Versicherung stoppt unlautere Werbung für Pflege- und Sterbegeldversicherung

Quelle: beck-aktuell vom 21.07.2014

Die Werbung für den Abschluss eines Versicherungsvertrages ist unlauter, wenn einem Werbebrief bereits eine Willenserklärung zum Vertragsabschluss beigelegt wird, weder aber die genauen Vertragsbestimmungen noch die Allgemeinen Geschäftsbedingungen. Dies hat die Verbraucherzentrale Hamburg klargestellt und erreicht, dass die Barmenia Lebensversicherung a. G. eine entsprechende Werbung für eine Pflege- und Sterbegeldversicherung künftig unterlässt.

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3 Antworten zu Versicherung stoppt unlautere Werbung für Pflege- und Sterbegeldversicherung

  1. Hein Blöd sagt:

    Ach nee—-un wat is mit
    —kommense in unsere Partnerwerkstatt
    —wir kümmern uns um ihre komplette Schadenabwicklung
    —Gutachten brauchen se nich,steht nur so`n dummes Zeug von Wertminderung und so drinnen.
    —Wir vermitteln ihnen einen Mietwagen,der is für uns nämlich billiger als der Nutzungsausfall.
    Wo bleibt denn hier das Kleingedruckte??????
    HAAALLOOOOO,ihr „Verbraucherschützer“,sachma,schlaft ihr schonwieder?!
    Sind Geschädigte eines Unfalles etwa keine Verbraucher???

  2. Werner H. sagt:

    Hein Blöd ist offensichtlich gar nicht so blöd. Sein Kommentar ist folgerichtig.
    Auch Unfallopfer sind Verbraucher.
    Also Verbraucherschützer, nehmt euch auch der Unfallopfer an!
    Die sind es auch wert, geschützt zu werden!

  3. Sterbegeldversicherung sagt:

    Das Sterbegeld wird seit 2004 nicht mehr von den Krankenkassen gezahlt. Bestattungsgeld wird zwar nicht mehr von der Krankenversicherung gezahlt, aber im Bereich der staatlichen Unfallversicherung ist es noch zu finden. Auch Beamte erhalten keinen Zuschuss mehr von Ihrer Krankenkasse, aber nach dem Todesfall wird den Hinterbliebenen ein Bestattungsgeld nach dem Beamtenversorgungsgesetz gezahlt. Für diese Angehörigen ist eine finanzielle Unterstützung beim Todesfall also gegeben, so dass die Begleichung der Kosten für die Beerdigung gesichert ist. Abgesichert werden kann ein Todesfall noch durch eine Unfallversicherung oder eine Risikolebensversicherung.

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