Neue Strategie der HUK: Klagerücknahme bzw. Erledigung von Prozessen zur Vermeidung von Urteilen nebst Urteilsbegründung?

In letzter Zeit erreichen uns Vorgänge, aus denen man den Schluß ziehen kann, dass die HUK-Coburg Versicherung bestrebt ist, Urteile mit entsprechenden Begründungen zu vermeiden/verhindern. Eine ähnliche Strategie, mit der auch beim BGH taktiert wird – Revisionsrücknahme, wenn die Felle davon schwimmen. Künftig werden deshalb auch entsprechende Klagerücknahmen und Erledigungen veröffentlicht. Entsprechendes Material bitte an die CH-Redaktion senden.

Hier nun ein Schreiben der HUK-COBURG-Allgemeine Versicherung AG vom 28.07.2009 an das Amtsgericht Stade in einem Klageverfahren (61 C 679/09) zum Thema Sachverständigenhonorar. Kläger war der Sachverständige aus abgetretenem Recht:

Coburg, 28.07.2009

Kfz-Haftpflichtschaden vom 08.06.2008

lhr Az.: 61 C 679/09

Rechtsstreit: SV ……. ./. HUK-COBURG-Allgemeine

Sehr geehrte Damen und Herren,

die Klageschrift wurde uns zugestellt. Von einer Prozessführung nehmen wir Abstand.

Den Klagebetrag nebst Zinsen haben wir heute an die Gegenseite überwiesen.

Wir gehen davon aus, dass die Klage zurückgenommen wird. Für den Fall, dass die Hauptsache für erledigt erklärt wird, stimmen wir schon jetzt ausdrücklich zu. Wir versichern, keinen Kostenantrag zu stellen und die festsetzbaren Rechtsanwaltsgebühren sowie die angefallenen Gerichtskosten zu übernehmen (Kostenübernahmeerklärung i. S. v. Nr. 1211 Ziff. 4 des Kostenverzeichnisses in § 3 Abs. 2 GKG).

Mit freundlichen Grüßen

HUK-COBURG-Allgemeine Versicherung AG

 

Und hier noch der Beschluss des Amtsgerichts Stade vom 13.08.2009 (61 C 679/09):

Beschluss

In dem Rechtsstreit gegen HUK Coburg Haftpflicht-Unterstützungskasse kraftf. Beamte Deutschland a.G., vertr.d.d.Vorstandsvors., Willi-Hussong-Straße 22, 96442 Coburg, hat das Amtsgericht Stade am 13.08.2009 durch die Richterin am Amtsgericht … beschlossen:

1.) Die Kosten des Verfahrens werden der Beklagten auferlegt, nachdem die Parteien den Rechtsstreit in der Hauptsache übereinstimmend für erledigt erklärt haben.

2.) Der Streitwert wird auf 79,54 € festgesetzt.

Richterin am Amtsgericht I

Urteilsliste “SV-Honorar” zum Download >>>>>

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17 Antworten zu Neue Strategie der HUK: Klagerücknahme bzw. Erledigung von Prozessen zur Vermeidung von Urteilen nebst Urteilsbegründung?

  1. Andreas sagt:

    Genau dieses Verhalten haben wir auch schon mehrfach festgestellt. Ähnliches, wenn der Mahnbescheid dem VN zugestellt wird. Zukünftig werde ich also auch diese „Siege“ an die Redaktion weiterleiten bzw. selbst veröffentlichen.

