Urteilslisten-Update 01/2016

Nach einjähriger „Pause“ stellen wir hier nun wieder aktuelle Urteilslisten zum Download im pdf-Format bereit. Diese pdf-Urteilslisten – z.B. zur Vorlage im Gerichtsprozess – gibt es in zyklischer Reihenfolge, die Online-Listen werden täglich gepflegt.

Online:                                              PDF:

130%-Regelung                                 Download >>>>

Ersatzteilzuschläge                            Download >>>>

Fiktive Abrechnung                            Download >>>>

Rechtsschutzdeckungsanfrage           Download >>>>

Reparaturbestätigung                        Download >>>>

Stundenverrechnungssätze               Download >>>>
(markengeb. Fachwerkstatt)

SV-Honorar / HUK-Coburg                  Download >>>>

SV-Honorar / andere Versicherer        Download >>>>

Verbringungskosten                           Download >>>>

Es handelt sich in der Regel um positive Entscheidungen zu Gunsten der Geschädigten.
Wir bitten, die „alten Listen“ zu vernichten und ab sofort nur noch die jeweils aktuelle Ausführung zu verwenden. Die Bereitstellung der Listen erfolgt ohne Gewähr auf Richtigkeit und Vollständigkeit.

Zum Thema Mietwagenrechtsprechung haben wir „nur“ noch die Gesamtliste aufbereitet, da die Einsendung von Mietwagenurteilen stark rückläufig ist. Die separate Liste von Urteilen gegen Fraunhofer wurde deshalb nicht mehr aktualisiert und datiert vom 01.07.2014 (siehe hierzu auch Urteilslisten-Update 01/2015). Die Aktualität der Rechtsprechung an den jeweiligen Gerichten ist deshalb in Sachen Mietwagenkosten insgesamt „mit Vorsicht zu genießen“. Insbesondere unter dem Aspekt, dass immer mehr Gerichte (rechtswidrig) in Richtung „Fracke-Kürzung“ einschwenken.

Mietwagenkosten                              Urteilsliste gesamt >>>>

.                                                       Urteilsliste gegen Fraunhofer >>>>

Abruf aller Listen natürlich stets aus der rechten Menüleiste (oberer Bereich) möglich.

=> URTEILE – URTEILSLISTEN zum Download.

oder hier: Urteilslisten zum Download >>>>>

An dieser Stelle wieder ein herzlicher Dank an alle „Lieferanten“ und Mitwirkende, die in den vergangenen 8 Jahren zu dieser umfangreichen Urteilssammlung beigetragen haben.

Wie bereits des öfteren mitgeteilt, ist die Pflege und Anfertigung der pdf-Listen mit einem erheblichen Zeit- und Kostenaufwand verbunden, der sich nur lohnt und Sinn macht, soweit ein gewisser Input vorhanden ist, der die jeweils aktuelle Rechtslage reflektiert. Wir behalten uns deshalb vor, ggf. Listen nicht mehr zu veröffentlichen, sofern das Interesse daran zurückgeht bzw. die Aktualität nicht mehr gewährleistet ist. Als Maßstab hierfür gilt u.a. das Einsendeverhalten der Leser (siehe z.B. Mietwagenliste).

Apropos Input. Gelegentlich erhalten wir auch Anfragen, warum in der Hauptsache nur Urteile zu den Sachverständigenkosten veröffentlich werden. Wir bei CH setzen keine Priorität auf die Sachverständigenkosten. Die Urteilsveröffentlichen reflektieren lediglich den Input durch unsere Leser. Einsendungen zu anderen Themen der Unfallschadenregulierung sind also ausdrücklich erwünscht. Insbesondere zur fiktiven Abrechnung gibt es sicherlich jede Menge Material, das irgendwo in den Archiven vor sich hin dämmert.

Mangelnde Aktualität oder Umfangsdefizit der Listen vermindert analog die Schlagkraft. Nach aktueller Schätzung sind z.B. zum Thema Sachverständigenkosten noch mindestens 2.000 bis 3.000 Urteile „unterwegs“, die uns erheblich weiterbringen könnten. Auch zur fiktiven Abrechnung finden wir immer wieder wichtige Entscheidungen oder Hinweise darauf irgendwo im „Netz“.

Zum flächendeckenden Wachstum und im Interesse der „gemeinsamen Sache“ bitten wir deshalb um weitere „Urteilsspenden“ rund um die gesamte Thematik Unfallschaden. Gerne auch ältere Entscheidungen, damit das Netz deutschlandweiter Entscheidungen noch weiter geschlossen werden kann. Insbesondere bitten wir nach wie vor um Übersendung aller Urteile und Beschlüsse (auch Kostenbeschlüsse) zum Thema Sachverständigenkosten sowie um Überlassung sogenannter „Prüfberichte“ und sonstiger Unterlagen zu Schadensersatzkürzungen usw.

