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§ 241a HGB

Hallo Leute, mein Beitrag passt zwar nicht direkt hierhin, aber ich denke, es dürfte wohl jeden Sachverständigen interessieren. Seit dem 1.1.2010 gilt der § 241a HGB. Das bedeutet, dass Einzelkaufleute, deren Umsatz unter 500.000 € / Jahr liegt und die … Weiterlesen

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