HUK-Coburg mit schlechten Karten am BGH? – FTD titelt „Bonus-Malus-Systeme vor dem Aus“

Bonus-Malus-Systeme vor dem Aus

Wer billige Vertragsanwälte konsultiert, wurde von Rechtsschutzversicherern bisher finanziell belohnt. Jetzt wird der Bundesgerichtshof die Klauseln wohl kippen. Sie beschränken das Recht auf freie Anwaltswahl. von Friederike Krieger und Anja Krüger

Die Bonus-Malus-Systeme, mit denen Rechtsschutzversicherer ihre Kunden zu Vertragsanwälten lotsen, stehen nach Überzeugung von Experten vor dem Aus. Der Bundesgerichtshof (BGH) wird in Kürze über eine Klage der Rechtsanwaltskammer München gegen ein entsprechendes Vertragsmodell der HUK-Coburg entscheiden. Die vorige Instanz, das Oberlandesgericht Bamberg, hat die angegriffenen Klauseln bereits für unzulässig erklärt (Az.: 3 U 236/11). „Das Urteil wird wohl vor dem BGH bestehen bleiben“, sagt Ulrich Vorspel-Rüter, Versicherungsexperte bei Brandi Rechtsanwälte…

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Nach all den Expertenmeinungen darf man jetzt gespannt sein, ob der entsprechende Senat am BGH  noch ein Urteil sprechen darf.

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6 Antworten zu HUK-Coburg mit schlechten Karten am BGH? – FTD titelt „Bonus-Malus-Systeme vor dem Aus“

  1. IM Adolph sagt:

    Wer glaubt,dass sich diese Versicherung an ein BGH-Urteil halten wird,der zieht auch die Hose mit der Beisszange an.

  2. DerHukflüsterer sagt:

    @IM Adolph
    „Wer glaubt,dass sich diese Versicherung an ein BGH-Urteil halten wird,der zieht auch die Hose mit der Beisszange an.“

    Da bist Du im Irrtum,
    sollte es einmal ein BGH-Urteil geben was die rechtswidrige Schadenregulierung dieser m.E. hochgradig unseriösen Fa. Huk-Coburg nur ansatzweise stützt, wird so etwas in jeder erdenklichen Zeitung breit getreten.
    Sogar in einem neuen „Asterix“ wird möglicherweise von einem starken Zaubertrank gesprochen, dem Hukfix dem Gerichtslex verabreicht hat.
    Vielleicht geschieht das auch recht bald,
    in dem geheimnisvollen Wettbewerberswald.
    Warten wir es ab!

  3. IM Adolph sagt:

    —und juristische Zeitschriften betreiben im Interesse der Versicherungswirtschaft regelrechte Gehirnwäsche bei ihren Lesern,indem nur die versicherungsfreundlichen Urteile veröffentlicht werden,auch wenn sie völlig abwegig sind.
    Paradebeispiel:AG Gardelegen in SP 2011,197
    Dazu Himmelreich im Handbuch des Fachanwalts Verkehrsrecht:
    „Dieser Auffassung hat sich der BGH zu Recht ausdrücklich entgegengestellt.“
    Noch toller kann man ein Gericht schlechterdings nicht abwatschen und die Redaktion dieser Zeitschrift handelte mit der Veröffentlichung dieses krassen Fehlurteils m.E.fast schon kriminell!
    BTW:Hat hier nichtmal jemand 100,-€ dafür ausgelobt,dass es jemandem gelingt,das hier veröffentlichte Urteil der Bonner Berufungskammer zu den Gutachterkosten im VersR zu veröffentlichen?
    Wann wird in der Breite erkannt,dass manche Zeitschriften versicherungsgesteuerte Juristenhirnwäsche betreiben?

  4. G.Gladenbach sagt:

    Hei IM Adoplph,
    bei einigen juristischen Fachzeitschriften hast Du recht. Es gibt aber auch Zeitschriften, die sind versicherungsunabhängig, z.B. die Produkte des C.H.Beck-Verlages.
    Von einem Erfolg bei der Auslobung der 100 € konnte bisher nicht berichtet werden. Also sind VersR, SP und ZfS in einen Topf zu werfen, meine ich.
    Von derartigen Infoquellen kann man sich aber abwenden und sich den unabhängigen, wie NJW, NJW-RR, DS etc., zuwenden. Kritisch sollte man bei der NJW-Spezial im Bereich des Verkehrsrechtes sein.
    Es liegt soch an jedxem selbst, ob er sich sein Gehirn durch versicherungsgesteuerte Zeitschriften waschen läßt oder nicht. Ich habe z.B. die ZfS abbestellt.
    Grüße aus Hessen
    G. Gladenbach

  5. DerHukflüsterer sagt:

    @IM Adolph
    „BTW:Hat hier nichtmal jemand 100,-€ dafür ausgelobt,dass es jemandem gelingt,das hier veröffentlichte Urteil der Bonner Berufungskammer zu den Gutachterkosten im VersR zu veröffentlichen?
    Wann wird in der Breite erkannt,dass manche Zeitschriften versicherungsgesteuerte Juristenhirnwäsche betreiben?

    Hi IM Adolph,
    auch die „andere Seite“ macht Ausschreibungen, jedoch nicht mit Portogeld.Der Beste gewinnt.
    MfG

  6. Glöckchen sagt:

    Hab da was nich ganz verstanden,bitte um Erklärung:
    Also:wenn ich zum Partneranwalt gehe,dann wird mir die SB erlassen,die der Partneranwalt sowieso nich bekommt,weil er für die Vermittlung des Mandanten billiger abrechnen muss.
    Worin besteht nun eigentlich die besondere Gegenleistung der HUK dafür,dass ich Versicherungsprämien an die HUK zahle und der Anwalt gegnüber der HUK auf Teile seiner Gebühren verzichtet?

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