aus der Politik die lang erhobene Forderung erhört wurde, die Bewertungsreserven festverzinslicher Anlagen der Versicherer nicht mehr zur Hälfte an Kunden ausschütten zu müssen, deren Vertrag ausläuft, begrüßte Hoenen als überfälligen Schritt. Er entlastet die Branche in diesem Jahr um mehr als 2 Milliarden Euro. „Das ist die folgerichtige Korrektur eines Denkfehlers von 2008, der jetzt behoben ist“, sagte Hoenen.

    Fundstelle: http://www.faz.net/aktuell/wirtschaft/unternehmen/niedrigzinsphase-lebensversicherer-suchen-wege-aus-dem-zinstief-11960599.html

  9. Karle sagt:

    Hallo Netzfundstück,
    Geld geht ja bekanntlich nicht verloren,sondern bekommt nur einen anderen Besitzer. Es wandert stets vom Looser zum Winner. Dann ratet mal,wer der Looser ist,wenn 2 Mrd. der Bewertungsreserven der Versicherten zur „Entlastung“ des Winners ins Versicherungssäckel wandern?
    Der GDV-Präsident ist aber trotzdem ganz schön dreist,oder seiner Sache ziemlich sicher,wenn er bereits vor dem geplanten Inkrafttreten der Gesetzesänderung des § 56 VAG am 21.12.2012 solche großspurigen Sprüche bei der FAZ zum Besten gibt. Aber wer weiß,vielleicht hat ein Parlamentarier mit etwas Gewissen ein Einsehen und es gibt doch noch die erlösende Klage beim BverfG? Die Chancen für Sieg stehen gar nicht so schlecht.
    Wer bei der genannten Zahl von mehr als 2 Milliarden Euro,wohlgemerkt nur für dieses Jahr!!,nun aber immer noch nicht geschnallt hat,dass es sich hierbei um die Ansprüche der Versicherten handelt,die künftig nicht mehr an die Kunden ausbezahlt werden sollen,dem ist wirklich nicht mehr zu helfen.

  10. VKX sagt:

    Hi, Karle,
    nach Kündigung zum 30.11.2012, eine Option zur Werterhaltung?

    http://diepresse.com/home/wirtschaft/international/1314890/Basel-III_Die-Banken-wollen-zum-Gold-greifen?from=rss

    Zitat: Sollte Gold von den Basel-III-Regeln tatsächlich zum erstklassigen „Tier-1-Asset“ erklärt werden, würde das Metall nach mehr als vier Jahrzehnten ein Comeback als De-jure-Geld feiern. Gold wäre dann aus der Sicht der Regulatoren als Bankreserve so „gut“ wie Cash.

  11. juri sagt:

    Viele politische Entscheider sind willfährige Diener jener wahren Herren in deren Hintern sie kriechen, weil sie glauben dort warm und sicher zu sein. Es ist mir unbegreiflich warum man sie nicht alle aus dem Tempel jagt. DEnkt bei der nächsten Wahl daran.

  12. virus sagt:

    Umweltrecht, Umweltunrecht und Umwelturteile

    http://vorort.bund.net/suedlicher-oberrhein/umwelt-recht-urteile-umweltrecht.html

    „Die Gerechtigkeit (und das Recht) sind wie ein Spinnennetz – die Kleinen hält es fest – die Großen zerreißen es einfach“
    Nach einem alten lateinischen Zitat

  13. nilson sagt:

    Bei derartigen Nacht- und Nebelaktionen, von denen natürlich auch nicht im Parteien-Funk & Fernsehen ARD rechtzeitig berichtet wurde, stellt man sich nicht mehr die Frage, warum das Antikorruptionsgesetz für Parlamentarier in diesem Staat seit 2002 nicht vorankommt. Wir sind hier mittlerweile auf dem Niveau von Irak, Iran Syrien etc. . Alle Industrienationen haben die UN-Vereinbarung bereits ratifiziert und in Landesgesetze umgesetzt, unsere Bananenrepublik natürlich nicht, warum wohl ? Nach dieser Entscheidung braucht man nicht viel Phantasie !!!!!

