Ein von der Versicherung „vorzugsweise“ totgeschriebener Teilkaskoschaden (vom 22.07.2018) konnte mit Hilfe eines Sachverständigenverfahrens zum Reparaturfall gerettet werden, musste aber leider erst noch durch zwei Instanzen durchgeklagt werden. Erst in der mündlichen Verhandlung in zweiter Instanz nimmt die Beklagte die Berufung am 31.08.2020 beim LG Berlin zurück.
(Leider ist der Versicherungsnehmer durch die Versicherungsverzögerungstaktik
zwischenzeitlich nach schwerem Schlaganfall mit dauerhafter starker körperlicher und geistiger Ausfallsymptomatik über mehr als 6 Monate anhaltend erkrankt und kann sich daher nicht mehr darüber freuen, also ein Fall, der entfernt zu dem bewegenden Film der ARD vom 09.09.2020 um 20.30 Uhr „Verunsichert – Alles Gute für die Zukunft“ durchaus gewisse Parallelen ausweist)
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