Fax: 0721/98929425

E-Mail: id-urteile[at]captain-huk.de

[at] = @

Konto für Sponsoring dieser Listen:

IBAN: DE45660909007364212606

BIC: GENODEF1P10

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11 Antworten zu Urteilslisten-Update 01/2016

  1. Captain-Huk-Leser sagt:

    Erneut ein herzlicher Dank an die Redaktion des Captain-Huk-Blogs.
    Ich lese fast täglich mit Interesse die neuen Urteile und die kommentierenden Vorworte von Willi Wacker oder Hans Dampf. Manchmal muss ich schmunzeln!
    Macht bitte weiter so!

  2. Geschädigtenversteher sagt:

    Lob ind Anerkennung für die Redaktion

  3. SV Nordrhein sagt:

    Halloo Leute,
    ich finde es schon mehr als peinlich, dass sich bisher nur 2 Leser bzw. Nutzer dieses hervorragenden Blogs für die sicherlich aufopferungsvolle und mühsame Arbeit der Redaktion bedankt haben. Der Blog stellt uns kostenlos, und nicht wie bei anderen gegen Entgelt, die aktuelle Rechtsprechung mit den Urteilslisten zur Verfügung. – Und kaum einer bedankt sich dafür. Ich will nicht zu diesen „Schmarotzern“ gehören und will insoweit wenigstens meinen Dank für die ausgezeichnete Arbeit hiermit ausdrücken. Vielen Dank.

  4. Iven Hanske sagt:

    # Nordrhein
    Gebe Dir Recht, ohne diesen Block gäbe es manche positive Entscheidung nicht, so hat selbst das OLG Naumburg mir letzten Freitag aus diesem CH Block erzählt. Ich sage hiermit auch Danke und macht weiter so.

  5. Fred Fröhlich sagt:

    @SV Nordrhein
    Dem ist nichts hinzuzufügen! Vielen Dank auch von mir!

  6. virus sagt:

    Iven, ich weiß nicht, ob es deinen Richtern am OLG Naumburg bewußt ist, ohne das OLG Naumburg würde es Captain HUK bzw. so wie das Blog heute aufgestellt ist, wohl nicht geben. Denn die „Grundsteinlegung“ von Captain HUK war das Urteil:

    „OLG Naumburg – AZ: 4 U 49/05 vom 20.01.2006 – Die HUK-Coburg hat es zu unterlassen, im Zusammenhang mit der Beauftragung und Abwicklung von Unfallschadengutachten gegenüber Unfallgeschädigten und potentiellen Kunden des Klägers zu behaupten, beim Kläger gebe es Probleme mit der Abrechnung seiner Sachverständigenhonorare, weil diese überhöht seien.“

    Letztendlich, ohne das professionelle bis ins akribisch gehende Engagement des Blog-Inhabers kann sich jeder vorstellen, dass es um die rechtskonforme Schadenregulierung nach Verkehrsunfällen und um den Berufsstand der unabhängigen Sachverständigen wohl katastrophal bestellt wäre. Es wäre daher mehr als fair, wenn wir als Konsumenten von Captain HUK unserem Dank einen Wert in Euro als Kostenbeitrag beimessen würden. Einfach mal darüber nachdenken.

    Unser Dank sollte auch an alle Mitstreiter gehen. Denn ohne deren Arbeit an der Front würde das Blog regelrecht verhungern.

    Im Hinblick auf die Nachweisbarkeit von Kartellrechtsverstößen ist es unerlässlich, dass alle Kürzungsschreiben zu den SV-Honoraren aller Versicherer an die Redaktion von CH, möglichst per Mail, übermittelt werden. Seht dies nicht als Bitte sondern als eure Pflicht an.

    Danke!

  7. Paulchen sagt:

    Auch von mir ein herzlicher Dank für die tollen Listen und vielen Dank an alle Captain Hukler für den chronischen Freizeiteinsatz.

    Hallo virus,

    eigentlich hast Du recht. Ohne 10 Jahre Captain Huk hätten die Versicherer mit dem flächendeckenden Schadenmanagement bestimmt die gesamte Schadenabwicklung zerschlagen. Die würden immer noch behaupten, sie schützen nur ihre Versicherungsnehmer oder es seien alles nur Einzelfälle, unterlegt mit irgendwelchen faulen Urteilen zu ihren Gunsten. Lügen wie diese laufen jedoch seit Captain Huk nicht mehr. Vielleicht würden viele von uns heute nur noch die Hälfte verdienen oder wären komplett aus dem Markt gedrängt. Ein Fuffi pro Jahr macht mich deshalb bestimmt nicht arm. Erleichtert auch mein schlechtes Gewissen. IBAN, BIC, TAN und weg.

    Ein kleiner Obolus von jedem kann immer viel bewegen.

