Honorarargumente der HUK-Coburg gegen SV vor dem BGH nicht haltbar !
BGH Urteil X ZR 80/05 (96 KB)
Related posts:
- Achtung HUK-COBURG BGH-Entscheidung erscheint heute noch !
- Kunde der HUK-Coburg verurteilt
- Österreicher verklagt erfolgreich die HUK-Coburg und deren Versicherungskunde
- HUK Coburg steuert weitere Revision vor dem BGH
- Versicherungsnehmer der HUK Coburg erneut verurteilt
Druckversion
35 Kommentare
Hi Leute,
wir haben die 200.000er Marke der Seitenaufrufe überschritten!
Macht weiter so.
Abrechnung nach Zeitauwand
Bonmot: “Man bezahlt einen Zuchtbullen nicht nach der Zeit, die er für seine Arbeit benötigt.” Ist das nich einleuchtend ?
Korrektur: Es muss natürlich “nicht” heißen.Also: “Ist das nicht einleuchtend ?”
Falscher Stundenlohn:
SV Entlohnung oder Betriebsstundensatz?
Hallo H. Hunsinger, H. Scherz,
dieser Satz ist sicher nur auf die SV Entschädigung angebracht. Ein Betrieb kann nicht für 75,00€ unterhalten werden. Eine betriebswirtschaftliche Auswertung meines Bürobetriebes liegt gem. Steuerberater bei (2005) 160,00€!
Man bedenke was darin alles enthalten ist. Von A wei Auto bis hin zu Z wie Zinsen oder Zeit. Diese betriebswirtschaftliche Ermittlung sollte sich mal jeder SV von seinem Steuerberater machen lassen. Viele werden dann sehr überrascht sein was über die Jahre verloren ging..
Hallo zusammen!
Hab heute einen Brief der HUK bekommen: …die Rechnung bzgl. des SV-Honorars können wir auf Grund enthaltener Pauschalpositionen momentan nicht ausgleichen. Nach einer Spezifizierung der einzelnen Positionen sind wir gern bereit, zu dem Honoraranspruch Stellung zu nehmen…
Hallo SV!
Genau das war meine Antwort an den Kollegen Hunsinger!
Hallo an alle Mitstreiter,
fällt denen den nichts neues ein? Halten die wirklich alle Sachverständige, die einigermaßen bei der Sache sind, für vollkommen inkompentent und uninformiert?
Ich kann den Inhalt dieses und anderer Schreiben, die völlig unüberlegt und haltlos verschickt werden, nicht mehr hören, lesen und ertragen. Kostet Papier und Versand denn nichts mehr?
Mfg. K.Stoll
Wieso bekommt der SV einen Brief der HUK-COBURG, obwohl er
nicht der Geschädigte ist, um dessen Schadenersatzanspruch es auch bei den zu regulierenden Kosten für ein Beweissicherungs-Gutachten geht. Sind die Zuständigkeiten so schwer zu begreifen oder steckt dahinter System ? Schicken Sie doch den Brief in Kopie gleich weiter an den Schädiger mit dem Vermerk, dass seine Versicherung unter Anführung von Scheinbegründungen nicht korrekt zu regulieren gedenkt und fügen Sie gleich die Privatanschriften des Vorstandes der HUK-COBURG bei, damit sich der Versicherungsnehmer an der richtigen Stelle beschweren kann.-
Hallo Herr Kollege Stoll!
Ich denke, die meisten seriös arbeitenden Kollegen können den Wortlaut der Schreiben der HUK-Coburg (s. Kommentar v. bertl) nicht mehr hören. Dennoch sollten wir nicht vergessen, wer uns diese Schreiben zukommen lässt.
In der Regel sind dies rechtlich völlig unbedarfte Sachbearbeiter, die lediglich das tun, was man ihnen vorgibt, vorschreibt bzw. vorsagt. Man darf ruhigen Gewissens davon ausgehen, das ein solcher Sachbearbeiter (wir nennen ihn gern “Stromberg”) als so genannter Erfüllungsgehilfe sicher nicht selbst in der Lage ist, sich eine „rechtlich schlüssige Meinung“ über sein Tun und Handeln zu bilden – geschweige denn absehen kann, welchen weiteren beträchtlichen Kostenaufwand er mit solchen Schreiben überhaupt verursacht. Insofern sollte man den Strombergs keinen persönlichen Vorwurf machen. Natürlich gehört ein übergroßes Maß an Charakterlosigkeit und Verlogenheit dazu, einen solchen „Stromberg-Job“ überhaupt erst machen zu können. Doch die eigentlichen Schuldigen sollte man eher in deren Führungskreise suchen. Dass diese Beutelschneider in Führung und Management unseriöser Versicherer nicht einmal davor zurück schrecken, trotz höchstrichterlicher Rechtsprechung ihre Mitarbeiter weiterhin unverantwortlich und skrupellos für ihre rechtswidrigen Zwecke zu missbrauchen, ist doch nun wirklich mehrfach bewiesen.