  14. Karle sagt:

    Hier noch einmal der Text zur Änderung des § 56 VAG:

    (3) Zur Sicherstellung der dauernden Erfüllbarkeit der Verpflichtungen aus den Versicherungen sind Bewertungsreserven aus direkt oder indirekt vom Versicherungsunternehmen gehaltenen festverzinslichen Anlagen und Zinsabsicherungsgeschäften bei der Beteiligung der Versicherungsnehmer an den Bewertungsreserven gemäß § 153 des Versicherungsvertragsgesetzes nur insoweit zu berücksichtigen, als sie einen etwaigen Sicherungsbedarf aus den Versicherungsverträgen mit Zinsgarantie gemäß Absatz 4 überschreiten.

    (4) Der Sicherungsbedarf aus den Versicherungsverträgen mit Zinsgarantie ist die Summe der Sicherungsbedarfe der Versicherungsverträge, deren maßgeblicher Rechnungszins über der maßgeblichen Umlaufrendite der Anleihen der öffentlichen Hand zum Zeitpunkt der Ermittlung der Bewertungsreserven (Bezugszins) liegt. Der Sicherungsbedarf eines Versicherungsvertrags ist die versicherungsmathematisch unter Berücksichtigung des Bezugszinses bewertete Zinssatzverpflichtung des Versicherungsvertrags, vermindert um die Deckungsrückstellung. Sterbekassen können den Sicherungsbedarf aus den Versicherungsverträgen mit Zinsgarantie mit Genehmigung der Aufsichtsbehörde nach einem abweichenden Verfahren berechnen.

    Und hier die Auslegung des GDV vom 23.11.2012.

    Bewertungsreserven verbleiben vollständig in der Versichertengemeinschaft.

    Ein unglaubliches Statement bereits 4 Wochen vor der geplanten Wirksamkeit der Gesetzesänderung?!

    Wie war noch einmal die Formulierung im Urteil des Bundesverfassungsgerichtes?

    Der Gesetzgeber hat seine aus Artikel 2 Absatz 1 und Artikel 14 Absatz 1 des Grundgesetzes folgende Pflicht insoweit verletzt, als er für den Bereich der kapitalbildenden Lebensversicherung mit Überschussbeteiligung keine hinreichenden rechtlichen Vorkehrungen dafür vorgesehen hat, dass bei der Ermittlung eines bei Vertragsende zuzuteilenden Schlussüberschusses die durch die Prämienzahlungen geschaffenen Vermögenswerte angemessen berücksichtigt werden.

    Die Versicherten sollen demnach unmissverständlich an den geschaffenen Vermögenswerten angemessen beteiligt werden! Von vollständigem Verbleiben der Bewertungsreserven im Versicherungstopf, wie vom GDV nun in die Gesetzesänderung hinein interpretiert, stand da nichts?

    Da scheint weiterer Klärungsbedarf durch das BVerfG zu bestehen?

  15. Neuntagezumvertragende sagt:

    Leute, was kann man eigentlich tuen?
    Dass ich jetzt die Piraten wähle ist doch klar aber ich wurde neun Tage zum Vertragsende total verarscht Was jetzt tun, damit das Geld kommt. Widerruf? Sammelklage vor dem Verfassungsgericht?
    Gruß an alle Entsetzten

  16. Karle sagt:

    Was Du tun kannst?

    Alle Mitglieder des Bundesrates informieren, dass die am 14.12. Einspruch gegen die Gesetzesänderung einlegen!!

    Siehe Kommentar vom 30.11.2012

    zum Beitrag vom 27.11.2012

Schreibe einen Kommentar

Deine E-Mail-Adresse wird nicht veröffentlicht. Erforderliche Felder sind mit * markiert