  8. G.L. sagt:

    @virus
    „„OLG Naumburg – AZ: 4 U 49/05 vom 20.01.2006 – Die HUK-Coburg hat es zu unterlassen, im Zusammenhang mit der Beauftragung und Abwicklung von Unfallschadengutachten gegenüber Unfallgeschädigten und potentiellen Kunden des Klägers zu behaupten, beim Kläger gebe es Probleme mit der Abrechnung seiner Sachverständigenhonorare, weil diese überhöht seien.“

    Daraus hat , wie die Praxis zeigt, der sich stets eloquent darstellende Vorstand dieses Versicherungskonzern nichts gelernt, denn nach wie vor werden die Sachverständigen, die wegen rechtswidriger Kürzungen zu klagen wagen, nahezu systematisch bei Gericht diskriminiert und zur gerichtlichen Einschaltung wegen der Besorgnis der Befangenheit abgelehnt. Die anders denkenden Mitabeiter der HUK-Niederlassungen müssen sich den Anordnungen des Vorstandes fügen, wollen sie nicht ihren Arbeitsplatz aufs Spiel setzen. Darüber sollten Richterinnen und Richter sich auch einmal Gedanken machen, denn es geht auch um die Unabhängigkeit der Sachverständigen, die bei den Gerichten benötigt werden.

    Manchmal kommen die im Hintergrund gezogenen Fäden allerdings doch an die Oberfläche.
    So schrieb aktuell ein Geschädigter dem von ihm beauftragten Sachverständigen nach Erhalt des Gutachtens eine zunächst unverständliche E-Mail, wie folgt:

    „Sehr geehrter Herr xyz,
    im Anhang das Schreiben bez. der Abrechung der HUK. Könnte man das SV Gutachten auch günstiger abrechnen?
    Gruß xxx“

    Es gebot allein schon der Anstand, kurz darauf zu antworten unter Verweis auf http://www.captain-huk.de.

    Der Geschädigte reagierte auf diese Antwort mit neuerlicher E-Mail, wie folgt:

    „Sehr geehrter Herr xyz,
    ich habe nicht an der Rechtmäßigkeit Ihres Honorares gezweifelt. Mein Rechtsanwalt möchte unnötigen Aufwand vermeiden – um es gelinde auszudrücken – darin ist er ein Fachmann. Ich habe deshalb dem Abrechnungsvorschlag der HUK zugestimmt. Ich weiß sehr wohl, dass die Vorgehensweise der HUK taktisch geprägt ist. Die Sachbearbeiterin hatte mir am Telefon vor zwei Wochen – der Unfall ereignete sich am ^^^^^^^^- zu verstehen gegeben, dass es von der „HUK keinen Cent gibt“. In einem Gespräch mit der Vorzimmerdame meines Rechtsanwalts verwies die Frau von der HUK sehr unfreundlich auf den Klageweg. Zusätzlich sandte man mir die Mitteilung zu, dass ich künftig mit einem Eintrag im HIS als potenzieller Versicherungsbetrüger gelistet werde. Die Begründung „Totalschaden, also Abrechnung ohne Reparatur“. Der Name der Dame „Frau H.“ ist da wirklich Programm. Wohl dem, der sie nicht sein eigen nennt.
    Wenn man in dieser Weise psychologisch zurecht gestutzt wird, ist man letztendlich froh wenn es nur ein verhältnismäßig kleiner Abzug ist und man überhaupt etwas bekommt. Mein RA hätte Verzungszinsen, den Honorarabzug des Gutachters, einen Nutzungsausfall etc. fordern müssen. Ich konnte ihn telefonsich nicht mal erreichen. Was will man da noch erwarten?
    Ich werde künftig eine geweihte Christofferus Plakette an meinen BUS kleben und beten, dass mir niemand mehr in die Karre fährt; zumindest niemand, der bei der HUK versichert ist, bei der Deutschen Bank sein Konto hat und von Beruf Lehrer ist. Diese drei Faktoren zusammen würden einen Sprung von der Müngstener Brücke rechtfertigen.

    Dennoch vielen Dank für Ihre Mühe.
    Mit freundlichen Grüßen
    xxx

    DAS ist das Leben und dagegen ist jedwede Werbung der HUK-Coburg Makulatur.
    G.L.

  9. Iven Hanske sagt:

    #virus
    Das SV Büro Zimper aus Stendal hat dieses tolle OLG Naumburg aus 2006 erstritten, herzlichen Dank. Hat mein Geschäftsleben sehr geprägt und mir das Gefühl gegeben das es mutige Mitstreiter und ein funktionierende Rechtssytem gibt. Ich hoffe es bleibt so. Gern zahle ich für diesen CH Block, schreibt mir eine Rechnung für Eure Bemühungen. Ich wünsche ein schönes Wochenende.

  10. Wilm Bartmann sagt:

    Die Bekanntheit des Captain-Huk-Blogs zeigt sich schon daran, dass zu diesem Beitrag innerhalb von drei Tagen über 5.000 (in Worten: fünftausend!) Zugriffe erfolgt sind.
    Der Erfolg gibt euch Recht. Macht weiter so!
    Auch ich wünsche eines schönes Wochenende

  11. SV Westfalen sagt:

    Sehr geehrte Redaktion,
    auch ich will meinem Kollegen aus dem Rheinland nicht nachstehen und wünsche euch weiterhin gutes Gelingen und viel Erfolg.

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