Fazit: So lange diese schon längst strafwürdigen Vorstände unseriöser Versicherer nicht zur persönlich Haftung gezwungen werden, dürfen wir getrost davon ausgehen, dass uns Stromberg weiter diese lästigen und kostentreibenden Briefe zukommen lässt.
Freundliche Grüße
Guido Scherz (SV)
Hallo,
alles Taktik: Mal schauen, ob der es blickt oder wir ihn reinlegen können.
In Unwissenheit der rechtlich eindeutigen Lage kommt dann mancher Kollege in Versuchung, den Forderungen der HUK-Coburg nachzukommen.
Ich hanhabe es immer so: Anruf beim Sachbearbeiter, sämtliche gerade greifbaren Entscheidungs-Aktenzeichen und Urteile zur Hand und Maschinen-Gewehr-Artig drauflos!!
Meist ist es so, das, wenn die merken das man mit der Materie vertraut ist, die Zahlung der Gutachten-Rechnung dann doch noch erledigt wird.
Hier habe ich auch schon erlebt, das muß man fairerweise auch erwähnen, das selbst Sachbearbeiter die Anweisungen von oben nicht ganz in Ordnung finden “ich weiß schon, aber ich habe meine Anweisungen”.
Den Versicherungsnehmer wird das Verhalten seiner Versicherung (auch hier gibt es wenige Ausnahmen) meist nicht jucken.
Der wird wahrscheinlich erst nervös, wenn es ihm an den Kragen geht http://www.captain-huk.de/allgemein/kunde-der-huk-coburg-verurteilt-nun-hausdurchsuchung-beantragt/ .
Mfg. K.Stoll
Der vorige Kommentar (alles Taktik…) ist eine Antwort für Rumpelstilzchen. Sonst kommen wir hier durcheinander.
Herr Scherz war wieder schneller und ich sollte hin und wieder die Seite aktualisieren.
Mfg. K.Stoll
Hallo Herr Scherz,
vielleicht sollte sich die HUK-Coburg Versicherung mal eine eigene Rechtsabteilung zulegen. Laut Schreiben vom 08.06.06 eines Anwaltes, der von der HUK beauftragt wird, an das Landgericht Magdeburg hat sie nämlich keine.
Widerspruch im eigenen Hause – also das geht ja nun
wirlich nicht.
Gesetze befolgen und Urteile anerkennen – was denken sich die Gutachter und Rechtsanwälte
Hallo die Herren,
))
jetzt hat die HUK ja wohl endlich zugegegben, dass sie bar jeglicher Rechtskenntnis entscheidet. Jetzt fällt es uns auch leichter, die dauerende Mißachtung der geltenden Gesetze und Urteile zu verstehen
Wie bitte, Herr Zimper?
Die HUK-Coburg-Versicherung, eine der anscheinend größten Autoversicherungen, soll keine eigene Rechtsabteilung unterhalten? Achso – kann schon sein!
Schon klar – wie bei der R+V-Versicherung! Die hat ja auch keine eigenen Sachverständigen. Eben nur solche, die man nach interner Umstrukturierung nun als separates Unternehmen unter dem Namen Carexpert präsentiert. So kann man den Doofen unter den Anspruchstellern zumindest eine gewisse “Unabhängigkeit” dieses Unternehmens vorgaukeln.
))
So kann ich mir das auch bei den Beutelschneidern der HUK-Coburg vorstellen. “Aus finanztechnischen Gründen ausgelagert”, sagt man dann.
Schumi hat sich ja auch aus finanz- u. steuerrechtlichen Gründen in die Schweiz ausgelagert.
))
Freundliche Grüße
Guido Scherz (SV)
Hallo KollegInnen und Kollegen,
es ist wirklich eine Schande was da im Moment passiert. Mittlerweile habe ich ein Urteil erstritten wonach die HUK meine Rechnungen bezahlen musste und auch hat. Ich habe trotz Einzelstundenberechnung und Auflistung sämtlicher Einzelpositionen die sog. huk’schen Pauschalpositionen umschifft und trotzdem schrieben sie munter weiter wegen sog.Pauschalpso…blablabla. könne die Sv-Rechnung nicht bezahlt werden. Ich kann gerne auf Anfrage das Urteil weitergeben.
Freundliche Grüsse
Jürgen F.
Dipl.-Ing.(FH)
Es ist wohl längst überfällig, mit den geeigneten Maßnahmen in jedem Einzelfall den Vorstand der HUK-COBURG in einer gerichtlichen Auseinandersetzung um das Sachverständigenhonorar vorladen zu lassen, wie es
versicherungsseitig mit den Auftraggebern der Sachverständigen auch praktiziert wird. Die Privatadressen div. Vorstandsmitglieder werden auf Wunsch gern zur Verfügung gestellt. Eine solche Maßnahme dürfte für die Vorstandsmitglieder sogar noch mit einem finanzielllen Vorteil verbunden sein, denn die HUK-COBURG wird die Reise-und Übernachtungskosten in einem solchen Fall zusätzlich doch wohl noch großzügig vergüten und außerdem gibt es Zeugengeld .