    Grüße

    Andreas

  2. Glöckchen sagt:

    Von diesen Schreiben hat mein Anwalt hunderte!
    Allerdings ist hier von Klägerseite falsch reagiert worden!
    Die Erledigungserklärung ist in diesem Fall suboptimal;besser ist die Klagerücknahme!
    Dies führt zu der Verpflichtung der HUK auch eine Einigungsgebühr zu zahlen.Die Einigung liegt bei Klagerücknahme in dem Verzicht des Klägers auf Titulierung seiner Ansprüche(aus dem Handbuch“Fachanwalt für Verkehrsrecht“von Himmelreich und Halm)!
    Ich verdiene als Klägeranwalt doch lieber die Einigungsgebühr,als der Gerichtskasse die vollen Gerichtskosten zukommen zu lassen(vorausgesetzt,ich weiss wie es geht).
    Prozesstaktik der HUK muss diese Firma auch zusätzliches Geld kosten,denn die denken ausschliesslich in Zahlen.
    Klingelingelingelts?

  3. Willi Wacker sagt:

    Hallo Hans Dampf,
    der Beschluß des AG zeigt doch eindeutig, dass die Beklagte [ HUK-Coburg ] Anlaß zur Klageerhebung gegeben hat und dass die Kürzung rechtswidrig war und dass der Kläger mit der Klage Erfolg gehabt hätte, wenn nicht die Beklagte während der Rechtshängigkeit gezahlt hätte. Auch solche Beschlüsse müssen bekannt gegeben werden, damit gezeigt wird, wie mit den Geldern der Versichertengemeinschaft umgegangen wird, obwohl die Beklagte immer wieder vortragen läßt, dass ihr die Gelder der Versichertengemeinschaft sehr am Herzen liegen. Na, dann noch einen schönen Sonntag.
    Euer Willi

  4. Schwarzkittel sagt:

    Standartvorgehensweise bei der HUK derzeit bei „unstreitigen“ (also nach der Rechtsprechung voll erstattungsfähigen) Mietwagenkosten.

    Liegt wohl daran, daß das Schaden-Team keinen weiteren Spielraum mehr hat, die Prozeßabteilung aber schon.

    Freude für die Gerichte (hohe Eingangszahlen bei kleinem Aufwand) und die Anwälte (Einigungsgebühr verdient), wenn die Klagen effektiv laufen.

    Grüße aus der Suhle

    Schwarzkittel

  5. Sebastian Sommer sagt:

    Hi Glöckchen,
    mit der Erledigungserklärung muss das Gericht aber durch schrftlichen Beschluss über die Kosten entscheiden. Damit liegt dann ein schriftlicher Kostenbeschluss vor, aus dem dann eindeutig hervorgeht, dass die Beklagtenseite ( sprich: Schädiger ) die Kosten des Rechtsstreites trägt, weil die Klage ohne das erledigende Ereignis Erfolg gehabt hätte. Dieser Kostenbeschluss kann dann auch veröffentlicht werden. Andererseits ist auch dein Argument nicht von der Hand zu weisen.
    Gruß
    Sebastian Sommer

  6. Konsequenz sagt:

    Hallo Glöckchen,

    Zahlt die Huk für den Fall der Klagerücknahme die Einigungsgebühr dann auch freiwillig ? Habt ihr diese schon einmal durchsetzen müssen?

    Bleibt konsequent!

  7. Glöckchen sagt:

    Hi Konsequenz
    freiwillig nein,aber alle anderen Versicherer!
    Auch hier ist die HUK isoliert.
    Klingelingelingelts?

  8. Thomas Rehm sagt:

    Hallo,

    wenn nach dem eingangs zitierten Schreiben der HUK die Klage zurückgenommen wird, statt den Rechtsstreit in der Hauptsache für erledigt zu erklärten, dann können die Kosten des Rechtsstreites mangels Vergleich über die Kosten (welcher § 269 III ZPO vorgehen würde) nicht gegen die HUK festgesetzt werden, weil das Schreiben ausdrücklich nur die Kostenübernahme im Falle der Erledigterklärung umfasst (nämlich 1211 4 – aber nicht 1211 1 KV).
    Also: Klage zurücknehmen und die Gebühren samt Einigungsgebühr geltend machen und in einem zweiten Prozess einklagen?
    Gruß, TR

