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AG Springe verurteilt Beklagten zur Zahlung weiterer Mietwagenkosten

Mit Urteil vom 10.12.2008 (4 C 270/07) hat das AG Springe den Beklagten zur Freistellung von weiteren Mietwagenkosten in Höhe von 464,56 € zzgl. Zinsen verurteilt. Das Gericht legt die Schwacke-Liste zugrunde . Aus den Entscheidungsgründen: Die Klage ist zulässig. Insbesondere ist der Kläger aktivlegitimiert, … Weiterlesen

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