1. Der Vorstand eines beklagten Unternehmens kann niemals Zeuge sein. Kein Zeuge – kein Zeugengeld!
2. Das persönliche Erscheinen ordnet das Gericht an; es tut dies, wenn es zur Aufklärung des Sachverhalts geboten erscheint (§ 141 Abs. 1 S. 1 ZPO). Also nix “vorladen lassen”.
3. Zur Aufklärung des Sachverhalts dürfte jemand, der “näher am Fall dran” ist, besser geeignet sein.
4. Gibt es immer die Möglichkeit der Bevollmächtigung nach § 141 Abs. 3 ZPO.
5. Abgesehen davon lädt man Vorstände von Unternehmen über das Unternehmen, nicht per Zustellung an die Privatadresse.
Bei Rückfragen stehe ich gerne zur Verfügung!
Hallo Jürgen F.!
Schön, dass Sie ein Urteil zu Ihren Gunsten erwirken konnten. Sie schreiben, dass Sie Ihre Honorarrechnung für diesen Fall in Form einer Stundenabrechnung gehalten hätten. Mich würde interessieren, ob Sie das nur für diesen einen Fall getan haben, oder ob Sie generell auf Stundenbasis abrechnen. Denn sofern Sie ansonsten nach Gegenstandswert abrechnen, hätten Sie mit dieser Ausnahme alle anderen Versicherungen und Auftraggeber, die Ihre nach Gegenstandswert berechneten Honorarechnungen bereits bezahlt haben, in diesem Geschäftsjahr klar übervorteilt – ein eindeutiger Verstoss gegen den Gleichbehandlungsgrundsatz. Im übrigen würde dieser Einzelfall Ihre interne betriebswirtschaftliche Auswertung völlig verfälschen.
Nebenbei empfehle ich Ihnen, sofern Sie einmal wissen möchten, was angestellte Sachverständige (die kein ganzes SV-Büro zu unterhalten haben) für einen Stundensatz bereits im Jahre 2003 berechneten, diesen Link zum download. http://wwww.unfall.net/download/AZTPreisliste-2003.pdf
Freundliche Grüße
Guido Scherz (SV)
Danke, Haarsträubend,
als Nichtjurist habe ich wieder etwas dazu gelernt. Man kann eben nicht alles wissen, aber man kann sich berichtigen und aufklären lassen, wie in diesem Fall. Vielleicht kann ich mich einmal revanchieren.-
Mit freundlichen Grüßen
aus Zagreb
Hallo Herr Scherz,
Ihnen ist da leider ein Fehler bei der Interpretation der Allianz Preisliste unterlaufen.
Nicht die angestellten SV berechnen diesen Stundensatz ,sondern dieser wird für angestellte SV berechnet!
Freiberufliche Sachverständige sollten anhand dieser Preisliste dazulernen und Ihren tatsächlichen Wert erkennen.Es ist beachtlich, dass hier zum Teil über € 200,00 in der Stunde für SV Leistungen berechnet werden,was m.E. betriebswirtschaftlich auch korrekt und nicht zu beanstanden ist.
Mit freundlichen Grüßen
Hallo Rumpelstilzchen,
leider hat Haarsträubend Recht, daher sollte hier ein anderer Ansatz gefunden werden.
Mein Vorschlag:
Einfach gegen den Vorstandsvorsitzenden dieser Versicherung jeweils Mahnbescheide beantragen.
Wenn dies eine Vielzahl von Kollegen durchziehen würde, wäre die Bonität dieses Herren schnell “im ….”
Veröffentlichen Sie doch bitte hier im Blog die Adresse!
STOP!STOP!STOP!
Dieser Blog soll die Vorgehensweisen der Versicherungswirtschaft ob sauber oder unsauber aufzeigen, aber nicht zu einer persönlichen “Treibjagt” aufrufen!!
Dagen wehre ich mich entschieden!
Es genügt doch wenn eine Firma unter der Leitung bestimmter Vorstände ihr Gesicht bzw. Image verliert.Damit ist doch eine wesentlich höhere Abstrafung gegeben als so ein Geplänkel, dass zudem unserem Blog sehr schaden könnte.Also bitte die Adresse nicht einstellen, sie wird sofort gelöscht!
MfG
Franz Hiltscher
Lieber Herr Hiltscher,
Sie haben recht, was die Bedeutung des Blogs angeht und Ihr Anliegen respektiere ich. Im übrigen war es nicht so ganz ernst gemeint, was sie inzwischen sicher auch bemerkt haben.
Mit freundlichen Grüßen
aus Ulcinj