  9. aspendix sagt:

    siehe dazu: Urteil des AG München vom 13.08.2009 in NJW Spezial, 2010 (189) = Einigungsgebühr (zutreffenderweise) bejaht; also ggf. halt wieder eine Klage gegen die HUK und dann hier veröffentlichen; werde dies jetzt auch (wieder mal) tun müssen; aber egal….man soll ja „die Hoffnung“ nicht aufgeben 😉

    MfkG

  10. anja becker sagt:

    hallo ich klage gegen die huk seit zwei jahren.wegen schmerzengeld.die huk hat durch ihren anwalt schon drei gutachten erstellen lassen.es ist sehr schwer.das schlimme ist nur das ich einen unfall hatte und mir die sehne in der schulter angerissen war.zwei wochen nach dieser op hatte ich einen autounfall als beifahrer,und mußte durch diesen unfall nochmal operiert werden.wir alle drei sind in der huk versichert,meine mutter als fahrerin des wagens ich als beifahrer und der unfallverursacher.ich habe jetzt fünf anker in der schulter keine 100% bewegung mehr.und ich muß beweisen das es durch den autounfall war,das ist echt das letzte,schwierige versicherung.

  11. vm sagt:

    Die Versicherung teilt am Tag des Ablaufes der Erwiderungsfrist mit, dass bei denen angeblich die EDV spinne (nur E-Mail-Verkehr möglich) und eine schriftliche Mitteilung an das Gericht nicht möglich sei, sodass ein Versäumnisurteil zu befürchten sei.

    Die Versicherung will aber die eingeklagten Beträge und die RA-Gebühren vollumfänglich zahlen und ist bereit, dies per E-Mail zu bestätigen. Die Versicherung möchte auf diese Weise ein Versäumnisurteil vermeiden und bittet, diese außergerichtliche Einigung gegenüber dem Gericht mitzuteilen. Die Versicherung will keine Kostenanträge stellen.

    Was macht denn hier am meisten Sinn? Rücknahme oder Erledigung. Wird die Klage zurückgenommen, ohne dass die Versicherung die Gerichtskostenübernahme (1,0 Gerichtsgebühr) zusichert, bleibt der Kläger auf diesen Kosten sitzen, oder?

  12. DerHukflüsterer sagt:

    anja becker says:
    19. Januar 2012 at 20
    „…………wir alle drei sind in der huk versichert,meine mutter als fahrerin des wagens ich als beifahrer und der unfallverursacher.“

    Ja, meine, Deine, unsere HUK!
    Ein starker Partner, solange man keine Leistung will.

  13. Werner H. sagt:

    Versäumnisurteil beantragen.
    Die habens nicht besser verdient!

  14. vm sagt:

    M.E.: Klagerücknahme sollte nur gegen Zusicherung der vollen Übernahme der Gerichts- und Anwaltskosten akzeptiert werden, andernfalls nur Erledigungserklärung.

    So wie es aussieht, will die Versicherung entgegen der telefonischen Mitteilung keine Gerichtskosten übernehmen, daher beabsichtige ich jetzt die Sache für erledigt zu erklären.

  15. vm sagt:

    VU würde m.E. etwas zu weit gehen und mehr Aufwand produzieren

  16. vm sagt:

    Im Falle der Klagerücknahme dürfte man neben der Einigungsgebühr wohl auch die Terminsgebühr geltend machen.

  17. Thiel sagt:

    Bei Erledigungserklärung muss eine Partei zahlen.Gegen den Kostenbeschluss kann der Unterlegende vorgehen, doch meist bleibt bei diesen.Es entstehen nur Zusatzkosten.Doch wie ist es wenn die Beklagten PKH erhalten.Wer zahlt was?und wenn noch ein SV durch Gericht beauftragt wird.Ich denke,dass eine Partei Alles zahlen muss.Die die,die nach Rechtslage Unterlegen würde.

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